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MiCA-Reform: Frankreich will Börsen für DeFi-Verluste ihrer Kunden haften lassen

Einordnung: Vier französische Behörden wollen zugelassene Krypto-Plattformen für bestimmte Kundenverluste aus DeFi-Zugängen haften lassen. Belegt ist bislang die Stellungnahme zur MiCA-Revision, kein Gesetz.

Messingstempel drueckt roten Siegellack auf einen hohen Stapel gebundener Aktenbaende
11 Min. Lesezeit
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Wenn deine Börse dich auf ein DeFi-Protokoll weiterleitet und dein Geld dort verloren geht, soll künftig die Börse mithaften. Das verlangen vier französische Behörden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte.

Belegt ist bisher dieses: Die Direction Générale du Trésor, die Marktaufsicht AMF, die Banque de France und die Bankenaufsicht ACPR haben eine gemeinsame Antwort auf die MiCA-Konsultation der EU-Kommission veröffentlicht, und darin steht der Satz, Dienstleister sollten für bestimmte Vorfälle einstehen, bei denen sie den Zugang aktiv ermöglicht haben. Unsere Einschätzung dazu folgt weiter unten: Der Vorschlag verschiebt vor allem die Prüflast, und zwar dorthin, wo sie heute schon am günstigsten zu tragen ist.

Was die vier französischen Behörden zur MiCA-Revision eingereicht haben

Die EU-Kommission hat MiCA zur Überprüfung gestellt und dazu eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Das Verfahren lief laut der Veröffentlichung des französischen Schatzamts vom 20. Mai bis zum 30. September 2026. Zu den Einsendungen gehört eine gemeinsame Antwort der vier genannten Stellen, die das Schatzamt auf den 20. Oktober 2026 datiert, während die AMF ihre Pressemitteilung dazu auf den 21. Oktober 2026 datiert. Das vollständige Papier liegt auf der Seite des Schatzamts als PDF in englischer Sprache, rund 1,8 Megabyte.

Dass vier Stellen gemeinsam zeichnen, ist dabei die eigentliche Nachricht. In Frankreich sind Kryptoaufsicht und Geldpolitik getrennt organisiert: Die AMF beaufsichtigt Märkte und Dienstleister, die ACPR Banken und Versicherer, die Banque de France die Zahlungssysteme, das Schatzamt verantwortet die Gesetzgebung. Eine Stellungnahme, die alle vier tragen, ist nicht die Meinung einer Behörde, sondern eine abgestimmte Verhandlungsposition eines großen Mitgliedstaats für die kommenden Brüsseler Runden.

Haftung für DeFi-Zugänge: Wann ein Anbieter nach dem Vorschlag einstehen soll

Der Kern für Privatanleger steckt im DeFi-Teil. Die Behörden wollen dezentrale Finanzanwendungen in Europa nicht verbieten, sondern einhegen. Die AMF nennt als Bausteine wörtlich "clearly assigned responsibilities for intermediaries, appropriate due diligence obligations and protocol certification", also klar zugewiesene Verantwortlichkeiten für Zwischenhändler, angemessene Sorgfaltspflichten und eine Zertifizierung der Protokolle. Das Schatzamt formuliert denselben Gedanken auf Französisch als "des responsabilités clairement attribuées aux intermédiaires".

Konkret heißt das nach der Berichterstattung von Cointelegraph über das Papier: Ein zugelassener Dienstleister soll für bestimmte Vorfälle haften, die seine Kunden treffen, wenn er den Zugang zu einem Protokoll aktiv ermöglicht hat. Im englischen Original lautet die zitierte Formulierung, Dienstleister "should be liable for certain incidents affecting clients where they actively facilitated access". Welche Vorfälle genau darunterfallen, lässt das Papier nach diesem Bericht offen.

Zwei Pflichten hängen daran. Erstens soll die Plattform ein Protokoll prüfen, bevor sie Kunden überhaupt dorthin lässt. Zweitens soll sie es danach weiter beobachten, auf Schwachstellen und auf auffällige Aktivität. Wer eine bekannte Sicherheitslücke ignoriert und den Zugang trotzdem offen hält, soll sich nach dem Vorschlag nicht länger darauf berufen können, das Protokoll sei fremder Code.

Warum MiCA vollständig dezentrale Dienste bisher ausnimmt

Der Vorschlag setzt an einer Lücke an, die MiCA bewusst gelassen hat. Die Verordnung erfasst Dienstleister, die Kryptowerte für andere verwahren, tauschen oder übertragen. Dienste, die vollständig dezentral und ohne Zwischenhändler erbracht werden, nimmt sie aus. Ein Protokoll, das nur aus Smart Contracts auf einer Blockchain besteht und von niemandem betrieben wird, hat damit keinen Adressaten, den eine Aufsicht belangen könnte.

In der Praxis ist dieser Grenzfall selten geblieben. Die meisten Anleger kommen nicht über eine eigene Software an ein Protokoll, sondern über eine App, die ihnen den Zugang bequem einbaut. Genau dort greift der französische Vorschlag an: nicht am Protokoll, sondern an der Tür. Wer bei der Auswahl eines Anbieters darauf achten will, wie weit dessen Zulassung reicht, findet die in Deutschland verfügbaren Häuser im Überblick der regulierten Krypto-Börsen.

Klassizistisches Saeulenportal bei Nacht ueber einer leeren, nassen Freitreppe
Vorgeschlagen haben die Behörden, entscheiden werden die EU-Gesetzgeber: Der Weg führt über Kommission, Parlament und Rat.

Zertifizierung von Protokollen und Smart Contracts als neuer Prüfschritt

Statt eines Verbots setzen die Behörden auf ein Zertifikat. Protokolle und Smart Contracts sollen geprüft und bestätigt werden können, und eine Plattform, die nur zertifizierte Protokolle anbindet, hätte damit eine belastbare Grundlage für ihre Sorgfaltspflicht. Wer das Zertifikat ausstellt und nach welchen Kriterien, steht nach der vorliegenden Berichterstattung noch nicht fest.

Wichtig für die Praxis ist die Hintertür, die das Papier offen lässt. Eine Plattform darf ihre Kunden auch zu einem nicht zertifizierten Protokoll lassen, wenn sie die Prüfung selbst übernimmt und verstärkt auf die Risiken hinweist. Damit wird das Zertifikat kein Marktzugangsfilter, sondern ein Haftungsanker: Es verschiebt die Beweislast, wer bei einem Verlust was gewusst haben musste.

Self-Custody-Wallets bleiben von einer Zertifizierungspflicht ausgenommen

Für die eigene Verwahrung bringt der Vorschlag eine Entlastung. Die Behörden sprechen sich gegen eine pauschale Zertifizierungspflicht für Entwickler von Self-Custody-Wallets aus, also für Software, bei der allein der Nutzer die Schlüssel hält. Eine freiwillige Zertifizierung befürworten sie nur dort, wo eine Wallet darüber hinaus fortgeschrittene DeFi-Dienste integriert.

Self-Custody heißt: Die privaten Schlüssel zu deinen Kryptowerten liegen auf deinem Gerät, nicht bei einem Anbieter. Diese Unterscheidung ist in den vergangenen Monaten zum Angelpunkt der europäischen Debatte geworden, weil jede Pflicht für Wallet-Entwickler offene Software träfe, die niemand kommerziell herausgibt. Wie sich eine getrennte Verwahrung mit Geräten lösen lässt, zeigt der Vergleich der Hardware-Wallets.

Abgestufte Pflichten: Große Dienstleister tragen die volle Last

Die Behörden wollen die neuen Pflichten nicht gleichmäßig verteilen. In vollem Umfang sollen sie für bedeutende Dienstleister gelten, im Papier "significant CASPs" genannt, also für die großen Handelsplätze mit vielen Kunden. Für kleinere Anbieter sollen die Anforderungen abgestuft werden. Wie diese Abstufung aussieht, nennt der Bericht nicht.

Der Mechanismus dahinter ist bekannt aus der Bankenregulierung: Wer groß ist, prüft intensiver und dokumentiert mehr. Für den Markt bedeutet das zweierlei. Die größten Häuser werden ihre DeFi-Angebote entweder teurer absichern oder enger fassen, und kleinere Anbieter könnten den Zugang eher offenhalten, dann aber mit deutlicheren Warnhinweisen. Für dich als Kunde ändert sich damit, wo der bequemste Weg ins Protokoll liegt.

Stablecoins: Verbot von Diensten auf nicht MiCA-konforme Token

Ein zweiter Block des Papiers betrifft Stablecoins, also Token mit festem Bezug auf eine Währung. Die Behörden verlangen ausdrücklich, in der Union zugelassenen Dienstleistern zu verbieten, Dienste auf Stablecoins anzubieten, die die MiCA-Anforderungen nicht erfüllen. Heute ist diese Grenze im Alltag weicher, als die Verordnung vermuten lässt.

Dazu kommt ein Vorstoß zur sogenannten Multi-Emission, also zum Fall, dass derselbe Stablecoin sowohl in der EU als auch in einem Drittstaat ausgegeben wird. Diese Konstruktion wollen die Behörden regeln, und zwar über Gleichwertigkeitsprüfungen der Drittstaaten-Aufsicht, über die Zusammenarbeit der Aufseher und über zusätzliche Garantien bei den Reserven und beim Rücktauschrecht. Euro-Stablecoins und tokenisierte Bankeinlagen wollen sie dagegen schneller vorankommen sehen, besonders im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.

Schlagbaumschranke senkt sich im Halbdunkel ueber eine leere Zufahrt
Nicht das Protokoll soll geschlossen werden, sondern die Tür dorthin bekommt einen Wächter mit Haftung.

ESMA-Aufsicht und Krypto-Konglomerate: Zuständigkeiten sollen nach oben wandern

Institutionell zielt das Papier auf eine Verschiebung. Die Rolle der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA soll gestärkt werden, und zwar bei der Beaufsichtigung bedeutender Dienstleister und der Kryptogeschäfte von Konglomeraten, also von Unternehmensgruppen, die Börse, Verwahrung, Emission und Kreditgeschäft unter einem Dach betreiben.

Heute erteilt jede nationale Aufsicht ihre Zulassung selbst, in Deutschland die BaFin, und ein zugelassenes Haus darf damit in der gesamten EU tätig werden. Eine stärkere ESMA würde diese Lizenzen für die größten Anbieter einer gemeinsamen Aufsicht unterstellen. Welche Pflichten eine MiCA-Zulassung heute auslöst, steht im Überblick zu den MiCA-Pflichten für Krypto-Unternehmen.

Staking, Lending und Borrowing: Welche Regeln die Behörden klären wollen

Ein weiterer Punkt betrifft Dienste, die für Anleger längst Alltag sind. Die Behörden schlagen vor, die Regeln für Staking und für das Verleihen und Leihen von Kryptowerten zu klären. Staking heißt: Du hinterlegst Token, um ein Netzwerk zu sichern, und erhältst dafür eine Vergütung. Beim Lending stellst du Token als Kredit bereit und bekommst Zinsen.

Beides fällt heute nur teilweise unter MiCA, abhängig davon, wie der Anbieter sein Produkt ausgestaltet. Diese Unschärfe hat in den vergangenen Monaten zu sehr unterschiedlichen Angeboten im Binnenmarkt geführt, wie auch das Interview mit dem BTCS-Berater Wojciech Kaszycki zum Krypto-Lending unter MiCA auf cryptoticker.io zeigt. Welchem Vertragspartner du beim Verleihen deiner Token gegenüberstehst, steht bis dahin im Kleingedruckten des jeweiligen Anbieters.

Was der Vorschlag für Anleger in Deutschland ändert

Heute ändert sich nichts. Eine Stellungnahme in einer Konsultation ist kein Gesetz, und MiCA gilt unverändert weiter. Das Papier ist dennoch kein Papier ohne Folgen, denn Anbieter planen ihre Produkte mit Vorlauf. Eine Haftungsregel, die ernsthaft im Raum steht, wirkt auf die Produktgestaltung, lange bevor sie in Kraft tritt.

Praktisch heißt das für dich dreierlei. Prüfe erstens, ob dein Anbieter überhaupt DeFi-Zugänge anbietet und wie er sie nennt, denn Bezeichnungen wie Earn, Vault oder Swap verdecken oft, wessen Code am Ende dein Geld hält. Schau zweitens nach, wer bei einem Ausfall deine Gegenpartei ist: der zugelassene Dienstleister oder ein Protokoll ohne Betreiber. Rechne drittens damit, dass bequeme Zugänge aus Apps verschwinden oder zusätzliche Warnseiten bekommen, wenn die Haftungsfrage sich in Brüssel durchsetzt. Die Verwahrung kannst du davon unabhängig machen, indem du Bestände, die du länger hältst, auf eigene Geräte legst.

Vom Konsultationsende am 30. September bis zum Kommissionsbericht

Der Zeitplan ist der ruhige Teil dieser Nachricht. Die Konsultation endete am 30. September 2026, die französische Antwort wurde drei Wochen später veröffentlicht. Aus den Einsendungen entsteht ein Bericht der Kommission an die EU-Gesetzgeber, der nach der Darstellung von Cointelegraph bis zum 30. Juni 2027 vorliegen soll und Vorschläge zur Änderung von MiCA enthalten kann. Erst danach beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren mit Parlament und Rat.

Über den Beginn dieses Verfahrens hat cryptoticker.io bereits berichtet, als die Frist für Stellungnahmen zur MiCA-Konsultation lief. Was damals eine offene Frist war, ist jetzt eine Position auf dem Tisch. Zwischen beiden Schritten liegen keine Gesetzesänderungen, sondern Argumente.

Unsere Einschätzung: Der Vorschlag verschiebt die Prüflast, nicht das Risiko

Aus Sicht der Redaktion ist das der ehrlichste Teil des Papiers und gleichzeitig seine Schwachstelle. Dafür spricht, dass die Behörden keinen Adressaten erfinden, wo keiner ist. Das Protokoll bleibt unangetastet, in die Pflicht genommen wird der zugelassene Anbieter, der ohnehin eine Lizenz, eine Adresse und eine Aufsicht hat. Belegt ist dieser Ansatz durch die zitierte Formel der AMF, die Verantwortlichkeiten den Zwischenhändlern zuweist, und durch die Ausnahme für Self-Custody-Entwickler, die zeigt, dass die Behörden den Unterschied zwischen Betreiber und Werkzeug kennen.

Dagegen spricht, dass ein Smart Contract durch eine Zertifizierung nicht sicherer wird. Das Risiko bleibt im Code, es wandert nur in einen Prüfbericht und in eine Versicherungsprämie. Nach unserer Einschätzung landet diese Prämie am Ende beim Kunden, und wer einen Verlust erleidet, muss trotzdem nachweisen, dass die Plattform ihre Prüfpflicht verletzt hat. Welche Vorfälle überhaupt erfasst sind, lässt das Papier bisher offen, und genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob aus der Haftung ein Anspruch wird oder eine Formel. Eine Anlageempfehlung ist das nicht, und bei Kryptowerten bleibt ein Totalverlust möglich.

DeFi-Haftung unter MiCA: Bis zum 30. Juni 2027 entscheidet Brüssel

  1. Sieh in deinem Konto nach, über welche Produkte dein Anbieter DeFi-Zugänge bereitstellt, und vergleiche seine Zulassung mit den anderen Häusern im Überblick der regulierten Krypto-Börsen.
  2. Trenne Bestände, die du länger halten willst, von den Handelskonten und lege sie auf ein eigenes Gerät nach dem Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Lies bei Zins- und Staking-Angeboten genau nach, wer dein Vertragspartner ist, und stelle die Konditionen im Lending-Vergleich nebeneinander.

(Stand: 22. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Quellen: Pressemitteilung der AMF zur MiCA-Revision und Veröffentlichung der Direction Générale du Trésor.

Häufige Fragen zur DeFi-Haftung unter MiCA

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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