Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Krypto-Lending unter MiCA: BTCS-Berater Wojciech Kaszycki im Interview über die EBA-Pläne

Die EBA will Krypto-Lending und den Zugang zu DeFi unter die MiCA holen. Wojciech Kaszycki, Strategy Advisor bei BTCS S.A., sagt im Interview, welcher Teil des Marktes in der EU bleibt und wo die Regeln an ihre Grenze stoßen.

Balkenwaage aus Messing auf dunklem Steinsims, links ein Stapel Goldmünzen mit dem Bitcoin-Zeichen, rechts ein versiegelter Briefumschlag mit rotem Wachssiegel
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Die Europäische Bankenaufsicht EBA will das Verleihen von Krypto-Assets unter die MiCA-Verordnung holen, ausdrücklich auch dort, wo Anbieter ihren Kunden den Weg zu DeFi-Lending-Protokollen öffnen. So steht es in ihrer Stellungnahme vom 24. September 2026 zur Überprüfung der MiCA durch die EU-Kommission. Wir haben Wojciech Kaszycki, Strategy Advisor bei der in Warschau notierten BTCS S.A. und Gründer des Zahlungsdienstleisters Mobilum, drei Fragen dazu gestellt. Seine Kurzfassung: Das besicherte Kreditgeschäft mit Unternehmen und vermögenden Kunden passt in die MiCA und bleibt, die Rendite für Privatanleger wandert ab. Sein Maßstab für die Aufsicht lautet: „Wenn die Firma dein Geld verlieren kann, reguliere die Firma. Wenn nicht, regulierst du eine Website.“

Porträt von Wojciech Kaszycki im dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzer Krawatte vor einer unscharfen Straßenszene
Wojciech Kaszycki, Strategy Advisor bei BTCS S.A. Foto: Wojciech Kaszycki

Zur Person: Wojciech Kaszycki ist Strategy Advisor bei BTCS S.A.. Das Unternehmen hält Bitcoin in der Bilanz, seine Aktien werden im Segment NewConnect der Warschauer Börse unter dem Kürzel BTF und im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt. Kaszycki hat den Zahlungsdienstleister Mobilum gegründet und ist dort Chairman. Seine Antworten hat er im Oktober 2026 schriftlich auf Englisch gegeben, wir haben sie übersetzt.

Was die EBA für Krypto-Lending unter MiCA vorschlägt

Die MiCA gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig und regelt die Ausgabe von Krypto-Assets sowie die Dienste von Börsen, Verwahrern und Brokern. Das Verleihen und Leihen von Krypto-Assets gehört bisher nicht zu den zulassungspflichtigen Diensten. Artikel 142 der Verordnung verlangte dazu nur eine Bestandsaufnahme, für die EBA und ESMA im Januar 2025 einen gemeinsamen Bericht vorlegten. Inzwischen überprüft die Kommission die MiCA, ihre Konsultation zur MiCA endete am 30. September 2026.

In ihrer Stellungnahme zur MiCA-Überprüfung empfiehlt die EBA, Krypto-Lending zu regulieren, auch dort, wo Krypto-Dienstleister den Zugang zu DeFi-Protokollen vermitteln. Sie verweist auf frühere Untersuchungen, nach denen Krypto-Kredite in mindestens 16 EU-Staaten angeboten werden, und hält fest, dass der leichte Zugang über Krypto-Firmen und KI-Werkzeuge die Grenze zwischen zentralem und dezentralem Finanzwesen verwischt. Diese Maßnahmen bringt sie ins Gespräch:

Vorschlag der EBAWas er bedeuten würde
Vermitteltes Lending als regulierter DienstDie Kommission soll mit einer Kosten-Nutzen-Prüfung klären, ob vermittelte Krypto-Kredite in die Liste der zulassungspflichtigen MiCA-Dienste kommen.
Eignungstests, Hebelgrenzen, mehr OffenlegungSchutzregeln für Kunden, wie sie bei klassischen Finanzprodukten üblich sind.
Grenzen für Lending mit StablecoinsLending mit vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token, die eine MiCA-Zulassung brauchen, könnte eingeschränkt werden.
Zertifizierung von DeFi-Lending-ProtokollenGeprüfte Protokolle als Grundlage für regulierte Zugänge.

Die Empfehlung bindet niemanden. Ob daraus Recht wird, entscheidet die Kommission mit einem Gesetzesvorschlag, über den danach Parlament und Rat verhandeln.

Krypto-Lending in der EU: Was bleibt und was ins Ausland abwandert

CryptoTicker: Wenn sich die EBA durchsetzt und Krypto-Lending unter die MiCA fällt, welcher Teil des europäischen Marktes bleibt dann, und welcher wandert ins Ausland ab?

Wojciech Kaszycki: Was bleibt, ist der langweilige Teil, und der langweilige Teil ist der größte Teil des Geldes. Besicherte Kredite an Unternehmen und vermögende Kunden, vergeben von lizenzierten Firmen, die Verwahrung und Kundenprüfung ohnehin schon machen, passen problemlos in die MiCA. Banken werden das mögen: Ein Regelwerk für Kredite gegen Bitcoin lädt sie ein, und sie haben die Bilanzen dafür. Eignungstests und Hebelgrenzen kosten sie nichts, weil sie das bei jedem anderen Produkt schon tun.

Was abwandert, ist die Rendite für Privatanleger. Die 8 Prozent auf Stablecoins, die gehebelten Schleifen, die Knöpfe mit „einzahlen und verdienen“. Das läuft heute über DeFi-Oberflächen, und eine Oberfläche wechselt den Rechtsraum an einem Nachmittag. Den Film kennen wir: Als die Stablecoin-Regeln der MiCA griffen, verschwanden nicht konforme Token nicht. EU-Nutzer wurden per Geoblocking ausgesperrt und wichen auf Selbstverwahrung und Plattformen im Ausland aus. Die EBA sagt, Lending gibt es schon heute in 16 Mitgliedstaaten. Nach den neuen Regeln wird es das immer noch in 16 Mitgliedstaaten geben, nur mit VPN. Europa behält also das institutionelle Geschäft und verliert den Strom der Privatanleger. Vielleicht ist genau das der Tausch, den die Aufsicht will. Dann sollte sie es offen sagen.

Zur Einordnung: Zinsen auf Stablecoins darf in der EU schon heute kein Emittent zahlen, das verbietet Artikel 50 der MiCA. Wo eine Rendite ausgewiesen wird, stammt sie aus dem Verleihen, wie wir im Beitrag zu Stablecoin-Zinsen und dem MiCA-Verbot zeigen.

Leerer Hafenkai bei Nacht mit einem Frachtcontainer, aus dessen halb offener Tür warmes Licht fällt, Nebel über dem Wasser
Eine DeFi-Oberfläche zieht schneller um als eine Bank: Darin sieht Kaszycki die Folge strenger Regeln für Privatanleger.

Was MiCA-Regeln für Krypto-Lending bei einem börsennotierten Bitcoin-Halter ändern

CryptoTicker: BTCS hat im März Bitcoin in ein Renditeprogramm gegeben. Was würden die Lending-Regeln für ein börsennotiertes Unternehmen mit Bitcoin in der Bilanz praktisch daran ändern, wie dieser Bitcoin eingesetzt wird?

Wojciech Kaszycki: In unserem Fall weniger, als viele denken, und genau darum geht es. BTCS hat im März 50 BTC in ein Liquiditätsprogramm auf einem Bitcoin-Layer-2 gegeben. Das ist unsere eigene Bilanz, kein Kundengeld, genehmigt nach einer Treasury-Richtlinie des Vorstands, und jeder Schritt steht in ESPI-Meldungen in Warschau. Die MiCA reguliert, wer Dienstleistungen für Kunden erbringt. Wir sind der Kunde. Sechs Monate später haben wir 51,84 BTC zurückbekommen, ausgezahlt in Bitcoin, und auch das gemeldet.

Ändern würde sich das Angebot. Wenn die Firmen, die solche Programme für institutionelle Anleger aufsetzen, eine MiCA-Lizenz brauchen, um „Zugang zu DeFi“ anzubieten, werden die in der EU ansässigen, die bleiben, teurer, und die übrigen hören auf, EU-Unternehmen zu bedienen. Auch die Vergütung zählt: Unser Programm zahlte in BTC und USDC, und die EBA bringt ins Spiel, Lending mit Stablecoins einzuschränken, die eine MiCA-Zulassung brauchen. Das allein könnte einen Umbau erzwingen.

Der Vorteil: Eine Liste zertifizierter Protokolle würde das Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer abkürzen. Dort verbringen wir heute die meiste Zeit, nicht beim eigentlichen Geschäft.

Die Zahl lässt sich an den Bedingungen messen, die BTCS im März 2026 veröffentlicht hat: ein Programm über sechs Monate mit 50 bis 100 BTC im Netzwerk Hemi, mit einer zugesagten Mindestrendite von 10 Prozent im Jahr für die ersten zwei Monate und 6 Prozent für die folgenden vier. Auf 50 BTC ergibt das:

ZeitraumMindestrendite pro JahrErtrag auf 50 BTC
Monat 1 und 210 Prozent0,83 BTC
Monat 3 bis 66 Prozent1,00 BTC
Summe nach sechs Monatenzusammen1,83 BTC, also 51,83 BTC
Von Kaszycki genanntausgezahlt51,84 BTC

Die genannte Rückzahlung liegt damit auf der zugesagten Untergrenze. Für Privatanleger ist das kein Maßstab: Wer Krypto verleiht, trägt das Risiko des Protokolls und der Gegenseite, und eine Untergrenze hält nur so weit, wie derjenige zahlen kann, der sie zusagt. Wie solche Erträge entstehen und welche Risiken bleiben, erklären wir im Ratgeber zu Krypto-Lending, Zinsen und Risiken.

Wo die Regulierung von DeFi-Lending über die Zugänge an ihre Grenze stößt

CryptoTicker: DeFi über die Firmen zu regulieren, die Nutzer damit verbinden, klingt auf dem Papier machbar. Wo bricht das?

Wojciech Kaszycki: Es bricht an der Definition. „Zugang vermitteln“ klingt präzise, bis man fragt, was darunter fällt. Eine Website? Eine Wallet mit eingebautem Browser? Ein KI-Agent, der Geld für dich bewegt? Die EBA räumt selbst ein, dass KI-Werkzeuge die Grenze verwischen. Anders gesagt: Diese Abgrenzung wird nicht halten.

Zweitens bricht es an den Kosten. Eine lizenzierte Oberfläche haftet für ein Protokoll, das sie nicht kontrolliert. Also bietet sie nur zwei oder drei freigegebene Protokolle an, oder gar keins. Die Nutzer hören deshalb nicht auf zu verleihen. Sie öffnen die unlizenzierte Oberfläche oder sprechen den Smart Contract direkt an, ohne Kosten. Das Ergebnis ist Konzentration ohne Schutz.

Drittens setzt eine Zertifizierung von Protokollen voraus, dass der Code stillsteht. Das tut er nicht. Versionen ändern sich, Abspaltungen entstehen, und das zertifizierte Protokoll ist das von gestern.

Wo es funktioniert: wenn der Vermittler tatsächlich dein Geld hält. Verwahrte „DeFi“-Produkte sind zentrales Finanzwesen mit einer längeren Erklärung, und diese Firma zu regulieren, ist richtig. Mein Test ist einfach. Wenn die Firma dein Geld verlieren kann, reguliere die Firma. Wenn nicht, regulierst du eine Website.

Was die MiCA-Pläne für Krypto-Lending in Deutschland heute bedeuten

Für Anleger in Deutschland ändert sich mit Stand 21. Oktober 2026 noch nichts. Die EBA hat empfohlen, die Kommission wertet die Konsultation aus, ein Gesetzesvorschlag liegt nicht vor. Kaszyckis Unterscheidung taugt trotzdem schon heute als Prüffrage für jedes Lending-Angebot: Hält der Anbieter deine Coins selbst, trägst du sein Ausfallrisiko, und dann zählt, welche Zulassung er hat. Leitet er dich nur an ein Protokoll weiter, trägst du das Risiko des Smart Contracts.

Welche Anbieter welche Konditionen bieten, zeigt unser Krypto-Lending-Vergleich, welche Börsen schon eine MiCA-Lizenz haben, der Vergleich der regulierten Kryptobörsen. Was die MiCA Unternehmen heute abverlangt, steht in unserem Überblick zu den Pflichten aus der MiCA-Lizenz.

Die Überprüfung der MiCA geht nach dem Ende der Konsultation weiter, und ob das Lending dabei in die Verordnung kommt, entscheidet die Kommission mit ihrem Vorschlag. Die nächsten Schritte von Kommission und Aufsicht findest du in den Krypto-News auf CryptoTicker.

(Stand: 21. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Krypto-Lending ist mit hohen Risiken bis zum Totalverlust verbunden; prüfe die Bedingungen vor jeder Einlage beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu Krypto-Lending unter MiCA

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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