MiCA-Zulassung: 98 Anbieter bei der BaFin, worauf es im ESMA-Register ankommt
Ob ein Krypto-Anbieter in der EU zugelassen ist, steht in zwei öffentlichen Registern — und beide zeigen etwas anderes. Die BaFin-Datenbank führt 98 deutsche Kryptowerte-Dienstleister, Coinbase, Kraken und Binance stehen in keinem davon.

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Eine MiCA-Zulassung ist die Erlaubnis, in der Europäischen Union Krypto-Dienstleistungen anzubieten, und du kannst in zwei öffentlichen Verzeichnissen nachsehen, ob dein Anbieter sie hat: in der Unternehmensdatenbank der BaFin und im MiCA-Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Der Haken ist, dass die beiden Verzeichnisse nicht dasselbe zeigen. Wer nur bei der BaFin nachsieht, findet die großen internationalen Börsen dort gar nicht — und schließt daraus leicht das Falsche.
Wie groß dieser Unterschied ist, zeigt eine eigene Auszählung vom 28. Oktober 2026. Die Unternehmensdatenbank der BaFin führt in der Kategorie „Kryptowerte-Dienstleister“ genau 98 Einträge, Stand der Daten 27. Oktober. Coinbase, Kraken, Binance und Crypto.com stehen in keinem einzigen davon. Dieser Text zeigt, wie die beiden Register zusammenspielen, was in welchem steht und woran du einen Eintrag erkennst, der gar keine Zulassung beschreibt.
Was eine MiCA-Zulassung nach der Verordnung 2023/1114 umfasst
MiCA steht für „Markets in Crypto-Assets“ und ist die Verordnung (EU) 2023/1114. Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verlangt für Krypto-Dienstleistungen eine behördliche Zulassung. Wer sie erhält, heißt im Amtsdeutsch Kryptowerte-Dienstleister, international CASP für „crypto-asset service provider“.
Kryptowerte-Dienstleistung ist dabei ein Sammelbegriff für zehn klar abgegrenzte Tätigkeiten. Dazu gehören die Verwahrung von Kryptowerten für Kunden, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch von Kryptowerten gegen Euro oder gegen andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Beratung, die Portfolioverwaltung und Transferdienste. Eine Zulassung nennt immer, welche dieser Tätigkeiten sie deckt.
Das ist der erste Punkt, an dem eine schnelle Prüfung schiefgeht: Eine Zulassung ist nie pauschal. Ein Anbieter, der für Verwahrung zugelassen ist, darf damit nicht automatisch eine Handelsplattform betreiben. Wenn du im Register nachsiehst, lies deshalb nicht nur, ob ein Name auftaucht, sondern auch, welche Dienstleistungen dort verzeichnet sind.
In Deutschland endete die Übergangsregelung am 31. Dezember 2025
Für Firmen, die vor MiCA schon nach deutschem Recht mit Kryptowerten gearbeitet haben, gab es eine Schonfrist. Die Verordnung erlaubte den Mitgliedstaaten dafür bis zu achtzehn Monate. Deutschland hat diese Spanne nicht ausgeschöpft: Nach § 50 Absatz 2 Nummer 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes erlosch die als fortbestehend geltende Erlaubnis „spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025“.
Für dich als Anleger heißt das: Seit Anfang 2026 ist in Deutschland keine Altlizenz mehr im Umlauf, auf die sich ein Anbieter berufen könnte. Wer heute hier Krypto-Dienstleistungen erbringt, braucht eine Zulassung nach MiCA, entweder aus Deutschland oder aus einem anderen Mitgliedstaat. Ein Anbieter, der mit einer „BaFin-Registrierung“ von 2021 oder einer „Kryptoverwahrlizenz nach KWG“ wirbt, beschreibt damit einen Rechtsstand, der ausgelaufen ist.
Dasselbe Gesetz erklärt auch, warum unter den deutschen Zulassungen so viele Banken stehen. § 50 Absatz 3 KMAG eröffnet Instituten mit einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung zum Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine Sparkasse oder Volksbank, die ohnehin unter Bankenaufsicht steht, musste damit nicht bei Null anfangen.
Die BaFin-Datenbank führt 98 Kryptowerte-Dienstleister, 64 davon sind Banken
Die BaFin schreibt selbst, wo sie eine erteilte Zulassung bekannt macht: im Bundesanzeiger, in ihrer eigenen Unternehmensdatenbank und im MiCAR-Interimsregister der ESMA. Die Datenbank ist für jeden frei zugänglich und hat für Krypto eine eigene Auswahl im Feld „Kategorie“.
Die Auszählung vom 28. Oktober 2026 über diese Kategorie ergibt 98 Unternehmen. Aufschlussreich ist, was sie sonst noch sind, denn die Datenbank nennt zu jedem Eintrag alle Rollen:
- 64 sind zugleich Kreditinstitut, darunter die Commerzbank, die Deutsche Bank, die DekaBank, die DZ Bank, die Baader Bank, flatexDEGIRO, die N26 Bank, die Trade Republic Bank, die Scalable Capital Bank und eine lange Reihe von Volks- und Raiffeisenbanken.
- 24 sind Wertpapierinstitut, etwa die EUWAX AG, die Lang & Schwarz TradeCenter AG oder mehrere Vermögensverwalter.
- 10 sind zusätzlich Kryptoverwahrer, unter ihnen die Boerse Stuttgart Digital Custody, BitGo Europe, Bullish Europe und Crypto Finance (Deutschland).
- Genau 2 tragen ausschließlich die Rolle Kryptowertedienstleister und sonst keine: die Baden-Württembergische Wertpapierbörse und die Bitpanda Asset Management GmbH.
Zum Vergleich: Die ältere Kategorie „Kryptoverwahrer“ nach deutschem Bankenrecht zählt 15 Einträge, die Kategorie „Kryptowertpapierregisterführer“ acht. Das sind andere Erlaubnisse mit anderem Zweck, und sie sind keine MiCA-Zulassung.

Warum Coinbase, Kraken und Binance in der BaFin-Datenbank fehlen
Eine Namenssuche in derselben Datenbank am 28. Oktober 2026 liefert für Coinbase, Kraken, Binance und Crypto.com null Treffer. Das bedeutet gerade nicht, dass diese Börsen hier ohne Erlaubnis arbeiten. Es bedeutet, dass ihre Zulassung nicht aus Deutschland kommt.
Dafür gibt es in der Verordnung einen eigenen Mechanismus. Artikel 65 MiCA regelt die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen: Wer in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, darf nach vorheriger Anzeige in allen übrigen tätig werden. Diese Anzeige nennt die Branche Passporting, und die BaFin führt solche Unternehmen in einer anderen Kategorie, nämlich unter „Grenzüberschreitende Dienstleister“ mit dem Zusatz „Art. 65 MiCA-R“. Dort finden sich am 28. Oktober unter anderem die Bitvavo B.V., die Bitpanda GmbH und die Bybit EU GmbH.
Wenn dein Anbieter also in der Kategorie „Kryptowerte-Dienstleister“ fehlt, verlagert sich die Prüfung nur. Weiter geht die Suche im europäischen Register.
Das ESMA-Register nach Artikel 109 MiCA listet alle Zulassungen der EU
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA führt nach Artikel 109 MiCA ein öffentliches Register. Wichtig für das Verständnis: Die ESMA lässt niemanden zu. Zugelassen wird immer von der nationalen Aufsicht des Heimatstaats, also in Deutschland von der BaFin, in den Niederlanden von der AFM, in Irland von der Zentralbank. Die ESMA sammelt diese Meldungen ein und veröffentlicht sie an einer Stelle.
Solange die ESMA das Register noch nicht in ihre eigenen Systeme überführt hat, erscheint es als Interimsregister aus fünf Tabellen, die wöchentlich neu veröffentlicht werden. Die fünf decken unterschiedliche Dinge ab: veröffentlichte Whitepaper, Emittenten wertreferenzierter Token, Emittenten von E-Geld-Token, die zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister und eine Liste nicht konformer Unternehmen. Für die Frage „Ist meine Börse zugelassen?“ ist die vierte Tabelle die richtige, zu finden über die MiCA-Seite der ESMA.
Die Zahl der dort geführten Dienstleister wächst Woche für Woche. Verschiedene Auswertungen des Registers kamen Ende Oktober 2026 auf 364 bis 384 zugelassene Anbieter, je nachdem, welchen Stichtag die jeweilige Tabelle trug. Eine runde Zahl gibt es also nicht, und das ist kein Mangel der Quelle, sondern Folge des wöchentlichen Takts. Deutschland liegt bei der Zahl der Zulassungen regelmäßig vorn, gefolgt von Frankreich und den Niederlanden.
So prüfst du die Zulassung eines Anbieters in zwei Minuten selbst
Der kürzeste Weg führt über beide Register, in dieser Reihenfolge:
- Den genauen Firmennamen beschaffen. Er steht im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen des Anbieters, nie im Markennamen der App. Hinter „Bitvavo“ steht die Bitvavo B.V., hinter „Bitpanda“ je nach Dienst eine von mehreren Gesellschaften. Ohne den rechtlichen Namen findest du in keinem Register etwas.
- In der BaFin-Datenbank nachsehen. Dort gibst du den Firmennamen ein und lässt die Kategorie auf „Alle Unternehmen“. Taucht der Name auf, zeigt die Trefferzeile die Rollen: „Kryptowertedienstleister“ heißt deutsche MiCA-Zulassung, „Grenzüberschreitende Dienstleister (Art. 65 MiCA-R)“ heißt Zulassung aus einem anderen Mitgliedstaat.
- Im ESMA-Register gegenprüfen. Dort suchst du denselben Namen in der Tabelle der Kryptowerte-Dienstleister. Die Zeile nennt den Heimatstaat, die zuständige Behörde, das Datum der Zulassung und die Liste der erlaubten Dienstleistungen. Genau diese Liste entscheidet, ob der Dienst, den du nutzen willst, abgedeckt ist.
Findest du den Namen in keinem der beiden Verzeichnisse, gibt es drei nüchterne Erklärungen, und du kommst meistens ohne Nachfrage weiter: Der Name ist falsch geschrieben oder ist nur eine Marke. Oder die Zulassung ist frisch und noch nicht eingetragen, denn zwischen der Entscheidung einer Behörde und dem Eintrag im wöchentlich erneuerten Register können Tage liegen. Oder es gibt keine Zulassung.
Stablecoins stehen in anderen Tabellen als Börsen
Bei Stablecoins greift eine andere Logik, und das führt regelmäßig zu Verwechslungen. MiCA kennt zwei Arten solcher Token: E-Geld-Token, die sich auf eine einzige amtliche Währung beziehen, und wertreferenzierte Token, die sich auf etwas anderes stützen, etwa auf einen Korb von Währungen oder auf ein Edelmetall. Beide brauchen einen zugelassenen Emittenten und ein veröffentlichtes Whitepaper, und beide haben im Interimsregister ihre eigene Tabelle.
Die Folge ist, dass ein Token auf einer zugelassenen Börse handelbar sein kann, ohne selbst einen zugelassenen Emittenten zu haben. Genau dieser Fall trifft gerade das tokenisierte Gold PAXG: Wie wir am 28. Oktober 2026 berichtet haben, fehlt dem Token die MiCA-Zulassung, weshalb Coinbase den Handel für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum zum 30. Oktober einstellt. Wer wissen will, welche Emittenten die Hürde geschafft haben, findet die Lage in unserer Auswertung des MiCA-Registers der Stablecoin-Emittenten.
Prüfe bei einem Stablecoin deshalb zwei Dinge getrennt: den Emittenten des Tokens und den Handelsplatz, über den du ihn kaufst. Für die Auswahl unter den Euro- und Dollar-Token hilft der Überblick im Vergleich der Stablecoins.
Die Warnliste der ESMA nennt Firmen, die ohne Zulassung auftreten
Die fünfte Tabelle des Interimsregisters ist die, über die am wenigsten geschrieben wird, und für Anleger die praktischste. Dort stehen Unternehmen, von denen eine nationale Aufsicht gemeldet hat, dass sie Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten, ohne dafür zugelassen zu sein. Verschiedene Auswertungen zählten dort Ende Oktober 2026 zwischen 173 und 178 Einträge, wieder abhängig vom Stichtag der jeweiligen Tabelle.
Ein Eintrag dort ist kein Gerichtsurteil. Er ist ein Hinweis einer Aufsichtsbehörde, und er ist deutlich belastbarer als jede Bewertung auf einer Vergleichsseite. Taucht ein Anbieter, bei dem du Geld liegen hast, in dieser Tabelle auf, dann ist das der Moment, über eine Auszahlung nachzudenken, und zwar bevor Zahlungsdienstleister oder Banken Überweisungen an diesen Empfänger stoppen.
Die Warnliste erklärt auch, warum manche Plattformen aus Deutschland nicht mehr erreichbar sind oder nur noch mit Einschränkungen arbeiten. Ein Beispiel aus unserem Bestand ist die Lage bei Hyperliquid ohne MiCA-Zulassung, wo die fehlende Erlaubnis unmittelbar auf den Zugang durchschlägt.

Vier Einträge, die aussehen wie eine Zulassung und keine sind
Beim Lesen der Register begegnen dir Begriffe, die regulatorisch klingen und etwas anderes bedeuten. Die vier häufigsten:
- Repräsentanz. Eine Repräsentanz darf werben und Kontakte pflegen, aber keine Geschäfte abschließen. In der BaFin-Datenbank steht am 28. Oktober 2026 etwa die eToro Germany GmbH als Repräsentanz der eToro (Europe) Limited, und das ist eine Rolle, keine Erlaubnis.
- Kryptoverwahrer nach deutschem Bankenrecht. Diese Erlaubnis gab es vor MiCA und deckt die Verwahrung, nicht den Handel. Eingetragen ist das in einer eigenen Kategorie mit 15 Einträgen, und eine Zulassung nach MiCA ersetzt der Eintrag nicht.
- Kryptowertpapierregisterführer. Diese achte Kategorie betrifft elektronische Wertpapiere nach deutschem Recht und hat mit Bitcoin oder Ether nichts zu tun.
- Ein veröffentlichtes Whitepaper. Ein Whitepaper im Register belegt, dass ein Emittent seine Informationspflicht erfüllt hat. Es ist keine Prüfung des Geschäftsmodells und erst recht keine Zulassung der ausgebenden Firma.
Wer tiefer in die Struktur des Registers einsteigen will: Unsere Auswertung des MiCA-Registers hat gezeigt, wie klein der Anteil echter Handelsplattformen an allen Zulassungen ist. Welche Pflichten hinter einer Lizenz stehen, fasst unsere Übersicht zu den MiCA-Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen zusammen.
Was die Zulassung leistet und wo ihr Schutz endet
Eine MiCA-Zulassung verpflichtet den Anbieter zu Eigenkapital, zur Trennung von Kundengeldern und eigenem Vermögen, zu einer Beschwerdestelle und zu Berichten an die Aufsicht. Das ist ein echter Unterschied zu einem Anbieter ohne Erlaubnis, und bei einem Streit hast du damit eine zuständige Behörde.
Was die Zulassung nicht leistet, ist genauso wichtig. Zugesichert wird kein Kurs und keine Rendite. Eine Einlagensicherung ersetzt die Erlaubnis ebenfalls nicht, denn Kryptowerte fallen nicht unter die Sicherung für Bankguthaben. Und sie verhindert keine Insolvenz: Fällt ein zugelassener Anbieter aus, entscheidet die Qualität der Vermögenstrennung darüber, was von deinen Beständen zurückkommt. Deshalb bleibt die eigene Verwahrung für größere Bestände die Alternative, über die sich das Gegenparteirisiko ganz vermeiden lässt.
Ein letzter Punkt zum Zeitpunkt: Eine Zulassung kann zurückgenommen werden, und Anbieter geben Dienstleistungen auch freiwillig auf. Ein Eintrag, den du im Frühjahr gesehen hast, belegt nichts für heute. Vor einer größeren Einzahlung lohnt der Blick ins Register deshalb erneut, er kostet zwei Minuten.
MiCA-Zulassung: Die BaFin führt 98 Anbieter, die ESMA alle übrigen
Beide Register zusammen beantworten die Frage zuverlässig, einzeln führt jedes in die Irre. So kommst du zu einer belastbaren Antwort:
- Firmennamen aus dem Impressum holen und in der BaFin-Datenbank suchen. Die Rollenzeile sagt dir sofort, ob die Zulassung aus Deutschland kommt, ob der Anbieter über Artikel 65 MiCA aus einem anderen Mitgliedstaat hereinreicht oder ob gar nichts verzeichnet ist. Eine nach Zulassung sortierte Auswahl findest du im Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.
- Im ESMA-Register die erlaubten Dienstleistungen abgleichen. Verwahrung, Handelsplattform und Tausch sind drei verschiedene Erlaubnisse. Nur was dort steht, ist gedeckt. Welche Börsen welche Dienste anbieten, zeigt der Überblick der Krypto-Börsen.
- Bei Stablecoins den Emittenten getrennt nachsehen und die Warnliste streifen. Ein Token ohne zugelassenen Emittenten verschwindet früher oder später aus dem europäischen Handel, wie der Fall PAXG Ende Oktober 2026 zeigt. Für größere Bestände bleibt die eigene Verwahrung der Weg, der vom Anbieter unabhängig macht: siehe den Vergleich der Hardware-Wallets.
(Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zur MiCA-Zulassung
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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