Raiffeisenbank Krypto: Vier Coins, kein Depot — was du jetzt tun kannst
Die Raiffeisenbank Schwaben Mitte hat den Krypto-Handel in der VR Banking App freigeschaltet und ist nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen die siebte bayerische Genossenschaftsbank mit BaFin-Freigabe. Vier Kryptowerte, ein Verrechnungskonto statt Depot, ein externer Verwahrer und keine staatliche Einlagensicherung: Das gilt bei deinem Haus, sobald es freischaltet.

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Die Raiffeisenbank Schwaben Mitte hat den Handel mit Kryptowerten in ihrer Banking-App freigeschaltet. Wenn du dort ein Konto führst, kannst du seit wenigen Tagen vier Kryptowerte direkt über deine Bank kaufen und verkaufen, ohne ein eigenes Konto bei einer Krypto-Börse zu eröffnen. Nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 1. November ist das Haus aus Krumbach die siebte bayerische Genossenschaftsbank, die von der BaFin eine Freigabe für das Kryptogeschäft erhalten hat.
Raiffeisenbank Krypto bedeutet in der Praxis vier Dinge: ein Verrechnungskonto ist Pflicht, ein Depot nicht, verwahrt wird von einem externen Dienstleister, und die staatliche Einlagensicherung gilt für diese Werte nicht. Genau diese Punkte stehen in keiner der lokalen Meldungen zur Freischaltung, obwohl jede Woche ein weiteres Haus dazukommt. Dieser Artikel ordnet ein, was bei deiner eigenen Bank gilt, woran du die Freischaltung erkennst und wo die Grenzen des Angebots liegen.
meinKrypto: Die Plattform betreibt die DZ Bank, freischalten muss deine Bank
Hinter dem Krypto-Handel der Volksbanken und Raiffeisenbanken steht keine Eigenentwicklung der einzelnen Häuser, sondern eine gemeinsame Plattform mit dem Namen meinKrypto. meinKrypto ist die Handels- und Verwahrlösung der DZ Bank für die genossenschaftliche Finanzgruppe, eingebaut in die VR Banking App. Die Zulassung nach der europäischen Kryptoverordnung MiCAR holte die DZ Bank nach Angaben der Börsen-Zeitung Ende 2025 bei der BaFin ein und machte das Angebot im Januar 2026 öffentlich.
Die Plattform ist ausdrücklich für Selbstentscheider gedacht und kein Bestandteil der Anlageberatung für Privatkunden. Technisch könnten damit die rund 670 Genossenschaftsbanken in Deutschland Krypto-Handel anbieten. Praktisch tun es bislang wenige, und das hat einen aufsichtsrechtlichen Grund.
Warum die Freischaltung Haus für Haus läuft
Jede Volksbank und jede Raiffeisenbank ist ein eigenes Kreditinstitut mit eigener Bilanz und eigener Aufsichtsbeziehung. Die Lizenz der DZ Bank deckt den Betrieb der Plattform, nicht automatisch das Angebot im einzelnen Haus. Jedes Institut muss bei der BaFin eine eigene MiCAR-Notifizierung für die Kryptoplattform beantragen, bevor es den Handel in der App einschaltet. Deshalb gibt es keinen Starttermin für alle, sondern eine Welle, die sich seit März 2026 Institut für Institut fortsetzt. Eine Umfrage des Genoverbands, die die Börsen-Zeitung referiert, kam auf etwas mehr als jede dritte Bank, die das Angebot in den kommenden Monaten einführen will.
Für dich heißt das: Ob du handeln kannst, entscheidet dein Hausinstitut, nicht die Bankengruppe. Welche Häuser bereits freigeschaltet hatten, haben wir am 24. August 2026 in unserem Überblick zum Krypto-Handel in der VR Banking App zusammengetragen; die Liste ist seither gewachsen. Der verlässliche Weg bleibt der direkte: Wenn in deiner VR Banking App ein Menüpunkt für Kryptowerte auftaucht, ist dein Haus dabei. Fehlt er, ist es noch nicht freigeschaltet.
Vier Kryptowerte: Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Cardano
Die Auswahl ist knapp und bei allen Häusern dieselbe, weil sie aus der Plattform kommt. Handelbar sind vier Werte:
- Bitcoin (BTC) – die älteste und mit Abstand größte Kryptowährung, gedacht als knappes digitales Wertaufbewahrungsmittel mit einer festen Obergrenze von 21 Millionen Einheiten.
- Ethereum (ETH) – eine programmierbare Blockchain, auf der Anwendungen und Token laufen; ETH ist die Recheneinheit, mit der Transaktionen bezahlt werden.
- Litecoin (LTC) – eine frühe Abspaltung der Bitcoin-Software mit kürzeren Blockzeiten, historisch als Zahlungsmittel positioniert.
- Cardano (ADA) – eine Proof-of-Stake-Blockchain, deren Entwicklung stark auf wissenschaftliche Vorarbeit und formale Prüfung setzt.
Was in dieser Liste fehlt, ist genauso wichtig wie das, was darin steht. Es gibt keine Stablecoins, keine kleineren Altcoins, keine Meme-Token und keine Staking-Funktion. Wer Solana, XRP oder einen Euro-Stablecoin halten will, kommt mit dem Bankangebot nicht weiter. Im Bericht der Augsburger Allgemeinen ist Cardano übrigens als „Cordano“ geschrieben; gemeint ist dieselbe Blockchain, die auch auf der Produktseite der Bank steht.
Verrechnungskonto ist Pflicht, ein Depot nicht
Die technische Hürde ist niedriger, als viele erwarten. Ein Verrechnungskonto ist das Girokonto oder Zahlungskonto, über das Käufe und Verkäufe abgerechnet werden. Auf der Produktseite der Bank steht dazu klar: „Voraussetzung für die Teilnahme am Kryptowertehandel ist das Vorliegen eines Verrechnungskontos“ – und ebenso knapp: „Ein Depot ist nicht notwendig.“
Das ist ein echter Unterschied zu Krypto-ETPs und Zertifikaten, die über ein Wertpapierdepot laufen. Hier wandert der Betrag direkt vom Konto in den Kryptowert und beim Verkauf zurück. Dazu kommen persönliche Voraussetzungen, die auf der Seite der Bank aufgeführt sind:
- Mindestalter 18 Jahre und Hauptwohnsitz in Deutschland.
- Ein bestehendes Konto beim Institut, dazu die aktive Nutzung der VR Banking App mit VR-NetKey und elektronischem Postfach.
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss hinterlegt sein. Liegt die letzte Identitätsprüfung mehr als 24 Monate zurück, steht vorher eine erneute Legitimation an, etwa per Video.
- Bestimmte Staatsangehörigkeiten sind ausgeschlossen, darunter die der USA und ihrer Außengebiete sowie Russlands und Belarus. Dahinter stehen Sanktions- und Steuervorschriften, keine Entscheidung des einzelnen Hauses.

BaFin-Freigabe: Was die Aufsicht kontrolliert und was sie nicht verspricht
Eine Freigabe der BaFin klingt wie ein Qualitätssiegel für die Anlage. Die Freigabe bedeutet etwas anderes. Die Aufsicht prüft, ob ein Anbieter die organisatorischen, personellen und finanziellen Anforderungen der MiCAR-Verordnung erfüllt, also Governance, Verwahrung, Beschwerdewege und Informationspflichten. Ob Bitcoin oder Cardano eine sinnvolle Geldanlage sind, kontrolliert die Aufsicht nicht, und einen Kurs garantiert sie ebenfalls nicht.
Genau diese Unterscheidung schreibt die Bank selbst auf ihre Seite: „Keine Zentralbank oder öffentliche Stelle garantiert den Preis von Kryptowerten.“ Wer das Thema Lizenz und Verwahrung getrennt bewerten will, findet in unserem Beitrag zur Krypto-Lizenz der Volksbanken vom 13. September 2026 die Prüfschritte dazu. Entscheidend ist der Gedanke: Die Lizenz sagt etwas über den Anbieter, nichts über das Produkt.
Die Börse Stuttgart Digital Custody verwahrt, nicht die Bank selbst
Dein Bargeld liegt bei der Bank, deine Kryptowerte nicht. Auf der Produktseite steht: „Die Verwahrung der Kryptowerte erfolgt durch die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH.“ Verwahrung bedeutet hier, dass ein spezialisierter Dienstleister die kryptografischen Schlüssel hält, mit denen über die Bestände verfügt werden kann. Die Raiffeisenbank ist der Vertriebs- und Abrechnungsweg, der Verwahrer ist ein Dritter.
Das hat zwei Folgen, die du kennen solltest. Erstens hast du keine eigenen Schlüssel und damit keinen direkten Zugriff auf die Blockchain; du hast einen Anspruch gegenüber dem Verwahrer, abgewickelt über deine Bank. Zweitens verschiebt sich die Frage nach der Sicherheit von der Bank zum Verwahrer: Relevant ist, wie dort getrennt, versichert und geprüft wird. Die Börse Stuttgart Digital hat für dieses Geschäft eigene Erlaubnisse; der Name auf dem Kontoauszug bleibt trotzdem der deiner Bank.
Was der Handel rund um die Uhr technisch bedeutet
Gehandelt wird nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen über die Börse Stuttgart, an sieben Tagen in der Woche, mit Servern in Deutschland. Die Produktseite formuliert es vorsichtiger: Handel ist „grundsätzlich rund um die Uhr“ möglich, mit dem Hinweis, dass Wartung und Störungen zu Unterbrechungen führen können. Diese Einschränkung ist keine Formalie: An volatilen Wochenenden ist die Frage, ob du handeln kannst, bares Geld wert.
Keine staatliche Einlagensicherung für Kryptowerte
Der wichtigste Satz auf der Produktseite ist der, den die lokale Berichterstattung in der Regel auslässt: „Anders als bei klassischen Bankeinlagen unterliegen Kryptowerte keiner staatlichen Sicherung.“
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt in der EU Guthaben bis 100.000 Euro je Kunde und Institut – und zwar Einlagen, also Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Dein Verrechnungskonto fällt darunter. Die vier Kryptowerte, die du damit kaufst, fallen nicht darunter, weil sie keine Einlage sind, sondern ein verwahrter Vermögenswert. Genossenschaftsbanken gehören zusätzlich einer institutsbezogenen Sicherung ihres Verbands an; auch die ist auf das Bankgeschäft gerichtet und nicht auf Kursverluste von Kryptowerten.
Unterm Strich: Wenn Bitcoin um ein Drittel fällt, ersetzt niemand die Differenz. Das gilt bei der Hausbank genauso wie bei einer Krypto-Börse. Der Unterschied liegt allein in der Abwicklung, nicht im Risiko des Kurses.

Kosten: 0,78 Prozent plus Börsenentgelt, rund 1,25 Euro auf 100 Euro
Nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen, den der Coinkurier referiert, verlangt das Haus 0,78 Prozent auf den Handelsbetrag, dazu kommt das Entgelt des Handelsplatzes. Ein Bankvertreter rechnet dort vor, dass bei einem Handel von 100 Euro insgesamt rund 1,25 Euro Gebühren anfallen. Eine Mindestordergröße gibt es nicht, die Krypto-Wallet selbst ist nach Angaben der Bank kostenlos.
Rund 1,25 Prozent je Kauf bewegen sich damit deutlich über dem, was große Handelsplattformen für dieselben vier Werte nehmen, und deutlich unter dem, was frühere Bankangebote verlangten. Wer regelmäßig kauft, sollte beide Seiten rechnen: Der Aufschlag fällt bei jedem Kauf an, der Komfort der vertrauten App nur einmal ins Gewicht. Wie lizenzierte Anbieter in Deutschland preislich und regulatorisch dastehen, zeigt unser Vergleich regulierter Krypto-Börsen.
Eine Gegenprobe lohnt immer am Original: Das Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank ist der verbindliche Stand, nicht die Zahl aus einem Zeitungsbericht. Entgelte ändern sich, und sie können von Haus zu Haus abweichen.
Keine Anlageberatung: Die Bank führt aus, sie empfiehlt nicht
Das Angebot ist bewusst beratungsfrei. Die Bank bietet nach dem Bericht keine Anlageberatung zu Kryptowerten an; dafür wäre eine weitere BaFin-Erlaubnis nötig gewesen, die das Haus nicht beantragt hat. Beratungsfrei heißt: Es gibt kein Beratungsprotokoll, keine Geeignetheitsprüfung und keine Haftung für eine Empfehlung, weil keine abgegeben wird.
Deutlich wird die Haltung in einem Zitat, das die Augsburger Allgemeine wiedergibt. Vorstandsmitglied Helmut Graf sagt dort: „Das ist hochspekulativ. Zur Vermögensbildung ist Krypto keinesfalls geeignet.“ Diese Einordnung stammt vom Anbieter selbst, und sie passt zu einem Detail aus demselben Bericht: Alle Kunden, die bisher ein Kryptokonto eröffnet haben, waren nach Angaben des Hauses unter 30 Jahre alt.
Demo-Modus und Legitimation vor der ersten Order
Der Einstieg läuft vollständig im Smartphone. Auf die Frage, ob der Handel auch im Online-Banking am Rechner geht, antwortet die Bank auf ihrer Seite knapp: „Nein, der Handel ist ausschließlich in der VR Banking App möglich.“ Vorher kannst du das Ganze ohne Geld ausprobieren: Ein Demo-Modus in der App simuliert Käufe mit einem fiktiven Limit, sichtbar allerdings erst, wenn dein Haus freigeschaltet hat.
Wie schnell es dann geht, beschreibt der Zeitungsbericht konkret: Die Eröffnung des Kryptokontos soll sieben Klicks dauern, der erste Handel war in drei Minuten und 30 Sekunden möglich. Der Zeitfresser liegt woanders, nämlich bei der Legitimation. Wenn dein Ausweis in der Bank älter als 24 Monate dokumentiert ist, kommt die erneute Identitätsprüfung vor jeder Order. Das ist der Schritt, den du am besten vorziehst, bevor der Markt dich dazu drängt.
Woran du die Freischaltung in deiner App erkennst
Ein eigener Menüpunkt für Kryptowerte in der VR Banking App und ein Hinweis im elektronischen Postfach sind die beiden sichtbaren Signale. Beides erscheint ohne Ankündigung in der Presse, denn jede Bank kommuniziert den Start selbst. Wer nicht warten will, fragt in der Filiale oder im Kundenservice nach dem Stand der MiCAR-Notifizierung; die Antwort ist entweder ein Datum oder ein klares Nein.
Grenzen gegenüber einer Krypto-Börse: Auswahl, Schlüssel, Auszahlung
Das Bankangebot ist ein Einstieg, kein Vollsortiment. Drei Grenzen sind absehbar, und sie betreffen genau die Punkte, an denen erfahrene Halter weiterziehen.
Die Auswahl endet bei vier Werten. Eigene Schlüssel gibt es nicht, weil die Verwahrung beim Dienstleister liegt. Und ob du Bestände auf eine eigene Wallet übertragen kannst, steht auf der Produktseite nicht; diese Frage gehört vor dem ersten Kauf in den Kundenservice, denn sie entscheidet, ob du später umziehen kannst oder nur verkaufen. Wer die Schlüssel selbst halten will, braucht ohnehin eigene Hardware.
Zum Vergleich: Die Sparkassen-Finanzgruppe ist mit einem eigenen Weg im Oktober gestartet, technisch getrennt von meinKrypto. Wie dieser Start aufgebaut ist, haben wir in unserer Einordnung zum Krypto-Handel bei der Sparkasse beschrieben. Nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen sollen dort monatlich 30 bis 40 weitere Häuser dazukommen.
Steuer: Ein Jahr Haltefrist, keine automatische Abgeltungsteuer
Kryptowerte gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Praktisch heißt das: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei, innerhalb des Jahres wird er mit deinem persönlichen Steuersatz erfasst.
Daraus folgt ein Unterschied zum Wertpapierdepot, der gern übersehen wird. Bei Aktien und ETFs behält die Bank die Abgeltungsteuer automatisch ein. Bei Kryptowerten passiert das nicht, weil es sich nicht um Kapitalerträge handelt. Die Aufzeichnung der Kaufzeitpunkte, der Haltedauer und der Gewinne bleibt deine Aufgabe, auch wenn der Kauf über die Hausbank lief. Die Abrechnungen aus der App sind dabei dein Beleg; eine fertige Steuerbescheinigung wie für Aktien ersetzen sie nicht.
Raiffeisenbank Krypto: Vier Werte und keine staatliche Sicherung
Der Krypto-Handel bei der eigenen Genossenschaftsbank nimmt eine Hürde weg, die viele vom Einstieg abgehalten hat: die Anmeldung bei einem fremden Anbieter. Er nimmt dafür keine der eigentlichen Risiken weg. Das Angebot bleibt beratungsfrei, die Auswahl klein, der Aufschlag spürbar, und der Kurs ist durch nichts gesichert. Drei Schritte sind jetzt sinnvoll:
- Freischaltung und Preis beim eigenen Haus prüfen. Menüpunkt in der VR Banking App suchen, Legitimation auf Aktualität prüfen und das Preis- und Leistungsverzeichnis lesen. Was dort steht, gilt. Danach lohnt der Blick auf die Alternativen in unserem Vergleich der Krypto-Börsen.
- Verwahrung bewusst entscheiden. Für kleine Beträge ist die Verwahrung über den Dienstleister bequem. Wer größere Summen hält oder die Schlüssel selbst kontrollieren will, findet die Optionen in unserem Hardware-Wallet-Vergleich.
- Vom ersten Kauf an dokumentieren. Datum, Betrag und Kurs jeder Order festhalten, damit die Jahresfrist später nachweisbar ist. Werkzeuge dafür stehen in unserer Übersicht zu Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Trackern.
Die Produktseite der Bank ist und bleibt die erste Adresse für den verbindlichen Stand: Kryptowerte handeln bei der Raiffeisenbank Schwaben Mitte.
(Stand: 2. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zu Raiffeisenbank Krypto
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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