Bison App: 1,25 Prozent Spread, 27 Prozent der Staking-Rewards und ein Handel ganz ohne Orderbuch
Die Krypto-App der Börse Stuttgart wirbt mit Gebührenfreiheit. Bezahlt wird über den Spread. Was die Lizenzen wirklich abdecken, warum es kein Orderbuch gibt und weshalb der Steuerreport bei externen Transfers seine Aussagekraft verliert.

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Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden.
Die Bison App gehört zur Gruppe Börse Stuttgart, hat nach eigener Angabe über eine Million aktive Nutzer und wirbt damit, dass beim Krypto-Handel keine Ordergebühren anfallen. Das stimmt, und es ist trotzdem nur die halbe Antwort auf die Frage, was der Handel kostet.
Bezahlt wird über den Spread, also die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis. Bison beziffert ihn selbst: durchschnittlich 1,25 Prozent bei Bitcoin und Ethereum, durchschnittlich 1,75 Prozent bei allen übrigen Kryptowährungen. Abgerufen von der Gebührenseite am 5. September 2026.
Dieser Artikel ist eine Einordnung, keine Nachricht. Er stützt sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Fassungen vom 1. Juni 2026, die Sonderbedingungen für das Treuhandsammelkonto vom 15. Dezember 2025, die Basis- und Risikoinformationen vom 27. Mai 2026 sowie das MiCA-Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Alle Quellen stehen am Ende ausgeschrieben.
Wer hinter der Bison App steckt, und warum das mehr als eine Formalie ist
Bison ist eine Marke, keine Gesellschaft. Hinter ihr stehen mehrere Unternehmen mit klar getrennten Rollen, und das ist für die Frage, wer wofür haftet, entscheidend.
Dein Handelspartner ist die EUWAX Aktiengesellschaft mit Sitz in der Börsenstraße 4 in Stuttgart. Sie ist nicht Vermittlerin, sondern direkte Gegenpartei. In den Geschäftsbedingungen heißt es in Ziffer 4.1 ausdrücklich, dass Kunden Kryptowerte „von uns" kaufen und „an uns" verkaufen.
Deine Kryptowerte verwahrt die Börse Stuttgart Digital Custody GmbH, treuhänderisch und als eigene Gesellschaft. Sie ist aus der früheren blocknox GmbH hervorgegangen.
Dein Euro-Guthaben liegt auf einem Treuhandsammelkonto der EUWAX AG, geführt bei Solaris SE und seit Januar 2025 zusätzlich bei der Deutschen Bank. Wichtig dabei: Du hast keine eigene Vertragsbeziehung zu diesen Banken. Das steht so in den Sonderbedingungen zum Treuhandsammelkonto.
Die Zulassungen: vier Einträge, vier Daten, ein Register
Bison war der erste deutsche Anbieter mit einer MiCAR-Lizenz. Das wird oft verkürzt als „Bison ist lizenziert" wiedergegeben. Genauer und nachprüfbar sieht es so aus, laut dem MiCA-Register der ESMA mit Datenstand vom 17. August 2026:

| Gesellschaft | Zugelassen seit | Erlaubte Dienste |
|---|---|---|
| Börse Stuttgart Digital Custody GmbH | 17. Januar 2025 | Verwahrung und Verwaltung, Transferdienste |
| EUWAX AG | 1. April 2025 | Tausch Kryptowerte gegen Geld und gegen andere Kryptowerte |
| EUWAX AG, zweiter Eintrag | 21. November 2025 | Ausführung von Aufträgen für Kunden |
| Baden-Württembergische Wertpapierbörse (BSDEX) | 3. Juli 2025 | Betrieb einer Handelsplattform |
Zuständige Behörde ist in allen vier Fällen die BaFin. Die Verwahrgesellschaft trägt zusätzlich einen Pass für 29 Staaten, die EUWAX AG für acht beziehungsweise nur für Deutschland.
Der praktische Punkt daraus: Die Lizenz liegt bei den Trägergesellschaften, nicht bei der App. Wenn du Anbieter vergleichst, vergleichst du diese Einträge, nicht Markennamen.
Was der Handel über die Bison App kostet
Die Gebührenseite ist übersichtlich, und das meiste darauf ist tatsächlich kostenlos. Abgerufen am 5. September 2026:
| Position | Preis |
|---|---|
| Kontoeröffnung und Kontoführung | kostenlos |
| Ordergebühr Krypto | keine |
| Spread Bitcoin und Ethereum | durchschnittlich 1,25 Prozent |
| Spread alle weiteren Kryptowährungen | durchschnittlich 1,75 Prozent |
| Ein- und Auszahlung in Euro per SEPA | kostenlos |
| Sofort-Einzahlung per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay | 2,49 Prozent |
| Ein- und Auszahlung von Kryptowährungen | kostenlos |
| Verwahrung inklusive Versicherung | kostenlos |
| Staking | 27 Prozent der Rewards |
| Wertpapiere und ETFs | 1,99 Euro je Trade |
Rechne den Spread hoch, bevor du dich an der Null bei der Ordergebühr freust. Ein vollständiger Umschlag, also Kauf und späterer Verkauf, kostet rechnerisch rund 2,5 Prozent bei Bitcoin und Ethereum und rund 3,5 Prozent bei den übrigen Coins. Bei 5.000 Euro Einsatz sind das 125 beziehungsweise 175 Euro, die nicht als Gebühr auf der Abrechnung stehen, sondern im Kurs.
Zwei Einschränkungen zur Ehrlichkeit dieser Zahl: Bison schreibt selbst, der Spread „schwankt, da er von Marktgegebenheiten und der Höhe eines Handels abhängig sein kann". Und die Gebührenseite trägt kein Standdatum. Die Werte gelten deshalb mit dem Abrufdatum, nicht auf Dauer.
Kein Orderbuch: warum der Preis nur zehn Sekunden gilt
Das ist der Unterschied, den man in einer App nicht sieht. Bison betreibt für den Krypto-Handel kein Orderbuch. Die Geschäftsbedingungen nennen das Verfahren in Ziffer 4.3 ein „Geschäftsanfragesystem", auf Englisch request for trade system.
Der Ablauf: Du bekommst einen indikativen Preis, dieser Preis gilt zehn Sekunden, und die EUWAX AG darf deine Geschäftsanfrage ablehnen. Du handelst also nicht gegen andere Marktteilnehmer, sondern gegen deinen Anbieter, der zugleich den Preis stellt.
Das ist bei Broker-Apps üblich und nicht per se ein Nachteil, gerade für kleine Beträge ist es einfacher. Es bedeutet aber, dass es keine Markttiefe gibt, die du prüfen könntest, und dass der Preis eine Anbieterentscheidung ist. Wer Orderbuchhandel will, findet die entsprechenden Häuser im Vergleich der besten Krypto-Börsen.
Immerhin: Limit-Buy, Stop-Buy, Limit-Sell und Stop-Loss sind verfügbar und kosten außer dem Spread nichts.
Auszahlung auf die eigene Wallet: hier ist Bison ungewöhnlich großzügig
Das ist der stärkste Punkt im Angebot, und er wird selten hervorgehoben. Die Auszahlung von Kryptowährungen auf eine eigene Wallet ist nicht nur kostenlos, sondern Bison übernimmt sogar die Blockchain-Gebühren.
In den Geschäftsbedingungen der Verwahrgesellschaft steht in Ziffer 4.3 wörtlich: „Die bei diesen Übertragungen anfallenden Transaktionskosten tragen wir." Sie werden zunächst dem Treugut belastet und danach aus Eigenmitteln ausgeglichen. Bei den meisten Anbietern trägst du die Netzwerkgebühr selbst, und bei Ethereum sind das je nach Auslastung schnell mehrere Euro.
Wer Kryptowerte tatsächlich in die eigene Verwahrung bringen will, findet damit einen der günstigsten Wege. Passende Geräte stehen im Vergleich der Hardware-Wallets.
Die Grenzen der Auszahlung, die du vor dem ersten Versuch kennen solltest
Kostenlos heißt nicht bedingungslos. Fünf Punkte aus der Dokumentation, Stand 4. September 2026:
Mindestbeträge je Coin. Für rund 70 Kryptowährungen ist ein Mindestauszahlungsbetrag dokumentiert, zum Beispiel 0,001 Bitcoin, 0,01 Ether, 0,1 Solana, 10 XRP, 30 Cardano oder 100 Dogecoin. Darunter scheitert der Versuch mit einer Fehlermeldung.
Taproot wird bei Bitcoin nicht unterstützt. Für Auszahlungen sind die Adressformate mit 1, 3 und bc1q vorgesehen. Adressen, die mit bc1p beginnen, also Taproot, funktionieren nicht. Wer eine moderne Wallet nutzt, muss also gezielt eine passende Empfangsadresse wählen.
24 Stunden Wartezeit nach dem Kauf. Frisch gekaufte Bestände sind nicht sofort auszahlbar.
Nur auf eigene Wallets. Die Geschäftsbedingungen untersagen Transfers an Wallets Dritter ausdrücklich, auch an Dienstleister.
Nach dem Start eine Stunde stornierbar, danach unwiderruflich. Die Freigabe läuft über Passwort, SMS-Code und E-Mail-Bestätigung.
Bei Euro-Auszahlungen gilt zusätzlich das Closed-Loop-Prinzip: Geld geht nur auf ein Konto zurück, von dem zuvor eingezahlt wurde.
Staking über die Bison App: 27 Prozent, und ohne MiCAR-Schutz
Bison bietet Staking für Ethereum und Solana an, ab 0,005 Ether beziehungsweise 0,1 Solana. Als Ertragsspanne nennt das Unternehmen 2 bis 5 Prozent pro Jahr bei Ethereum und 4 bis 8 Prozent bei Solana. Rewards kommen wöchentlich montags. Für das Risiko einer Strafzahlung im Netzwerk, im Fachjargon Slashing, besteht eine Versicherung bei Munich Re.
Zwei Angaben gehören dazu, und beide stammen von Bison selbst.
Erstens: Bison behält 27 Prozent der Rewards ein. Aus 5 Prozent Bruttoertrag werden damit 3,65 Prozent, die bei dir ankommen.
Zweitens, und das ist der wichtigere Punkt: Auf der eigenen Staking-Seite steht wörtlich, dieser Service sei „derzeit nicht unter MiCAR reguliert und bietet nicht den durch EU-Vorschriften etablierten Schutz und die Aufsicht". Der Handel und die Verwahrung sind lizenziert, das Staking ist es nicht. Wer Staking als Kernfunktion sucht, sollte das gegen die Anbieter im Vergleich der Staking-Plattformen halten.
Einlagensicherung: für Euro ja, für Krypto ausdrücklich nein
Beim Euro-Guthaben greift die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 Euro je Anleger und Bank, über Solaris SE und die Deutsche Bank.

Zwei Einschränkungen stehen im Kleingedruckten und werden selten zitiert. Die Sicherung besteht „nur einmal für alle bei der Treuhandbank geführten Guthaben des Kunden". Wer ohnehin Kunde der Deutschen Bank ist, teilt sich also einen Topf. Und du trägst laut Ziffer 6.4 der Sonderbedingungen das Insolvenzrisiko der Treuhandbank, soweit sich der Anspruch weder gegenüber der Einlagensicherung noch gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen lässt.
Für Kryptowerte gilt sie gar nicht, und die Geschäftsbedingungen sagen das unter der Überschrift „Kein Entschädigungsanspruch" in Ziffer 12.12 unmissverständlich: Es besteht kein Anspruch gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, es gibt keinen Garantiefonds und keine andere Entschädigungsregelung. An deren Stelle tritt die treuhänderische Verwahrung mit einer privatwirtschaftlichen Versicherung.
Eine Nebenbemerkung für die Kostenrechnung: Zinsen auf das Euro-Guthaben stehen dir nicht zu. Ziffer 3.7 der Sonderbedingungen hält fest, dass kein Anspruch auf Herausgabe der Zinsen entsteht und die EUWAX AG diese vereinnahmen darf.
Steuern: zwei Welten in einer App
Bison verkauft Krypto und Wertpapiere über dieselbe Oberfläche, steuerlich sind es zwei völlig verschiedene Vorgänge.
Bei Wertpapieren nimmt Bison dir alles ab. Die Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt, die Vorabpauschale berücksichtigt, Verluste werden monatlich verrechnet, ein Freistellungsauftrag lässt sich in der App hinterlegen, und du bekommst etwa im April des Folgejahres eine Jahressteuerbescheinigung.
Bei Krypto nimmt Bison dir nichts ab. Kein Steuerabzug, kein Freistellungsauftrag, keine Verlustbescheinigung, keine Verrechnung mit anderen Anlageklassen. Die Basis- und Risikoinformationen vom 27. Mai 2026 formulieren es so: „Eine möglicherweise anfallende Steuer ist grundsätzlich von dir an das für dich zuständige Finanzamt abzuführen."
Was du bekommst, ist ein kostenloser Info-Report als PDF, abrufbar unter Konto und Reports. Er enthält eine unverbindliche Berechnung nach dem FIFO-Verfahren, getrennt nach Haltedauer über und unter einem Jahr, und weist Staking-Rewards separat aus. Dazu kommt eine Transaktionshistorie als CSV für externe Steuerprogramme.
Der Haken, der genau die Nutzer trifft, die auf die kostenlose Auszahlung setzen: Coins, bei denen eine externe Ein- oder Auszahlung stattgefunden hat, werden im Info-Report grau hinterlegt und gehen nicht in die automatische Gewinn- und Verlustberechnung ein. Auch der Haltefrist-Zähler startet nach der Rückkehr eines Coins wieder bei null. Wer die Transferfunktion nutzt, braucht also ein eigenes Werkzeug, sonst verliert er genau die Aufstellung, die er für die Steuererklärung braucht. Welche Programme das abdecken, steht im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
Die steuerliche Einordnung selbst folgt dem privaten Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, mit einem Jahr Spekulationsfrist und einer Freigrenze von 1.000 Euro.
Für wen die Bison App passt
Sie passt, wenn du einen deutschen, beaufsichtigten Anbieter mit einfacher Oberfläche willst, kleine Beträge besparst, den Sparplan ab 0,01 Euro nutzt und deine Kryptowerte regelmäßig auf eine eigene Wallet holst. Die kostenlose Auszahlung samt übernommener Netzwerkgebühr ist ein echtes Argument.
Sie passt weniger, wenn du viel handelst. Rund 2,5 bis 3,5 Prozent je Umschlag summieren sich, und Orderbuchbörsen liegen deutlich darunter. Sie passt auch weniger, wenn Staking dein Hauptziel ist, wegen der 27 Prozent und wegen des fehlenden MiCAR-Rahmens für diesen Dienst.
Wie sich Bison gegen vier andere Apps für Einsteiger schlägt, zeigt unser Krypto-App-Vergleich. Wer Krypto zusammen mit Aktien und ETFs in einer App handeln will, findet die passenden Broker im Trading-App-Vergleich.
Bison App: Was du daraus mitnimmst
- Rechne den Spread auf deinen Betrag hoch, bevor du kaufst. Bei 5.000 Euro sind 1,25 Prozent rund 62 Euro beim Kauf und noch einmal so viel beim Verkauf. Vergleiche das mit einem Anbieter, der eine sichtbare Ordergebühr nimmt.
- Prüfe deine Empfangsadresse, bevor du auszahlst. Beginnt sie mit bc1p, funktioniert die Bitcoin-Auszahlung nicht. Prüfe zusätzlich den Mindestbetrag für deinen Coin und plane 24 Stunden Wartezeit nach dem Kauf ein.
- Sichere deine Steuerdaten selbst, sobald du extern transferierst. Der Info-Report klammert transferierte Coins aus. Exportiere die Transaktionshistorie regelmäßig als CSV und führe sie in einem Steuerprogramm zusammen.
MiCAR wird weiter ausgebaut, und der Staking-Dienst von Bison steht bisher ausdrücklich außerhalb dieses Rahmens. Sobald sich daran etwas ändert, ändern sich auch die Bedingungen. Wir verfolgen diese Entwicklung und fassen sie zusammen, auf Deutsch und auf Englisch. Die jeweils aktuelle Lage findest du auf der Startseite von cryptoticker.io.
Quellen
- Bison, Gebührenübersicht: https://bisonapp.com/gebuehren/
- Bison, Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUWAX AG, Version DE 13.2, Stand 1. Juni 2026: https://bisonapp.com/wp-content/static/documents/202606/2026-06-01_BISON_EUWAX_AGB_v13.2_DE_clean.pdf
- Bison, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Börse Stuttgart Digital Custody GmbH, Version 11.2, Stand 1. Juni 2026: https://bisonapp.com/wp-content/static/documents/202606/2026-06-01_BISON_BSDC_AGB_v11.2_DE_clean.pdf
- Bison, Sonderbedingungen Treuhandsammelkonto der EUWAX AG, Stand 15. Dezember 2025: https://bisonapp.com/wp-content/static/documents/122025/sonderbedingungen-treuhandsammelkonto-euwax-ag.pdf
- Bison, Basis- und Risikoinformationen, Stand 27. Mai 2026: https://bisonapp.com/wp-content/static/documents/202606/bison-basis-und-risikoinformationen-stand-27.05.2026.pdf
- Bison, Staking-Seite mit Ertragsspanne und Regulierungshinweis: https://bisonapp.com/krypto/staking/
- Bison, Hilfeartikel zu Krypto-Auszahlungen und Adressformaten, aktualisiert am 2. und 4. September 2026: https://support.bisonapp.com/hc/de/articles/19332347529501
- Bison, Blogbeitrag zur Partnerschaft mit der Deutschen Bank vom 13. Januar 2025: https://bisonapp.com/blog/partnerschaft-deutsche-bank/
- ESMA, interimistisches MiCA-Register der Kryptowerte-Dienstleister, Datei CASPS.csv, Datenstand 17. August 2026: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), Artikel 70: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj
Häufige Fragen zur Bison App
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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