Bank-Stablecoin für 3,3 Millionen Nutzer: „Kryptowerte sind in der Regel nicht abgesichert“
HSBC hat am 23. Oktober 2026 den Stablecoin RedCoin in seiner Bezahl-App freigeschaltet, und die Bedingungen stellen klar, dass die Einlagensicherung nicht greift. In der EU gilt für E-Geld-Token derselbe Grundsatz: Statt 100.000 Euro Entschädigung hast du ein Rücktauschrecht gegen den Emittenten.

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Wenn deine Bank einen Stablecoin herausgibt, liegt dein Geld danach nicht mehr auf einem Konto, sondern in einem Token. Für die gesetzliche Einlagensicherung ändert das alles, denn für dieses Guthaben greift sie nicht. Die BaFin schreibt auf ihrer Verbraucherseite zur Einlagensicherung unmissverständlich, Kryptowerte seien „in der Regel nicht abgesichert“. Was du an ihrer Stelle bekommst, ist ein Rücktauschanspruch gegen den Emittenten.
Das ist seit dem 23. Oktober 2026 keine theoretische Frage mehr. An diesem Tag hat eine Großbank einen eigenen Stablecoin in eine Bezahl-App mit Millionenpublikum gelegt. In Deutschland arbeiten Banken an einem Euro-Pendant. Wer die Unterschiede zwischen Kontoguthaben und Token jetzt versteht, muss sie später nicht im Schadensfall lernen.
„RedCoin“: Was HSBC am 23. Oktober in der Bezahl-App PayMe freigeschaltet hat
HSBC hat am 23. Oktober 2026 den Stablecoin RedCoin mit dem Kürzel RCHKD in seiner Bezahl-App PayMe freigeschaltet. Der Token ist an den Hongkong-Dollar gebunden und soll im Verhältnis eins zu eins zurückgetauscht werden können, nach den Bedingungen des Emittenten. Ausgegeben wird er von The Hongkong and Shanghai Banking Corporation, die von der Hongkonger Währungsbehörde HKMA im April 2026 eine Lizenz als Stablecoin-Emittent nach der dortigen Stablecoin-Verordnung erhalten hat. Das berichteten Decrypt und weitere Fachmedien nach dem Start.
Ein Stablecoin ist ein Token, dessen Wert an einen festen Bezugswert gekoppelt ist, meist an eine staatliche Währung. Die Zahl, die in den Meldungen steht, ist dabei leicht zu überschätzen: Die genannten mehr als 3,3 Millionen beziehen sich auf die bestehenden Nutzer der Bezahl-App, nicht auf die Menschen, die bereits eine Token-Wallet aktiviert haben.
Drei Punkte aus den Startbedingungen zählen für die Einordnung. Erstens läuft der Token auf einem eigenen Register der Bank, nicht auf einer öffentlichen Blockchain. Zweitens lassen sich die Guthaben nicht frei zwischen der Bezahl-App und der Banking-App der Bank bewegen. Drittens ist die Token-Wallet nach der Dokumentation der Bank kein gewöhnliches Einlagenkonto, weshalb das Hongkonger Einlagensicherungssystem für sie nicht gilt. Geplant ist außerdem, dass Kundinnen und Kunden mit dem Token später Anteile an einem tokenisierten Geldmarktfonds ab 100 Hongkong-Dollar zeichnen können.
Belastbare Reservezahlen gibt es noch nicht. Die Angaben kurz nach dem Start stammen vom Emittenten selbst und sind nicht geprüft; einen ersten Bericht erwartet die Bank nach dem vierten Quartal 2026. Bis dahin steht Aussage gegen Nachweis.
E-Geld-Token unter MiCA: Nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute dürfen sie ausgeben
In der EU heißt ein solcher Token E-Geld-Token, englisch E-Money-Token, kurz EMT: ein Kryptowert, der den Wert einer einzigen amtlichen Währung abbildet und aufsichtsrechtlich als E-Geld behandelt wird. Die BaFin formuliert die Zutrittsregel knapp: „Nur Kreditinstitute oder E-Geld-Institute können E-Geld-Token (englisch: E-Money Token; Abkürzung: EMT) emittieren“ oder die Handelszulassung für solche Token beantragen. Ein Fintech ohne Banklizenz darf einen Euro-Token in der EU also gar nicht erst herausgeben.
Genau daraus entsteht das Missverständnis, um das es hier geht. Weil hinter dem Token eine Bank steht, liest sich das Guthaben wie ein Bankkonto. Aufsichtsrechtlich ist es das nicht. In ihrem Merkblatt zu den Zulassungsanforderungen ordnet die BaFin E-Geld-Token als E-Geld im Sinne der Zweiten E-Geld-Richtlinie ein. E-Geld ist eine eigene Kategorie mit eigenen Schutzmechanismen, und die Einlagensicherung gehört nicht dazu.
Dazu kommt ein Verfahrensteil, den du als Anleger nachlesen kannst. Für jeden E-Geld-Token muss der Emittent ein Kryptowerte-Whitepaper nach Artikel 51 der MiCA-Verordnung bei der BaFin einreichen, eine Kopie geht an das zuständige Kompetenzzentrum der Deutschen Bundesbank. Eine Genehmigung des Whitepapers ist dafür nicht vorgesehen; maßgeblich sind die Fristen, die das Merkblatt der Aufsicht nennt. Welche Pflichten die Lizenz für die Unternehmen selbst auslöst, haben wir im Überblick zu den MiCA-Pflichten für Krypto-Unternehmen aufgeschrieben.

Einlagensicherung in Deutschland: 100.000 Euro pro Kunde und Bank
Die Einlagensicherung ist die gesetzliche Entschädigung, die greift, wenn eine Bank die Einlagen ihrer Kunden nicht mehr zurückzahlen kann. Nach der Darstellung der BaFin umfasst sie Kontoguthaben, Festgelder und Spareinlagen, also das Geld auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Der gesetzliche Anspruch beträgt maximal 100.000 Euro pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank, unabhängig von der Anzahl der Konten. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch, und in besonderen Fällen erhöht sich der Schutz für sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro.
Die Aufsicht nennt auch, was keine Einlage ist und damit nicht abgesichert wird: Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln. In derselben Übersicht steht der Satz, der für Token-Guthaben entscheidend ist, nämlich dass Kryptowerte in der Regel nicht abgesichert sind. Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen ebenfalls nicht darunter, gehören aber weiter den Kunden und werden verwahrt.
Für die Abwicklung gilt: Die BaFin stellt den Entschädigungsfall fest, und bei Einlagen bis 100.000 Euro erfolgt die Entschädigung auf Basis der Bankdaten innerhalb von sieben Arbeitstagen. Diese Maschinerie läuft für Einlagen. Für ein Token-Guthaben läuft sie nicht.
Kontoguthaben oder Token: Der Unterschied, der über den Sicherungsfall entscheidet
Stell dir zwei Positionen bei derselben Bank vor. Auf dem Girokonto liegen 5.000 Euro, in der App liegen 5.000 Euro als Bank-Token. Solange alles läuft, verhalten sich beide gleich: Du kannst zahlen, überweisen, umtauschen. Der Unterschied zeigt sich erst in dem einen Moment, in dem es darauf ankommt.
Fällt die Bank aus, ist das Girokonto ein Fall für die gesetzliche Entschädigung bis 100.000 Euro. Das Token-Guthaben ist eine Forderung gegen den Emittenten, die sich nach den Token-Bedingungen und der Insolvenzordnung richtet. Kein Sicherungsfonds zahlt dir hier binnen sieben Arbeitstagen aus. Ob und wann du an dein Geld kommst, hängt daran, wie die Reserve verwahrt wurde und wie sie im Verfahren behandelt wird.
Deshalb ist die Frage „Kommt der Stablecoin von einer Bank?“ die falsche Frage. Die richtige lautet: Habe ich eine Einlage oder einen Token? Beides kann im selben Haus, in derselben App und auf demselben Bildschirm nebeneinanderliegen. Welche Stablecoins es überhaupt gibt, wie sie gedeckt sind und wo du sie handeln kannst, findest du in unserem Stablecoin-Vergleich.
Rücktauschrecht: Der Anspruch gegen den Emittenten ersetzt den Sicherungsfonds
Das Rücktauschrecht ist der Anspruch, den Token jederzeit zum Nennwert in die zugrunde liegende Währung zurückzutauschen. Es ist das Herzstück der E-Geld-Token-Regulierung und der eigentliche Ersatz für die Einlagensicherung. Bei RedCoin nennt die Bank einen Rücktausch eins zu eins, allerdings nach den jeweils geltenden Bedingungen.
Auf diesen Nachsatz lohnt sich ein genauer Blick, denn dort entscheidet sich die Qualität des Versprechens. Prüfe, ob der Rücktausch zum Nennwert erfolgt oder zum Marktpreis, ob eine Gebühr anfällt, wie lange die Auszahlung dauert, über welchen Kanal sie läuft und ob es Mindest- oder Höchstbeträge gibt. Ein Rücktauschrecht, das nur über eine einzige App funktioniert, ist schwächer als eines, das mehrere Wege offenhält.
Ein zweiter Punkt kommt aus der europäischen Regulierung: Für das reine Halten eines regulierten E-Geld-Tokens gibt es keine Zinsen. Wer Rendite erwartet, sucht sie an der falschen Stelle. Der Token ist ein Zahlungsinstrument, und sein Nutzen liegt in der Abwicklung, nicht im Ertrag.

Reservedeckung: Wo das Geld hinter einem E-Geld-Token liegt
Die Reservedeckung ist das Vermögen, mit dem der Emittent die ausgegebenen Token hinterlegt. Für dich als Halter ist weniger die Summe interessant als der Ort: Liegt die Reserve als Einlage bei Kreditinstituten, in kurzlaufenden Staatspapieren oder in weniger liquiden Werten? Davon hängt ab, wie schnell der Emittent eine Welle von Rücktauschwünschen bedienen kann.
Hier liegt eine Ironie der Konstruktion, die man kennen sollte. Ein Teil der Reserve eines E-Geld-Tokens liegt typischerweise selbst als Einlage bei Banken, und diese Einlagen des Emittenten stehen in der Insolvenz nicht automatisch dir zu. Der Schutz wirkt auf der Ebene des Emittenten, nicht auf deiner.
Prüfbar wird das über die Veröffentlichungen. Bei RedCoin sind die Zahlen kurz nach dem Start Angaben des Emittenten ohne Prüfung, der erste Bericht wird nach dem vierten Quartal 2026 erwartet. Bei jedem Euro-Token, der dir in Deutschland angeboten wird, gilt dasselbe Prinzip: Ohne regelmäßigen, geprüften Bericht bleibt die Deckung eine Behauptung. Reißt die Bindung an den Nennwert, liegt die Ursache fast immer in der Deckung und nicht im Handel.
ESMA-Register und Whitepaper: So prüfst du die Zulassung eines Emittenten selbst
Du musst der Werbung nicht glauben, du kannst nachsehen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA führt ein Register aller zugelassenen Emittenten von E-Geld-Token; die BaFin verweist auf ihrer Seite zur Emission von Token ausdrücklich darauf. Steht ein Anbieter dort nicht, fehlt die Zulassung für diesen Token in der EU, gleich wie bekannt der Name auf der App ist.
Der zweite Griff geht zum Whitepaper. Es muss die Deckung, das Rücktauschrecht und die Risiken beschreiben, und es ist das Dokument, an dem der Emittent später gemessen wird. Wer wissen will, wie man Register und Zulassung in der Praxis abgleicht, findet den Weg in unserer Anleitung zum Prüfen der MiCA-Zulassung.
Hongkong und die EU: Zwei Aufsichtsregime, eine gleiche Aussage zur Sicherung
Die beiden Rechtsordnungen sind nicht vergleichbar, und ihre Lizenzen gelten nicht füreinander. In einem Punkt sagen sie dennoch dasselbe. In Hongkong stellt die Dokumentation der Bank klar, dass die Token-Wallet kein gewöhnliches Einlagenkonto ist und das dortige Einlagensicherungssystem nicht greift. In Deutschland nennt die BaFin Kryptowerte in ihrer Übersicht als in der Regel nicht abgesichert.
Für dich heißt das: Der Satz, der in Hongkong im Kleingedruckten steht, ist in der EU keine Besonderheit, sondern die Regel. Wer ein Euro-Token einer deutschen Bank in die Hand bekommt, sollte nicht erwarten, dass die 100.000 Euro mitkommen. Mitkommen werden sie nicht, weil der Token keine Einlage ist.
Was du mitnimmst: Ein Bank-Stablecoin verschiebt dein Guthaben aus einer Kategorie mit gesetzlicher Entschädigung in eine Kategorie mit vertraglichem Rücktauschanspruch. Das kann völlig in Ordnung sein, wenn du den Token zum Bezahlen nutzt und nicht zum Parken größerer Beträge. Als Ersatz für das Tagesgeldkonto ist er nicht gebaut.
Bank-Stablecoin: Ohne Einlagensicherung zählt allein der Rücktausch
- Kategorie klären, bevor du Geld umschichtest. Sieh in den Bedingungen nach, ob dein Guthaben ein Kontoguthaben oder ein Token ist, und halte größere Summen dort, wo die gesetzliche Entschädigung greift. Wo du Euro-Guthaben bei zugelassenen Anbietern führen kannst, zeigt unsere Übersicht zu den regulierten Kryptobörsen.
- Rücktauschweg vor dem ersten Kauf testen. Tausche einen kleinen Betrag zurück und miss, wie lange es dauert und was es kostet, statt das im Ernstfall zum ersten Mal zu versuchen. Für das alltägliche Bezahlen mit Krypto-Guthaben lohnt der Blick in den Vergleich der Krypto-Kreditkarten.
- Emittent und Reserve einmal pro Quartal nachlesen. Gleiche den Anbieter mit dem ESMA-Register ab und sieh nach, ob ein geprüfter Reservebericht vorliegt. Guthaben, das du langfristig halten willst, gehört ohnehin in die eigene Verwahrung; die Geräte dafür stehen im Hardware-Wallet-Vergleich.
(Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zu Bank-Stablecoins
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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