Bitget öffnet Auszahlungen ab 28. September: Was du mit Restguthaben jetzt prüfen musst
Bitget gibt die nach dem Vorfall vom 24. September gesperrten Auszahlungen ab dem 28. September in vier Stufen wieder frei. Für Restguthaben aus Deutschland ist das ein Termin, kein Grund zum Abwarten.

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Update (1. November 2026): Der Fahrplan hat gehalten. Nach Angaben von Bitget liefen die Auszahlungen jeweils um 08:00 Uhr UTC am 28. September mit Bitcoin, am 29. September mit Ether und den EVM-Netzwerken und am 30. September mit USDT wieder an; am 2. Oktober folgten die übrigen Token, die Fiat-Auszahlung und der Peer-to-Peer-Handel, und die Börse erklärte den Stufenplan für abgeschlossen. Den Schaden beziffert Bitget inzwischen als geprüften Endwert auf rund 388 Millionen US-Dollar aus zwölf Wallet-Adressen, ausschließlich heißen und warmen Wallets. Den Schutzfonds hat das Unternehmen nach eigener Darstellung am 30. September wieder auf mehr als 300 Millionen US-Dollar aufgefüllt; Rückverfolgung und Rückholung der Mittel laufen weiter. Eine MiCA-Zulassung hat Bitget weiterhin nicht: Im MiCA-Register der ESMA mit Änderungsstand 29. Oktober 2026 ist das Unternehmen nicht eingetragen. Wer aus Deutschland noch ein Restguthaben dort hat, kann den hier beschriebenen Abzug seit dem 2. Oktober in allen Stufen vornehmen; einzelne Netzwerke setzt die Börse im Rahmen ihrer Wartung weiterhin zeitweise aus.
Wenn eine Kryptobörse ihre Auszahlungen anhält, ist die entscheidende Frage für dich nicht, wie der Angriff technisch ablief, sondern wann dein Guthaben wieder bewegt werden kann und in welcher Reihenfolge. Auf diese Frage gibt es seit dem 26. September 2026 eine Antwort: Bitget hat einen gestaffelten Fahrplan veröffentlicht, der am 28. September mit Bitcoin begann und am 2. Oktober mit Fiatgeld und den übrigen Token endete.
Für Anlegerinnen und Anleger in Deutschland kommt dabei ein zweiter Umstand hinzu, der in den internationalen Meldungen kaum vorkommt: Bitget bedient den deutschen Markt seit Januar 2026 nicht mehr regulär und führt Deutschland in den eigenen Nutzungsbedingungen als gesperrtes Land. Wer hier trotzdem noch ein Restguthaben liegen hat, bekam mit diesem Fahrplan ein Zeitfenster, das seit dem 2. Oktober für alle Werte offen ist.
Bitget-Auszahlungen ab 28. September: Der Fahrplan nach Netzwerken und Uhrzeiten
Die Börse hat die Wiederaufnahme in vier Stufen geteilt, jede begann um 08:00 Uhr UTC, also 10:00 Uhr deutscher Sommerzeit. Den Anfang machte Bitcoin im Bitcoin-Netzwerk am 28. September. Einen Tag später folgte Ether, und zwar über die Netzwerke Ethereum, BNB Smart Chain, Arbitrum, Base und Optimism. Am 30. September wurde USDT freigegeben, über Ethereum, BNB Smart Chain, Solana und Tron. Zum Schluss, am 2. Oktober, kamen die übrigen Token, die Fiat-Auszahlung und der Peer-to-Peer-Handel dazu.
Ein Netzwerk ist dabei der Übertragungsweg, über den ein Guthaben die Börse verlässt. Dieselbe Münze kann über mehrere Netzwerke laufen, und jedes hat eigene Gebühren, eigene Adressformate und eigene Bestätigungszeiten. Die Staffelung bedeutete deshalb nicht nur, dass du auf einen Kalendertag warten musstest, sondern auch, dass dein bevorzugter Übertragungsweg womöglich erst in einer späteren Stufe dabei war.
Handel und Einzahlungen liefen nach Darstellung der Börse während der gesamten Sperre weiter, betroffen war allein die Auszahlung. Bitget erklärt außerdem, die Guthabenstände der Konten seien unverändert geblieben und die Sperre sei eine reine Sicherheitsmaßnahme gewesen. Das ist eine Angabe des Unternehmens; überprüfbar wurde sie erst mit der ersten Stufe. Nach Bitgets eigener Zählung wurden am 28. September bis 09:00 Uhr UTC 9.585 Bitcoin-Auszahlungen über zusammen rund 4.098 BTC abgewickelt.
Was am 24. September geschah: 387,5 Millionen Dollar und ein gefälschter Autorisierungsweg
Am 24. September 2026 flossen unautorisiert Kryptowerte aus mehreren Wallets der Börse ab. Die Erkennung datiert das Unternehmen auf 18:31 Uhr UTC. Die Schadenssumme wurde zunächst mit rund 351,6 Millionen US-Dollar angegeben und in der Folge auf 387,5 Millionen US-Dollar nach oben korrigiert; als geprüften Endwert nennt Bitget inzwischen rund 388 Millionen US-Dollar aus zwölf Wallet-Adressen. Betroffen waren nach Unternehmensangaben heiße und warme Wallets, während die offline verwahrten Bestände unberührt blieben.
Eine heiße Wallet ist eine Geldbörse, deren Schlüssel dauerhaft mit dem Internet verbunden sind, damit Auszahlungen automatisch laufen können. Genau diese Erreichbarkeit ist ihr Risiko. Vorstandschefin Gracy Chen erklärte gegenüber CoinDesk, private Schlüssel seien nicht kompromittiert worden; die Angreifer hätten vielmehr ein Wallet-Backend übernommen, Transaktionsdaten gefälscht und damit den regulären Freigabeprozess der Börse ausgelöst. Betroffen waren zehn Kryptowerte über mehrere Netzwerke, darunter XRP, Ether, USDT, Zcash, USDC, BNB, Avalanche und TRX. Der größte Einzelposten waren nach der Aufstellung rund 102,93 Millionen XRP.
Die Börse gibt an, die zugrunde liegende Schwachstelle sei bestätigt und behoben. An der forensischen Aufarbeitung beteiligt sind nach Unternehmensangaben Mandiant, die Sicherheitssparte von Google, sowie SlowMist; beide legten am 30. September eigene Berichte vor. Zusätzlich hat Bitget ein Kopfgeldprogramm ausgeschrieben: fünf Prozent auf erfolgreich eingefrorene und fünf Prozent auf erfolgreich zurückgeholte Mittel, ausgenommen sind gerichtlich oder behördlich veranlasste Maßnahmen. Vorstandschefin Chen hatte für den 28. September, 07:30 Uhr UTC, eine öffentliche Fragerunde angekündigt.

Warum Bitcoin zuerst freigegeben wird und Fiatgeld zuletzt
Die Reihenfolge wirkt willkürlich, folgt aber der technischen Komplexität. Bitcoin läuft über ein einziges Netzwerk mit einem einzigen Adressformat und ohne Smart Contracts. Eine Freigabe lässt sich dort mit überschaubarem Prüfaufwand wieder anschalten und beobachten. Ether und USDT hängen dagegen an mehreren Ketten gleichzeitig, jede mit eigenem Vertragscode und eigener Signaturlogik. Fiat-Auszahlungen schließlich laufen über Bankpartner, deren Prüfprozesse die Börse nicht allein steuert.
Praktisch hieß das: Je weiter hinten dein Wert im Fahrplan stand, desto länger blieb er dem Risiko ausgesetzt, dass die Öffnung verschoben wird. Wer die Wahl hatte, welchen Wert er zuerst herausholt, sollte diese Reihenfolge bei der Planung mitdenken, statt auf die eine Stufe zu warten, die genau sein Lieblingsnetzwerk bedient. Verschoben wurde am Ende keine Stufe.
Deutschland ist bei Bitget gesperrtes Land: Was das für dein Restguthaben bedeutet
Dieser Punkt entscheidet über den Handlungsbedarf. Bitget hat die Neuanmeldung für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland zum 16. Januar 2026 geschlossen, und in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens, zuletzt aktualisiert am 15. September 2026, steht Deutschland als verbotenes Land. Ein neues Konto kannst du dort also ohnehin nicht eröffnen. Relevant ist der Fahrplan deshalb für eine bestimmte Gruppe: für alle, die ein Altkonto mit Restbestand haben und es bisher nicht geräumt haben.
Für diese Gruppe ist die Wiederaufnahme keine gute Nachricht, sondern ein Termin. Ein Anbieter, der deinen Wohnsitzmarkt selbst als gesperrt führt, ist kein Ort, an dem Guthaben dauerhaft liegen sollte. Die eigentliche Handlung besteht darin, die Freigabe zu nutzen und den Bestand abzuziehen, nicht darin, die Rückkehr des Normalbetriebs abzuwarten. Wenn du ohnehin einen neuen Handelsplatz brauchst, lohnt vorab der Blick in unseren Überblick der besten Kryptobörsen, weil du die Zieladresse bereit haben solltest, bevor du die Auszahlung startest.
Keine MiCA-Zulassung: Warum die europäische Haftungsregel hier nicht greift
MiCA ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Sie verlangt, dass ein Anbieter, der Kunden in der EU bedient, dafür zugelassen ist, und sie knüpft an diese Zulassung eine Haftung für verwahrte Kundenwerte. Der entscheidende Satz für dich: Diese Haftung hängt an der Zulassung. Fehlt sie, fehlt auch der Anspruch, den die Verordnung sonst gäbe.
Bitget war nach dem Stand vom 25. September 2026 nicht im einschlägigen europäischen Register eingetragen, und daran hat sich bis zum Registerstand vom 29. Oktober 2026 nichts geändert. Das Unternehmen hat über seine EU-Gesellschaft einen Antrag bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht gestellt und diesen am 2. Juli 2026 bestätigt. Ein Antrag ist jedoch keine Erlaubnis. Die Übergangsfrist, in der Anbieter im Europäischen Wirtschaftsraum ohne eigene Zulassung weiterarbeiten durften, ist am 1. Juli 2026 ausgelaufen. Was aus den Pflichten einer Zulassung konkret folgt, haben wir im Überblick zu den MiCA-Pflichten für Kryptounternehmen zusammengestellt.
Daraus folgt kein Urteil über die Absichten des Unternehmens. Es folgt aber eine nüchterne Einordnung deiner Lage: Wenn bei einem nicht zugelassenen Anbieter etwas schiefgeht, bist du auf dessen freiwillige Zusage angewiesen und nicht auf einen europäischen Haftungsanspruch. Die Durchsetzung müsstest du im Zweifel dort betreiben, wo die Gesellschaft sitzt.
Der Schutzfonds deckt den Schaden und war damit zunächst weitgehend aufgebraucht
Bitget verweist auf einen hauseigenen Schutzfonds und erklärt, dieser decke die finanziellen Folgen des Vorfalls ab. Der Fonds wurde am 24. September mit mehr als 464 Millionen US-Dollar angegeben. Setzt man die korrigierte Schadenssumme von 387,5 Millionen dagegen, beanspruchte dieser eine Vorfall rund 84 Prozent des Polsters. Am 30. September meldete Bitget den Fonds nach einer Aufstockung wieder bei mehr als 300 Millionen US-Dollar.
Ein solcher Fonds ist ein freiwilliges Versprechen des Unternehmens, keine gesetzliche Einlagensicherung. Die deutsche Einlagensicherung bis 100.000 Euro greift für Bankguthaben, nicht für Kryptowerte auf einer Handelsplattform. Wie belastbar solche Schutzversprechen im Branchenvergleich sind, haben wir am 25. September in einer eigenen Erhebung für mehrere Börsen nachgerechnet. Die Kurzfassung: Ein Fonds, der in Kryptowerten gehalten wird, schrumpft in genau der Marktlage, in der er gebraucht wird.

Auszahlung vorbereiten: Netzwerk, Adresse und Gebühren vor dem Abzug prüfen
Die Stufen öffneten jeweils um 08:00 Uhr UTC, und erfahrungsgemäß war der Andrang in den ersten Stunden am größten. Seit dem 2. Oktober sind alle Stufen offen. Drei Dinge solltest du trotzdem erledigt haben, bevor du die Auszahlung startest.
Erstens die Zieladresse. Sie muss zu dem Netzwerk passen, über das du auszahlst. Eine Auszahlung über ein Netzwerk, das deine Ziel-Wallet nicht unterstützt, ist der häufigste Weg, Guthaben dauerhaft zu verlieren. Zweitens die Verifizierung deines Kontos: Wenn die Zwei-Faktor-Absicherung auf einem alten Gerät liegt oder eine Identitätsprüfung ausstehend ist, kostet dich das genau die Zeit, die du nicht hast. Drittens die Gebühren, die sich zwischen den Netzwerken deutlich unterscheiden und die bei kleinen Beständen den Ausschlag geben können, welchen Weg du wählst; wie sich Auszahlungs- und Netzwerkgebühr unterscheiden, haben wir an anderer Stelle aufgeschlüsselt.
Ein Hinweis zur Größenordnung: Bitcoin notierte am 26. September 2026 bei rund 84.100 US-Dollar, Ether bei rund 2.690 US-Dollar und XRP bei rund 1,55 US-Dollar (Quelle: CoinGecko). Am 1. November gegen 04:35 Uhr UTC waren es laut CoinMarketCap rund 77.700 US-Dollar für Bitcoin, 2.264 US-Dollar für Ether und 1,25 US-Dollar für XRP. Wer den Gegenwert seines Restbestands kennt, kann besser entscheiden, ob sich eine Auszahlung über ein teures Netzwerk überhaupt lohnt.
Gebühren, Reservenachweis und die Sperre für Deutschland im Zusammenhang findest du in unserem Beitrag Bitget Exchange erklärt.
Selbstverwahrung oder anderer Handelsplatz: Wohin das Guthaben nach der Freigabe geht
Für das Ziel gibt es zwei ernsthafte Möglichkeiten, und sie unterscheiden sich weniger im Aufwand als in der Frage, wer den Schlüssel hält. Bei der Selbstverwahrung liegt der private Schlüssel bei dir, und damit auch die alleinige Verantwortung: Geht die Sicherung verloren, hilft dir niemand. Dafür gibt es keinen Betreiber mehr, dessen Wallet-Backend jemand übernehmen könnte. Welche Geräte dafür taugen und worin sie sich unterscheiden, zeigt unser Vergleich der Hardware-Wallets.
Die zweite Möglichkeit ist ein Handelsplatz, der für den deutschen Markt zugelassen ist. Der Vorteil liegt nicht im Komfort, sondern im Rechtsrahmen: Bei einem zugelassenen Anbieter stehen dir die Pflichten aus MiCA tatsächlich zur Seite. Wer nach der Auszahlung weiterhandeln will, fährt damit auf einer anderen Grundlage als bisher.
Eine dritte Variante, nämlich das Guthaben einfach liegen zu lassen und abzuwarten, ist bei einem Anbieter ohne Zulassung für deinen Wohnsitzmarkt die schwächste Option. Sie setzt darauf, dass alles gut geht, ohne dass dir ein Anspruch zur Seite steht, falls es das nicht tut.
Steuer in Deutschland: Warum der Transfer auf die eigene Wallet die Haltefrist nicht bricht
Ein verbreiteter Irrtum hält Menschen davon ab, ihr Guthaben zu bewegen. Die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes knüpft an die Anschaffung an, nicht an den Aufbewahrungsort. Ein Transfer von einer Börse auf deine eigene Wallet ist keine Veräußerung und löst deshalb weder einen steuerpflichtigen Vorgang aus noch startet er die Frist neu. Verkaufst du dagegen auf der Börse, um dir Euro auszahlen zu lassen, ist das ein Veräußerungsvorgang mit allen steuerlichen Folgen.
Praktisch heißt das: Der bloße Abzug deines Bestands ist steuerlich unkritisch. Wichtig ist allerdings die Dokumentation. Wenn eine Börse Auszahlungen aussetzt und später Daten nachträglich zusammenführt, sind Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten aus dem Exportverlauf nicht immer sauber nachvollziehbar. Zieh dir den Transaktionsverlauf deines Kontos herunter, bevor du das Guthaben bewegst, und nicht erst Monate später.
Marken und Schwellen: Woran du erkennen konntest, ob der Fahrplan hält
Drei beobachtbare Punkte sagten mehr als jede Ankündigung. Der erste war der 28. September um 08:00 Uhr UTC: Lief die Bitcoin-Stufe pünktlich und ohne erneute Unterbrechung an, war das ein belastbares Zeichen dafür, dass die übrigen Stufen ebenfalls kommen. Der zweite war der 30. September mit USDT, weil Stablecoin-Abflüsse erfahrungsgemäß am größten sind und die Liquidität am stärksten fordern. Der dritte war der 2. Oktober mit Fiatgeld und Peer-to-Peer, weil dort Bankpartner mitspielen mussten.
Wird eine dieser Stufen verschoben oder nur teilweise geöffnet, etwa mit Betragsobergrenzen, ist das die Information, auf die es ankommt. Eine Obergrenze ist kein Bruch des Versprechens, aber sie verlängert deine Wartezeit, und sie ist ein Hinweis darauf, wie angespannt die Liquidität tatsächlich ist. In die andere Richtung gilt: Eine Stufe, die ohne Deckelung und ohne Verzögerung anläuft, entkräftet die naheliegende Sorge, dass die Auszahlungssperre mehr als eine Sicherheitsmaßnahme war. Alle drei Termine hielt Bitget nach eigenen Angaben ein, und die Ankündigungen nannten keine Betragsobergrenze.
Bitget-Auszahlungen prüfen: Was du daraus mitnimmst
- Prüfe heute, ob du dort überhaupt noch etwas liegen hast. Melde dich an, sieh dir den Bestand und den Status deiner Zwei-Faktor-Absicherung an und lade den Transaktionsverlauf herunter. Wenn du danach einen neuen Handelsplatz brauchst, wähle ihn vor dem Abzug aus unserem Überblick der besten Kryptobörsen aus.
- Lege die Zieladresse an, bevor du auszahlst. Adresse und Netzwerk müssen zueinander passen; teste sie zuerst mit einem kleinen Betrag. Für die dauerhafte Aufbewahrung außerhalb einer Börse hilft der Vergleich der Hardware-Wallets bei der Gerätewahl.
- Dokumentiere den Vorgang für die Steuererklärung. Der Transfer auf die eigene Wallet ist kein Verkauf, aber Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten musst du weiterführen können. Ein Werkzeug aus unserer Übersicht der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker nimmt dir das Zusammenführen ab.
Quellen zum Nachlesen: der Fahrplan mit allen Stufen und Netzwerken bei The Crypto Times sowie die Darstellung des Angriffswegs durch die Vorstandschefin bei CoinDesk.
(Stand: 26. September 2026, aktualisiert am 1. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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