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Tokenisiertes Gold in der EU: PAXG hat keine MiCA-Zulassung, das prüfst du vor dem 30. Oktober

Coinbase stellt im Europäischen Wirtschaftsraum die Unterstützung für 14 Token ein, darunter das Gold-Token PAXG. Der Grund liegt in einer MiCA-Kategorie, in der seit Juni 2024 kein einziger Emittent zugelassen ist.

Messing-Intarsie mit dem PAX-Gold-Zeichen im polierten Steinboden einer leeren Tresorhalle, dahinter eine schwere Stahltür
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Wer tokenisiertes Gold über eine europäische Börse hält, verliert diese Position gerade reihenweise: Coinbase stellt für Privatkunden im Europäischen Wirtschaftsraum die Unterstützung für 14 Token ein, und auf dieser Liste steht neben den bekannten Dollar-Stablecoins auch PAXG. Der Stichtag ist der 30. Oktober. Was danach noch auf dem Konto liegt, wandelt die Börse von sich aus in USDC um, also in einen Dollar-Token. Aus einem Anspruch auf Gold wird damit ein Anspruch auf Dollar, und das ohne Zutun des Halters.

Der Grund liegt nicht bei der Börse, sondern im Regelwerk. Gold-Token fallen unter der EU-Verordnung MiCA in eine eigene Kategorie, und in dieser Kategorie ist bis heute kein einziger Emittent zugelassen. Dieser Text erklärt, was PAX Gold eigentlich ist, warum ein Goldbarren regulatorisch zum Problemfall wird, welche Wege Anlegern in Deutschland bleiben und was der Zwangstausch steuerlich bedeutet.

Was PAX Gold ist: ein Token für eine Feinunze im Londoner Tresor

PAX Gold, kurz PAXG, ist ein Token auf der Ethereum-Blockchain, der je Einheit eine Feinunze physisches Gold abbildet. Die Feinunze ist das Handelsmaß des Goldmarktes und entspricht 31,1035 Gramm reinen Goldes. Der Emittent Paxos beschreibt auf seiner eigenen Produktseite, dass jeder Token für eine Feinunze eines Goldbarrens nach dem Standard „London Good Delivery“ steht, gelagert in Tresoren der Londoner Edelmetallvereinigung LBMA. Wer PAXG hält, hat nach dieser Darstellung Eigentumsrechte am darunterliegenden Gold, verwahrt durch die Paxos Trust Company.

„London Good Delivery“ ist dabei eine festgeschriebene Spezifikation und kein Werbewort. Die Norm regelt Feingehalt, Gewichtsbereich und Herkunftsnachweis eines Barrens so genau, dass Großhändler ihn ohne eigene Prüfung annehmen. Paxos nennt für das zugeordnete Gold monatliche Prüfberichte und verzichtet nach eigener Angabe auf Lagergebühren. Die Gesellschaft selbst ist eine US-Treuhandgesellschaft unter Aufsicht des Office of the Comptroller of the Currency.

Der praktische Reiz liegt in der Teilbarkeit. Ein Barren nach LBMA-Norm wiegt rund 400 Feinunzen und kostet damit über eine Million Euro, ein Token lässt sich in Bruchteilen übertragen. Der Kurs folgt dem Goldpreis: Am Dienstagmorgen stand PAXG bei 4.063 Dollar oder 3.652 Euro je Token, gut ein Prozent über dem Vortag.

Der 30. Oktober: Coinbase wandelt 14 Token in USDC um

Coinbase hat seine Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum darüber informiert, dass 14 Werte im Privatkundengeschäft nicht mehr unterstützt werden. Betroffen sind nach übereinstimmenden Berichten USDT, PYUSD, USD1, DAI, PAX, GUSD, GYEN, BUST, UST, RAI, PAXG, MUSD, USDS und TGBP. Kauf, Verkauf und Tausch dieser Werte sind auf der europäischen Plattform bereits gesperrt. Offen bleibt bis zum Stichtag allein die Auszahlung an eine externe Wallet.

Wer bis dahin nichts tut, behält den Gegenwert, aber nicht den Gegenstand: Restbestände werden zu den dann geltenden Marktkursen in USDC oder einen anderen unterstützten Wert umgewandelt. Für Einzahlungen, die nach dem Termin eintreffen, sagt die Börse ausdrücklich keine Gutschrift und keine Wiederherstellung zu. Diese letzte Zeile ist die wichtigste des ganzen Vorgangs, denn sie betrifft auch jeden, der seine Token aus Gewohnheit an eine alte Einzahlungsadresse schickt.

Der Vorgang ist kein Einzelfall dieser einen Börse. Dieselbe Bewegung läuft seit Monaten durch den europäischen Markt, und wir haben den Zwangsumtausch bei Coinbase bereits Anfang Oktober beschrieben, damals noch mit dem Schwerpunkt auf USDT und DAI. Dass mit PAXG auch ein Gold-Token auf der Liste steht, hat eine eigene Logik, und die steckt in der Verordnung.

Aufgeschlagenes leeres Registerbuch auf einem Aktenpult im Gegenlicht einer hohen Amtshalle, daneben Siegellack und ein unbenutzter Stempel
Die MiCA-Kategorie für wertreferenzierte Token existiert seit Juni 2024. Eingetragen ist in ihr bis heute niemand.

Warum ein Goldbarren unter MiCA zum wertreferenzierten Token wird

MiCA teilt Kryptowerte in Gruppen, und für zwei davon gelten strenge Sonderregeln. Die erste sind E-Geld-Token, die sich auf eine einzige amtliche Währung beziehen, etwa ein Euro- oder Dollar-Token. Die zweite sind vermögenswertreferenzierte Token, im Fachjargon Asset-Referenced Token oder kurz ART: Token, deren Wert sich auf einen anderen Bezugswert als eine einzelne Währung stützt. Gold ist genau so ein Bezugswert.

Damit landet jedes Gold-Token in der ART-Kategorie, und dort sind die Pflichten hoch. Die BaFin beschreibt in ihrem Fachartikel zur Verordnung die Grundzüge des Rahmens, den sie seit 2024 für deutsche Emittenten anwendet. Ein ART-Emittent braucht eine Zulassung seiner nationalen Aufsicht oder muss selbst ein zugelassenes Kreditinstitut sein. Dazu kommen ein behördlich gebilligtes Whitepaper, Eigenmittelanforderungen, eine getrennt verwahrte Reserve und ein dauerhaftes Rücktauschrecht für Halter.

Diese Strenge ist gewollt. Die Regeln für ARTs entstanden aus der Sorge, dass private Token in großem Stil als Zahlungsmittel neben den Euro treten. Deshalb kennt die Verordnung für besonders große ARTs eine zusätzliche Stufe mit höheren Kapital- und Liquiditätsauflagen, und die Europäische Zentralbank kann jeden ART benennen, den sie für die Geldpolitik als heikel ansieht. Ein tokenisierter Goldbarren ist in diesem Rahmen rechtlich dasselbe wie ein Währungskorb-Token, obwohl ihn kaum jemand zum Bezahlen nutzt.

Die ART-Kategorie ist seit Juni 2024 geöffnet und bis heute leer

Die Vorschriften für wertreferenzierte Token gelten seit dem 30. Juni 2024. Zwei Jahre später ist in dieser Kategorie nach Recherchen des Fachportals crypto.news kein einziger Emittent zugelassen. Die Zahl ist null und nicht bloß niedrig: kein Gold-Token, kein Korb-Token, kein Rohstoff-Token irgendeiner Art. Die ausführlichste Kryptoregulierung der Welt hat damit ein Fach, das sie selbst für Gold gebaut hat, und dieses Fach ist unbesetzt.

Gleichzeitig ist der Markt dafür alles andere als klein. Die beiden führenden Produkte, PAX Gold und Tether Gold, trugen am Dienstagmorgen zusammen rund 5,1 Milliarden Dollar. Das Fachportal nannte für einen etwas früheren Stand knapp 4,4 Milliarden, der Abstand erklärt sich über den gestiegenen Goldpreis. Rechnet man die Marktkapitalisierung in Feinunzen zurück, stehen hinter den beiden Token knapp 39 Tonnen Gold, davon etwa 13,9 Tonnen bei PAX Gold und rund 25,2 Tonnen bei Tether Gold. Beide Produkte liegen außerhalb des formalen EU-Rahmens, und beide werden von Europäern gehalten.

Brüssel diskutiert diese Lücke inzwischen selbst. Die Kommission prüft, ob MiCA auf tokenisierte Sachwerte, DeFi und Staking ausgedehnt wird, und damit stellt sich auch die Frage nach der leeren ART-Kategorie neu: Entweder werden die Auflagen praktikabel, oder die Kategorie verschwindet. Bis dahin bleibt der Zustand, wie er ist. Was das für zugelassene Handelsplätze in Europa heute bedeutet, steht in unserer Übersicht zu den MiCA-Pflichten für Krypto-Unternehmen.

Paxos ist in Finnland lizenziert, PAX Gold ist es nicht

Hier liegt die Verwechslung, die vielen Haltern den Blick verstellt. Paxos ist in der Europäischen Union durchaus zugelassen: Die Gruppe betreibt eine in Finnland beaufsichtigte Einheit und bringt darüber den Dollar-Token USDG als E-Geld-Token auf den europäischen Markt. Diese Lizenz deckt aber genau das ab, wofür sie erteilt wurde. Ein E-Geld-Token auf den Dollar und ein wertreferenzierter Token auf Gold sind in MiCA zwei verschiedene Produkte mit zwei verschiedenen Verfahren.

Für PAX Gold heißt das: Der Emittent ist in Europa greifbar, das Produkt ist im europäischen Rahmen trotzdem nicht zugelassen. Eine zugelassene Börse in der EU darf einen nicht konformen Token deshalb nicht dauerhaft handelbar halten, und genau diese Pflicht setzt Coinbase gerade um. Wer prüfen will, mit welcher Erlaubnis ein Handelsplatz in Europa arbeitet, findet die Einordnung im Vergleich der Börsen mit MiCA-Zulassung.

Verboten ist der Besitz von PAXG damit nicht. Die Verordnung richtet sich an Emittenten und an Dienstleister, nicht an Privatleute mit einer eigenen Wallet. Ein Halter in Deutschland darf PAXG besitzen, übertragen und auf dezentralen Handelsplätzen tauschen. Was wegfällt, ist der bequeme Weg über die regulierte Börse.

Tether Gold im Vergleich: XAUT trägt 25 Tonnen, PAX Gold knapp 14

Der zweite große Anbieter ist Tether Gold mit dem Kürzel XAUT, ebenfalls ein Token auf eine Feinunze. Nach Umlaufmenge ist XAUT das größere Produkt: rund 809.000 Token gegenüber etwa 446.000 bei PAX Gold. Preislich liegen beide fast gleichauf, am Dienstagmorgen trennten sie gut acht Dollar. Wir haben XAUT schon im April 2025 als Absicherung gegen Handelskonflikte beschrieben; die regulatorische Lage hat sich seitdem deutlich verschärft.

Regulatorisch sitzen beide im selben Boot, denn beide sind ARTs ohne Zulassung. Für Halter in Deutschland unterscheiden sie sich vor allem im Zugang und im Nachweis. PAX Gold bietet eine Abfrage, mit der sich über die eigene Wallet-Adresse Seriennummer, Gewicht und Tresor des zugeordneten Barrens nachsehen lassen. Diese Abfrage funktioniert nach Angabe des Anbieters nur für Token in einer Ethereum- oder Solana-Wallet, nicht für Bestände bei einer Börse oder einem anderen Verwahrer.

Daraus folgt ein Punkt, der in den Hinweisen zum Stichtag untergeht: Wer sein tokenisiertes Gold auf einer Börse liegen lässt, hält einen Eintrag im System dieser Börse. Erst in der eigenen Wallet wird aus dem Eintrag ein Token, dessen Deckung sich einzeln prüfen lässt.

Zwei Hände heben eine markenlose Hardware-Wallet aus einer geöffneten Metallkassette, daneben ein ungeprägter Goldbarren auf dunklem Tuch
Nur für Token in einer eigenen Wallet lässt sich die Seriennummer des zugeordneten Barrens abfragen.

Rücknahme und Zugang: Was Haltern ohne regulierte Börse bleibt

Ein Punkt unterscheidet das Token vom Eintrag auf einem Börsenkonto, und er wird in der Debatte um die Fristen selten genannt: das Rücknahmeversprechen. Paxos nennt für PAX Gold die Einlösung gegen Dollar zum jeweils geltenden Goldmarktpreis, und zwar jederzeit. Institutionelle Nutzer können darüber hinaus gegen LBMA-akkreditierte Good-Delivery-Barren einlösen oder gegen sogenanntes unallocated Loco London Gold, also Gold auf einem Verrechnungskonto des Londoner Marktes. Dieser Anspruch richtet sich an den Inhaber des Tokens. Wer seinen Bestand bei einer Börse liegen lässt, hält dagegen eine Forderung gegen diese Börse.

Offen bleibt der Weg zum Kauf. Fällt der regulierte Handelsplatz weg, bleiben in der EU dezentrale Handelsplätze auf der Ethereum-Blockchain. Dort trägt der Nutzer zwei Kosten, die an einer Börse im Preis verschwinden: die Netzwerkgebühr für jede Übertragung und die Preisabweichung bei dünnem Handelsbuch. Beides lässt sich vor dem Tausch ablesen, und beides fällt bei kleinen Beträgen stärker ins Gewicht als bei großen.

Unterm Strich steht damit eine Abwägung ohne bequeme Antwort. Der Vorteil eines Gold-Token liegt in der Teilbarkeit bis auf Bruchteile einer Feinunze und in der Übertragbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit, ohne Depot und ohne Schließfach. Der Preis dafür ist der fehlende Anlegerschutz: Für einen digitalen Vermögenswert ohne ART-Zulassung greifen die Pflichten der Verordnung zu Reserve, Whitepaper und Rücktausch gerade nicht, und es gibt keine europäische Aufsicht, an die sich ein Halter im Streitfall wenden könnte. Wer die Bequemlichkeit der Börse schätzt, ist mit physischem Gold oder einem Goldwertpapier besser bedient; wer die Teilbarkeit des Tokens braucht, übernimmt die Verwahrung selbst.

Der Zwangstausch zählt steuerlich als Veräußerung

Steuerlich ist der automatische Umtausch kein neutraler Vorgang. Wird PAXG in USDC gewandelt, gibt der Halter einen Kryptowert ab und bekommt einen anderen. Das Finanzamt sieht darin eine Veräußerung, auch wenn niemand bewusst verkauft hat. Liegt der Kauf weniger als ein Jahr zurück, wird ein Gewinn nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig; liegt er länger zurück, greift die Jahresfrist. Beim neuen USDC beginnt die Frist von vorn.

Wichtig ist der Stichtagsgedanke. Wer seine Token vorher auf eine eigene Wallet auszahlt, bewegt sie nur, und eine Übertragung zwischen eigenen Adressen ist kein Verkauf. Wer sie liegen lässt, lässt einen steuerlich relevanten Tausch zu einem Kurs zu, den er nicht bestimmt. Welche Unterlagen ein solcher erzwungener Tausch verlangt, haben wir im Beitrag zur Steuerfolge beim Stablecoin-Zwangstausch aufgeschrieben.

Die Reform der Haltefrist ändert an dieser Logik vorerst nichts, aber sie steht im Hintergrund jeder Entscheidung dieses Jahres. Solange die Jahresfrist gilt, lohnt der Blick auf das Anschaffungsdatum jedes einzelnen Bestands, und dafür braucht es saubere Aufzeichnungen aus der Zeit vor dem Umtausch.

Gold-ETC, Barren und Münzen: die Wege ohne Blockchain

Für den Wunsch nach Gold im Depot gibt es in Deutschland Wege, die von MiCA überhaupt nicht berührt werden. Der direkteste ist physisches Anlagegold als Barren oder Münze: Der Kauf ist von der Mehrwertsteuer befreit, der Gewinn nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, und es braucht keinen Verwahrer. Dafür fallen Spread, Versand und gegebenenfalls Schließfachmiete an, und die Teilbarkeit endet bei der kleinsten Stückelung.

Der zweite Weg sind börsengehandelte Goldwertpapiere, etwa die in Deutschland verbreiteten Gold-ETC mit Lieferanspruch. Steuerlich sind sie umstritten: Mehrere Steuerportale berufen sich auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der ein ETC mit ausübbarem Lieferanspruch wie physisches Gold behandelt wird und nach einem Jahr steuerfrei bleibt, andere Darstellungen gehen von der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer aus. Die genannten Urteilsjahre weichen zwischen den Quellen ab, und eine verbindliche Auskunft kann hier nur die Steuerberatung geben.

Der dritte Weg bleibt das Token, dann aber in Selbstverwahrung. Technisch ist PAXG ein gewöhnlicher Token auf der Ethereum-Blockchain und lässt sich in jede Wallet übertragen, die diesen Standard beherrscht. Als Aufbewahrung taugt dafür eine App ebenso wie ein eigenes Gerät. Zu bedenken sind die Netzwerkgebühren beim Transfer und die Frage, über welchen Handelsplatz ein späterer Verkauf laufen soll.

Was im Januar dazukommt: die ESMA-Frist für nicht konforme Token

Der Termin dieser Woche ist der eines einzelnen Anbieters. Dahinter steht ein Datum, das für den ganzen europäischen Markt gilt. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat Anfang Oktober eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der zugelassene Plattformen Dienste rund um nicht konforme Token so schnell wie möglich und spätestens binnen drei Monaten beenden sollen. Daraus ergibt sich der 8. Januar 2027 als äußerer Rand. Die Einzelheiten dazu stehen in unserem Beitrag zur ESMA-Frist für den USDT-Ausstieg.

Eine Stellungnahme der ESMA gilt nicht unmittelbar als Rechtsnorm. Der Text bindet die nationalen Aufseher, und durchsetzen muss ihn in Deutschland die BaFin. In der Praxis richten sich die Handelsplätze danach, und die Reihenfolge der Abschaltungen folgt dem Tempo der einzelnen Häuser. Für Halter von Gold-Token heißt das: Weitere Fristen dieser Art sind wahrscheinlicher als eine Rückkehr der Token in den regulierten Handel, solange die ART-Kategorie leer bleibt.

Offen bleibt, wie die Kommission mit der Lücke umgeht. Käme eine praktikable Zulassung für Rohstoff-Token, könnten Gold-Token in Europa auf geregelte Weise zurückkehren. Einen Termin dafür gibt es nicht, und bis dahin bleibt tokenisiertes Gold in der EU ein Produkt, das man halten, aber auf zugelassenen Plattformen kaum handeln kann.

Tokenisiertes Gold: Ohne ART-Zulassung bleibt nur die eigene Wallet

Die Lage lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Das Gold hinter den Token liegt unverändert in Londoner Tresoren, der Weg dorthin über eine europäische Börse schließt sich. Drei Schritte sind jetzt sinnvoll.

  1. Bestände vor dem Stichtag sichten. Prüfe in jedem Konto, ob einer der 14 Werte dort liegt, und zahle ihn an eine Adresse aus, die du selbst kontrollierst. Welches Gerät dafür taugt, zeigt der Vergleich der Hardware-Wallets.
  2. Anschaffungsdaten festhalten. Notiere für jeden Bestand Kaufdatum, Menge und Preis, bevor ein automatischer Tausch die Spur verwischt. Die passenden Werkzeuge stehen im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
  3. Den künftigen Handelsweg klären. Entscheide vor dem nächsten Kauf, über welchen Platz ein Verkauf laufen soll, und welche Erlaubnis dieser Platz in Europa hat. Die Einordnung liefert der Vergleich der Börsen mit MiCA-Zulassung.

(Stand: 28. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu tokenisiertem Gold

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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