Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Krypto-Futures Steuer: 25 Prozent ab dem ersten Trade, und die Jahresfrist zählt nicht

Krypto-Futures und Perpetuals laufen in Deutschland unter Paragraf 20 EStG und damit unter einem festen Satz von 26,375 Prozent, ohne Haltefrist und ohne die Freigrenze von 1.000 Euro. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 sind Verluste dafür wieder unbegrenzt verrechenbar.

Zwei getrennte Metallschalen mit Münzstapeln, zwischen ihnen eine dicke Glastrennwand
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Krypto-Futures und Perpetuals fallen in Deutschland unter andere Steuerregeln als der Spot-Handel. Der Gewinn aus einem Termingeschäft zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und wird mit 25 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag belastet. Die Jahresfrist, die einen gehaltenen Bitcoin nach zwölf Monaten steuerfrei stellt, gibt es dort nicht. Wer einen Perpetual handelt, zahlt ab dem ersten geschlossenen Trade und darf im Gegenzug seit dem Jahressteuergesetz 2024 Verluste wieder unbegrenzt gegen andere Kapitalerträge rechnen.

Diese Trennung kostet Geld, wenn du sie erst bei der Steuererklärung bemerkst. Zwei getrennte Verlustverrechnungskreise bedeuten: Ein Verlust aus deinem Hebelkonto mindert deinen Gewinn aus verkauften Coins nicht, auch wenn beides auf derselben Plattform entstanden ist und beides auf denselben Kurs gewettet hat. Was folgt, ist die Aufteilung im Einzelnen, mit den Paragraphen, auf die sich dein Finanzamt stützt, und mit einer Gegenrechnung, die zeigt, wann das Termingeschäft steuerlich sogar besser dasteht als der Spot-Kauf.

Zwei Steuerregime: Paragraf 20 EStG für Futures, Paragraf 23 EStG für Spot

Der gekaufte Coin und der gehebelte Kontrakt auf denselben Coin sind steuerlich zwei verschiedene Dinge. Ein Kryptowert, den du kaufst und wieder verkaufst, ist ein anderes Wirtschaftsgut im Sinne von Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes. Dort steht die Jahresfrist: Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft und steuerpflichtig. Darüber hinaus bleibt er unbesteuert.

Ein Future oder ein Perpetual ist kein Wirtschaftsgut, das du anschaffst und hältst. Es ist ein Vertrag über eine Kursdifferenz, und der gehört in den Katalog des Paragrafen 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a nennt ausdrücklich den Gewinn „bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt“. Genau das beschreibt einen Perpetual: Du erhältst oder zahlst die Differenz zwischen Einstiegs- und Ausstiegskurs, ohne den Coin je zu besitzen.

Termingeschäft meint dabei jeden Vertrag, dessen Erfüllung in der Zukunft liegt und dessen Wert sich von einer Bezugsgröße ableitet, hier dem Kurs des Basiswerts. Dass dieser Basiswert eine Kryptowährung ist und keine Aktie, ändert an der Einordnung nichts. Wie die europäische Aufsicht Perpetuals einordnet und welche Hebelgrenzen daraus folgen, haben wir in der MiFID-Einordnung der Perpetuals aufgeschrieben.

Der Differenzausgleich macht den Perpetual zum Termingeschäft

Beim klassischen Future gibt es einen Verfallstag. Ein Perpetual hat keinen, und daran hängt die Frage, ob die Einordnung trotzdem trägt. Die Einordnung trägt dennoch, denn das Gesetz stellt auf den Differenzausgleich ab und nicht auf einen Verfallstag: Entscheidend ist der Mechanismus, über den dein Gewinn entsteht. Ein Perpetual hält sich über die Funding-Rate am Spotpreis, eine Zahlung, die in kurzen Abständen zwischen Long- und Short-Seite fließt. Der Vertrag läuft weiter, abgerechnet wird dennoch in Geld und nie in Coins.

Für deine Steuererklärung heißt das: Jeder geschlossene Trade ist ein abgeschlossener Vorgang mit einem Ergebnis. Es gibt keine Haltedauer, die etwas verbessert, und keinen Zeitpunkt, ab dem der Gewinn steuerfrei wird. Ein Positionswechsel nach vier Minuten und einer nach vier Monaten werden gleich behandelt. Wer wissen will, wie diese Plattformen technisch aufgebaut sind und wer die Schlüssel hält, findet die Grundlagen in unserer Erklärung, was eine Perp DEX ist.

25 Prozent Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Paragraf 32d Absatz 1 Satz 1 EStG setzt die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 25 Prozent fest. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer, womit die Belastung bei 26,375 Prozent liegt. Wichtig an dieser Stelle: Der Solidaritätszuschlag ist auf Kapitalerträge weiter fällig, auch bei Einkommen, die beim Lohn längst unter die Freigrenze fallen.

Bist du kirchensteuerpflichtig, rechnet das Gesetz anders, als viele erwarten. Die 25 Prozent ermäßigen sich nach Satz 3 um ein Viertel der Kirchensteuer, und Satz 4 gibt die Formel dafür vor. Bei einem Kirchensteuersatz von 9 Prozent ergibt das auf 10.000 Euro Gewinn 2.444,99 Euro Einkommensteuer, 134,47 Euro Solidaritätszuschlag und 220,05 Euro Kirchensteuer, zusammen 2.799,51 Euro oder rund 28,0 Prozent. Ohne Kirchensteuer bleiben es 2.637,50 Euro.

Messing-Balkenwaage mit einer überladenen und einer leeren Schale, Münzen rutschen herab
Der Hebel verschiebt das Verhältnis von Einsatz und Ergebnis, nicht aber die Steuerregel: Abgerechnet wird jeder geschlossene Kontrakt einzeln.

Keine Haltefrist und keine Freigrenze von 1.000 Euro im Termingeschäft

Zwei Erleichterungen, die den Spot-Handel in Deutschland attraktiv machen, greifen beim Hebelhandel nicht. Die erste ist die Jahresfrist aus Paragraf 23 EStG. Die zweite ist die Freigrenze von 1.000 Euro aus Paragraf 23 Absatz 3 Satz 5: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat. Beides gilt ausschließlich für Wirtschaftsgüter, also für den gekauften Coin, und nie für den Kontrakt darauf.

An ihre Stelle tritt im Kapitalvermögen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nach Paragraf 20 Absatz 9 EStG, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Der Unterschied ist größer, als die gleiche Zahl vermuten lässt. Die Freigrenze im Spot-Bereich fällt komplett weg, sobald du sie überschreitest; bei 1.000 Euro Gewinn ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Der Sparer-Pauschbetrag bleibt dagegen als Abzug erhalten, wird also auch bei 50.000 Euro Kapitalerträgen abgezogen. Er kostet dich allerdings den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten, und das ist für aktive Trader die unangenehmere Hälfte der Regelung.

Die 20.000-Euro-Grenze für Termingeschäfte ist aus dem Gesetz verschwunden

Von 2021 bis 2024 galt eine Regel, die den Hebelhandel steuerlich gefährlich machte: Verluste aus Termingeschäften durften nur bis zu 20.000 Euro im Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, der Rest wanderte in künftige Jahre. Wer im selben Jahr 100.000 Euro gewann und 100.000 Euro verlor, zahlte Steuern auf 80.000 Euro, obwohl unterm Strich nichts übrig war. Der Bundesfinanzhof hielt diese Beschränkung in einem Beschluss vom 7. Juni 2024 für verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Diese Grenze steht heute nicht mehr im Gesetz. Das Jahressteuergesetz 2024 hat den früheren Satz 5 des Paragrafen 20 Absatz 6 EStG gestrichen, und zwar nicht nur für die Zukunft. In Paragraf 52 Absatz 28 EStG steht seither der Satz, dass die alte Fassung „auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden“ ist. Dasselbe gilt für den damaligen Satz 6, der Verluste aus Forderungsausfällen auf 20.000 Euro deckelte. Wer einen Bescheid für ein zurückliegendes Jahr noch offen hat, etwa durch einen Einspruch oder einen Vorbehalt der Nachprüfung, fällt unter die neue Regel.

Der heutige Paragraf 20 Absatz 6 EStG führt nur noch zwei Beschränkungen: Verluste aus Aktienverkäufen bleiben in ihrem eigenen Topf, und Verluste, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, brauchen eine Verlustbescheinigung nach Paragraf 43a. Termingeschäfte kommen dort nicht mehr vor. Für Perpetual-Trader ist das die wichtigste Änderung der letzten Jahre, und sie geht in der Berichterstattung über Haltefristen regelmäßig unter.

Verluste aus Perpetuals treffen nie auf Gewinne aus verkauften Coins

Eine Hürde bleibt, und sie ist höher als die gestrichene. Paragraf 20 Absatz 6 Satz 1 EStG verbietet, Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten auszugleichen. Gewinne aus verkauften Coins sind solche anderen Einkünfte, nämlich sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 in Verbindung mit Paragraf 23 EStG. Zwischen deinem Hebelkonto und deinem Spot-Depot steht damit eine Wand, die in beide Richtungen dicht ist.

Ein Beispiel mit runden Zahlen. Du verlierst 8.000 Euro auf Perpetuals und verkaufst im selben Jahr Ethereum mit 8.000 Euro Gewinn nach vier Monaten Haltedauer. Wirtschaftlich stehst du bei null. Steuerlich bleiben die 8.000 Euro Spot-Gewinn voll steuerpflichtig, zu deinem persönlichen Satz, und der Verlust aus dem Termingeschäft bleibt als Vortrag im Kapitalvermögen liegen, bis du dort wieder Gewinne machst. Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Spot-Verlust senkt deine Steuer auf Perpetual-Gewinne nicht. Welche Verluste sich gegen welche Gewinne rechnen lassen, haben wir für die Verrechnung von Krypto-Verlusten mit Aktiengewinnen im Einzelnen aufgeschlüsselt.

Unsere Einschätzung: Der Steuersatz spricht häufiger für das Termingeschäft, als Anleger vermuten, die Verrechnung aber dagegen. Bei 10.000 Euro Gewinn und einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent kostet der Spot-Verkauf innerhalb der Jahresfrist 4.200 Euro, der Perpetual-Gewinn 2.637,50 Euro, eine Differenz von 1.562,50 Euro zugunsten des Hebelprodukts. Jenseits der Jahresfrist kippt das Verhältnis vollständig: Der gehaltene Coin kostet null Euro, der Kontrakt weiter 26,375 Prozent. Dagegen steht die getrennte Verrechnung, die bei einem Verlustjahr teuer wird, und der Umstand, dass ein gehebelter Kontrakt bei einer Liquidation einen Totalverlust des Einsatzes bedeutet. Wer langfristig hält, ist steuerlich im Spot besser aufgestellt; wer ohnehin kurzfristig handelt und Gewinne innerhalb von Wochen realisiert, zahlt im Termingeschäft oft weniger. Welche Plattform welche Gebühren nimmt, zeigt unser Vergleich der Perp DEXs.

Funding-Zahlungen, Gebühren und der verlorene Werbungskostenabzug

Beim Hebelhandel entstehen laufende Kosten, die es im Spot-Geschäft nicht gibt: die Funding-Zahlungen, Handelsgebühren auf beiden Seiten des Trades und bei Margin-Positionen Zinsen auf geliehenes Kapital. Im Kapitalvermögen gilt dafür Paragraf 20 Absatz 9 EStG, und der ist unerbittlich formuliert: Als Werbungskosten wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen, „der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen“.

Wer im Jahr 6.000 Euro an Funding und Gebühren zahlt, kann davon also nicht 6.000 Euro ansetzen, sondern bekommt pauschal 1.000 Euro. Das ist der Punkt, an dem aktive Trader im Termingeschäft schlechter fahren als im Spot-Bereich, wo Anschaffungsnebenkosten in die Gewinnermittlung eingehen. Üblicherweise rechnen Handelsplätze Gebühren und Funding direkt in das Ergebnis der Position ein, sodass sie den steuerpflichtigen Gewinn mindern, ohne Werbungskosten zu sein. Ob das bei deinem Anbieter so läuft, entscheidet über mehrere Hundert Euro im Jahr und steht in dessen Abrechnungslogik, nicht im Gesetz. Für geliehenes Kapital gegen Coins als Pfand gilt dagegen eine eigene Logik, weil dort der Coin in deinem Bestand bleibt.

Rotes Wachssiegel und Füllfederhalter auf einem leeren Dokumentenbogen neben einer Münze
Gewinne aus Termingeschäften gehören in die Anlage KAP, Gewinne aus verkauften Coins in die Anlage SO: zwei Formulare für denselben Markt.

Anlage KAP statt Anlage SO: ausländische Handelsplätze behalten nichts ein

Hat dein Anbieter eine inländische Zahlstelle, zieht er die Kapitalertragsteuer ab und überweist sie an das Finanzamt. Die meisten Perpetual-Plattformen haben das nicht. Dort fließt dir der Gewinn brutto zu, und die Steuer schuldest du trotzdem. Deklariert wird sie in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung, in den Zeilen für Kapitalerträge ohne Steuerabzug. Gewinne aus verkauften Coins gehören dagegen in die Anlage SO.

Zwei Formulare für zwei Regime bedeuten doppelte Sorgfalt bei den Nachweisen. Für den Spot-Bereich erwartet das Finanzamt eine Zuordnung nach dem FIFO-Prinzip, bei dem die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft gelten und die Haltedauer bestimmen. Im Termingeschäft gibt es keine Haltedauer und damit keine FIFO-Frage, dafür musst du jede geschlossene Position einzeln mit Ergebnis belegen können. Seit der nationalen Umsetzung der europäischen Meldepflicht melden Krypto-Dienstleister Geschäfte an die Finanzverwaltung, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Abweichungen auffallen. Wie du ein automatisiertes Handelskonto steuerlich saubermachst, haben wir für Trading-Bots und ihre Steuerpflicht beschrieben.

Gewerblicher Handel: wann aus privatem Trading ein Betrieb wird

Paragraf 20 Absatz 8 EStG stellt klar, dass Kapitalerträge dem Gewerbebetrieb zugerechnet werden, soweit sie dorthin gehören. Dann gelten weder die 25 Prozent noch der Sparer-Pauschbetrag, sondern der persönliche Steuersatz, dazu Gewerbesteuer und eine Bilanzierungspflicht. Die Grenze verläuft zwischen privater Vermögensverwaltung und einem Handel, der sich wie ein Unternehmen organisiert.

Für Privatanleger, die eigenes Geld auf eigenen Konten einsetzen, bleibt es in der Regel bei der Vermögensverwaltung, auch bei vielen Trades im Jahr. Anders sieht es aus, sobald fremdes Kapital verwaltet, Infrastruktur für Dritte betrieben oder nach außen wie ein Dienstleister aufgetreten wird. Weil die Folgen groß sind und die Abgrenzung am Einzelfall hängt, gehört diese Frage vor eine Steuerberatung und nicht in eine Selbsteinschätzung.

Vier Nachweise für dein Handelsprotokoll

Deine Steuererklärung ist nur so belastbar wie die Unterlagen darunter, und bei Perpetuals liefert keine deutsche Zahlstelle eine fertige Jahresbescheinigung. Was du aus deinem Konto exportieren und aufbewahren solltest:

  • Jede geschlossene Position einzeln, mit Eröffnungs- und Schließungszeitpunkt, Richtung, Größe und realisiertem Ergebnis. Eine Monatssumme der Plattform genügt nicht, wenn das Finanzamt nachfragt.
  • Funding-Zahlungen getrennt ausgewiesen, weil sie dein Ergebnis mindern oder erhöhen und davon abhängt, ob sie in der Position stecken oder daneben stehen.
  • Handelsgebühren je Trade, aus demselben Grund, und für den Fall, dass du die Behandlung als Teil des Ergebnisses begründen musst.
  • Die Umrechnung in Euro zum jeweiligen Zeitpunkt, falls dein Konto in Dollar oder einem Stablecoin geführt wird. Steuerpflichtig ist der Euro-Betrag, nicht der Kontostand in USDT.
  • Liquidationen mit Zeitstempel, denn eine Zwangsschließung ist ein realisierter Verlust und gehört in die Verrechnung, nicht in die Erinnerung.

Für den Spot-Teil deines Portfolios brauchst du daneben die Anschaffungsdaten für das FIFO-Prinzip. Dass beide Datensätze auseinanderlaufen, ist der häufigste Grund, warum eine saubere Erklärung am Jahresende Tage statt Stunden kostet.

Krypto-Futures Steuer: Zwei Töpfe, die das Finanzamt nie verbindet

Die Trennung zwischen Paragraf 20 und Paragraf 23 EStG ist die Regel, aus der alles andere folgt: der feste Satz von 26,375 Prozent, die fehlende Haltefrist, die eigene Verrechnung und die Anlage KAP. Drei Schritte, mit denen du das vor dem Jahreswechsel ordnest:

  1. Zieh deine Jahresabrechnung getrennt für beide Bereiche. Perpetual-Ergebnisse gehören in die Anlage KAP, Coin-Verkäufe in die Anlage SO. Ein Steuer-Tool mit Portfolio-Tracker trennt das, wenn du beide Konten einliest.
  2. Prüfe deine offenen Verluste aus den Jahren ab 2021. Liegt für ein Jahr noch ein offener Bescheid vor, greift die Streichung der 20.000-Euro-Grenze rückwirkend, und ein Vortrag kann höher ausfallen als bisher festgestellt. Wo du künftig handelst und zu welchen Gebühren, zeigt der Perp-DEX-Vergleich.
  3. Entscheide bewusst zwischen Kontrakt und Coin. Wer über ein Jahr halten will, fährt im Spot steuerfrei; wer kurzfristig handelt, zahlt im Termingeschäft oft weniger als zum persönlichen Satz. Für Zinsen auf verliehene Bestände gilt wieder eine dritte Regel, nachzulesen im Lending-Vergleich.

Ein gehebelter Kontrakt kann deinen Einsatz vollständig auslöschen, und die Steuerregel ändert daran nichts.

(Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zur Krypto-Futures Steuer

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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