Günstigerprüfung: Wann 25 Prozent Steuer auf Krypto zu viel sind
Auf Kapitalerträge behält die Bank pauschal 25 Prozent ein, auch wenn dein persönlicher Steuersatz darunter liegt. Die Günstigerprüfung holt die Differenz zurück, gilt aber nur für alle Erträge eines Jahres zusammen.

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Die Günstigerprüfung ist der einzige Weg, deine Kapitalerträge unter die 25 Prozent Abgeltungsteuer zu bekommen. Du beantragst beim Finanzamt, dass deine Kapitaleinkünfte nicht pauschal, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz belastet werden. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und nimmt die günstigere. Schlechter stellen kann dich der Antrag nicht, denn das Gesetz lässt ihn nur greifen, wenn er zu einer niedrigeren Steuer führt.
Für Krypto-Anleger ist das aus einem bestimmten Grund wichtig: Wer Coins direkt hält, zahlt ohnehin nach seinem persönlichen Satz. Wer stattdessen über Wertpapiere wie Krypto-ETN im Depot investiert, zahlt pauschal, und bei kleinem Einkommen ist das zu viel. Die Günstigerprüfung schließt genau diese Lücke.
Die Günstigerprüfung in einem Satz
§ 32d des Einkommensteuergesetzes sagt es so: Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden die nach § 20 ermittelten Kapitaleinkünfte den übrigen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Das Wort in der Klammer dahinter lautet Günstigerprüfung.
Drei Dinge stecken in diesem Satz. Erstens braucht es einen Antrag, von allein passiert nichts. Zweitens werden deine Kapitalerträge dann wie Arbeitslohn oder Gewinn behandelt und landen in derselben Summe. Drittens gilt das Ergebnis nur, wenn es dich besserstellt.
Was „tariflich" bedeutet
Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Er beginnt bei null und steigt mit dem Einkommen, bis er die Spitzenwerte erreicht. Bis zum Grundfreibetrag fällt gar keine Einkommensteuer an, darüber zunächst sehr wenig. Die Abgeltungsteuer kennt diese Stufen nicht, sondern einen festen Satz. Wer wenig verdient, steht deshalb beim Tarif besser, wer viel verdient, bei der Pauschale.
25 Prozent sind ein Höchstsatz für Kapitalerträge, kein Mindestsatz
Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 Prozent, dazu kommen die Zuschlagsteuern. Bist du kirchensteuerpflichtig, ermäßigt sich die Steuer um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer, das Gesetz rechnet die Kirchensteuer hier also teilweise gegen. Deine Bank zieht diesen Betrag direkt ab und überweist ihn an das Finanzamt, bevor du überhaupt etwas siehst.
Genau deshalb fällt der Fehler so selten auf. Der Abzug läuft automatisch und sieht nach einer abgeschlossenen Sache aus. Für viele ist er das auch. Für alle mit einem persönlichen Satz unter 25 Prozent ist er eine Überzahlung, die niemand von sich aus zurückgibt.
Nehmen wir an, dein persönlicher Satz liegt bei 18 Prozent, und deine Krypto-ETN haben im Jahr 2.000 Euro Gewinn gebracht. Die Bank behält 500 Euro ein. Mit der Günstigerprüfung wären es 360 Euro. Die Differenz von 140 Euro bekommst du nur, wenn du den Antrag stellst.

Coins und Krypto-ETN liegen in zwei Steuerwelten
Für die Entscheidung musst du deine Bestände auseinanderhalten, denn sie werden nach verschiedenen Vorschriften besteuert.
Direkt gehaltene Coins auf einer Krypto-Börse oder in der eigenen Wallet sind andere Wirtschaftsgüter. Verkaufst du innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist das ein privates Veräußerungsgeschäft, und der Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Nach einem Jahr Haltedauer bleibt er steuerfrei. Eine Günstigerprüfung brauchst du hier nicht, weil der Tarif ohnehin gilt.
Krypto-ETN und andere Wertpapiere im Depot sind dagegen Kapitalvermögen. Ein ETN ist nach § 20 des Einkommensteuergesetzes eine sonstige Kapitalforderung, und Gewinne daraus unterliegen dem pauschalen Satz, ohne Haltefrist. Wie sich das im Depot auswirkt und was beim Anbieterwechsel zu beachten ist, steht in unserer Übersicht zur Krypto-Steuer in Deutschland. Erste Orientierung zu Bitcoin als Basiswert findest du auf unserer Prognoseseite.
Die praktische Folge: Die Günstigerprüfung wirkt nur auf den zweiten Topf. Wer ausschließlich Coins direkt hält, hat davon nichts. Wer beides nutzt, prüft nur die Wertpapierseite.
Schlechter stellen kann dich der Antrag nicht
Das ist der Punkt, an dem die meisten zögern, und die Sorge ist unbegründet. Der Gesetzestext knüpft die Hinzurechnung an die Bedingung, dass sie zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Fällt die Rechnung zu deinen Lasten aus, bleibt es beim pauschalen Abzug, und der Antrag läuft ins Leere.
Du musst also nicht vorher ausrechnen, ob es sich lohnt. Das Finanzamt führt beide Rechnungen und wendet die bessere an. Ein Risiko, durch den Antrag mehr zu zahlen, gibt es nach dieser Vorschrift nicht.
Warum der Antrag trotzdem Überlegung verlangt
Kostenlos ist er nur steuerlich. Mit dem Antrag wandern deine Kapitalerträge in das zu versteuernde Einkommen, und dieses Einkommen ist an anderen Stellen eine Rechengröße: bei Sozialleistungen, bei Beiträgen, bei einkommensabhängigen Zuschüssen. Wer dort an einer Grenze steht, schaut sich das besser vorher an. Das Steuerrecht garantiert dir nur, dass die Einkommensteuer nicht steigt.
Der Antrag gilt nur einheitlich für alle Kapitalerträge eines Jahres
Hier liegt die wichtigste Einschränkung. Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden. Du kannst also nicht die Gewinne aus deinen Krypto-ETN herausziehen und den Rest pauschal lassen. Entweder gehen alle Kapitalerträge eines Jahres in den Tarif, oder keiner.
Für ein gemischtes Depot heißt das: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Fondsanteilen und Gewinne aus Krypto-ETN werden zusammen betrachtet. Wer an einer Stelle einen hohen Gewinn und an anderer einen kleinen hat, rechnet nicht einzeln, sondern über die Summe.
Und es gilt je Jahr. Ein Antrag für dieses Jahr bindet dich nicht für das nächste. Im Jahr des Studienabschlusses kann er richtig sein und im Jahr danach falsch.

Bei zusammenveranlagten Ehegatten zählen beide Depots
Wer gemeinsam veranlagt wird, entscheidet auch gemeinsam. Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann der Antrag nur für sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten gestellt werden. Ein Partner allein kann die Günstigerprüfung nicht für sich beantragen, solange die gemeinsame Veranlagung läuft.
Das verändert die Rechnung spürbar. Verdient ein Partner gut und der andere wenig, zieht das gemeinsame Einkommen den Tarif nach oben, und der Vorteil schmilzt oder verschwindet. Umgekehrt kann ein Paar mit zwei kleinen Einkommen deutlich profitieren. Wer Krypto-ETN auf zwei Depots verteilt hat, rechnet beide Seiten zusammen, auch wenn nur ein Depot Krypto enthält.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung wirklich?
Die Antwort hängt an einer einzigen Größe: deinem persönlichen Steuersatz über alle Einkünfte. Liegt er unter 25 Prozent, lohnt der Antrag, und je weiter darunter, desto mehr. Vier Lebenslagen führen regelmäßig dorthin.
- Studium und Ausbildung: Wer neben dem Studium wenig verdient und ein kleines Depot mit Krypto-ETN führt, liegt oft im Bereich sehr niedriger Steuersätze.
- Elternzeit oder Teilzeit: Ein Jahr mit reduziertem Einkommen kann den Satz deutlich unter die Pauschale drücken, während die Erträge im Depot weiterlaufen.
- Rente und Vorruhestand: Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig, entsprechend fällt der Satz häufig niedrig aus.
- Gründungs- und Verlustjahre: Wer gewerbliche Verluste trägt, hat ein niedriges zu versteuerndes Einkommen und damit einen niedrigen Tarif.
Keine Rolle spielt dabei, wie hoch deine Kapitalerträge sind. Auch bei kleinen Beträgen geht es um echtes Geld, und der Aufwand besteht in einem Kreuz auf einem Formular, das du ohnehin abgibst. Wo dieses Kreuz hingehört, zeigt unsere Anleitung dazu, wo Krypto in der Steuererklärung einzutragen ist.
Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung und Günstigerprüfung: drei Werkzeuge im Unterschied
Diese drei werden oft verwechselt, obwohl sie an verschiedenen Stellen ansetzen.
Der Freistellungsauftrag wirkt bei der Bank und im Voraus. Er sorgt dafür, dass im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags gar keine Steuer einbehalten wird. Du erteilst ihn je Institut, und du kannst ihn aufteilen; wie das bei einem Krypto-Depot aussieht, steht in unserem Beitrag zum Freistellungsauftrag für Krypto-ETN im Depot.
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt vom Finanzamt und wirkt ebenfalls im Voraus bei der Bank. Das Finanzamt bestätigt darin, dass bei dir keine Veranlagung zur Einkommensteuer zu erwarten ist, und die Bank behält dann über den Pauschbetrag hinaus nichts ein. Für sehr geringe Einkommen ist das der bequemere Weg, weil das Geld gar nicht erst abfließt.
Die Günstigerprüfung wirkt erst hinterher, in der Steuererklärung, und sie holt zu viel gezahlte Steuer zurück. Nötig ist sie dann, wenn dein Satz unter der Pauschale liegt, aber über null, also gerade in den Fällen, in denen weder Pauschbetrag noch Bescheinigung reichen. Die drei schließen sich nicht aus: Pauschbetrag zuerst, dann die Prüfung für den Rest. Einen Überblick über die Rechenwege gibt unsere Seite zum Berechnen der Krypto-Steuer, und wer seine Erträge über mehrere Anbieter verstreut hat, behält sie mit den Werkzeugen aus unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker zusammen.
Diese Unterlagen braucht das Finanzamt
Die Grundlage ist die Steuerbescheinigung deiner Bank. Darin stehen die Kapitalerträge des Jahres, die einbehaltene Kapitalertragsteuer, die Zuschlagsteuern und der ausgeschöpfte Teil des Sparer-Pauschbetrags. Jede Bank stellt eine eigene aus, und du brauchst alle, weil der Antrag sämtliche Kapitalerträge umfasst.
Was dazukommt, wenn Depots im Ausland liegen
Erträge aus einem Depot im Ausland tauchen in keiner deutschen Steuerbescheinigung auf, gehören aber genauso in die Erklärung. Dort brauchst du die Jahresabrechnung des Anbieters und, falls im Ausland Steuer abgezogen wurde, den Nachweis darüber, damit die Anrechnung funktioniert. Diese Erträge zählen bei der einheitlichen Betrachtung mit.
Der Antrag selbst verlangt keine Begründung und keine Vergleichsrechnung von dir. Ein Kreuz in der Anlage KAP deiner Steuererklärung genügt, die Rechnung macht das Finanzamt.
Günstigerprüfung: Ein Antrag in der Anlage KAP, der nur helfen kann
- Schätze deinen persönlichen Steuersatz für dieses Jahr ab, also die Steuer im Verhältnis zu allen Einkünften zusammen. Liegt er unter 25 Prozent, ist der Antrag dein Thema. Welche Erträge dabei aus dem Depot stammen und damit überhaupt betroffen sind, ordnest du am schnellsten über die Abrechnungen deines Anbieters; ein Überblick über die Depotanbieter steht in unserem Vergleich der Krypto-Broker.
- Sammle die Steuerbescheinigungen aller Banken, bevor du die Erklärung ausfüllst, denn der Antrag gilt einheitlich. Planst du laufende Käufe über das Depot, rechne die künftigen Erträge gleich mit ein; die Konditionen dafür findest du in unserer Übersicht zum Bitcoin-Sparplan.
- Setze das Kreuz für die Günstigerprüfung in der Anlage KAP und trenne davon deine direkt gehaltenen Coins, die mit der Haltefrist einer eigenen Logik folgen. Wo du diese Coins handelst und welche Anbieter in Deutschland zugelassen sind, zeigt unsere Liste der besten Krypto-Börsen.
(Stand: 1. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zur Günstigerprüfung
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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