Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

BW-Bank öffnet den Bitcoin-Handel im Depot: Was du vor dem ersten Kauf prüfen musst

Seit dem 9. September 2026 können BW-Bank-Kunden zehn Kryptowerte über ihr Wertpapierdepot handeln, abgewickelt und verwahrt von Bitpanda. Der vertraute Depot-Rahmen verdeckt dabei drei Punkte, die du vor der ersten Order klären solltest.

Nächtliches klassizistisches Bankgebäude mit Säulenportal, davor eine große aufrecht stehende Münze mit Bitcoin-Symbol auf nasser Steinstufe
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Seit dem 9. September 2026 können Kundinnen und Kunden der BW-Bank Kryptowerte über ihr bestehendes Wertpapierdepot kaufen und verkaufen. Der Zugang läuft über den BW Nextbroker, die Ausführung und die Verwahrung übernimmt der österreichische Anbieter Bitpanda. Wer das nutzen will, sollte vorher drei Dinge klären: wer sein Vertragspartner ist, wo die Kryptowerte tatsächlich liegen und wer die Steuer erklärt. Alle drei Antworten fallen anders aus, als der vertraute Depot-Rahmen vermuten lässt.

Was die BW-Bank seit dem 9. September 2026 anbietet

Die LBBW-Gruppe weitet ihre Zusammenarbeit mit Bitpanda Enterprise auf das Privatkundengeschäft aus. Bisher galt die Partnerschaft, die im April 2024 geschlossen wurde, dem Firmenkundengeschäft mit Verwahrung und Handel für Unternehmen. Nach einer Pilotphase, die Ende Juli 2026 startete und zunächst ausgewählten Privatkunden offenstand, ist das Angebot nun für Privatkunden der BW-Bank in Deutschland geöffnet.

Rainer Zeeb, Abteilungsleiter Wertpapiere bei der BW-Bank, wird in der Mitteilung vom 9. September mit dem Satz zitiert, die Kooperation ermögliche den Kunden einen komfortablen Zugang zu Krypto-Assets. Nadeem Ladki, Global Head Bitpanda Enterprise, ordnet digitale Vermögenswerte als festen Bestandteil der Investmentwelt ein. Die technische Infrastruktur für Handel und Verwahrung stellt Bitpanda über die jeweilige Gruppengesellschaft.

Der Vorgang ist deshalb bemerkenswert, weil es sich um eine Landesbank handelt und nicht um einen Neobroker. Kryptoverwahrgeschäft ist in Deutschland ein erlaubnispflichtiges Geschäft, und seit MiCA in der EU vollständig gilt, dürfen nur zugelassene Anbieter Krypto-Dienstleistungen erbringen. Bitpanda hält nach eigenen Angaben seit Januar 2025 eine MiCA-Lizenz der BaFin. Die Bank tritt damit nicht als Verwahrer auf, sondern öffnet einen Zugang in ihrer eigenen Oberfläche.

Diese zehn Kryptowerte stehen im BW Nextbroker zur Auswahl

Die Produktseite der BW-Bank nennt die handelbaren Werte namentlich. Es sind zehn: Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Ripple (XRP), Solana (SOL), Litecoin (LTC), Chainlink (LINK), Cardano (ADA), Tron (TRX), Polkadot (DOT) und Hedera (HBAR).

Diese Auswahl ist klein im Vergleich zu dem, was spezialisierte Handelsplätze führen. Für die meisten Anlegerinnen und Anleger deckt sie den Großteil des Marktes nach Marktkapitalisierung ab. Wer allerdings einen bestimmten kleineren Token halten will, findet ihn hier nicht und braucht weiterhin ein Konto bei einer spezialisierten Krypto-Börse. Ob die Liste erweitert wird, sagt die Bank nicht.

Der Zugangsweg selbst ist an Bedingungen geknüpft. Nötig sind ein Depot bei der BW-Bank und ein freigeschalteter Nextbroker-Zugang. Aus dem Nextbroker heraus wird auf die integrierte Bitpanda-Plattform weitergeleitet, dort werden Kauf, Verkauf und Verwaltung abgewickelt. Die reguläre Nextbroker-Seite der Bank führt Kryptowerte in ihrer eigenen Produktaufzählung übrigens nicht; sie nennt Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds und Zertifikate. Krypto ist dort ein eigener, getrennter Menüpunkt.

Vertragspartner ist Bitpanda, nicht die Bank: Was das für dich bedeutet

Der wichtigste Satz des ganzen Angebots steht in den Hinweisen der Bank selbst. Vertragspartner für die Krypto-Geschäfte ist die Bitpanda GmbH beziehungsweise eine in deren Geschäftsbedingungen genannte Gruppengesellschaft. Die BW-Bank ist ausdrücklich nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung.

Das ist keine Formalie, sondern die Antwort auf die Frage, an wen du dich im Streitfall wendest. Bei einer fehlerhaften Wertpapierorder ist die Bank dein Gegenüber, und es greifen die vertrauten Wege der Beschwerde und der Schlichtung. Bei einer Krypto-Order in derselben Oberfläche ist es der Krypto-Dienstleister. Der Begriff, der das beschreibt, heißt Vermittlung: Die Bank stellt den Zugang her, der Vertrag entsteht zwischen dir und dem Dienstleister.

Praktisch heißt das: Lies die Geschäftsbedingungen von Bitpanda, bevor du die erste Order gibst, und nicht die deiner Bank. Dort steht, welches Recht gilt, welche Gesellschaft dein Gegenüber ist und wie Reklamationen laufen. Dass dieselbe Konstruktion inzwischen bei mehreren deutschen Instituten auftaucht, haben wir am 6. September für Sparkasse und Volksbank nachgerechnet; die Gebührenmodelle unterscheiden sich dort erheblich vom Handel an einer Börse.

Halb geöffnetes rundes Stahltor eines Banktresors, im Lichtspalt eine einzelne Münze mit Bitcoin-Symbol auf einem Samtkissen
Der Depot-Rahmen ist vertraut, die Verwahrung findet trotzdem außerhalb der Bank statt.

Verwahrung ohne eigene Wallet: Wer deine Schlüssel hält

Bitpanda verwahrt die gekauften Kryptowerte. Damit liegt der private Schlüssel beim Dienstleister, nicht bei dir. Fachlich ist das Custodial-Verwahrung: Ein Dritter hält die Schlüssel und führt intern Buch darüber, wem welcher Betrag zusteht. Das Gegenstück wäre die Selbstverwahrung auf einer eigenen Hardware-Wallet, bei der niemand außer dir Zugriff hat.

Für viele Einsteiger ist die Verwahrung durch einen Dienstleister der bequemere Weg, weil kein Schlüssel verlorengehen kann. Der Preis dafür ist ein Gegenparteirisiko: Gerät der Verwahrer in Schwierigkeiten, hängt der Zugriff auf deinen Bestand an dessen Abwicklung. Wer das nicht will, braucht die Möglichkeit, Bestände auf eine eigene Adresse abzuziehen.

Und genau hier bleibt eine Frage offen. Die Produktseite der BW-Bank sagt zu Auszahlungen auf eine externe Wallet nichts. Sie beschreibt Kauf, Verkauf und Verwaltung innerhalb der Plattform. Ob und zu welchen Konditionen ein Transfer auf eine selbst kontrollierte Adresse möglich ist, musst du vor dem ersten Kauf bei der Bank oder in den Bedingungen des Dienstleisters klären. Für die Selbstverwahrung ist das die entscheidende Frage.

Order-Grenzen im Depot: 1 Euro Minimum, 50.000 Euro pro Trade

Die Bank nennt für den Krypto-Handel klare Betragsgrenzen. Der Mindesteinsatz je Order liegt bei 1 Euro. Nach oben ist eine einzelne Order auf 50.000 Euro begrenzt, pro Tag sind 500.000 Euro möglich.

Der niedrige Mindestbetrag ist praktisch für kleine, regelmäßige Käufe. Die Tagesgrenze wird für die allermeisten Privatanleger nie zum Thema. Relevanter ist die Grenze je Order für alle, die größere Beträge auf einmal bewegen wollen: Eine Position von 120.000 Euro lässt sich nicht in einem Zug aufbauen, sondern zerfällt in mehrere Orders, jede mit ihrer eigenen Transaktionsgebühr und ihrem eigenen Ausführungskurs.

Wer laufend kaufen möchte, sollte außerdem prüfen, ob ein automatisierter Sparplan angeboten wird oder ob jede Rate von Hand ausgelöst werden muss. Die Produktseite beschreibt Einzelorders; einen Krypto-Sparplan führt sie nicht auf.

Was die Transaktionsgebühr kostet, und warum die Bank sie nicht nennt

Für jede ausgeführte Krypto-Order, Kauf wie Verkauf, fällt laut BW-Bank eine Transaktionsgebühr bei Bitpanda an. Eine Zahl nennt die Bank dafür nicht. Sie verweist auf die Gebührenseite des Dienstleisters.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Wertpapiergeschäft, wo das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank die Kosten festschreibt. Bei den Kryptowerten liegt die Preishoheit beim Dienstleister, und ein Preisverzeichnis kann sich ändern, ohne dass die Bank dafür etwas ändern müsste. Nimm die Gebührenseite deshalb kurz vor dem ersten Kauf selbst zur Hand statt eine Zahl aus einem Testbericht zu übernehmen.

Achte dabei auf zwei Posten, die getrennt anfallen können: die ausgewiesene Transaktionsgebühr und den Spread, also den Abstand zwischen An- und Verkaufskurs. Der Spread taucht in keiner Gebührentabelle als Prozentzahl auf, wirkt aber wie ein Aufschlag auf den Preis. Bei den Angeboten von Sparkassen und Volksbanken war es genau diese Kombination aus Provision und Spread, die den Abstand zu einer spezialisierten Handelsplattform ausmachte.

Einlagensicherung und Kryptowerte: Warum der Depot-Rahmen hier nicht schützt

Weil der Zugang im Depot sitzt, liegt eine Fehlannahme nahe: dass Kryptowerte damit unter denselben Schutz fallen wie Guthaben und Wertpapiere. Das ist nicht der Fall. Die Einlagensicherung deckt Bankguthaben ab, also Geld auf dem Konto. Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und gehören ohnehin dir, nicht der Bank.

Kryptowerte sind weder das eine noch das andere. Sie sind kein Bankguthaben und damit nicht von der Einlagensicherung erfasst. Was im Insolvenzfall des Verwahrers passiert, hängt an dessen Verwahrmodell und an der Rechtsordnung, der er unterliegt. Die BW-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte extremen Kursschwankungen unterliegen können, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen können.

Das ist kein Argument gegen das Angebot, aber ein Argument dafür, den Bestand nicht deshalb für sicherer zu halten, weil er neben Aktien und Fonds in derselben Ansicht auftaucht. Die Oberfläche ist gemeinsam, die Rechtslage nicht.

Dunkler Holzschreibtisch mit Formularbögen ohne lesbaren Text, Füllfederhalter, alter Rechenmaschine und zwei Münzen mit Bitcoin-Symbol
Anders als bei Aktien führt die Bank bei Kryptowerten keine Steuer ab.

Steuer beim Bank-Krypto: Warum kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt

Bei Aktien und Fonds im Depot einer deutschen Bank läuft die Besteuerung weitgehend automatisch: Das Institut behält Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab. Bei Kryptowerten ist das nach geltendem Recht anders. Gewinne aus dem Verkauf zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, und dort gibt es keinen Steuerabzug an der Quelle.

Konkret heißt das: Du erklärst die Geschäfte selbst in deiner Steuererklärung, in der Anlage SO. Du brauchst dafür Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Veräußerungsdatum und Veräußerungserlös je Position. Die Bank und der Dienstleister erbringen ausdrücklich keine Steuerberatung, und eine fertige Steuerbescheinigung wie beim Wertpapiergeschäft ist für diesen Teil nicht vorgesehen.

Wer Kryptowerte über mehrere Wege hält, also etwa im Bankzugang und zusätzlich bei einer Börse, sollte die Nachweise von Anfang an zusammenführen. Nachträglich lassen sich Anschaffungszeitpunkte oft nur mühsam rekonstruieren, und genau die entscheiden über die Steuerfreiheit. Ein Portfolio-Tracker mit Steuerfunktion nimmt dir diese Buchführung ab. Dass ein Depot-Rahmen keinen automatischen Steuerabzug bedeutet, haben wir am 27. August bereits am Beispiel der Aktiendepots bei Krypto-Börsen auseinandergenommen; die Richtung ist dort umgekehrt, die Verwechslungsgefahr dieselbe.

Der Stichtag 31. Dezember 2026: Warum der Anschaffungszeitpunkt zählt

Über die Besteuerung von Kryptowerten wird derzeit neu entschieden, und der Zeitpunkt deines Kaufs könnte dabei zur entscheidenden Größe werden. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 8. September 2026 sieht vor, Kryptowerte künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln, mit Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Erfassen soll das nach dem Entwurf nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden.

Entschieden ist davon nichts. Der Entwurf befindet sich in der frühen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, ein Gesetzentwurf liegt dem Bundestag nicht vor, und die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz gilt unverändert weiter. Was dazu bekannt ist, haben wir am 8. September unter dem Titel „Krypto-Haltefrist und Bestandsschutz" im Detail aufgeschrieben.

Für dich folgt daraus keine Eile beim Kaufen, sondern Sorgfalt beim Dokumentieren. Halte für jede Anschaffung Datum, Menge und Preis fest, unabhängig davon, über welchen Zugang du kaufst. Sollte ein Stichtag Gesetz werden, entscheidet genau dieser Nachweis darüber, welches Regime für welche Position gilt.

Bank oder Krypto-Börse: Welche Fragen du vor dem ersten Kauf klärst

Der Zugang über die Hausbank hat einen realen Vorteil: eine Oberfläche, eine Anmeldung, ein bekanntes Gegenüber für den Rest der Geldanlage. Dem stehen Punkte gegenüber, die du aktiv prüfen musst, weil der vertraute Rahmen sie verdeckt.

Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 10. September 2026 selbst erhoben. Grundlage sind die öffentlich abrufbare Produktseite der BW-Bank zur Kryptokooperation und ihre Nextbroker-Seite, beide an diesem Tag mit HTTP 200 abgerufen, dazu die Mitteilung vom 9. September 2026. Geprüft wurden fünf Punkte: handelbare Werte, Zugangsvoraussetzungen, Vertragspartner, Verwahrung und Betragsgrenzen. Nicht prüfbar waren die konkrete Höhe der Transaktionsgebühr, der Spread und die Frage, ob Auszahlungen auf eine externe Wallet möglich sind; zu allen dreien macht die Produktseite keine Angabe.

Vor dem ersten Kauf lohnen sich daher vier Fragen an deine Bank oder an den Dienstleister: Wie hoch ist die Transaktionsgebühr für die Ordergröße, die du planst? Wie groß ist der Spread zum Zeitpunkt der Ausführung? Ist ein Transfer auf eine eigene Wallet-Adresse möglich? Und welche Aufstellung bekommst du am Jahresende, um die Geschäfte in der Anlage SO zu erklären?

BW-Bank-Krypto-Depot prüfen: Was du daraus mitnimmst

  1. Klär dein Gegenüber, bevor du orderst. Vertragspartner ist der Krypto-Dienstleister, die Bank ist es ausdrücklich nicht. Lies dessen Bedingungen, und vergleiche den Kostenrahmen mit dem, was eine spezialisierte Handelsplattform für dieselbe Order verlangt.
  2. Frag die Auszahlung auf eine eigene Adresse ab. Wird sie nicht angeboten, bleibt dein Bestand dauerhaft in fremder Verwahrung. Wer die Schlüssel selbst halten will, braucht dafür einen anderen Weg und eine passende Hardware-Wallet.
  3. Führ die Anschaffungsdaten von Anfang an sauber. Kein Steuerabzug an der Quelle heißt: Die Nachweispflicht liegt bei dir. Ein Steuer- und Portfolio-Tool sammelt Anschaffungsdatum und Kosten je Position, solange die Daten noch abrufbar sind.

Belege zum Nachlesen: die Produktseite der BW-Bank zur Kryptokooperation und die Meldung vom 9. September 2026 im IT-Finanzmagazin.

(Stand: 10. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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