Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Kraken-Delisting zum 23. Oktober: So gehst du bei den 14 gestrichenen Token vor

Kraken stellt den Handel mit 14 Kryptowerten am 23. Oktober 2026 ein, Auszahlungen laufen bis Ende Januar 2027. Elf der Werte haben ein Euro-Paar, und in allen elf zusammen wechselten an einem Tag nur rund 22.300 Euro den Besitzer.

Fast vollständig heruntergebrannte Wachskerze mit kleiner Flamme auf dunkler Steinplatte, daneben eine Münze mit eingeprägtem Bitcoin-Zeichen
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Kraken streicht 14 weitere Kryptowerte. Der Handel mit ihnen endet am 23. Oktober 2026 um 16 Uhr deutscher Zeit, Auszahlungen laufen noch bis zum 29. Januar 2027, danach verwertet die Börse alles, was noch auf den Konten liegt. Wenn du einen dieser Token hältst, hast du damit zwei Türen: verkaufen, solange der Handel läuft, oder abziehen, solange die Auszahlung offen ist. Wer beides verstreichen lässt, bekommt am Ende das, was die Zwangsverwertung übrig lässt, und Kraken schreibt selbst, dass dieser Erlös „deutlich unter den jüngsten Referenzpreisen" liegen und „in manchen Fällen minimal oder null" sein kann.

Betroffen sind BMB, ELX, APU, BDXN, DUCK, BOS, U, OBOL, IDEX, FIS, COPM, UXLINK, ALTHEA und NOBODY. Elf davon haben bei Kraken ein Euro-Paar, treffen also Anleger in Deutschland direkt im Konto. Wir haben uns angesehen, wie viel in diesen Euro-Paaren überhaupt noch gehandelt wird und welcher Token nach dem Stichtag noch irgendwo anders zu bekommen ist. Das Ergebnis ändert die Reihenfolge der Schritte für mehrere der 14 Werte.

Welche 14 Kryptowerte Kraken zum 23. Oktober streicht

Die Börse nennt in ihrer Mitteilung vierzehn Kürzel: BMB (Beamable), ELX (Elixir), APU (Apu Apustaja), BDXN (Bondex), DUCK (DuckChain), BOS (BitcoinOS), U, OBOL (Obol), IDEX, FIS (StaFi), COPM, UXLINK, ALTHEA und NOBODY. Die Mitteilung trägt den Stand vom 7. Oktober, ist also frisch, und sie ist für dieses Datum die einzige maßgebliche Quelle: Eine Börse entscheidet selbst, was sie listet, und kündigt es auf ihrer eigenen Hilfeseite an.

Delisting heißt dabei nicht, dass ein Token verschwindet. Er bleibt auf seiner Blockchain genau so bestehen wie vorher. Was verschwindet, ist nur der eine Ort, an dem du ihn bei Kraken kaufen, verkaufen und verwahren konntest. Diese Unterscheidung trägt die ganze Entscheidung, die du jetzt triffst: Der Wert deines Bestandes hängt danach daran, ob es einen anderen Handelsplatz gibt, nicht daran, ob Kraken ihn noch führt.

Die Mischung ist typisch für einen Streichzyklus. Darunter liegen zwei Meme-Token, ein Staking-Protokoll, eine Bridge-Infrastruktur, eine ältere dezentrale Börse und mehrere Projekte, deren Handelsvolumen über Monate zusammengeschmolzen ist. Kraken begründet die Auswahl in der Mitteilung nicht einzeln, verweist aber ausdrücklich auf „begrenzte oder inaktive Märkte" bei mehreren der Werte.

Drei Termine, drei Folgen: Handelsstopp, Auszahlungsschluss und Zwangsverwertung

Der Ablauf ist gestaffelt, und jeder der drei Termine nimmt dir eine andere Möglichkeit:

  1. 23. Oktober 2026, 16 Uhr deutscher Zeit: Einzahlungen und Handel werden abgeschaltet. Ab diesem Moment kannst du die Token bei Kraken nicht mehr verkaufen und auch keine weiteren mehr einzahlen. Dein Bestand bleibt im Konto sichtbar.
  2. 29. Januar 2027, 16 Uhr deutscher Zeit: Auszahlungen werden abgeschaltet. Bis dahin kannst du die Token noch auf eine eigene Wallet oder zu einer anderen Börse schicken. Danach kommst du nicht mehr an sie heran.
  3. 1. bis 12. Februar 2027: Kraken verwertet alle Restbestände automatisch und schreibt den Erlös gut.

Zwischen dem ersten und dem zweiten Termin liegen gut drei Monate. Diese Spanne ist der eigentliche Puffer, und sie wird regelmäßig unterschätzt, weil der erste Termin so viel näher liegt. Nach dem 23. Oktober bist du nicht in Not, du hast nur die Verkaufsoption bei Kraken verloren. Die Börse selbst rät dazu, betroffene Bestände „so früh wie möglich" abzuziehen, und das ist bei den Werten mit dünnen Märkten mehr als eine Floskel.

Wie der letzte Abschnitt dieser Staffelung in der Praxis aussieht, haben wir am vorigen Zyklus beschrieben: Wie die Zwangsliquidation bei Kraken abläuft erklärt die Mechanik Schritt für Schritt.

Elf der 14 Token haben bei Kraken ein Euro-Paar

Für Anleger in Deutschland ist die erste Frage, ob der Token überhaupt gegen Euro gehandelt wird oder nur gegen Dollar. Ein Blick in Krakens Handelspaar-Liste am Mittwochmittag zeigt: Elf der 14 Werte haben ein Euro-Paar, nämlich ELX, APU, BDXN, DUCK, BOS, U, OBOL, IDEX, FIS, ALTHEA und NOBODY. Nur BMB, COPM und UXLINK werden ausschließlich gegen Dollar gehandelt.

Eine Besonderheit fällt dabei auf: Das Euro-Paar von BOS steht bereits auf post only. In diesem Zustand nimmt die Börse nur noch Aufträge an, die nicht sofort ausgeführt werden. Ein Verkauf zum Marktpreis ist dort also schon jetzt nicht mehr möglich, obwohl der offizielle Handelsstopp erst Ende Oktober greift. Wer BOS gegen Euro verkaufen wollte, muss über das Dollar-Paar gehen oder den Token abziehen.

Alle übrigen zehn Euro-Paare standen am Mittwoch noch normal im Handel. Das ist die gute Nachricht an dieser Stelle, denn sie bedeutet: Die Verkaufstür ist technisch offen. Wie weit sie wirklich offen steht, zeigt erst der nächste Abschnitt.

Messingtrichter in einem Metallgestell über einem fast leeren Glasbehälter, aus dem Auslauf fällt ein einzelner Tropfen
In den elf Euro-Paaren der betroffenen Token wechselten binnen 24 Stunden rund 22.300 Euro den Besitzer, verteilt auf 436 Geschäfte.

22.300 Euro in 24 Stunden: Wie dünn die Euro-Paare wirklich sind

Wir haben für alle elf Euro-Paare den Umsatz eines vollen Handelstages zusammengerechnet, Stand Mittwoch, 8. Oktober. Zusammen kamen sie auf rund 22.300 Euro, verteilt auf 436 einzelne Geschäfte. Zum Vergleich: Das ist der Tagesumsatz eines einzelnen gut besuchten Wochenmarktstands, aufgeteilt auf elf Handelspaare einer der größten Kryptobörsen Europas.

Die Verteilung dahinter ist noch schiefer als die Summe. Das stärkste Paar, APU gegen Euro, trug allein etwa 12.300 Euro bei und damit mehr als die Hälfte. Darunter folgen BDXN mit rund 2.600 Euro und FIS mit rund 2.550 Euro. Am anderen Ende steht OBOL gegen Euro mit etwa zwölf Euro Umsatz aus fünf Geschäften an einem ganzen Tag. BOS gegen Euro verzeichnete kein einziges.

Diese Zahlen beantworten die Frage, die hinter jeder Delisting-Mitteilung steht: Kann ich meinen Bestand überhaupt loswerden, bevor der Handel schließt? Bei einem Paar, in dem an einem Tag fünf Geschäfte zustande kommen, ist ein Verkauf über ein paar hundert Euro kein Vorgang mehr, der zum angezeigten Kurs durchläuft. Ein größerer Auftrag frisst sich durch das Orderbuch nach unten, und je näher der 23. Oktober rückt, desto mehr Verkäufer treffen auf dieselbe dünne Nachfrage. Wer verkaufen will, verkauft deshalb besser früh und in Teilen, statt am letzten Tag alles auf einmal.

Welche Börse für den Umzug taugt, hängt weniger am Namen als an der Frage, ob der Token dort überhaupt gelistet ist und ob die Börse in der EU zugelassen ist. Unser Vergleich der Kryptobörsen ordnet die Anbieter nach Gebühren, Zulassung und Auszahlungswegen.

Was Zwangsverwertung bedeutet und warum der Erlös „minimal oder null" sein kann

Zwangsverwertung heißt: Die Börse verkauft deinen Restbestand ohne dein Zutun und schreibt dir den Erlös gut. Kraken plant das für den Zeitraum vom 1. bis 12. Februar 2027. Formal bekommst du also Geld, und genau das führt in die Irre.

Kraken selbst formuliert in der Mitteilung ungewöhnlich deutlich, dass der Erlös „deutlich unter den jüngsten Referenzpreisen" liegen und „in manchen Fällen minimal oder null" sein kann, weil mehrere dieser Werte „begrenzte oder inaktive Märkte" haben. Die Zahlen aus dem vorigen Abschnitt zeigen, warum: Wenn in einem Paar an einem normalen Tag zwölf Euro umgesetzt werden, dann gibt es im Februar 2027 keinen Käufer, der die gesammelten Restbestände aller Kunden zum angezeigten Kurs übernimmt. Der Kurs auf deiner Übersichtsseite ist in dieser Lage eine Rechengröße, kein Preis, den du erzielen kannst.

Dazu kommt ein zeitlicher Nebeneffekt, der leicht übersehen wird: Die Verwertung fällt in den Februar 2027 und damit in ein anderes Steuerjahr als ein Verkauf im Oktober 2026. Was das für dich bedeutet, steht weiter unten im Steuerabschnitt.

U und COPM: Warum zwei der 14 Werte sich nicht sauber beziffern lassen

Bei zwölf der vierzehn Token lassen sich Marktwert, Tagesumsatz und Handelsplätze über die üblichen Marktdatenseiten eindeutig zuordnen. Bei U und COPM geht das nicht, und das ist ein Hinweis, kein Versäumnis.

Das Kürzel „U" tragen mehrere Projekte. Eine Suche danach führt auf einen Token mit einem Marktwert im Milliardenbereich, der mit dem bei Kraken gehandelten Wert nichts zu tun hat. Krakens eigener Kurs für U lag am Mittwoch bei 0,000262 Dollar. Bei den dort umgesetzten Stückzahlen ergibt das einen Tagesumsatz im niedrigen vierstelligen Dollarbereich. Ein Mikrowert also, kein Milliardenprojekt. Bei COPM liegt der Kurs bei 0,00030 Dollar und der Tagesumsatz bei unter tausend Dollar.

Für dich heißt das vor allem eines: Prüfe bei Kleinwerten immer die Vertragsadresse und nicht das Kürzel, bevor du einen Token irgendwohin schickst. Zwei Projekte mit demselben Kürzel sind im Kryptomarkt die Regel, nicht die Ausnahme, und eine Überweisung an die falsche Vertragsadresse lässt sich nicht zurückholen.

Reihe gusseiserner Hafenpoller auf nasser Kaimauer bei Nacht, nur am vordersten hängt noch ein Tau
Für ALTHEA ist Kraken derzeit der einzige Handelsplatz überhaupt; bei BMB und NOBODY bleibt nach dem 23. Oktober nur noch eine dezentrale Börse.

ALTHEA, BMB und NOBODY: Für drei Token gibt es keine zweite zentrale Börse

Die Anschlussfrage nach jedem Delisting lautet: wohin denn? Wir haben für die zwölf zuordenbaren Werte nachgesehen, an welchen Handelsplätzen sie am Mittwoch noch notiert waren. Bei neun von ihnen ist die Antwort beruhigend, bei dreien nicht.

  • ALTHEA wird derzeit an genau einem Handelsplatz geführt, und das ist Kraken. Nach dem 23. Oktober steht für diesen Token kein öffentlicher Markt mehr zur Verfügung, weder zentral noch dezentral.
  • BMB und NOBODY stehen je an zwei Plätzen: Kraken und eine dezentrale Börse. Fällt Kraken weg, bleibt nur der Weg über eine dezentrale Börse mit eigener Wallet.
  • ELX hat mit Gate eine zweite zentrale Börse, DUCK ebenso. IDEX, FIS und UXLINK kommen auf drei zentrale Plätze, BDXN auf vier, OBOL und BOS auf fünf. APU ist mit dreizehn Handelsplätzen der breiteste Wert im Feld.

Daraus folgt eine klare Reihenfolge. Bei ALTHEA entscheidest du vor dem 23. Oktober, ob du den Bestand bei Kraken verkaufst oder ihn danach als reine Blockchain-Position ohne Marktzugang behältst. Bei BMB und NOBODY musst du einen Token-Umzug auf eine eigene Wallet einplanen, wenn du sie halten willst, denn der Weg über eine dezentrale Börse führt zwingend über eine Wallet, die dir selbst gehört. Bei den übrigen acht reicht ein Übertrag an eine Börse, die den Wert bereits führt.

Genau diese Lücke zwischen „gestrichen" und „nirgendwo anders handelbar" haben wir schon beim 21-Token-Zyklus im September durchgerechnet: Für 16 von 21 Kraken-Werten fehlte damals die Ausweichbörse. Der Oktober-Zyklus fällt mit drei von zwölf deutlich milder aus.

Eigene Wallet oder andere Börse: Der Unterschied für die Haltefrist

Für den Umzug gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich in Aufwand, Risiko und steuerlicher Behandlung.

Der Weg zu einer anderen Börse ist der bequemere. Du brauchst dort ein verifiziertes Konto, die passende Einzahlungsadresse und das richtige Netzwerk. Der häufigste und teuerste Fehler dabei ist das falsche Netzwerk: Ein Token, der auf Ethereum ausgegeben wurde, geht verloren, wenn du ihn an eine Adresse auf einer anderen Kette schickst. Schick deshalb immer zuerst einen kleinen Testbetrag und erst nach dessen Ankunft den Rest. Achte außerdem darauf, ob die Zielbörse in der EU eine Zulassung besitzt, denn bei einem Anbieter ohne europäische Erlaubnis trägst du im Streitfall das Durchsetzungsrisiko allein.

Der Weg zur eigenen Wallet ist bei BMB, NOBODY und allen anderen Werten mit dezentralem Markt der einzige, der dir die Handelsfähigkeit erhält. Er verlangt mehr von dir: Du verwahrst den Zugang selbst, und ein verlorener Wiederherstellungssatz bedeutet den Totalverlust. Welche Geräte dafür in Frage kommen und was sie kosten, steht in unserem Vergleich der Hardware-Wallets.

Steuerlich sind beide Wege gleich und harmlos: Ein Übertrag zwischen Konten und Wallets, die dir gehören, ist kein Veräußerungsgeschäft. Die Haltefrist läuft ungebrochen weiter, der Anschaffungszeitpunkt bleibt derselbe. Wichtig ist allein, dass du dir die Übertragung dokumentierst, damit du gegenüber dem Finanzamt später belegen kannst, dass hier kein Verkauf stattgefunden hat.

Verkauf, Übertrag und Zwangsverwertung: Die Steuerfolgen nach § 23 EStG

Kryptowerte zählen in Deutschland zu den anderen Wirtschaftsgütern. Ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz, nach Ablauf eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei. Für die Gewinne innerhalb der Frist gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr: Liegst du darunter, zahlst du nichts, liegst du darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.

Daraus ergeben sich für die 14 gestrichenen Werte drei verschiedene Lagen:

  1. Verkauf bei Kraken bis zum 23. Oktober 2026. Hast du den Token weniger als ein Jahr gehalten, zählt das Ergebnis ins Steuerjahr 2026. Bei den meisten dieser Kleinwerte wird das ein Verlust sein, und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnen. Wer 2026 an anderer Stelle Gewinne innerhalb der Jahresfrist realisiert hat, kann einen Verkauf jetzt also durchaus nutzen.
  2. Übertrag auf eine eigene Wallet oder eine andere Börse. Kein steuerlicher Vorgang, die Haltefrist läuft weiter. Du verschiebst die Entscheidung, ohne steuerlich etwas auszulösen.
  3. Zwangsverwertung im Februar 2027. Das ist ebenfalls eine Veräußerung, aber sie fällt ins Steuerjahr 2027 und zu einem Preis, den du nicht bestimmst. Wer einen Verlust gezielt im laufenden Jahr verrechnen will, sollte sie deshalb nicht abwarten.

Für jede dieser Lagen brauchst du Belege: Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und den Vorgang selbst. Kraken stellt die Handelshistorie zum Export bereit, und du solltest sie vor dem Kontoende ziehen, nicht danach. Ein Portfolio-Tracker nimmt dir die Zuordnung ab, indem er Börsenexporte und Wallet-Adressen zu einer durchgehenden Historie zusammenführt. Bei größeren Beträgen oder unklarer Anschaffungshistorie ist ein Steuerberater die bessere Investition als jedes Programm.

Juli, August, Oktober: Drei laufende Kraken-Zyklen mit eigenen Fristen

Dieser Zyklus ist nicht der einzige, der gerade läuft, und die Fristen lassen sich leicht verwechseln. Kraken hat seit dem Sommer mehrere Streichrunden angekündigt, die parallel abgewickelt werden und jeweils eigene Stichtage tragen.

Der Juli-Zyklus und der August-Zyklus umfassten je 21 Werte; ihre Auszahlungsfristen liegen im November und im Dezember 2026. Wie der August-Zyklus im Einzelfall aussieht, haben wir am Beispiel eines betroffenen Tokens beschrieben: Bei VANRY ist die Auszahlung bereits gesperrt. Den September-Zyklus gibt es nicht, auf diesen Monat entfällt keine eigene Mitteilung. Der Handelsstopp am 11. September gehörte zum vorherigen Zyklus, über den wir hier berichtet haben: Kraken streicht 21 Token.

Prüfe deshalb immer, zu welchem Zyklus dein Token gehört, bevor du dir eine Frist notierst. Der 23. Oktober gilt ausschließlich für die hier genannten vierzehn Kürzel. Ein Wert aus einer früheren Runde kann längst einen anderen Stichtag haben, und ein Blick in die Mitteilung der Börse kostet weniger Zeit als eine verpasste Auszahlung.

Die vollständige Aufstellung mit allen drei Terminen steht in Krakens eigener Mitteilung zum Oktober-Zyklus.

Kraken-Delisting: Nach dem 23. Oktober bleibt nur noch der Abzug

Die Verkaufstür schließt am 23. Oktober, die Auszahlungstür erst am 29. Januar. Wer die erste verpasst, verliert die Wahl des Preises, und wer die zweite verpasst, verliert den Zugriff. In dieser Reihenfolge gehst du vor:

  1. Bestand prüfen und entscheiden, bis 23. Oktober. Sieh in deinem Kraken-Konto nach, ob einer der vierzehn Werte darin liegt. Fällt die Entscheidung auf Verkauf, setze den Auftrag früh und bei dünnen Paaren in Teilen. Eine andere Börse für den späteren Umzug findest du im Börsenvergleich.
  2. Umzug vorbereiten, bis spätestens Mitte Januar. Lege das Zielkonto oder die Wallet an, prüfe Netzwerk und Adresse, schick einen Testbetrag und erst danach den Rest. Welche Anbieter eine EU-Zulassung haben, zeigt der Überblick über regulierte Börsen; für den Weg in die eigene Verwahrung hilft der Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Belege sichern, bevor das Konto leer ist. Zieh die Handelshistorie als Datei aus deinem Konto und ordne Anschaffungsdatum und Kosten jedem Posten zu. Ein Steuer-Tool führt Börsenexporte und Wallet-Adressen zusammen und spart dir die Handarbeit im Frühjahr.

Ein Totalverlust ist bei Kleinwerten dieser Größenordnung möglich, auch ohne dass irgendjemand einen Fehler macht. Ein Markt, in dem an einem Tag fünf Geschäfte zustande kommen, kann jederzeit ganz aufhören zu existieren.

(Stand: 8. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zum Kraken-Delisting im Oktober 2026

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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