Cloud-Mining ohne eigene Hardware: Lohnt sich der Einstieg noch?
Einordnung: Binance stellt Binance Pool, Cloud Mining und den Transaction Accelerator am 10. November 2026 ein, und damit fällt einer der großen Zugänge zum Schürfen ohne eigene Geräte weg. Dieser Beitrag rechnet vor, was gekaufte Rechenleistung derzeit einbringt, und trennt die belegten Zahlen von der Einschätzung der Redaktion.

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Belegt ist: Binance stellt am 10. November 2026 um 07:00 UTC Binance Pool samt Pool Savings, Cloud Mining und Transaction Accelerator ein; Rechenleistung und Shares, die danach eingereicht werden, werden nach der Ankündigung vom 13. Oktober 2026 nicht mehr angenommen, verarbeitet oder gutgeschrieben. Damit verschwindet einer der großen Zugänge zum Schürfen ohne eigene Hardware. Unsere Einschätzung dazu folgt weiter unten: Ein Cloud-Mining-Vertrag ist eine Wette auf zwei Größen, die der Käufer nicht beeinflusst, und seine Rendite lässt sich vor dem Kauf ausrechnen.
Die kurze Antwort auf die Titelfrage lautet: Rechnerisch bringt gekaufte Rechenleistung derzeit so wenig ein, dass Gebühren und Laufzeit über Gewinn und Verlust entscheiden, nicht der Bitcoin-Kurs allein. Unser älterer Beitrag zum Bitcoin-Mining ohne eigene Hardware stammt aus dem Februar 2020, aus einer Zeit mit einem Viertel der heutigen Netzleistung und einer vierfachen Blockbelohnung. Seitdem hat sich die Rechnung in beide Richtungen verschoben, und sie fällt heute strenger aus.
Binance schaltet Pool, Cloud Mining und Transaction Accelerator am 10. November 2026 ab
Die Börse hat die Einstellung am 13. Oktober 2026 angekündigt und als Teil einer Produktüberprüfung bezeichnet. Betroffen sind der Mining-Pool selbst, das Produkt Pool Savings, das Cloud-Mining-Angebot und der Transaction Accelerator, dazu die Hashrate-Benachrichtigungen und die Schnittstelle des Pools. Zum Stichtag gehen die Stratum-Adressen offline. Wer Geräte auf diesen Pool zeigen lässt, richtet sie vorher auf einen anderen aus, sonst läuft die Leistung ins Leere.
Für Kunden von Pool Savings gilt ein zweiter Punkt: Offene Positionen erzeugen nach dem Stichtag keine Erträge mehr, und das Auflösen übernimmt die Börse nicht automatisch. Welche Fristen im Einzelnen gelten und in welcher Reihenfolge sie ablaufen, haben wir im Bericht zur Abschaltung von Binance Pool am 10. November aufgeschrieben. Die Börse führt die Übersichtsseite des Pools nach eigenen Angaben noch einige Tage über den Stichtag hinaus weiter, damit Abrechnungen einsehbar bleiben.
Ein Anbieter, der ein Produkt einstellt, trifft damit eine Aussage über dieses Produkt. Cloud Mining gehörte bei Binance zu den Angeboten mit kleinem Volumen; wenn ein Haus dieser Größe den Betrieb nicht mehr führt, ist das für die Bewertung der ganzen Produktgattung ein Datenpunkt.
Was Cloud-Mining von Pool-Mining und Hosting unterscheidet
Drei Wege führen zum Schürfen, und nur einer verlangt keine eigene Hardware. Beim Pool-Mining gehören die Geräte dir, sie stehen bei dir, und der Pool bündelt nur deine Rechenleistung mit der anderer, damit Auszahlungen regelmäßig statt zufällig kommen. Beim Hosting, auch Colocation genannt, kaufst du die Geräte und stellst sie in ein fremdes Rechenzentrum, das Strom, Kühlung und Wartung liefert und dafür eine Miete nimmt. Beim Cloud-Mining kaufst du nichts Greifbares, sondern einen Vertrag über eine bestimmte Rechenleistung für eine bestimmte Zeit.
Der Unterschied ist juristisch und wirtschaftlich erheblich. Bei den ersten beiden Wegen hast du ein Gerät, das einen Restwert hat und das du verkaufen kannst. Beim dritten hast du eine Forderung gegen einen Anbieter, und ihr Wert hängt daran, dass dieser Anbieter liefert, abrechnet und zahlt. Fällt er aus, ist der Vertrag wertlos, und ein Gerät, das du an die Wand stellen könntest, gibt es nicht.
Ein vierter Weg umgeht das Schürfen ganz: Wer auf die Wirtschaftlichkeit des Minings setzen will, kann Aktien von Mining-Unternehmen oder börsengehandelte Produkte darauf kaufen. Dazu steht weiter unten ein eigener Abschnitt.
Der Hashpreis: Was ein Petahash pro Sekunde derzeit am Tag einbringt
Die wichtigste Zahl beim Cloud-Mining heißt Hashpreis. Dieser Wert sagt, was eine Einheit Rechenleistung pro Tag brutto erwirtschaftet, und er lässt sich aus drei öffentlichen Größen selbst ausrechnen. Erstens die Blockbelohnung: Seit dem vierten Halving liegt sie bei 3,125 Bitcoin je Block, und das Netz findet im Schnitt 144 Blöcke am Tag, also 450 Bitcoin täglich aus der Neuausgabe. Zweitens die Netzleistung, die am 22. Oktober 2026 bei rund 1.034 Exahash pro Sekunde lag, nachzulesen bei mempool.space. Drittens der Kurs, der an diesem Tag bei etwa 81.800 Dollar stand.
Aus diesen drei Zahlen folgt die Rechnung: 450 Bitcoin mal 81.800 Dollar ergibt rund 36,8 Millionen Dollar, die das gesamte Netz an einem Tag aus der Neuausgabe einnimmt. Verteilt auf 1.034 Exahash pro Sekunde bleiben rund 35.600 Dollar je Exahash und Tag. Ein Exahash sind tausend Petahash, ein Petahash sind tausend Terahash. Damit kommt ein Petahash pro Sekunde auf etwa 35,60 Dollar am Tag, ein Terahash auf etwa 3,6 Cent. Transaktionsgebühren kommen oben darauf, sie machen im Normalbetrieb aber nur einen kleinen einstelligen Prozentanteil aus.
Diese Zahl ist der Maßstab für jedes Angebot. Ein Vertrag über 100 Terahash pro Sekunde erwirtschaftet brutto rund 3,56 Dollar am Tag, also etwa 1.300 Dollar im Jahr. Davon gehen Wartungs- und Stromgebühren des Anbieters ab, die in den Verträgen meist je Terahash und Tag angegeben sind. Liegt diese Gebühr in der Nähe von 3,6 Cent je Terahash, bleibt für den Käufer nichts übrig, egal was die Werbung verspricht. Wer einen Prospekt vor sich hat, rechnet also zuerst die Gebühr gegen den Hashpreis, und erst danach alles andere.

Difficulty und Hashrate: Warum die Rechnung alle zwei Wochen neu aufgeht
Der Hashpreis ist keine Konstante, und er sinkt tendenziell. Dafür sorgt die Mining-Schwierigkeit, auf Englisch Difficulty: Das Bitcoin-Netz passt sie alle 2.016 Blöcke, also etwa alle zwei Wochen, so an, dass ein Block im Schnitt wieder zehn Minuten braucht. Am 22. Oktober 2026 lag sie bei rund 140,58 Billionen. Steigt die Netzleistung, steigt die Schwierigkeit mit, und der Anteil, den eine feste Menge gekaufter Rechenleistung am Gesamtnetz hält, schrumpft.
Die nächste Anpassung stand Ende Oktober an; die Schätzungen dafür lagen zuletzt zwischen 4,5 Prozent aus unserer eigenen Messung am 22. Oktober und 6,4 Prozent nach unserem Bericht vom 21. Oktober. Beide Werte sind Vorausberechnungen aus der Blockgeschwindigkeit und ändern sich bis zum Stichtag. Die Richtung ist in diesem Jahr aber eindeutig: Über die vergangenen Anpassungen hinweg stieg die Schwierigkeit mehrfach um rund sechs Prozent.
Daraus folgt der Mechanismus, den viele Angebote nicht erklären. Ein Cloud-Mining-Vertrag verkauft eine feste Rechenleistung, keinen festen Anteil am Netz. Wächst das Netz um zehn Prozent, fällt der Ertrag desselben Vertrags um knapp zehn Prozent, auch wenn der Kurs gleich bleibt. Hält der Kurs nicht mit dem Wachstum der Netzleistung Schritt, sinkt der Tagesertrag über die Laufzeit, und zwar unabhängig vom Anbieter und von der Qualität der Hardware.
Dazu kommt die zweite Größe mit festem Termin: Das nächste Halving halbiert die Blockbelohnung von 3,125 auf 1,5625 Bitcoin. Am 22. Oktober 2026 stand die Blockhöhe bei 972.617, das Halving fällt auf Block 1.050.000, also rund 77.400 Blöcke später. Bei zehn Minuten je Block sind das etwa 537 Tage, nach dieser Rechnung also Frühjahr 2028. Ein Vertrag mit einer Laufzeit über diesen Punkt hinaus verliert an diesem Tag die Hälfte seiner Bruttoeinnahmen, sofern Kurs und Gebühren unverändert bleiben.
Vertragsfallen beim Cloud-Mining: Laufzeit, Wartungsgebühr und Abschaltklausel
Vier Klauseln entscheiden darüber, ob ein Vertrag überhaupt eine Chance auf Gewinn lässt. Die Laufzeit legt fest, wie lange du am Ertrag teilhast; läuft sie über ein Halving, gehört das in die eigene Rechnung. Die Wartungs- oder Stromgebühr wird je Einheit Rechenleistung und Tag abgezogen, oft in Dollar oder Cent je Terahash; sie ist die eine Zahl, die direkt gegen den Hashpreis steht. Die Abschaltklausel erlaubt dem Anbieter, den Vertrag zu beenden, wenn der Ertrag die Gebühr über eine bestimmte Zeit nicht deckt. Und die Auszahlungsschwelle bestimmt, ab welchem Betrag überhaupt ausgezahlt wird.
Die Abschaltklausel ist die unangenehmste, weil sie genau dann greift, wenn der Käufer sie am wenigsten erwartet. Fällt der Kurs oder steigt die Schwierigkeit stark, rutscht der Tagesertrag unter die Gebühr. Der Anbieter stellt den Vertrag dann ein, und der gezahlte Kaufpreis ist verbraucht. Das Risiko trägt damit allein der Käufer, obwohl er auf den Betrieb keinen Einfluss hat.
Eine fünfte Angabe fehlt in vielen Prospekten ganz: welche Hardware mit welchem Wirkungsgrad eingesetzt wird. Ohne diese Angabe lässt sich nicht prüfen, ob die genannte Gebühr zu den Stromkosten passt, die der Anbieter tatsächlich hat. Ein Vertrag ohne Angabe von Gerätetyp, Standort und Strompreis ist deshalb nicht nachrechenbar, und was nicht nachrechenbar ist, lässt sich auch nicht vergleichen.
Merkmale eines unseriösen Cloud-Mining-Anbieters
Einige Merkmale sind unabhängig vom Anbieter prüfbar und brauchen kein Fachwissen. Eine feste Renditeangabe in Prozent pro Tag oder Monat passt nicht zum Geschäft: Mining-Erträge hängen an Kurs und Schwierigkeit und lassen sich nicht zusagen. Fehlen Firmenname, Sitz und Handelsregistereintrag, fehlt der Vertragspartner, gegen den eine Forderung überhaupt gerichtet wäre. Ein Empfehlungsprogramm, das für die Gewinnung neuer Kunden mehr zahlt als das Mining selbst einbringt, verschiebt die Einnahmequelle vom Schürfen auf den Zustrom neuer Zahler.
Zwei weitere Punkte lassen sich in Minuten prüfen. Erstens: Nennt der Anbieter nachprüfbare Daten zu Standort, Hardware und Stromtarif, oder bleibt es bei Bildern von Hallen? Zweitens: Lässt sich die Rechenleistung, die er angeblich betreibt, in der Verteilung der gefundenen Blöcke wiederfinden? Die Anteile der großen Pools sind öffentlich einsehbar, und ein Anbieter, der eine dreistellige Zahl an Petahash behauptet, ohne dort aufzutauchen, betreibt diese Leistung entweder über einen anderen Pool oder nicht.
In Deutschland kommt eine aufsichtsrechtliche Frage hinzu. Wird ein Mining-Vertrag mit einer festen Ertragszusage und ohne eigene Entscheidungsgewalt des Käufers angeboten, kann darin eine Vermögensanlage liegen, für die Prospekt- und Erlaubnispflichten gelten. Die BaFin veröffentlicht Warnmeldungen zu Anbietern ohne Erlaubnis; ein Blick in diese Veröffentlichungen gehört vor jeden Vertragsabschluss.

Mining-Aktien und ETPs als Weg ohne eigene Hardware
Wer an der Wirtschaftlichkeit des Minings teilhaben will, ohne Rechenleistung zu kaufen, kann Anteile an Unternehmen erwerben, die Mining betreiben. Diese Aktien sind an deutschen Börsenplätzen handelbar und über jeden Broker zugänglich; einen Überblick über Kosten und Handelsplätze gibt unser Vergleich der Krypto-Broker. Der Unterschied zum Cloud-Mining ist handfest: Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen mit Bilanz, Berichtspflicht und Börsenkurs, ein Mining-Vertrag ist eine Forderung gegen einen Anbieter.
Dafür trägt eine Mining-Aktie Risiken, die der Bitcoin-Kurs nicht erklärt: Verschuldung, Stromverträge, Standortrisiken, Verwässerung durch neue Aktien und die Entscheidung des Unternehmens, geschürfte Bestände zu halten oder zu verkaufen. Mining-Aktien schwanken historisch stärker als Bitcoin selbst, in beide Richtungen. Daneben gibt es börsengehandelte Produkte auf Bitcoin und auf Mining-Körbe; welche davon in Deutschland zugänglich sind und wie sie sich unterscheiden, sammelt unsere Übersicht zu Krypto-ETFs in Deutschland.
Der ehrlichste Vergleich bleibt der mit dem Direktkauf. Wer Bitcoin erwarten lässt und ihn einfach kauft, zahlt einmal eine Handelsgebühr und trägt danach allein das Kursrisiko. Wer stattdessen Rechenleistung kauft, trägt das Kursrisiko ebenfalls, dazu das Risiko der steigenden Schwierigkeit, die Gebühren des Anbieters und das Ausfallrisiko des Vertragspartners. Drei zusätzliche Risiken müssen durch einen Vorteil gedeckt sein, und dieser Vorteil steht in der Rechnung weiter oben.
Steuer in Deutschland: Mining-Erträge, Freigrenze und die Haltefrist danach
Mining-Erträge sind in Deutschland steuerbar, und zwar schon im Moment des Zuflusses, bewertet mit dem Marktkurs an diesem Tag. Betreibt jemand das Schürfen in kleinem Umfang privat, fallen die Erträge regelmäßig unter die sonstigen Einkünfte; dafür gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr. Wird der Betrieb nachhaltig, planmäßig und mit Gewinnabsicht geführt, stuft die Finanzverwaltung ihn als Gewerbe ein, und dann gelten Gewerbesteuer, Buchführung und die Regeln für Betriebsvermögen. Wann diese Schwelle überschritten ist, hat unser Beitrag zu Krypto-Mining und Steuer im Einzelnen aufgeschlüsselt.
Für den späteren Verkauf der geschürften Bitcoin gilt bei privater Haltung die Jahresfrist nach § 23 Einkommensteuergesetz, mit einer Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Es sind also zwei Vorgänge: erst der Zufluss, dann der Verkauf. Beide brauchen eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Menge und Kurs. Bei einem Cloud-Mining-Vertrag fällt diese Buchführung besonders ins Gewicht, weil Auszahlungen oft täglich in kleinen Beträgen kommen; wer jede Gutschrift einzeln bewerten muss, kommt ohne Werkzeug nicht aus, und dafür gibt es unseren Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
Ein Hinweis zur Einordnung: Diese Angaben beschreiben die geltenden Regeln, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wie ein Vertrag steuerlich zu behandeln ist, hängt an seiner konkreten Ausgestaltung, und bei gewerblicher Einstufung ändert sich die Rechnung grundlegend.
Unsere Einschätzung: Ein Cloud-Mining-Vertrag ist eine Wette auf Kurs und Schwierigkeit
Aus Sicht der Redaktion spricht gegen das Produkt vor allem die eigene Rechnung weiter oben. Bei rund 35,60 Dollar Bruttoertrag je Petahash und Tag liegt die Spanne, aus der Anbietergebühr und Käufergewinn zusammen bezahlt werden müssen, im Bereich von Cents je Terahash. Dazu kommen eine Schwierigkeit, die über die vergangenen Anpassungen hinweg mehrfach um rund sechs Prozent stieg, und ein Halving im Frühjahr 2028, das die Bruttoeinnahmen je Block halbiert. Dass ein Haus von der Größe Binances dieses Angebot zum 10. November 2026 einstellt, passt in dieses Bild, auch wenn die Börse selbst nur von einer Produktüberprüfung spricht.
Dafür spricht ein schmaler Fall: Wer Zugang zu außergewöhnlich billigem Strom hat, ihn selbst aber nicht nutzen kann, und wer einen Vertrag mit nachvollziehbarer Gebühr, benannter Hardware und kurzer Laufzeit findet, kann damit an einem steigenden Kurs stärker teilhaben als mit dem Direktkauf. Dieser Fall ist selten, und er verlangt die Rechnung vorher. Wer sie nicht aufstellen kann, weil der Prospekt Gebühr, Hardware oder Standort nicht nennt, hat keinen Vertrag zum Nachrechnen, sondern ein Versprechen.
Ein Totalverlust ist bei Cloud-Mining möglich, und zwar auf zwei Wegen: durch einen Kursrückgang, der den Ertrag unter die Gebühr drückt und die Abschaltklausel auslöst, und durch den Ausfall des Anbieters. Eine Empfehlung zum Kauf oder zum Verzicht ist das nicht; die Zahlen oben sind die Grundlage, auf der jeder das für sich entscheidet.
Cloud-Mining: Ohne Gebühr und Hashpreis im Vertrag fehlt die Rechnung
- Rechne den Hashpreis für den Tag deiner Entscheidung selbst aus: 144 Blöcke mal Blockbelohnung mal Kurs, geteilt durch die Netzleistung. Steht die Gebühr des Anbieters in der Nähe dieses Werts, erledigt sich der Vertrag von selbst. Wer stattdessen direkt kaufen will, findet die Wege im Vergleich der Bitcoin-Sparpläne.
- Prüfe Laufzeit, Wartungsgebühr, Abschaltklausel und Auszahlungsschwelle im Vertragstext, und halte fest, ob die Laufzeit über das Halving im Frühjahr 2028 reicht. Fehlt eine dieser Angaben, fehlt die Grundlage für den Vergleich. Handelsplätze und Gebühren für den einfacheren Weg stehen im Vergleich der Krypto-Börsen.
- Lege vor dem ersten Ertrag fest, wohin die Auszahlungen gehen und wie du sie aufzeichnest. Für die Verwahrung außerhalb einer Börse brauchst du einen Schlüssel, den nur du kennst; die Geräte dafür vergleicht unsere Übersicht der Hardware-Wallets.
(Stand: 22. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zu Cloud-Mining
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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