Depotübertrag mit Krypto-ETN: Was wird aus deinem Verlusttopf?
Wer sein Wertpapierdepot zu einer anderen Bank mitnimmt, verschiebt bei Krypto-ETN mehr als nur ein Wertpapier. Anschaffungsdaten, Verlusttopf und Freistellungsauftrag folgen dabei nach drei verschiedenen Regeln, und eine davon läuft am 15. Dezember ab.

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Ein Depotübertrag von Krypto-ETN kostet dich keine Steuer, solange die Wertpapiere vorher und nachher dir gehören. Die abgebende Bank muss deine Anschaffungsdaten an die neue Bank weitergeben, von Gesetzes wegen und ohne dass du etwas beantragst. Teuer wird der Umzug an zwei anderen Stellen: Dein Verlusttopf folgt nur mit, wenn du ihn ausdrücklich verlangst und das gesamte Depot überträgst, und wenn die Anschaffungsdaten unterwegs verloren gehen, setzt die neue Bank pauschal 30 Prozent des Verkaufspreises als Gewinn an.
Diese Fragen stellen sich im Herbst besonders häufig. Immer mehr deutsche Banken und Online-Broker haben Krypto-ETN in das normale Wertpapierdepot geholt, und zum Jahresende vergleichen viele Anleger die Konditionen und wechseln den Anbieter. Genau in dieses Fenster fällt eine gesetzliche Frist, die nur einmal im Jahr offen steht.
Krypto-ETN sind Schuldverschreibungen, keine Coins im Wallet
Ein Krypto-ETN ist eine börsengehandelte Schuldverschreibung. Exchange Traded Notes sind damit keine Fondsanteile, sondern Wertpapiere, mit denen der Emittent dir eine Zahlung verspricht, deren Höhe sich nach einem Basiswert richtet. Beim Krypto-Basiswert ist das in der Regel ein einzelner Coin, bei Bitcoin und Ethereum am häufigsten. Du kaufst das Papier über deinen Broker, es liegt in deinem Depot wie eine Aktie, und du brauchst dafür weder eine Krypto-Börse noch eine Wallet.
Das ist der Grund, warum diese Produkte in Deutschland so verbreitet sind: Der Zugang läuft über das Wertpapierdepot, das die meisten Anleger längst haben. Welche Produkte es gibt und worauf du bei der Auswahl achtest, steht in unserer Übersicht zu Krypto-ETF und ETN für deutsche Anleger.
Warum es ein ETN und kein ETF ist
Ein ETF ist ein Investmentfonds und damit Sondervermögen: Geht die Fondsgesellschaft unter, bleibt das Fondsvermögen davon unberührt. Ein ETN ist eine Forderung gegen den Emittenten. Geht der Emittent in die Insolvenz, bist du Gläubiger, und genau das ist das Emittentenrisiko. Die meisten europäischen Krypto-ETN arbeiten deshalb mit physischer Besicherung: Der Emittent kauft die Coins tatsächlich und lässt sie treuhänderisch verwahren. Die Besicherung mildert das Risiko, sie beseitigt es nicht, und ein Totalverlust bleibt bei dieser Anlageklasse möglich. Die Unterschiede zwischen ETN, ETC und Zertifikat haben wir in einem eigenen Beitrag zu Zertifikat und ETN auf Bitcoin auseinandersortiert.
Für die Steuer ist die Einordnung entscheidend. Weil ein ETN eine sonstige Kapitalforderung ist, zählen Gewinne daraus zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Gesetz stellt dabei ausdrücklich klar, dass es auf die Bezeichnung und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kapitalanlage nicht ankommt. Deine Bank behält die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent direkt ein, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, die Kirchensteuer.
ETN, ETC und Anleihe: die Einordnung
Alle drei sind Schuldverschreibungen, und trotzdem meinen sie verschiedene Produkte. Eine klassische Anleihe verspricht dir einen Zins und die Rückzahlung zum Nennwert. Ein ETC bildet eine Ware ab, der physisch mit Gold hinterlegte ETC ist das bekannteste Beispiel dieser Bauart. Ein ETN bildet alles andere ab, bei uns eben den Krypto-Basiswert. Für die Einordnung im Depot heißt das: Krypto-ETN liegen bei dir als Wertpapiere, nicht als eigene Anlageklasse neben den Wertpapieren, und sie folgen deshalb den Regeln für Kapitalvermögen statt denen für Coins.
Depotübertrag ohne Eigentümerwechsel: Die Bank meldet die Anschaffungsdaten weiter
Der Normalfall beim Depotwechsel ist der Übertrag auf ein Depot, das dir selbst gehört. Hier sagt § 43a des Einkommensteuergesetzes klar, was passieren muss: Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen. Das ist eine Pflicht der Banken, kein Service, den du bestellen musst. Es fällt kein Verkauf an, es wird keine Steuer einbehalten, und deine ursprünglichen Anschaffungskosten gelten weiter.
Was in den Anschaffungsdaten steckt
Übertragen werden die Angaben, aus denen sich dein steuerlicher Gewinn später errechnet: der Kaufzeitpunkt, der Kaufkurs, die Stückzahl und die Nebenkosten des Kaufs. Verkaufst du das Papier zwei Jahre später bei der neuen Bank, zieht diese Bank den alten Kaufkurs vom Verkaufskurs ab und versteuert nur die Differenz. Fehlen die Daten, versteuert sie etwas völlig anderes.
Praktisch heißt das: Der Übertrag ist der unkritische Teil. Kritisch ist, ob er saubere Daten mitnimmt. Kontrolliere nach dem Umzug in der Wertpapierabrechnung deiner neuen Bank, ob zu jeder Position ein Einstandskurs und ein Kaufdatum stehen. Steht dort eine Null oder ein Strich, melde das sofort, denn die Korrektur ist später aufwendiger als jetzt.

Die Ersatzbemessungsgrundlage: 30 Prozent des Verkaufspreises gelten als Gewinn
Für den Fall, dass die Anschaffungsdaten nicht vorliegen, hat der Gesetzgeber eine Pauschale eingebaut. Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter. Diese Ersatzbemessungsgrundlage ist keine Strafe, sondern eine Annahme, und sie kann dich hart treffen.
Ein Beispiel macht die Größenordnung sichtbar. Du verkaufst Krypto-ETN für 10.000 Euro, gekauft hast du sie für 9.000 Euro. Dein echter Gewinn beträgt 1.000 Euro, darauf fällt Kapitalertragsteuer an. Fehlen die Anschaffungsdaten, setzt die Bank 30 Prozent von 10.000 Euro an, also 3.000 Euro, und behält die Steuer auf diesen Betrag ein. Du zahlst damit vorläufig auf das Dreifache deines Gewinns.
Verloren ist das Geld nicht. Die Ersatzbemessungsgrundlage wirkt nur beim Steuerabzug der Bank. In deiner Steuererklärung kannst du den tatsächlichen Anschaffungskurs angeben und die zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Dafür brauchst du aber Belege, und die liegen Jahre später nicht mehr zwangsläufig vor. Wer seine Kaufabrechnungen ohnehin sammelt, ist hier im Vorteil; wie du den Überblick behältst, zeigt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
Depotübertrag auf eine andere Person gilt als Veräußerung
Anders sieht es aus, wenn das Depot den Inhaber wechselt. Für den Kapitalertragsteuerabzug gilt die Übertragung eines verwahrten Wirtschaftsguts auf einen anderen Gläubiger als Veräußerung. Überträgst du Krypto-ETN also auf das Depot deiner Partnerin, deines Kindes oder eines Dritten, behandelt die Bank das wie einen Verkauf und behält Steuer ein, obwohl kein Euro geflossen ist.
Wie hoch der angenommene Verkaufspreis ist, regelt das Gesetz ebenfalls. Angesetzt wird der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung, und zwar der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs. Liegt am Vortag keine Notierung vor, gilt der letzte Kurs innerhalb von 30 Tagen vor dem Übertragungstag. Die Kosten des Depotübertrags darfst du als Veräußerungskosten abziehen. Gibt es überhaupt keinen Börsenpreis, greift wieder eine Pauschale, dann in Höhe von 30 Prozent der Anschaffungskosten.
Der Ausweg bei einer Schenkung
Soll der Übertrag eine Schenkung sein, gibt es einen klaren Weg daran vorbei. Die Veräußerungsfiktion greift nicht, wenn du deiner Bank mitteilst, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Dafür musst du die geforderten Angaben zum Empfänger liefern: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer, dazu das Verwandtschafts- oder Partnerschaftsverhältnis. Die Bank meldet den Vorgang dann bis zum 31. Mai des Folgejahres an das Finanzamt.
Eine Stolperstelle steckt im Detail: Kann die Bank den Empfänger nicht eindeutig zuordnen, behandelt sie die Depotübertragung trotzdem als kapitalertragsteuerpflichtigen Vorgang. Eine unvollständig gemeldete Schenkung wird also besteuert wie ein Verkauf. Auf die Schenkungsteuer selbst hat diese Meldung keinen Einfluss, das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Freibeträgen.
Der Verlusttopf wandert nur beim vollständigen Übertrag mit
Hier liegt der Punkt, den die meisten Anleger übersehen. Deine Bank führt über das Jahr einen Verlustverrechnungstopf: Negative Kapitalerträge werden bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge ausgeglichen, der Rest wird in das nächste Kalenderjahr übertragen. Dieser Topf hängt an der Bank, nicht an dir. Wechselst du den Broker, bleibt er zunächst dort zurück.
Das Gesetz kennt dafür genau eine Lösung, und sie ist an zwei Bedingungen geknüpft. Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wirtschaftsgüter vollständig auf ein anderes Depot, hat die abgebende Stelle der übernehmenden Stelle auf Verlangen die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen. Beides muss zusammenkommen. Überträgst du nur einen Teil deiner Positionen, bleibt der Verlusttopf bei der alten Bank, auch wenn du ihn mitnehmen willst. Und ohne deinen Antrag passiert nichts, denn die Banken machen das nicht von sich aus.
Wichtig ist die Reihenfolge: Stelle den Antrag, bevor der Übertrag läuft, und lass dir bestätigen, dass der Topf mitkommt. Ist das Depot leer, ist die Gelegenheit vorbei.

Die Frist am 15. Dezember: Verlustbescheinigung oder Verlustübertrag
Die zweite Möglichkeit, einen Verlust aus einer Bankverbindung herauszuholen, ist die Verlustbescheinigung. Auf dein Verlangen stellt die Bank dir eine Bescheinigung über die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts aus. Damit kannst du den Verlust in der Steuererklärung mit Gewinnen aus Depots bei anderen Banken verrechnen. Der Antrag ist unwiderruflich und muss der auszahlenden Stelle bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen. Für dieses Jahr heißt das: Dienstag, der 15. Dezember 2026.
Die Bescheinigung hat einen Preis. Lässt du sie ausstellen, entfällt der Verlustübertrag bei der Bank, der Topf wird also auf Null gesetzt. Das lohnt sich nur, wenn du den Verlust tatsächlich gegen Gewinne woanders stellen kannst. Hast du bei einer einzigen Bank alles liegen, ist der automatische Übertrag in das nächste Jahr meistens der bessere Weg. Die Frist und ihre Folgen haben wir im Beitrag zur Verlustbescheinigung für Krypto-ETN im Detail durchgerechnet.
Bescheinigung und Topf-Übertrag schließen sich aus
Beides zusammen geht nicht. Lässt du den Verlusttopf beim vollständigen Depotübertrag an die neue Bank melden, darf eine Verlustbescheinigung in diesem Fall nicht erteilt werden. Du musst dich also entscheiden: Entweder reist der Topf mit zum neuen Broker, oder du nimmst den Verlust auf Papier mit in die Steuererklärung. Eine dritte Variante sieht das Gesetz nicht vor.
Noch eine Einschränkung gehört dazu: Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, darfst du nur verrechnen, wenn eine solche Bescheinigung vorliegt. Ohne Bescheinigung bleibt der Verlust im System der Bank gefangen, in der du ihn erlitten hast.
Sind Bitcoin-ETN steuerfrei? Die einjährige Haltefrist gilt hier nicht
Nein, und das ist der häufigste Irrtum bei dieser Anlageklasse. Wer Coins direkt hält, fällt unter § 23 des Einkommensteuergesetzes: Bei anderen Wirtschaftsgütern ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn beim Direktbesitz steuerfrei.
Für Krypto-ETN gilt das nicht. Diese Papiere zählen zum Kapitalvermögen, und dort gibt es keine Haltefrist. Verkaufst du einen Bitcoin-ETN nach fünf Jahren mit Gewinn, zahlst du darauf Kapitalertragsteuer, genau wie nach fünf Wochen. Das ist der steuerliche Preis für den bequemen Zugang über das Depot.
Der Vorteil liegt auf der Verlustseite
Dafür bekommst du etwas zurück. Verluste aus Krypto-ETN sind Verluste aus Kapitalvermögen und lassen sich mit Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnen, wobei der gesonderte Topf für Aktienverluste davon unberührt bleibt. Mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten dürfen Verluste aus Kapitalvermögen dagegen nicht ausgeglichen werden. Verluste aus direkt gehaltenen Coins wiederum leben in ihrer eigenen Welt und treffen die Kapitalerträge nie.
Wer beide Wege nutzt, führt also zwei getrennte Rechnungen: eine für die Coins auf der Krypto-Börse oder in der eigenen Wallet, eine für die Wertpapiere im Depot. Beim Depotübertrag betrifft dich nur die zweite.
Depot im EU-Ausland: Wann der Nachweis der Anschaffungsdaten unzulässig ist
Die automatische Weitergabe der Anschaffungsdaten funktioniert zwischen inländischen Stellen. Kommt dein Depot von einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, läuft es anders: Den Nachweis kannst du dann nur durch eine Bescheinigung dieses ausländischen Instituts führen. Dasselbe gilt für eine dort gelegene Zweigstelle eines inländischen Instituts.
Und dann folgt der Satz, der viele Anleger überrascht: In allen anderen Fällen ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig. Kommt das Depot also von einem Anbieter außerhalb der EU und des EWR, ist die Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent nicht abwendbar, jedenfalls nicht auf der Ebene des Steuerabzugs. Du bleibst darauf angewiesen, die Sache über die Steuererklärung zu korrigieren.
Wer einen Übertrag aus dem Ausland plant, besorgt sich die Bescheinigung deshalb besser vor dem Übertrag als danach. Bei einem abgewickelten Depot ist der Ansprechpartner im Zweifel nicht mehr erreichbar.
Freistellungsauftrag und Emittentenrisiko wandern nicht mit dem Depot
Zwei Dinge bleiben beim Umzug garantiert zurück. Das erste ist der Freistellungsauftrag: Er gilt immer nur für eine Bank, und die neue Bank kennt ihn nicht. Ohne neuen Auftrag behält der neue Broker ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuer ein, und du holst dir das Geld erst über die Steuererklärung zurück. Wie du den Auftrag auf mehrere Institute aufteilst, steht in unserem Beitrag zum Freistellungsauftrag für Krypto-ETN im Depot.
Das zweite ist das Emittentenrisiko. Es hängt am Papier, nicht an der Bank. Ein Depotwechsel macht einen ETN nicht sicherer, denn der Emittent und seine Besicherung bleiben dieselben. Wer das Risiko senken will, muss das Produkt wechseln, nicht den Verwahrer.
Das Währungsrisiko bleibt ebenfalls
Ein dritter Punkt reist unverändert mit. Viele Krypto-ETN notieren in US-Dollar, auch wenn du sie in Euro über eine deutsche Börse kaufst und verkaufst. Auf deine Wertentwicklung wirkt dann nicht allein die Kursentwicklung des Basiswerts, sondern auch der Wechselkurs. Ein Depotwechsel ändert daran nichts, weil die Notierungswährung zum Papier gehört. Schau in den Stammdaten deines Papiers nach, in welcher Währung es notiert, und rechne diesen Effekt bei der Jahresbilanz mit ein.
Woran der Übertrag praktisch scheitert
Nicht jeder Broker führt jeden Krypto-ETN. Nimmt die neue Bank ein Papier nicht in die Verwahrung, kann der Übertrag abgelehnt werden, und dann bleibt dir nur der Verkauf. Das ist dann ein echter Verkauf mit echter Steuer auf den Gewinn, und er kann deine ganze Planung umdrehen. Kläre die Handelbarkeit deiner konkreten Papiere also vorher, am besten mit der Wertpapierkennnummer in der Hand.
Das prüfst du vor dem Depotwechsel
Vier Punkte entscheiden darüber, ob der Übertrag teuer wird oder geräuschlos läuft.
- Verwahrfähigkeit: Führt die neue Bank deine ETN überhaupt? Frage mit der Wertpapierkennnummer nach, nicht mit dem Produktnamen.
- Verlusttopf: Steht bei deiner alten Bank ein nicht ausgeglichener Verlust? Wenn ja, entscheide zwischen Mitnahme bei vollständigem Übertrag und Bescheinigung.
- Anschaffungsdaten: Prüfe nach dem Übertrag jede Position auf Einstandskurs und Kaufdatum. Bei Lücken gleich reklamieren.
- Freistellungsauftrag: Erteile ihn bei der neuen Bank, bevor der erste Ertrag anfällt.
Ein Depotwechsel ist außerdem der naturgemäße Moment, den Anteil dieser Produkte am Portfolio zu überprüfen. Krypto-ETN sind ein Zugangsweg, keine Diversifikation: Mehrere ETN auf denselben Coin streuen dein Depot nicht, sie verdoppeln dieselbe Wette und dasselbe Emittentenrisiko. Wer Sicherheit über die Anlageklassen hinweg sucht, verteilt eher zwischen Krypto, Aktien und Anleihen als innerhalb der Krypto-Papiere. Wer die Coins dagegen selbst in der Wallet halten will, hat mit der direkten Verwahrung eine Alternative, die ganz anderen Steuerregeln folgt.
Die Reihenfolge ist dabei kein Zufall. Punkt eins und zwei müssen vor dem Übertrag erledigt sein, Punkt drei und vier danach. Wer die Reihenfolge tauscht, verliert in der Regel den Verlusttopf.
Depotübertrag: Vor dem 15. Dezember entscheidet sich der Verlusttopf
- Zieh den aktuellen Stand deines Verlustverrechnungstopfs bei deiner Bank, bevor du irgendetwas überträgst. Erst diese Zahl sagt dir, ob sich die Mitnahme oder die Bescheinigung lohnt. Welcher Broker welche Krypto-ETN führt und was der Übertrag kostet, zeigt unser Vergleich der Krypto-Broker.
- Entscheide dich bis zum 15. Dezember. Willst du den Topf mitnehmen, überträgst du das Depot vollständig und beantragst die Weitergabe schriftlich. Willst du gegen Gewinne bei anderen Banken verrechnen, beantragst du die Bescheinigung. Planst du laufend weiter zu kaufen, prüfe vorher die Sparplan-Konditionen in unserer Übersicht zum Bitcoin-Sparplan.
- Kontrolliere nach dem Übertrag die Anschaffungsdaten jeder Position und erteile den Freistellungsauftrag neu. Wer parallel Coins direkt hält, trennt die beiden Rechnungen am besten schon bei der Wahl der Handelsplätze; welche Anbieter in Deutschland zugelassen sind, steht in unserer Liste der regulierten Krypto-Börsen.
(Stand: 1. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zum Depotübertrag von Krypto-ETN
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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