Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Bitcoin Kurs 85.662 Dollar, ein Jahr nach dem Allzeithoch: Worauf Anleger jetzt achten sollten

Bitcoin steht bei 85.662 Dollar und damit 32,1 Prozent unter dem Allzeithoch, das sich am 6. Oktober jährt. In Euro fällt der Abstand kleiner aus, und für Käufer vom Oktober 2025 läuft zugleich die steuerliche Jahresfrist ab.

Große Bahnhofsuhr mit leerem Zifferblatt ohne Ziffern in einer dunklen Halle, der Zeiger kurz vor dem Ende einer Runde
11 Min. Lesezeit
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Der Kurs von Bitcoin steht am Sonntagnachmittag bei 85.662 Dollar und damit bei 76.487 Euro, nach Daten des Kursanbieters CoinGecko. Genau ein Jahr ist es her, dass die Kryptowährung ihr Allzeithoch erreicht hat: Am Vormittag des 6. Oktober 2025 kostete ein Bitcoin 126.080 Dollar. Zwischen dieser Bestmarke und dem heutigen Stand liegen 40.418 Dollar oder 32,1 Prozent. In Euro fällt die Lücke kleiner aus, und genau dieser Unterschied entscheidet für Anleger in Deutschland darüber, was der Kurs steuerlich und praktisch bedeutet.

Bitcoin Kurs am 5. Oktober 2026: 85.662 Dollar, 76.487 Euro

In den vergangenen 24 Stunden hat Bitcoin in Dollar 0,63 Prozent zugelegt. In Euro gerechnet sind es 1,19 Prozent, also knapp doppelt so viel. Die Tagesspanne reichte von 85.172 bis 86.949 Dollar, der Abstand zwischen Tagestief und Tageshoch beträgt damit 1.777 Dollar oder gut 2 Prozent. Auf Wochensicht steht ein Plus von 3,4 Prozent, auf Monatssicht eines von 8,4 Prozent.

Die Marktkapitalisierung liegt bei 1,72 Billionen Dollar, der Handelsumsatz der vergangenen 24 Stunden bei 30,3 Milliarden Dollar. Im Umlauf sind 20.093.759 Bitcoin. Das Verhältnis aus Umsatz und Marktwert von rund 1,8 Prozent beschreibt einen ruhigen Handelstag, kein Panikgeschehen in die eine oder andere Richtung.

Die Kennzahlen im Überblick

KennzahlIn DollarIn Euro
Kurs am 5. Oktober 202685.66276.487
Allzeithoch vom 6. Oktober 2025126.080107.662
Abstand zum Allzeithoch40.418 (32,1 Prozent)31.175 (29,0 Prozent)
Nötiger Anstieg bis zur Bestmarke47,2 Prozent40,8 Prozent
Veränderung in 24 Stundenplus 0,63 Prozentplus 1,19 Prozent

Ein Jahr nach dem Allzeithoch: 40.418 Dollar fehlen bis zur Bestmarke

Ein Jahrestag ist keine Kursnachricht, aber er ist ein ehrlicher Maßstab. Wer am 6. Oktober 2025 zum Höchstkurs gekauft hat, sitzt heute auf einem Buchverlust von 32,1 Prozent in Dollar. Damit der Einstand wieder erreicht ist, reicht ein Plus von 32,1 Prozent nicht aus. Nötig sind 47,2 Prozent, weil ein Verlust immer von einer kleineren Basis aus aufgeholt werden muss. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum der Einstiegszeitpunkt bei einem schwankungsfreudigen Vermögenswert so schwer wiegt.

Zugleich zeigt das vergangene Jahr, dass der Markt nicht eingebrochen, sondern seitwärts gelaufen ist. Auf Dreißig-Tage-Sicht steht ein Plus von 8,4 Prozent, auf Sieben-Tage-Sicht eines von 3,4 Prozent. Der Kurs arbeitet sich also von unten an die Spanne heran, in der er den Sommer verbracht hat. Für einen Anleger heißt das: Die Frage ist weniger, ob der Markt kaputt ist, sondern ob die eigene Position noch zu dem passt, was man sich beim Kauf vorgenommen hatte.

Buchverlust ist dabei ein Begriff, der oft falsch verstanden wird. Er bezeichnet die Differenz zwischen Anschaffungspreis und aktuellem Kurs, solange nicht verkauft wurde. Steuerlich existiert er nicht. Erst der Verkauf macht aus einem Buchverlust einen realisierten Verlust, und erst dann stellt sich die Frage, ob das Finanzamt ihn anerkennt.

Nächtlicher Handelssaal von oben mit langen Reihen leuchtender Bildschirme ohne lesbare Zahlen und leeren Stühlen
Der Handel läuft rund um die Uhr. Der Referenzkurs, auf den es bei der Steuererklärung ankommt, wird nur einmal am Tag festgestellt.

Warum der Euro-Abstand zum Allzeithoch kleiner ausfällt als der Dollar-Abstand

In Euro notierte Bitcoin am 6. Oktober 2025 bei 107.662 Euro. Heute sind es 76.487 Euro. Das ist ein Abstand von 31.175 Euro oder 29,0 Prozent, also gut drei Prozentpunkte weniger als in Dollar. Der Grund liegt nicht bei Bitcoin, sondern beim Wechselkurs. Zum Allzeithoch entsprach das Kursverhältnis einem Euro-Dollar-Kurs von rund 1,17. Heute liegt der rechnerische Kurs bei etwa 1,12. Der Euro hat gegenüber dem Dollar also an Wert verloren, und das polstert die Bilanz eines Anlegers, der in Euro rechnet.

Dieselbe Mechanik erklärt das Tagesbild. Dass Bitcoin in Euro um 1,19 Prozent steigt und in Dollar nur um 0,63 Prozent, liegt daran, dass der Euro am selben Tag nachgegeben hat. Wie groß dieser Keil werden kann, hat sich am 3. Oktober gezeigt, als der Kurs in Dollar 4,4 Prozent verlor und in Euro nur 0,5 Prozent. Wir haben den Fall damals in einem eigenen Artikel zum Unterschied zwischen Dollar- und Euro-Notierung nachgerechnet.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Wer seinen Bestand in einer App verfolgt, die den Dollar voreingestellt hat, sieht eine Zahl, die nicht seine ist. Und wer Gewinne oder Verluste gegenüber dem Finanzamt erklärt, muss ohnehin in Euro rechnen. Die Dollar-Anzeige ist eine Marktinformation, der Euro-Betrag ist die steuerliche Größe.

Die Jahresfrist nach Paragraf 23 EStG: Der 6. Oktober 2026 ist für Käufer vom Vorjahr der Stichtag

Bitcoin fällt in Deutschland unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes. Steuerpflichtig ist ein Verkauf nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Nach Ablauf dieser Jahresfrist ist der Vorgang nicht mehr steuerbar.

Diese Regel hat zwei Seiten, und die zweite geht leicht unter. Ein Gewinn nach mehr als einem Jahr bleibt steuerfrei, das ist die bekannte Seite. Ein Verlust nach mehr als einem Jahr ist aber ebenso wenig steuerbar und damit steuerlich wertlos. Er lässt sich mit nichts mehr verrechnen.

Für jeden, der rund um den 6. Oktober 2025 gekauft hat, wird das in diesen Tagen konkret. Die Jahresfrist berechnet sich nach Paragraf 108 der Abgabenordnung in Verbindung mit den Fristvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bei einem Kauf am 6. Oktober 2025 endet sie mit Ablauf des 6. Oktober 2026, ab dem 7. Oktober liegt der Vorgang außerhalb der Frist. Welcher Tag im Einzelfall gilt, hängt am genauen Anschaffungszeitpunkt und gehört vor einer Entscheidung in die Hand eines Steuerberaters.

Verlustverrechnung bei Kryptowerten: Was nach Ablauf der Jahresfrist nicht mehr geht

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nach Paragraf 23 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden. Solche Verluste mindern also keine Lohneinkünfte und keine Kapitalerträge aus Aktien oder Zinsen. Innerhalb dieser Schranke sind sie ein Jahr rück- und zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, können also Gewinne aus künftigen privaten Veräußerungsgeschäften neutralisieren.

Wer im laufenden Jahr bereits Gewinne aus kurzfristigen Krypto-Verkäufen realisiert hat, für den ist die Frage deshalb keine Formalie. Ein Verlust, der innerhalb der Jahresfrist realisiert wird, kann diese Gewinne mindern. Derselbe Verlust, einen Tag später realisiert, kann es nicht mehr. Das ist kein Grund, eine Anlageentscheidung an einem Datum auszurichten, aber es ist ein Grund, das Datum zu kennen.

Ein dritter Punkt kommt dazu, die Freigrenze. Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Welche Reihenfolge gilt, wenn mehrfach gekauft wurde

Wer über Monate hinweg nachgekauft hat, besitzt nicht einen Bitcoin-Bestand, sondern viele Tranchen mit eigenen Anschaffungsdaten. Für die Zuordnung hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben zu virtuellen Währungen vom 10. Mai 2022 das First-in-First-out-Verfahren vorgesehen, angewendet je Wallet oder Börsenkonto. First in, first out heißt: Als verkauft gelten zuerst die Einheiten, die zuerst angeschafft wurden. Ohne saubere Aufzeichnung der einzelnen Käufe lässt sich das nicht nachweisen, und genau daran scheitern viele Steuererklärungen zu Kryptowerten. Ein Steuer-Tool oder Portfolio-Tracker übernimmt diese Zuordnung automatisch und liefert die Belege gleich mit.

Referenzkurs und Umrechnung: Für das Finanzamt zählt der Euro-Betrag

Gewinn und Verlust werden in Euro ermittelt, auch wenn der Handel in Dollar oder in einem Stablecoin abgewickelt wurde. Für die Umrechnung ist ein nachvollziehbarer Kurs zum Zeitpunkt von Anschaffung und Veräußerung nötig. Die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank werden an jedem Bankarbeitstag festgestellt und sind eine übliche Quelle, ebenso der Kurs der Handelsplattform, auf der die Transaktion stattgefunden hat. Wichtig ist, dass du bei einer Methode bleibst und sie belegen kannst.

An Wochenenden gibt es keinen neuen Referenzkurs. Wer an einem Sonntag wie heute verkauft, rechnet mit dem Kurs des letzten Bankarbeitstages oder mit dem Kurs der Börse. Beides ist vertretbar, ein Wechsel zwischen beiden je nach Ergebnis ist es nicht.

Abgegriffener Aktenordner und alter Tischrechner auf einem Holztisch, daneben eine liegende Münze mit Währungssymbol im Abendlicht
Für die Steuererklärung zählt der Euro-Betrag, nicht die Dollar-Anzeige in der App.

Marken nach oben und unten: 86.949 Dollar aus der Tagesspanne, 90.000 als runde Hürde

Marken sind keine Prophezeiung, sondern Orte, an denen in der Vergangenheit viel gehandelt wurde. Nach oben ist das Tageshoch von 86.949 Dollar die erste Hausnummer, danach die runde Marke von 90.000 Dollar, an der sich erfahrungsgemäß Verkaufsaufträge sammeln. Nach unten markiert das Tagestief von 85.172 Dollar die Kante des heutigen Handels, darunter liegt mit 80.000 Dollar die nächste runde Zahl.

Wer das in Euro übersetzt, landet bei rund 77.600 Euro für das Tageshoch und bei etwa 76.000 Euro für das Tagestief. Weil der Wechselkurs mitläuft, verschieben sich diese Euro-Marken auch dann, wenn sich der Dollar-Kurs überhaupt nicht bewegt. Wer Kauf- oder Verkaufsaufträge in Euro platziert, sollte das einkalkulieren.

Kaufweg unter MiCA: Welche Erlaubnis ein Anbieter in Deutschland braucht

Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, in vollem Umfang. Die Verordnung verlangt von jedem Anbieter, der in der EU Kryptowerte verwahrt, tauscht oder vermittelt, eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister. In Deutschland wird sie durch das Kryptomärkteaufsichtsgesetz begleitet, die Aufsicht führt die BaFin. Welche Rolle dieses Gesetz inzwischen in der Praxis spielt, zeigt sich daran, dass es die Mehrzahl der jüngsten BaFin-Warnungen vor nicht erlaubten Anbietern trägt.

Für dich als Käufer ist daraus eine einzige Prüfung geworden, die sich in wenigen Minuten erledigen lässt: Steht der Anbieter mit einer Zulassung im Register der BaFin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde? Ein Anbieter ohne diese Erlaubnis darf dich in Deutschland nicht ansprechen, und im Streitfall steht dir keine Aufsicht zur Seite. Einen Überblick über zugelassene Handelsplätze und ihre Konditionen bietet unser Vergleich der besten Krypto Börsen.

Gebühren beim Kauf: Spread, Orderentgelt und der Aufschlag bei Kartenzahlung

Bei einem Kurs von 85.662 Dollar fällt ein Prozentpunkt Gebühr stärker ins Gewicht als die meisten Tagesbewegungen. Drei Posten entscheiden über den tatsächlichen Preis. Das Orderentgelt ist die ausgewiesene Gebühr je Kauf. Der Spread ist die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs und taucht in keiner Gebührenübersicht auf, kostet aber real Geld. Dazu kommen Aufschläge für bestimmte Zahlungswege.

Wie groß dieser dritte Posten werden kann, haben wir am 4. Oktober nachgerechnet: Beim Bitcoin-Kauf per Kreditkarte lag der Aufschlag je nach Anbieter bei bis zu 9,94 Euro je 100 Euro Kaufsumme. Über eine SEPA-Überweisung fällt er in aller Regel weg. Wer einen Sparplan nutzt, sollte zusätzlich prüfen, ob er echte Coins oder nur ein Zertifikat erwirbt, denn davon hängt ab, ob die Jahresfrist nach Paragraf 23 überhaupt greift.

Verwahrung nach einem Jahr Seitwärtsmarkt: Börse, Hardware-Wallet und das Ausfallrisiko

Ein Jahr unterhalb des Allzeithochs bedeutet für viele Anleger, dass ihre Bestände länger auf der Börse liegen als ursprünglich geplant. Damit wächst ein Risiko, das mit dem Kurs nichts zu tun hat. Bei einer Börse hältst du eine Forderung gegen das Unternehmen, nicht die Coins selbst. MiCA verlangt zwar die Trennung von Kunden- und Eigenbeständen, ein Ausfall des Anbieters bleibt aber ein Szenario, gegen das nur die eigene Verwahrung schützt.

Eine Hardware-Wallet nimmt dir dieses Gegenparteirisiko ab und gibt dir dafür ein anderes, nämlich die Verantwortung für die Wiederherstellungswörter. Wer sie verliert, verliert den Bestand endgültig. Für Beträge, die über eine Spielsumme hinausgehen, ist die eigene Verwahrung trotzdem der Normalfall, und die Jahresfrist läuft dabei unverändert weiter: Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist keine Veräußerung und setzt die Frist nicht zurück.

Bitcoin nach dem Allzeithoch: Das Wichtigste für deine Entscheidung

  1. Anschaffungsdaten heraussuchen. Sieh in deinem Transaktionsverlauf nach, welche Tranchen aus dem Oktober 2025 stammen und wann ihre Jahresfrist endet. Ein Steuer-Tool oder Portfolio-Tracker liest die Daten aus Börse und Wallet aus und ordnet sie nach dem First-in-First-out-Verfahren zu.
  2. Kosten des Kaufwegs gegenrechnen. Vergleiche Orderentgelt, Spread und Zahlungsweg deines Anbieters, bevor du nachkaufst. Der Vergleich der Krypto Börsen zeigt die Konditionen zugelassener Handelsplätze nebeneinander.
  3. Verwahrung an die Haltedauer anpassen. Wenn dein Bestand länger liegt als geplant, gehört er nicht dauerhaft auf ein Börsenkonto. Welche Geräte sich für welche Beträge eignen, steht im Hardware-Wallet-Vergleich.

(Stand: 5. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich, prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst und steuerliche Fragen mit einem Steuerberater.)

Häufige Fragen zum Bitcoin Kurs

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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