Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

30 Prozent folgen Finfluencern bei Krypto: „Tatsächlich gleichen Investitionen in Memecoins dem Einsatz bei einem Glücksspiel“

Die BaFin hat 1.000 deutsche Krypto-Anleger befragt und zum ersten Mal gemessen, wie stark Finfluencer ihre Käufe prägen. Die Zahlen zeigen, woran ein bezahlter Tipp zu erkennen ist und an welcher Stelle er am teuersten wird.

Hölzernes Rednerpult mit eingelassenem Bitcoin-Zeichen auf einem Podium vor drei leeren dunkelblauen Fahnen in einem verlassenen Sitzungssaal
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Ein Finfluencer ist jemand, der in sozialen Medien über Geldanlage spricht und dabei einzelne Produkte empfiehlt. Ob so ein Krypto-Tipp bezahlt ist, erkennst du an drei Dingen: an der Kennzeichnung als Werbung oder Anzeige, an Partnerlinks und Rabattcodes, die zu einer bestimmten Börse führen, und am Muster der Ansprache, das auf Eile und Gruppendruck setzt. Wie oft das in Deutschland verfängt, hat die Finanzaufsicht BaFin seit dem 1. Oktober erstmals in Zahlen vorliegen.

Von 1.000 ausgewerteten Krypto-Anlegern achtet rund die Hälfte auf Empfehlungen von Finfluencern. 30 Prozent sind ihnen bei ihren Investitionen gefolgt. Und etwa 40 Prozent war nicht bewusst, dass Finfluencer für Empfehlungen oft bezahlt werden. Das ist der Kern des Befunds: Nicht die Empfehlung selbst ist das Problem, sondern die unsichtbare Gegenleistung dahinter.

Die BaFin-Umfrage in Zahlen: 4.340 Befragte, 1.000 Krypto-Anleger ausgewertet

Ein Marktforschungsinstitut befragte im Auftrag der BaFin 4.340 Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren. Die Erhebung lief Ende März und Anfang April 2026 online. Ausgewertet wurden die Antworten der 1.000 Personen, die zu diesem Zeitpunkt Kryptowerte besaßen oder in den Jahren davor besessen hatten. Die Ergebnisse stehen im Fachartikel der Aufsicht, »Soziale Medien treiben Kryptoinvestments«.

Gehalten wird vor allem das Naheliegende. 79 Prozent dieser Gruppe hatten schon einmal Bitcoin gekauft, 39 Prozent Ether. Genutzt wurden die Werte überwiegend zur Geldanlage. Bei den Motiven nannten 39 Prozent, sie hätten „etwas Neues ausprobieren“ wollen, je 30 Prozent die Aussicht auf hohe Renditen und den Wunsch nach einer Beimischung im Depot.

Diese Mischung ist wichtig für das Verständnis des Rests. Wer aus Neugier einsteigt und keine feste Erwartung an das Produkt hat, trifft seine Auswahl eher nach dem, was ihm gerade begegnet. Genau dort setzen Empfehlungen an.

Bezahlte Empfehlung heißt im Netz meist eine von zwei Formen. Entweder bekommt der Absender ein festes Honorar für einen Beitrag, dann muss dieser Beitrag nach deutschem Medienrecht als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet sein. Oder er bekommt eine Beteiligung dafür, dass du über seinen Link ein Konto eröffnest und handelst. Diese zweite Form heißt Affiliate- oder Partnerlink: eine Verlinkung mit einer angehängten Kennung, an der die Börse erkennt, wer dich geschickt hat.

Vier Merkmale lassen sich ohne Vorwissen prüfen. Erstens ein Hinweis wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Partnerschaft“, oft klein am Anfang oder ganz am Ende eines Beitrags. Zweitens ein Link, in dem hinter dem Fragezeichen eine Kennung steht, häufig mit Kürzeln wie „ref“ oder „partner“. Drittens ein Rabatt- oder Gutscheincode, der auf den Namen des Absenders läuft. Viertens ein Bonusversprechen, das an eine Mindesteinzahlung gekoppelt ist.

Keines dieser Merkmale macht eine Empfehlung automatisch falsch. Eine Werbung darf werben, sie sagt dir aber, dass der Absender ein eigenes wirtschaftliches Interesse an deiner Entscheidung hat, und das gehört in deine Abwägung. Wenn du anschließend ohnehin eine Handelsplattform suchst, ist der Vergleich der regulierten Krypto-Börsen der nüchternere Weg dorthin als ein Code aus einem Video.

35 Prozent kauften, weil der Finfluencer den richtigen Zeitpunkt ausrief

Die BaFin hat auch gefragt, womit die Empfehlung überzeugt hat. Von denen, die einer Finfluencer-Empfehlung gefolgt sind, investierten 35 Prozent, weil behauptet wurde, jetzt sei der richtige Zeitpunkt. Das ist die häufigste Begründung in der ganzen Erhebung.

Der Satz „jetzt ist der richtige Zeitpunkt“ hat eine Eigenschaft, die ihn für Werbung so brauchbar macht: Er lässt sich im Moment der Aussage nicht prüfen. Ob ein Einstiegszeitpunkt gut war, zeigt sich erst später, und wer ihn ausruft, trägt kein Risiko, falls er danebenliegt. Eine überprüfbare Aussage sähe anders aus und würde eine nachrechenbare Größe nennen, etwa ein Handelsvolumen, eine Mittelbewegung oder einen Termin im Protokoll.

Daraus folgt ein einfacher Gegenzug: Nimm die Behauptung und such dir die Zahl dazu selbst. Handelsvolumen, Zu- und Abflüsse an Börsen oder die Verteilung der Bestände stehen in frei zugänglichen Datenwerkzeugen; welche davon was leisten, steht im Vergleich der Analyse-Plattformen. Findest du zur Behauptung keine Zahl, hast du bereits dein Ergebnis.

Ringlicht mit eingespanntem Smartphone bei schwarzem Display, davor eine Papiertüte mit herausragenden Geldscheinen und eine Bitcoin-Münze
Die Gegenleistung für eine Empfehlung steht selten im Bild: 40 Prozent der Befragten wussten nicht, dass Finfluencer für Tipps bezahlt werden.

FOMO als Verkaufsargument: 29 Prozent folgten dem Hinweis auf die Mehrheit

Die zweithäufigste Begründung war der Verweis auf die anderen. 29 Prozent dieser Gruppe kauften, weil laut Finfluencer viele andere das aktuell täten. Die BaFin nennt das in ihrer Auswertung beim englischen Namen: Fear of missing out, kurz FOMO, also die Angst, etwas zu verpassen.

FOMO sagt nichts über den Kryptowert selbst aus. Die Behauptung beschreibt das Verhalten anderer Leute; sie kann zutreffen und trotzdem offenlassen, ob der Preis das Risiko wert ist. Hinzu kommt, dass sich die Behauptung „viele kaufen gerade“ bei kleinen Token kaum prüfen lässt, weil wenige große Adressen ein Handelsvolumen erzeugen können, das nach breiter Nachfrage aussieht.

Beide Befunde zusammen beschreiben dieselbe Mechanik aus zwei Richtungen: Eile und Masse. Wer eines von beidem in einer Empfehlung hört, hat einen Grund, einen Tag verstreichen zu lassen, bevor er handelt.

Memecoins und Glücksspiel: Was die BaFin-Verbraucherschützer wörtlich sagen

19 Prozent der befragten Krypto-Anleger haben schon einmal Memecoins gekauft. Als Motiv nannten sie unter anderem „Spaß“ und „Zocken“. Ein Memecoin ist ein Token ohne eigenen Nutzen und ohne Ertragsversprechen, dessen Preis sich allein aus der Nachfrage ergibt.

Die Aufsicht bewertet das deutlich. „Tatsächlich gleichen Investitionen in Memecoins dem Einsatz bei einem Glücksspiel“, sagt BaFin-Verbraucherschutzexperte Dr. Markus Nielsen; Memecoins seien deshalb besonders risikoreich. Der Verbraucherschutzbeauftragte Christian Bock ordnet den ganzen Markt ein: „Das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an Kryptowerten steigt“, sagt er, „dabei sind die meisten dieser Vermögenswerte sehr spekulativ.“ Die Kursentwicklung sei weder an eine bestimmte Währung noch an einen Sachwert gekoppelt, und bei Memecoins gebe es zudem keine Angebotsbegrenzung.

Dass eine deutsche Aufsichtsbehörde eine Anlageklasse mit Glücksspiel vergleicht, ist bemerkenswert, und sie verbindet den Befund ausdrücklich mit dem Thema dieses Artikels: Gerade bei Memecoins sei die Gefahr besonders groß, dass Finfluencer den Kurs stark beeinflussen, indem sie einen Wert übertrieben anpreisen oder schlechtreden. Der Hebel ist hier größer als bei großen Werten, weil wenig Kapital genügt, um den Preis zu bewegen.

Klumpenrisiko im Depot: 27 Prozent halten über ein Fünftel ihres Vermögens in Kryptowerten

Eine Zahl aus der Erhebung lässt sich direkt auf das eigene Depot anwenden. 27 Prozent der Befragten gaben an, mehr als 20 Prozent ihres Vermögens in digitale Vermögenswerte investiert zu haben. Bei 5 Prozent war es mehr als die Hälfte.

Fachlich heißt das Klumpenrisiko: Ein einzelner Baustein im Vermögen ist so groß, dass seine Entwicklung das Gesamtergebnis bestimmt. Bei einer Anlageklasse, die innerhalb weniger Tage zweistellig schwankt, entscheidet dieser Anteil darüber, ob ein Rücksetzer ärgerlich oder existenziell ist. Die Aufsicht nennt dazu keine Obergrenze, und es gibt auch keine amtliche. Die Zahl taugt trotzdem als Maßstab: Wenn dein eigener Anteil deutlich über dem liegt, was du im Verlustfall verschmerzen könntest, ist das unabhängig von jeder Empfehlung ein Befund.

Der Zusammenhang zum Rest der Umfrage liegt auf der Hand. Wer seine Positionsgröße erst im Moment der Begeisterung festlegt, legt sie nach der Begeisterung fest. Wer sie vorher festlegt, hat beim nächsten Tipp bereits eine Antwort.

Fünf Merkmale, die du vor jedem Krypto-Tipp aus den sozialen Medien prüfen solltest

Aus den Befunden der Erhebung lässt sich eine kurze Routine ableiten, die vor dem Kauf durchläuft und ein paar Minuten dauert.

  1. Kennzeichnung suchen. Steht irgendwo „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Partnerschaft“? Auch in der Beschreibung unter dem Video und im ersten Kommentar nachsehen, dort wird sie gern geparkt.
  2. Den Link auseinandernehmen. Führt die Empfehlung über eine Kennung oder einen Code? Dann fließt bei deiner Kontoeröffnung Geld an den Absender.
  3. Den Anbieter prüfen. Hat die genannte Plattform eine Erlaubnis für das Geschäft in Deutschland? Die BaFin führt dafür eine öffentliche Unternehmensdatenbank, und Warnmeldungen zu unerlaubten Anbietern veröffentlicht sie laufend.
  4. Eine zweite Quelle suchen. Taucht die zentrale Behauptung auch an einer Stelle auf, die nichts davon hat, dass du kaufst? Findet sich nichts, bleibt es eine Einzelmeinung.
  5. Die Positionsgröße vorher festlegen. Entscheide den Betrag, bevor du die Empfehlung zu Ende hörst, und halte ihn ein. Das ist der einzige Punkt der Liste, den niemand außer dir beeinflussen kann.

Diese Routine ersetzt keine eigene Meinung zum Kryptowert, sie trennt nur die Frage „ist das eine gute Anlage“ von der Frage „wer verdient daran, dass ich es kaufe“, und die zweite Frage war bei 40 Prozent der Befragten gar nicht im Blick.

Aufgeschlagener Aktenordner mit einem schlichten schwarzen Hardware-Gerät darauf, daneben ein mechanischer Tischrechner und ein Stapel unbedruckter Belege
Ein spontaner Kauf nach einem Tipp setzt auch die steuerliche Uhr in Gang: Jede Position hat ihre eigene Haltefrist.

Haltefrist und Steuer: Was ein Impulskauf nach einem Finfluencer-Tipp beim Finanzamt auslöst

Ein Punkt kommt in der Umfrage nicht vor, gehört aber zu jedem spontanen Kauf dazu. In Deutschland zählen Geschäfte mit Kryptowerten im Privatvermögen zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes. Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, ist dieser Gewinn steuerpflichtig; nach Ablauf eines Jahres Haltedauer ist er es nicht. Für die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro. Freigrenze bedeutet: Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Für einen Kauf nach einem Tipp folgt daraus zweierlei. Erstens beginnt die Jahresfrist für genau diese Position an genau diesem Tag, unabhängig davon, wie lange du dieselbe Kryptowährung schon hältst. Zweitens wird ein schneller Wiederverkauf, zu dem dieselbe Dynamik aus Eile und Gruppendruck häufig führt, zum steuerlich ungünstigsten Fall. Wer kauft und nach drei Wochen enttäuscht verkauft, hat im Gewinnfall einen steuerpflichtigen Vorgang und im Verlustfall Aufwand bei der Dokumentation.

Praktisch heißt das: Kaufdatum, Menge und Preis festhalten, und zwar am Tag des Kaufs. Das kostet eine Minute und erspart im Zweifelsfall die Rückrechnung über mehrere Börsen. Steuerliche Einzelfragen gehören in die Hand eines Steuerberaters; dieser Abschnitt ersetzt keine Beratung.

MiCA, BaFin und Werbung: Welche Regeln für Finfluencer heute gelten und welche die ESMA fordert

Seit der europäischen Kryptoverordnung MiCA brauchen Anbieter von Kryptodienstleistungen in der EU eine Erlaubnis, und ihre Werbemitteilungen müssen als solche erkennbar, redlich und nicht irreführend sein. Diese Pflichten richten sich an die Anbieter. Ein unabhängiger Absender in sozialen Medien, der kein Dienstleister ist, fällt nicht ohne Weiteres darunter, und genau an dieser Stelle klafft die Lücke, die die BaFin-Zahlen beschreiben. Welche Pflichten die Verordnung im Einzelnen vorsieht, steht in unserer Übersicht zu den MiCA-Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA will das ändern. In ihrer Stellungnahme zur Überprüfung von MiCA, die Ende September bei der EU-Kommission eingegangen ist, fordert sie ausdrücklich „stricter rules for the marketing of crypto-assets, particularly when they are promoted by influencers and third parties“, also strengere Regeln für die Vermarktung von Kryptowerten, besonders wenn Influencer und Dritte sie bewerben. Welche sechs Änderungen die Behörde insgesamt vorschlägt, haben wir in unserem Artikel zur ESMA-Stellungnahme zu MiCA aufgeschlüsselt.

Zwischen Forderung und geltendem Recht liegt ein Gesetzgebungsverfahren, das über Monate läuft. Bis dahin bleibt die Kennzeichnungspflicht aus dem Medienrecht der wichtigste Hebel, und ihre Durchsetzung hängt daran, dass jemand den fehlenden Hinweis bemerkt. Das macht den Befund der Umfrage so unangenehm: Ein Schutz, der auf dem Erkennen durch das Publikum beruht, läuft bei 40 Prozent des Publikums ins Leere.

Zwei Behörden haben damit binnen zweier Tage dieselbe Stelle markiert, die eine mit einer Forderung aus Paris, die andere mit Zahlen aus Deutschland.

Finfluencer-Tipps: Das Wichtigste für deine Entscheidung

Die Umfrage beschreibt den Normalfall: Rund die Hälfte der befragten Krypto-Anleger achtet auf Empfehlungen aus sozialen Medien, und zwei von fünf kennen das Geschäftsmodell dahinter nicht. Drei Schritte machen daraus etwas Handhabbares.

  1. Trenne Empfehlung und Handelsplatz. Entscheide erst, ob dich ein Kryptowert überzeugt, und wähle die Plattform danach getrennt aus. Ein Blick in den Vergleich der regulierten Krypto-Börsen zeigt, welche Anbieter eine Erlaubnis in der EU haben.
  2. Hol dir die Zahl zur Behauptung. Jede Aussage über Zeitpunkt oder Nachfrage lässt sich gegenprüfen. Welche Analyse-Plattformen Volumen, Mittelzuflüsse und Bestandsverteilung offenlegen, steht im Vergleich.
  3. Dokumentiere am Kauftag. Datum, Menge und Preis festhalten, damit die Haltefrist später nachweisbar ist. Werkzeuge dafür findest du im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.

(Stand: 7. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu Finfluencern und Krypto

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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