BitMEX schließt am 23. September: So prüfst du, ob dein Restguthaben überhaupt abhebbar ist
Am 23. September um 04:00 UTC endet der Handel auf BitMEX endgültig, und danach greift eine Kontogebühr von einem Prozent pro Jahr oder mindestens 50 US-Dollar. Eine eigene Auswertung der Wallet-Schnittstelle zeigt, dass bei 14 von 62 offenen Auszahlungswegen die Netzgebühr den Mindest-Auszahlungsbetrag erreicht oder übersteigt.

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Wer noch ein Guthaben auf BitMEX liegen hat, muss vor dem 23. September 2026, 04:00 UTC zwei Dinge getrennt voneinander prüfen: ob der Betrag über dem Mindest-Auszahlungsbetrag des jeweiligen Werts liegt, und über welches Netzwerk er am günstigsten hinauskommt. Beides steht öffentlich in der Wallet-Schnittstelle der Börse, und beides entscheidet darüber, ob ein Restbestand überhaupt noch bewegt werden kann. Bei 14 von 62 offenen Auszahlungswegen erreicht oder übersteigt die hinterlegte Netzgebühr am 11. September den Mindestbetrag, ab dem eine Auszahlung erst möglich wird.
Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 11. September 2026 selbst erhoben.
Was am 23. September um 04:00 UTC auf BitMEX passiert — und was danach noch geht
Die Betreibergesellschaft HDR Global Trading hat die Schließung am 23. Juli angekündigt und einen Ablauf in drei Stufen festgelegt. Seit der Ankündigung nimmt die Plattform keine neuen Konten mehr an. Am 26. August um 04:00 UTC wurden die Risikolimits so gesetzt, dass sich Positionen nur noch verkleinern, nicht mehr aufbauen lassen. Die dritte Stufe ist der Schlusstermin: Am 23. September um 04:00 UTC stellt die Börse den Betrieb ein, und alle dann noch offenen Positionen werden nach eigener Angabe sofort zwangsweise geschlossen.
In der Bekanntmachung heißt es, die Börse ermutige alle Nutzer nachdrücklich, offene Positionen zu schließen und ihre Mittel so bald wie praktikabel abzuziehen. Wichtig für die Einordnung: Der Zugang zum Konto endet mit dem Stichtag nicht. Nach eigener Darstellung können Nutzer sich weiterhin anmelden, ihren Wallet-Stand und die Transaktionshistorie einsehen und ihre Mittel abziehen. Der Schlusstermin beendet den Handel, nicht die Auszahlung.
Mindest-Auszahlungsbetrag meint dabei den kleinsten Betrag, den die Plattform je Wert überhaupt für eine Auszahlung annimmt. Liegt dein Guthaben darunter, lehnt das System den Auftrag ab, unabhängig davon, ob du die Gebühr zahlen könntest.
Die Kontogebühr nach der Schließung: ein Prozent pro Jahr oder 50 US-Dollar
Der Punkt, der aus dem Schlusstermin eine echte Frist macht, steht weiter unten in derselben Bekanntmachung. Für verifizierte Nutzer, die ihre Werte nicht abgezogen haben, kündigt die Börse eine Kontogebühr von einem Prozent pro Jahr an, monatlich berechnet, oder den Gegenwert von 50 US-Dollar für Konten, die nicht mehr als diesen Betrag enthalten. Die Gebühr läuft bis zur vollständigen Auszahlung und soll sich nach dieser Angabe im Zeitverlauf erhöhen.
Rechne das für kleine Bestände einmal durch. Ein Konto mit 40 US-Dollar Restguthaben fällt unter die zweite Alternative, weil es die 50-Dollar-Schwelle nicht überschreitet. Die Gebühr beträgt dann den Gegenwert von 50 Dollar statt ein Prozent von 40 Dollar, also mehr als der gesamte Bestand. Ein Konto mit 5.000 Euro Guthaben zahlt dagegen ein Prozent im Jahr, umgerechnet rund 4,17 Euro im Monat.
Für ein größeres Depot ist das ein überschaubarer Posten, für einen vergessenen Rest von ein paar Euro ist es das Ende. Genau deshalb lohnt die Prüfung jetzt und nicht im Dezember.
Wie diese Auswertung entstanden ist: Methode, Umfang und Stichtag
Grundlage sind zwei öffentlich erreichbare Endpunkte der BitMEX-Schnittstelle, beide am 11. September 2026 gegen 17:52 UTC mit HTTP-Code 200 abgerufen: die Vermögensliste unter /api/v1/wallet/assets und die Netzwerkliste unter /api/v1/wallet/networks. Die Vermögensliste nennt je Wert die hinterlegte Nachkommastellen-Skala, den Mindest-Einzahlungs- und Mindest-Auszahlungsbetrag sowie eine Liste der Netzwerke, über die dieser Wert läuft. Je Netzwerk stehen dort zwei Schalter, depositEnabled und withdrawalEnabled, dazu die Auszahlungsgebühr in Basiseinheiten.
Ausgewertet wurden alle 52 Einträge der Vermögensliste. 51 davon tragen den Typ Krypto; der verbleibende Eintrag führt kein Netzwerk und bleibt deshalb außen vor. Über diese 51 Werte verteilen sich 68 Asset-Netzwerk-Paare, und jedes dieser Paare ist ein möglicher Weg auf die Plattform hinauf oder von ihr herunter. Alle Beträge wurden aus den Basiseinheiten über die im selben Datensatz genannte Skala in ganze Einheiten zurückgerechnet, die Euro-Werte mit CoinGecko-Kursen vom selben Tag ergänzt.
62 offene Auszahlungswege, 50 offene Einzahlungswege: der Stand am 11. September
Die Abwicklung ist am Stichtag bereits sichtbar, aber sie läuft asymmetrisch. Von den 68 Wegen stehen 62 für Auszahlungen offen und 50 für Einzahlungen. Alle 21 in der Netzwerkliste geführten Ketten sind auf aktiv gesetzt; die Schließung greift also je Wert und Kette, nicht auf der Ebene ganzer Netzwerke.
Auf Ebene der Werte heißt das: 50 der 51 Krypto-Werte haben mindestens einen offenen Auszahlungsweg, aber nur 38 haben noch mindestens einen offenen Einzahlungsweg. Bei 13 Werten ist die Tür also in einer Richtung schon zu. Geld kommt dort nicht mehr herein, hinaus geht es weiter. Für dich als Inhaber ist das die günstigere der beiden Asymmetrien, aber es ist auch das Signal, dass die Abwicklung läuft.

Mindest-Auszahlungsbetrag erklärt: Warum ein Restguthaben unter der Schwelle festsitzt
Mindestbetrag und Gebühr sind zwei verschiedene Sperren, und sie wirken nacheinander. Zuerst muss dein Guthaben den Mindest-Auszahlungsbetrag erreichen, sonst nimmt das System den Auftrag gar nicht erst an. Erst danach wird die Netzgebühr abgezogen. Liegt die Gebühr in derselben Größenordnung wie der Mindestbetrag, dann bleibt von einer Auszahlung an der Untergrenze rechnerisch nichts oder fast nichts übrig.
Bei Bitcoin liegt die Untergrenze niedrig: 1.000 Satoshi, also 0,00001 BTC, zum Kurs vom 11. September rund 0,67 Euro. Für den Kurszusammenhang von Bitcoin spielt ein solcher Staubbetrag keine Rolle, für die Frage, ob du ihn noch bewegen kannst, schon. Die Gebührenangabe ist hier zudem keine feste Zahl: Neben dem Standardwert von 1.000 Satoshi führt der Datensatz eine Spanne von 1.500 bis 10.000.000 Satoshi. Der obere Wert ist die technische Obergrenze des Feldes und kein üblicher Betrag; was tatsächlich anfällt, richtet sich nach der Last im Bitcoin-Netz zum Zeitpunkt der Auszahlung.
14 Auszahlungswege, bei denen die Gebühr den Mindestbetrag erreicht oder übersteigt
Rechnet man für jeden der 62 offenen Auszahlungswege die hinterlegte Gebühr gegen den Mindest-Auszahlungsbetrag desselben Werts, trifft das Verhältnis in 14 Fällen mindestens eins zu eins. In fünf davon ist die Gebühr sogar deutlich größer als der Mindestbetrag.
| Wert | Netzwerk | Mindestbetrag | Gebühr | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|
| APE | Ethereum | 1 APE (0,12 €) | 6 APE (0,70 €) | 6,0 |
| AXS | Ethereum | 0,2 AXS (0,16 €) | 1 AXS (0,79 €) | 5,0 |
| SUSHI | Ethereum | 3 SUSHI (0,56 €) | 5 SUSHI (0,93 €) | 1,67 |
| MANA | Ethereum | 10 MANA (0,62 €) | 15 MANA (0,93 €) | 1,5 |
| SAND | Ethereum | 10 SAND (0,31 €) | 15 SAND (0,46 €) | 1,5 |
| USDT | Tron, BNB Chain, Solana | 1 USDT (0,86 €) | 1 USDT (0,86 €) | 1,0 |
| USDC | Solana | 1 USDC (0,86 €) | 1 USDC (0,86 €) | 1,0 |
| TRX | Tron | 1 TRX (0,29 €) | 1 TRX (0,29 €) | 1,0 |
| BNB | BNB Chain | 0,002 BNB (1,25 €) | 0,002 BNB (1,25 €) | 1,0 |
| LTC | Litecoin | 0,0002 LTC (0,01 €) | 0,0002 LTC (0,01 €) | 1,0 |
| BTC | Bitcoin | 0,00001 BTC (0,67 €) | ab 0,00001 BTC, lastabhängig | 1,0 |
Die Tabelle fasst elf Zeilen zusammen, weil USDT den Fall auf drei Ketten gleichzeitig trifft. Dazu kommt ein Eintrag mit einem Staubwert an der achten Nachkommastelle, bei dem Mindestbetrag und Gebühr beide auf dem technisch kleinsten Wert stehen. Für die Praxis heißt das: Wer bei APE einen Bestand von zwei oder drei Token hat, überschreitet zwar den Mindestbetrag, verliert aber den größeren Teil an die Gebühr. Wer genau an der Untergrenze liegt, kommt gar nicht heraus.
Für alle anderen Wege ist das Verhältnis unauffällig. Bei AAVE, Avalanche und NEAR liegt die Gebühr bei sieben Prozent des Mindestbetrags, bei POL bei einem Prozent, bei XRP bei zwei Prozent.
GATA: der eine Token ohne offenen Auszahlungsweg
Ein Wert fällt aus dem Rahmen. Bei GATA stehen beide Schalter auf inaktiv, für Einzahlung und für Auszahlung. Es ist der einzige der 51 Krypto-Werte, für den die Schnittstelle am 11. September keinen offenen Weg von der Plattform herunter ausweist. Der Wert selbst ist auf Konto-Ebene weiterhin als aktiv geführt, und die hinterlegte Gebühr entspricht mit fünf Token exakt dem Mindest-Auszahlungsbetrag.
Was das für einen Inhaber praktisch bedeutet, lässt sich aus den Daten allein nicht beantworten. Denkbar ist eine vorübergehende technische Abschaltung der Kette ebenso wie eine endgültige. Wer GATA hält, sollte die Plattform deshalb direkt fragen, statt auf eine Wiederöffnung zu warten. Die Schnittstelle sagt nur, was gerade offen ist, nicht warum.
Netzwerk wählen statt Gebühr zahlen: Warum USDT über Arbitrum günstiger ist als über Tron
Der wirksamste Hebel steckt nicht in der Höhe deines Guthabens, sondern in der Wahl der Kette. Mehrere Werte laufen über vier, fünf oder sechs Netzwerke, und der Mindestbetrag ist dabei überall gleich, die Gebühr nicht.
Bei USDT verlangt die Plattform über Arbitrum 0,05 USDT und über Optimism 0,10 USDT. Über Ethereum sind es 0,50 USDT, über Tron, die BNB Chain und Solana jeweils ein ganzer USDT. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Weg liegt damit der Faktor 20, bei identischem Mindestbetrag von einem USDT. Bei USDC sieht es ähnlich aus: 0,05 über Arbitrum, 0,07 über Avalanche, 0,10 über Base, 0,50 über Ethereum und 1,00 über Solana.
Auch bei Ether lohnt der Blick. Über das Ethereum-Hauptnetz kostet die Auszahlung 0,00025 ETH, über Arbitrum, Optimism und Base je 0,00005 ETH. Das ist ein Fünftel. Der Mindestbetrag liegt auf allen vier Wegen bei 0,0005 ETH.

Zwei Dinge gehören zu dieser Rechnung dazu. Erstens musst du die Kette auf der Gegenseite auch empfangen können: Wer USDT über Arbitrum abzieht, braucht eine Wallet oder ein Konto, das Arbitrum unterstützt, sonst ist das Geld auf einer Adresse, an die du nicht herankommst. Zweitens kostet die Weiterleitung von der Zieladresse aus später erneut Gebühren. Wenn du den Bestand ohnehin auf eine in der EU beaufsichtigte Börse bringen willst, prüfe dort zuerst, welche Netzwerke für Einzahlungen freigegeben sind, und wähle die Kette danach.
So prüfst du dein BitMEX-Guthaben in vier Schritten
Die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt den nächsten beeinflusst.
Schritt 1: Alle Restbestände auflisten, nicht nur die großen
Rufe die Wallet-Übersicht auf und notiere jeden Wert mit Bestand, auch die Kleinstbeträge aus alten Abrechnungen. Genau diese Reste sind es, die später unter der Kontogebühr verschwinden.
Schritt 2: Je Wert den Mindestbetrag gegen den Bestand halten
Liegt der Bestand unter dem Mindest-Auszahlungsbetrag, gibt es zwei Wege: den Bestand durch einen Tausch innerhalb der Plattform in einen Wert mit erreichbarer Schwelle überführen, oder ihn abschreiben. Ein Tausch löst allerdings einen Veräußerungsvorgang aus, dazu gleich mehr.
Schritt 3: Die günstigste Kette wählen, die deine Gegenstelle annimmt
Vergleiche die Gebühr je Netzwerk und gleiche sie mit den Einzahlungswegen deiner Zieladresse ab. Der Unterschied zwischen zwei Ketten ist bei Stablecoins oft größer als der gesamte Mindestbetrag.
Schritt 4: Positionen vor dem Stichtag selbst schließen
Offene Positionen werden am 23. September zwangsweise geschlossen. Wer selbst schließt, bestimmt den Zeitpunkt und damit den Kurs. Wer wartet, überlässt beides der Abwicklung. Wie sich der Restbestand an offenen Positionen in den Wochen davor entwickelt hat, haben wir am 22. August 2026 in einer eigenen Auswertung der Handelsschnittstelle beschrieben: vier Terminkontrakte liefen damals über den Schließungstermin hinaus.
Zwangsschließung und Steuer: Was ein erzwungener Gewinn für die Steuererklärung bedeutet
Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob du eine Position selbst schließt oder ob die Börse sie schließt. Entscheidend ist, dass ein Vorgang stattfindet und ein Ergebnis realisiert wird. Das gilt auch für einen Tausch innerhalb der Plattform, mit dem du einen Kleinbestand über die Auszahlungsschwelle hebst.
Bei Termingeschäften und Derivaten greift in Deutschland nicht die einjährige Haltefrist des Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes, sondern die Besteuerung nach Paragraf 20. Die genaue Einordnung hängt vom Produkt und von deiner persönlichen Lage ab und gehört in die Hand eines Steuerberaters. Was du unabhängig davon jetzt tun kannst: die Handelshistorie und die Abrechnungen exportieren, solange der Kontozugang besteht. Nach einer Schließung ist ein nachträglicher Export erfahrungsgemäß mühsam, und ohne Nachweise wird die Zuordnung im Folgejahr zur Rekonstruktionsarbeit. Ein Portfolio-Tracker mit Steuerauswertung kann die Rohdaten aufnehmen, solange sie vollständig vorliegen.
Was diese Auswertung nicht zeigt: Grenzen der Erhebung
Die Zahlen beschreiben den Zustand der Schnittstelle an einem Tag. Über die Ausführung sagen sie nichts: weder ob die Börse Auszahlungen zügig bearbeitet, noch wie lange eine Bestätigung dauert, noch ob einzelne Werte kurzfristig wieder freigeschaltet werden. Die Gebührenfelder sind hinterlegte Parameter; bei Bitcoin ist ausdrücklich eine Spanne angegeben, und der tatsächlich abgerechnete Betrag kann davon abweichen.
Ebenfalls nicht geprüft: die Handelsgebühren für einen Tausch innerhalb der Plattform, die Bearbeitungszeiten der Verifizierung und die Frage, ob und wann die angekündigte Kontogebühr technisch scharfgeschaltet wird. Zu alldem äußert sich die Wallet-Schnittstelle nicht. Wer eine verbindliche Auskunft zu seinem konkreten Bestand braucht, bekommt sie nur vom Anbieter selbst.
Noch eine Einschränkung, die für die Einordnung der Tabelle wichtig ist: Ein ungünstiges Verhältnis von Gebühr zu Mindestbetrag heißt nicht, dass die Gebühr im Verhältnis zu deinem Bestand hoch wäre. Wer 400 USDT über Tron abzieht, zahlt einen USDT und damit ein Viertelprozent. Die Falle trifft ausschließlich Kleinbestände nahe der Untergrenze.
Was der Fall über Handelsplätze ohne EU-Aufsicht zeigt
BitMEX hat über elf Jahre hinweg den Markt für unbefristete Terminkontrakte geprägt und wickelt sich nun nach einer Entscheidung des eigenen Verwaltungsrats geordnet ab. Für Nutzer in Deutschland ist daran vor allem eines lehrreich: Wo ein Anbieter außerhalb des europäischen Aufsichtsrahmens sitzt, gibt es keine nationale Einlagensicherung und keine Stelle, bei der sich eine Auszahlung erzwingen ließe. Was gilt, steht in den Bedingungen des Anbieters und in seiner Bekanntmachung.
Wer weiterhin unbefristete Terminkontrakte handeln möchte, sollte beim nächsten Handelsplatz zuerst prüfen, welcher Aufsicht er untersteht und welche Auszahlungswege er offenhält. Für die Verwahrung außerhalb einer Börse gilt der übliche Grundsatz: Was du nicht handelst, muss nicht auf einem Handelsplatz liegen.
Zeitleiste: von der Ankündigung bis zum Schlusstermin
- 23. Juli 2026: Ankündigung der Schließung, Stopp neuer Kontoeröffnungen.
- 26. August 2026, 04:00 UTC: Risikolimits greifen, neue Positionen sind nicht mehr möglich, Bestände lassen sich nur noch verkleinern.
- 11. September 2026: Stichtag dieser Erhebung. 62 von 68 Wegen für Auszahlungen offen, 50 für Einzahlungen.
- 23. September 2026, 04:00 UTC: Handelsschluss, verbleibende Positionen werden zwangsweise geschlossen.
- Danach: Kontozugang und Auszahlung bleiben bestehen, für nicht abgezogene Werte greift die angekündigte Kontogebühr.
BitMEX-Guthaben abziehen: Was du daraus mitnimmst
- Prüfe heute jeden Restbestand gegen seinen Mindest-Auszahlungsbetrag. Bei 14 der 62 offenen Wege erreicht die Gebühr diesen Betrag oder liegt darüber; Kleinbestände brauchen deshalb einen Tausch, bevor sie überhaupt auszahlbar werden. Wohin der Bestand danach geht, klärst du am besten vorher: Der Überblick über in der EU beaufsichtigte Börsen zeigt, welche Anbieter welche Netzwerke annehmen.
- Wähle die Kette nach der Gebühr, nicht nach Gewohnheit. Bei USDT und USDC trennt Faktor 20 den günstigsten vom teuersten Weg. Wenn der Bestand anschließend nicht weitergehandelt werden soll, gehört er in eine eigene Verwahrung; welche Geräte dafür infrage kommen, steht im Hardware-Wallet-Vergleich.
- Exportiere die Handelshistorie, bevor der Handel endet. Zwangsschließungen sind steuerlich normale Vorgänge, und die Nachweise dafür brauchst du im Folgejahr. Die Rohdaten lassen sich in ein Steuer- und Portfolio-Werkzeug einlesen, solange sie vollständig vorliegen.
Die Bekanntmachung der Börse steht im offiziellen Schließungshinweis; die Einordnung der Marktlage findet sich unter anderem in der Berichterstattung von Crypto Briefing.
(Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.































