Was ist KYC bei Krypto? Fünf Angaben, ohne die keine Börse dich handeln lässt
KYC ist die Identitätsprüfung, ohne die keine zugelassene Krypto-Börse in Deutschland ein Konto eröffnet. Hier erfährst du, welche Daten du abgibst, wie lange sie gespeichert bleiben und was Travel Rule, DAC8 und die AMLR ab Juli 2027 ändern.

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KYC steht für „Know Your Customer“, auf Deutsch „Kenne deinen Kunden“, und bezeichnet die Identitätsprüfung, die jede zugelassene Krypto-Börse vor deinem ersten Kauf durchführt. Du nennst deinen Namen, dein Geburtsdatum, deinen Geburtsort, deine Staatsangehörigkeit und deine Wohnanschrift, und die Börse gleicht diese Angaben mit einem amtlichen Ausweis ab. Ohne diese Prüfung darf in Deutschland kein Anbieter ein Konto für dich eröffnen, auch dann nicht, wenn du nur 20 Euro in Bitcoin tauschen willst.
Die Pflicht kommt aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Seit die europäische Kryptoverordnung MiCA gilt, nennt das GwG die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausdrücklich als Verpflichtete, also in einer Reihe mit Banken, Zahlungsinstituten und Wertpapierfirmen. Für dich heißt das: Die Ausweisprüfung ist kein Geschäftsmodell der Börse und keine Schikane, sondern eine gesetzliche Voraussetzung. Wer eine Börse sucht, die sauber zugelassen ist, findet im Vergleich regulierter Kryptobörsen die Anbieter mit Lizenz, und alle verlangen dort ein KYC.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Daten du abgibst, welche Verfahren es gibt, was nach der Kontoeröffnung weiter geprüft wird und was sich bis Juli 2027 noch ändert. Wenn du noch ganz am Anfang stehst, hilft dir vorher der Überblick Was ist eine Kryptowährung?.
KYC einfach erklärt: Know Your Customer im Geldwäschegesetz
KYC ist der Sammelbegriff für alle Schritte, mit denen ein Finanzunternehmen feststellt, wer sein Kunde ist und ob die Geschäftsbeziehung zu ihm passt. Im deutschen Recht heißen diese Schritte „allgemeine Sorgfaltspflichten“ und stehen in § 10 GwG. Dazu gehören vier Kernaufgaben:
- Identifizierung: Die Börse erhebt deine Personalien und prüft sie an einem Dokument.
- Wirtschaftlich Berechtigter: Die Börse klärt, ob du für dich selbst handelst oder für eine andere Person. Der wirtschaftlich Berechtigte ist derjenige, dem das Geld am Ende tatsächlich gehört.
- Zweck der Geschäftsbeziehung: Du gibst an, wofür du das Konto nutzen willst, etwa für einen Sparplan oder gelegentliche Käufe.
- PEP-Abfrage: Die Börse prüft, ob du eine politisch exponierte Person bist. So heißen Menschen mit einem herausgehobenen öffentlichen Amt sowie deren Familienangehörige und enge Vertraute.
Hinzu kommt die laufende Überwachung. KYC endet also nicht mit dem Foto deines Ausweises. Die Prüfung begleitet dein Konto, solange es besteht. Paragraf 10 Absatz 9 GwG zieht eine klare Grenze: Kann die Börse diese Pflichten nicht erfüllen, darf sie die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder muss sie beenden.
Fünf Pflichtangaben nach § 11 GwG und welche Ausweise gelten
Welche Daten die Börse erheben muss, schreibt § 11 Absatz 4 GwG genau vor. Bei einer natürlichen Person sind es fünf Angaben:
- Vorname und Nachname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
Diese Angaben überprüft die Börse nach § 12 GwG an einem gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, in der Praxis also an deinem Personalausweis oder Reisepass. Ein Führerschein reicht dafür nicht, weil er die Ausweispflicht im Inland nicht erfüllt. Zusätzlich hält die Börse nach § 8 GwG fest, um welches Dokument es sich handelt, welche Nummer es hat und welche Behörde es ausgestellt hat. Von einem vorgelegten Ausweis fertigt sie eine Kopie an oder erfasst ihn digital; dazu gibt ihr das Gesetz ausdrücklich das Recht und die Pflicht.
Viele Börsen fragen mehr ab als diese fünf Punkte: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Beruf, die geplante Anlagesumme oder die Herkunft deines Geldes. Ein Teil davon dient der Risikoeinstufung, ein anderer Teil der Kommunikation mit dir. Pflicht im engeren Sinn sind nur die fünf Angaben und die Prüfung am Dokument.
Video-Ident, Online-Ausweis und Signatur: Die Verfahren der KYC-Prüfung
Das Gesetz lässt mehrere Wege zu, deine Identität zu überprüfen. Welche davon eine Börse anbietet, entscheidet sie selbst. Die drei verbreitetsten im Überblick:
Video-Identifizierung
Beim Video-Ident hältst du deinen Ausweis vor die Kamera deines Smartphones oder Laptops, kippst ihn auf Anweisung, damit die Sicherheitsmerkmale sichtbar werden, und zeigst dein Gesicht für den Abgleich mit dem Lichtbild. Die Mindestanforderungen für dieses Verfahren hat die BaFin im Rundschreiben 3/2017 (GW) zur Videoidentifizierung festgelegt. Viele Anbieter arbeiten dafür mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, deren Namen du im Ablauf siehst.
Online-Ausweisfunktion (eID)
Der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz liest die Daten direkt aus dem Chip deines Personalausweises aus. Du brauchst dafür ein NFC-fähiges Smartphone und deine sechsstellige PIN. Der Vorteil: Es gibt kein Videogespräch, und die Daten stammen unmittelbar vom Chip, Tippfehler sind ausgeschlossen.
Qualifizierte elektronische Signatur
Seltener ist die Prüfung über eine qualifizierte elektronische Signatur nach der europäischen eIDAS-Verordnung. In diesem Fall muss die erste Transaktion zusätzlich von einem Zahlungskonto auf deinen Namen kommen. Deshalb verlangen manche Anbieter eine erste Überweisung von deinem eigenen Girokonto.
KYC und AML: Wo die Identitätsprüfung endet und die Geldwäscheprüfung beginnt
Die Begriffe KYC und AML werden oft vermischt. AML steht für „Anti-Money Laundering“, also die Bekämpfung von Geldwäsche. AML ist das Ziel, KYC ist eines der Werkzeuge dafür. Die Identitätsprüfung beantwortet die Frage, wer du bist. Die Geldwäscheprüfung beantwortet die Frage, ob deine Transaktionen zu dem passen, was die Börse über dich weiß.
Deshalb schaut die Börse auch nach der Kontoeröffnung hin. Paragraf 10 GwG verlangt eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen. Kaufst du jahrelang monatlich für 50 Euro und zahlst plötzlich 80.000 Euro ein, fällt das auf. Das heißt nicht, dass etwas falsch ist, es heißt nur, dass die Börse nachfragen muss.
Herkunft der Mittel und PEP-Status: Wann die Börse mehr Nachweise verlangt
Erkennt die Börse ein höheres Risiko, greifen die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG. Typische Auslöser sind große Einzahlungen, ein PEP-Status oder Überweisungen aus Ländern mit erhöhtem Geldwäscherisiko. Dann fragt die Börse nach der Herkunft der Mittel, im Fachjargon „Source of Funds“. Das ist der Nachweis, woher das konkrete Geld stammt, das du einzahlst.
Als Belege eignen sich je nach Fall Gehaltsabrechnungen, ein Kaufvertrag über eine verkaufte Immobilie, ein Erbschein oder Kontoauszüge eines anderen Anbieters, bei dem du Kryptowerte verkauft hast. Halte solche Unterlagen bereit, bevor du größere Summen bewegst. Eine Börse, die eine Einzahlung bis zur Klärung einfriert, handelt nach Gesetz und nicht aus Willkür.

Travel Rule seit Dezember 2024: KYC-Daten reisen bei jeder Krypto-Überweisung mit
Seit dem 30. Dezember 2024 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geld- und Kryptowertetransfers, kurz TFR oder Travel Rule. Die Verordnung überträgt eine Regel aus dem klassischen Zahlungsverkehr auf Kryptowerte: Wer Coins von einer Börse an eine andere schickt, gibt die Angaben zum Absender und zum Empfänger mit auf den Weg. Dazu gehören der Name, die Wallet-Adresse oder Kontonummer und je nach Fall die Anschrift oder das Geburtsdatum.
Anders als bei Banküberweisungen gibt es bei Transfers zwischen zwei Kryptodienstleistern keinen Mindestbetrag. Die Angaben reisen also auch bei einer Überweisung von 30 Euro mit. Deshalb fragt dich deine Börse vor einer Auszahlung an eine andere Plattform oft, wer der Empfänger ist und bei welchem Anbieter er sein Konto hat. Passen die Angaben nicht zusammen, kann die empfangende Börse den Eingang zurückhalten, bis die Daten nachgereicht sind.
Eigene Wallet und 1.000-Euro-Grenze: Der Nachweis bei selbst gehosteten Adressen
Eine selbst gehostete Adresse ist eine Wallet, deren private Schlüssel du selbst verwahrst, etwa auf einer Hardware-Wallet oder in einer Wallet-App ohne Börsenkonto dahinter. Für Transfers dorthin gelten eigene Regeln. Nach Artikel 14 der Verordnung muss die Börse bei einem Transfer an eine selbst gehostete Adresse, dessen Betrag 1.000 Euro übersteigt, geeignete Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob die Adresse dir gehört oder unter deiner Kontrolle steht.
Wie die Börse das prüft, legt sie selbst fest. Verbreitet sind eine Bestätigung in der App, eine mit dem privaten Schlüssel signierte Nachricht oder ein Nachweis direkt aus der Wallet-Software. Für dich gilt: Plane den ersten großen Abzug auf deine Hardware-Wallet nicht auf den letzten Moment, denn die Prüfung kann einige Zeit dauern. Die eigene Verwahrung selbst bleibt erlaubt, die Regel verlangt nur den Nachweis.
Steuer-ID und DAC8: Was die Börse seit 2026 an das Bundeszentralamt meldet
Zum KYC gehört seit diesem Jahr eine weitere Angabe, die mit Geldwäsche nichts zu tun hat. Am 1. Januar 2026 ist in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) in Kraft getreten. Es setzt die europäische Richtlinie DAC8 um, die achte Fassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Danach melden Krypto-Dienstleister die Transaktionen ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern. Der erste Meldezeitraum ist das Kalenderjahr 2026, die Meldung ist nach einer Übersicht der Prüfungsgesellschaft KPMG bis zum 31. Juli 2027 fällig.
Damit die Meldung deinem Steuerkonto zugeordnet werden kann, fragen Börsen deine Steuer-Identifikationsnummer ab. Hast du dein Konto schon vor 2026 eröffnet, muss die Börse diese Angabe nachträglich einholen. Für deine Steuererklärung ändert sich am Grundsatz nichts: Nach geltendem Recht sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten innerhalb eines Jahres nach dem Kauf steuerpflichtig, nach Ablauf dieser Haltefrist steuerfrei. Neu ist nur, dass das Finanzamt die Daten der Börse künftig neben deine eigenen Angaben legen kann.

Datenschutz beim KYC: Fünf Jahre Aufbewahrung und das Risiko von Datenlecks
Viele Leser fragen, was mit Ausweiskopie und Videoaufzeichnung nach der Prüfung passiert. Die Antwort steht in § 8 Absatz 4 GwG: Die Börse muss die Aufzeichnungen fünf Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet. Kündigst du dein Konto im Juni 2027, bleiben deine Daten also bis Ende 2032 gespeichert. Spätestens nach zehn Jahren müssen sie vernichtet werden.
Die Börse darf die KYC-Daten nur für die Zwecke des Geldwäschegesetzes und die gesetzlichen Meldepflichten verwenden. Daneben gilt die Datenschutz-Grundverordnung, du hast also ein Auskunftsrecht. Eine Löschung vor Ablauf der Frist kannst du dagegen nicht verlangen, weil die gesetzliche Aufbewahrungspflicht Vorrang hat.
Ein Restrisiko bleibt: Ausweisdaten sind für Betrüger wertvoll, und Datenlecks bei Finanzdienstleistern kommen vor. Wie so ein Fall ablaufen kann, zeigt unser Bericht über das Revolut-Datenleck, nach dem die Bank neue Ausweise für 680 Betroffene bezahlt. Reduzieren kannst du das Risiko, indem du nur bei Anbietern mit EU-Zulassung ein Konto eröffnest, Konten, die du nicht mehr brauchst, kündigst und deinen Ausweis nie per E-Mail oder Messenger verschickst, wenn jemand angeblich im Namen einer Börse danach fragt.
Gibt es eine MiCA-Börse ohne Ausweisprüfung?
Mit MiCA brauchen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU eine Zulassung, und mit der Zulassung kommen die Pflichten des Geldwäscherechts. Welche Anforderungen die Verordnung an Unternehmen stellt, erklärt unsere Übersicht zu MiCA-Lizenz und Pflichten für Krypto-Unternehmen. Eine zugelassene Börse ohne KYC gibt es deshalb nicht. Ein Anbieter, der dir eine Kontoeröffnung ganz ohne Ausweis verspricht und gleichzeitig mit einer EU-Lizenz wirbt, verdient Misstrauen.
Wege ohne Ausweis gibt es trotzdem, nur eben nicht über eine zugelassene Börse: dezentrale Börsen, auf denen du direkt aus deiner Wallet handelst, Peer-to-Peer-Handel oder der Tausch in einer Wallet-App. Welche Möglichkeiten nach MiCA noch bleiben und wo ihre Grenzen liegen, zeigt der Ratgeber Krypto-Börsen ohne KYC. Den Kaufweg für Bitcoin im Besonderen beschreibt Bitcoin kaufen ohne KYC. Beachte dabei, dass du ohne regulierten Anbieter auch keinen Ansprechpartner hast, wenn etwas schiefgeht.
Was passiert, wenn das KYC scheitert?
Lehnt die Börse deine Verifizierung ab, liegt es meist an Formalien: ein abgelaufener Ausweis, eine Wohnanschrift, die nicht zum Dokument passt, ein unscharfes Foto oder ein Name, der anders geschrieben ist als auf dem Girokonto. Prüfe diese Punkte, bevor du einen zweiten Versuch startest. Eine Begründung im Detail bekommst du nicht immer, denn bei einem Geldwäscheverdacht darf die Börse dich nach dem GwG nicht darüber informieren.
AMLR ab Juli 2027: Anonyme Kryptokonten verbietet die EU dann ausdrücklich
Die nächste Stufe steht schon im Amtsblatt. Die EU-Geldwäscheverordnung, kurz AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624, gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst große Teile des nationalen Geldwäscherechts ab. Artikel 79 untersagt Kreditinstituten, Finanzinstituten und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen dann, anonyme Kryptowertekonten zu führen oder Konten, die Transaktionen in hohem Maß verschleiern, auch durch anonymitätsverstärkende Kryptowährungen. Gemeint sind Privacy Coins, deren Transaktionen sich auf der Blockchain nicht nachverfolgen lassen.
Für Inhaber eines normalen Börsenkontos ändert sich dadurch wenig, weil ihr KYC schon heute vollständig ist. Spürbar wird die AMLR vor allem bei zwei Punkten: Die Regeln sind in der ganzen EU gleich, und die neue europäische Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main beaufsichtigt künftig ausgewählte große Anbieter direkt. Ein KYC, das bei einer Börse in Frankreich oder den Niederlanden durchläuft, folgt dann denselben Vorgaben wie bei einem deutschen Anbieter.
KYC-Prüfung: Ausweis, Meldeadresse und Steuer-ID griffbereit
Bevor du dich bei einer Börse registrierst, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Unterlagen. Das spart dir einen abgebrochenen Video-Anruf und Tage in der Warteschleife.
- Zugelassene Börse wählen: Vergleiche Anbieter mit EU-Zulassung, Gebühren und Verifizierungsverfahren im Vergleich der besten Krypto-Börsen. Achte darauf, ob die Börse die Online-Ausweisfunktion anbietet, wenn du kein Videogespräch führen willst.
- Abzug auf die eigene Wallet vorbereiten: Wenn du Coins später selbst verwahren willst, richte die Hardware-Wallet vor dem ersten großen Transfer ein. Geräte und Preise findest du im Hardware-Wallet-Vergleich.
- Steuerdaten sauber führen: Da die Börse deine Transaktionen seit 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern meldet, sollte deine eigene Aufstellung damit übereinstimmen. Ein passendes Programm findest du bei den Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Trackern.
(Stand: 5. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)
Häufige Fragen zu KYC
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.
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