Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Sparkassen starten den Kryptohandel: „Wann eine Sparkasse startet, entscheidet sie selbst“

Die ersten Sparkassen haben den Kryptohandel in der App Sparkasse freigeschaltet, handelbar sind Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana und Polygon. Einen bundesweiten Starttermin gibt es nicht, und die Private Keys bleiben treuhänderisch bei der DekaBank.

Smartphone mit dunklem Glasdisplay in einer Hand vor dem nächtlichen Schalterraum einer Bankfiliale, auf dem Display leuchtet das Bitcoin-Zeichen
12 Min. Lesezeit
Teilen:

Seit dem heutigen Montag, dem 19. Oktober 2026, können die ersten Sparkassen-Kunden Kryptowährungen direkt in der App Sparkasse kaufen und verkaufen. Handelbar sind fünf Werte: Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana und Polygon. Hinter dem Angebot steht die DekaBank, das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe, die Verwahrung läuft in Kooperation mit der Börse Stuttgart. Einen bundesweiten Starttermin gibt es nicht.

„Wann eine Sparkasse startet, entscheidet sie selbst“, sagte Joachim Schmalzl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der Nachrichtenagentur dpa. „Das Interesse in der Gruppe ist groß“, so Schmalzl weiter. 30 bis 40 weitere Institute sollen pro Monat dazukommen, im ersten Halbjahr 2027 will der Verband einen großen Teil der interessierten Sparkassen angebunden haben. Nachzulesen ist das in der dpa-Meldung vom 19. Oktober 2026.

Für rund 50 Millionen Sparkassen-Kunden verschiebt sich damit die Einstiegshürde. Wer bisher Bitcoin kaufen wollte, musste sich bei einer Kryptobörse anmelden, ein zweites Konto führen und eine eigene Verwahrlösung finden. Der Weg über die Hausbank spart diese Schritte. Er kostet dafür etwas anderes, und genau darum geht es in diesem Artikel: Verfügungsgewalt über die eigenen Coins. Die Einordnung zum damals noch geplanten Start steht in unserem Überblick zum Krypto-Handel bei der Sparkasse.

Krypto – powered by Deka: Das beratungsfreie Angebot der DekaBank

Das Produkt heißt „Krypto – powered by Deka“ und ist laut DekaBank ein beratungsfreies Angebot exklusiv für Kundinnen und Kunden der Sparkassen. Beratungsfrei bedeutet: Die Sparkasse prüft nicht, ob eine Kryptoanlage zu deiner Vermögenslage passt, und sie empfiehlt auch keinen Kauf. Die DekaBank formuliert es auf ihrer Produktseite so, dass sich das Angebot „ausschließlich an Selbstentscheider“ richtet und in der Sparkasse ausdrücklich keine Beratung erfolgt.

Beratungsfrei ist kein Nebensatz, sondern die rechtliche Grundkonstruktion. In der Anlageberatung haftet das Institut dafür, dass eine Empfehlung zum Anlegerprofil passt. Fällt die Beratung weg, fällt auch dieser Prüfschritt weg. Der DSGV betont dazu, Kryptowährungen blieben aus Sicht der Sparkassen „hochspekulative Anlagen“, und weist Kunden ausdrücklich auf starke Kursschwankungen und das Risiko eines Totalverlusts hin. Eine aktive Bewerbung in der Breite ist nach Angaben des Verbands nicht vorgesehen.

Die DekaBank ist nach eigenen Angaben notifizierte Kryptowerte-Dienstleisterin und verwahrt die Kryptowährungen für ihre Kunden. Notifiziert heißt im Rahmen der EU-Verordnung MiCA: Das Institut hat seine bestehende Banklizenz um die Krypto-Dienstleistungen erweitert und braucht keine separate Zulassung. Für Anleger ist das der entscheidende Unterschied zu einer Offshore-Börse, denn Aufsicht, Beschwerdeweg und Insolvenzordnung liegen in Deutschland.

Kein bundesweiter Starttermin: 30 bis 40 Sparkassen kommen pro Monat dazu

Rund 350 selbstständige Sparkassen entscheiden einzeln über den Start. Deshalb kann der Kryptohandel in Hamburg schon in der App stehen und in Passau erst im Frühjahr. Wer heute in der App nichts findet, hat kein technisches Problem, sondern ein Institut, das noch nicht angebunden ist. Der Verband nennt als Takt 30 bis 40 Häuser pro Monat und als Ziel das erste Halbjahr 2027.

Rechnerisch bedeutet dieser Takt: Von heute bis Ende Juni 2027 liegen gut acht Monate, bei 35 Instituten im Monat kommen knapp 290 Häuser dazu. Die Formulierung „einen großen Teil der interessierten Sparkassen“ lässt dabei offen, wie viele Institute überhaupt mitmachen wollen. Ein Haus, das sich gegen das Angebot entscheidet, taucht in dieser Zahl nie auf.

Große Sanduhr aus Messing und Glas auf einem Stapel Aktenordner in einem leeren Büro bei Nacht
Der Zeitplan ist der eigentliche Unterschied zum Start einer Kryptobörse: Die Sparkassen schalten institutsweise frei, nicht an einem Stichtag.

Das Krypto-Konto in der App Sparkasse: Themenwelt „Anlegen“ und Push-TAN

Der Zugang läuft über ein eigenes Krypto-Konto bei der DekaBank, das in der App Sparkasse eröffnet wird. Nach Darstellung der DekaBank öffnet man in der App die Themenwelt „Anlegen“, ruft dort „Krypto – powered by Deka“ auf und eröffnet das Konto in wenigen Schritten. Voraussetzung ist ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse. Freigaben laufen über die gewohnten Sicherungsmittel des Online-Bankings, etwa Push-TAN.

Der Depotwert erscheint anschließend neben den übrigen Konten in derselben App. Das ist die Stärke des Modells und zugleich sein blinder Fleck: Die Coins liegen sichtbar im Banking, aber sie liegen nicht in deiner Hand. Welche Konsequenzen das hat, steht weiter unten im Abschnitt zur Auslieferung.

Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana und Polygon: Die fünf handelbaren Kryptowährungen

Die Auswahl ist bewusst schmal. Nach den Angaben auf der Produktseite der DekaBank sind Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Ripple (XRP), Solana (SOL) und Polygon (POL) handelbar. Memecoins, kleine Altcoins und Stablecoins fehlen vollständig. Diese fünf Werte decken nach Marktkapitalisierung den größten Teil des Marktes ab, ohne dass die Bank Token mit dünnem Handelsvolumen in ein Massenprodukt aufnehmen muss.

Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Erstens führt die DekaBank Polygon als POL, nicht mehr als MATIC; der Token wurde umbenannt, und die Bank folgt der neuen Bezeichnung. Zweitens fehlt jede Staking-Funktion. Bei Ethereum, Solana und Polygon lassen sich im Netzwerk Belohnungen verdienen, wenn Token hinterlegt werden. Im Sparkassen-Angebot gibt es diese Möglichkeit nicht, der Bestand liegt also ohne laufenden Ertrag.

Wer eine breitere Auswahl, Staking oder Auszahlungen an eine beliebige Adresse braucht, kommt um eine regulierte Kryptobörse als zweiten Zugang nicht herum. Unsere Übersicht dazu steht im Vergleich der besten Krypto-Börsen.

Omnibus-Wallet bei der DekaBank: Warum der Private Key nicht dir gehört

Ein Private Key ist der geheime Schlüssel, der den Zugriff auf Kryptowerte eröffnet. Wer ihn hat, kann die Coins bewegen. Bei „Krypto – powered by Deka“ werden die Private Keys nach Angaben der Bank „treuhänderisch“ für die Kunden in einer „gemeinsam verwalteten Omnibus-Wallet“ verwahrt.

Omnibus bedeutet: Die Bestände aller Kunden liegen in einem gemeinsamen Topf auf der Blockchain, nicht in getrennten Adressen pro Person. Wem welcher Anteil zusteht, ergibt sich allein aus der internen Buchhaltung der Bank. Auf der Blockchain ist dein Anteil nicht als deiner erkennbar. Das ist der gängige Weg bei Banken und großen Börsen, und er funktioniert so lange zuverlässig, wie die Buchhaltung korrekt und das Institut solvent ist.

Daran hängt ein Punkt, den die Werbung selten nennt: Kryptowerte fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die DekaBank schreibt das selbst. Die 100.000 Euro, die dein Tagesgeld schützen, greifen hier nicht. Der Schutz kommt stattdessen aus dem Verwahrrecht, das verwahrte Kryptowerte vom Eigenvermögen der Bank trennt. Bei professioneller Verwahrung blieben Risiken bestehen, etwa durch externe Angriffe auf Blockchain-Infrastrukturen, räumt die Bank in ihrer Risikoaufklärung ein.

Schwerer Schlüsselbund an einem Messinghaken hinter einer Panzerglasscheibe, dahinter ein Gang mit Stahltüren
Die Private Keys liegen treuhänderisch bei der DekaBank in einer gemeinsam verwalteten Omnibus-Wallet, nicht beim Kunden.

Auslieferung nur an CASP-Adressen: Die eigene Hardware-Wallet bleibt ausgeschlossen

Hier liegt die härteste Einschränkung des Angebots, und sie steht wörtlich im Glossar der DekaBank: Eine Auslieferung ist nur an Wallet-Adressen bestimmter Kryptowerte-Dienstleister möglich, also an andere lizenzierte Anbieter, im Fachjargon CASPs. „Eine Auslieferung an andere Wallet-Adressen ist ausgeschlossen“, heißt es dort.

Im Alltag heißt das: Du kannst deine Bitcoin von der Sparkasse zu einer regulierten Börse schicken, aber nicht auf einen Ledger oder Trezor in deiner Schublade. Selbstverwahrung, der eigentliche Kern des Bitcoin-Versprechens, ist in diesem Produkt nicht vorgesehen. Wer die Coins in die eigene Hand nehmen will, braucht einen Zwischenschritt über einen Dienstleister, der Abhebungen an private Adressen zulässt.

Der Mechanismus dahinter ist regulatorisch, nicht technisch. Seit der Geldwäsche-Transferregel müssen Anbieter bei Übertragungen Angaben zum Empfänger erheben und bei Zahlungen an selbstverwahrte Adressen zusätzlich prüfen, wem die Adresse gehört. Viele Häuser lösen diesen Aufwand, indem sie solche Auszahlungen gar nicht anbieten. Die Einschränkung ist damit kein Versehen, sondern eine Produktentscheidung, die Prüfpflichten vermeidet.

Festpreisgeschäft statt Orderbuch: Wo bei 99 Cent je Order der Spread sitzt

Der Handel läuft nicht über ein Orderbuch, in dem Käufer und Verkäufer aufeinandertreffen. Nach Darstellung der DekaBank wird für jede Transaktion für einen begrenzten Zeitraum ein verbindlicher, von der Bank garantierter Preis bereitgestellt. Du siehst also einen festen Kurs, klickst zu und weißt, was du bekommst.

Das ist bequem und verschiebt die Kosten an eine Stelle, die kein Preisverzeichnis ausweist. Beim Festpreisgeschäft verdient der Anbieter an der Differenz zwischen seinem Einkaufskurs am Markt und dem garantierten Kurs für den Kunden, dem Spread. Eine Ordergebühr lässt sich vergleichen, ein Spread nicht, solange er nicht beziffert wird. Unsere eigene Auswertung der Preisinformation für Kryptowerte, Fassung September 2026, hat cryptoticker.io am 10. Oktober 2026 veröffentlicht: Das Transaktionsentgelt für Kauf und Verkauf lag dort bei 0,99 Euro, eine Mindestordergröße gab es nicht, und der Spread war in den geprüften Unterlagen nicht genannt. Diese Angaben stammen aus unserem Artikel zu den Gebühren und sind kein externer Beleg für den heutigen Stand; die aktuelle Fassung prüfe im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Sparkasse.

Ein Vergleich macht die Größenordnung greifbar. Bei 1.000 Euro Kaufsumme fallen 99 Cent Ordergebühr an, das sind 0,099 Prozent. Liegt der Spread bei einem Prozent, kostet derselbe Kauf zusätzlich 10 Euro. Die sichtbare Gebühr ist in diesem Fall der kleinere Teil des Preises.

Keine Einlagensicherung für Kryptowerte: Was bei Störungen und Wartungsfenstern gilt

Die DekaBank nennt in ihrer Aufklärung drei Lagen, in denen der Handel eingeschränkt sein kann: besondere Marktsituationen, technische Störungen und vorgegebene Wartungszeitfenster. Ein Kauf oder Verkauf ist dann nicht jederzeit zum gewünschten Zeitpunkt oder zum angestrebten Preis möglich.

Für die Praxis ist das relevanter, als es klingt. Kryptomärkte bewegen sich auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Wer in einem Einbruch verkaufen will und auf ein Wartungsfenster trifft, trägt die Kursbewegung bis zur Wiederöffnung. Eine Kryptobörse mit Orderbuch kennt dieses Risiko ebenfalls, hält aber in der Regel durchgehend offen und bietet Limit-Orders, die automatisch ausgelöst werden. Im Festpreismodell der DekaBank fehlt dieses Werkzeug.

Freigrenze von 1.000 Euro: Was die DekaBank zur Steuer schreibt

Zur Besteuerung verweist die DekaBank auf die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte, zu denen nach aktueller Rechtslage auch Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zählen. Bleibt der Jahresgewinn unter dieser Grenze, sind die Erträge steuerfrei. Die Bank setzt hinter diese Aussage den Stand 2026 und den Hinweis, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen abhängt und künftig auch rückwirkend geändert werden kann, etwa durch Gesetzesänderungen oder eine andere Auslegung der Finanzverwaltung.

Eine Freigrenze ist keine Freibetragsregel: Wird sie um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Wichtig ist außerdem, dass die Bank keine Steuerbescheinigung wie bei Aktien ausstellt, weil Kryptogewinne nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Die Erfassung bleibt also Sache der Steuererklärung, und wer zusätzlich auf einer Börse handelt, führt zwei Historien zusammen.

Unsere Einschätzung: Der Vertriebsweg wiegt mehr als die Produktauswahl

Aus Sicht der Redaktion ist dieser Start der wichtigere Krypto-Termin des Jahres für deutsche Privatanleger, und zwar nicht wegen des Produkts. Fünf Coins, kein Staking, kein Abzug auf die eigene Wallet und ein Festpreis ohne ausgewiesenen Spread sind in der Summe weniger, als jede regulierte Börse bietet. Der Hebel liegt im Vertrieb: Die Sparkassen-Finanzgruppe erreicht rund 50 Millionen Kunden über eine App, die diese Kunden ohnehin täglich öffnen. Das ist Reichweite, die kein Kryptoanbieter in Deutschland kaufen kann.

Dagegen spricht die Konstruktion selbst. Wer Krypto als Absicherung gegen Bankenrisiko kauft, bekommt hier das Gegenteil: einen Anspruch gegen eine Bank, verbucht in einem gemeinsamen Topf, ohne Einlagensicherung, ohne Schlüssel und ohne Weg zur Selbstverwahrung. Belegt ist beides, die Omnibus-Verwahrung und der Ausschluss fremder Wallet-Adressen, aus der Risikoaufklärung und dem Glossar der DekaBank. Als erster Einstieg mit kleinen Beträgen im gewohnten Banking ist das Angebot brauchbar. Als Dauerlösung für einen größeren Bestand fehlt ihm die Verfügungsgewalt. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung ist das nicht, und das Risiko eines Totalverlusts bleibt in jedem Fall bestehen.

Sparkassen-Kryptohandel: Die DekaBank hält den Schlüssel, nicht du

Drei Schritte ordnen die Lage für dich:

  1. Verwahrung klären, bevor du kaufst. Solange die Auslieferung nur an Dienstleisteradressen läuft, bleibt der Bestand in fremder Obhut. Wer Coins selbst halten will, braucht ein Gerät und einen Anbieter, der Abhebungen an private Adressen zulässt. Die Geräte stehen im Hardware-Wallet-Vergleich nebeneinander.
  2. Steuerhistorie von Anfang an führen. Ohne Steuerbescheinigung liegt die Nachweispflicht bei dir, und bei zwei Zugängen zugleich wird aus zwei Historien schnell eine Lücke. Werkzeuge dafür stehen im Überblick der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
  3. Zweiten Zugang gegenrechnen. Staking, Limit-Orders, eine breitere Auswahl und freie Auszahlungen gibt es im Bankangebot nicht. Welche lizenzierten Häuser das abdecken, zeigt der Vergleich der besten regulierten Kryptobörsen.

(Stand: 19. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zum Kryptohandel der Sparkassen

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

Verwandte Artikel

Welche Themen sollen wir vertiefen?

Wähle aus, was dich aktuell beschäftigt. Deine Auswahl fließt direkt in unsere Themenplanung ein.

Crypto-News, die wirklich Mehrwert bringen.

Wöchentlich. 60 Sekunden Lesezeit. Sorgfältig kuratiert von unserer Redaktion: kein Hype, keine Werbe-Mails, kein Spam.

Abonnieren

Mehr zum Thema

Alle anzeigen

Vielleicht auch interessant