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SEC gegen Ripple: Fünf Jahre Klage, 125 Millionen Dollar Strafe und ein geteiltes Urteil

Die SEC Ripple Klage endete im August 2025 mit einem Urteil, das XRP-Verkäufe über Börsen vom Wertpapierrecht ausnimmt, Direktverkäufe an Institutionen aber nicht. Hier stehen Chronologie, Strafe und Folgen für Anleger in Deutschland.

Säulenportal eines Gerichtsgebäudes bei Nacht, daneben eine Bronzeplatte mit dem leuchtenden XRP-Zeichen
SEC gegen Ripple: Das Verfahren lief von Dezember 2020 bis August 2025.
12 Min. Lesezeit
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Die SEC Ripple Klage ist seit August 2025 beendet. Die US-Börsenaufsicht SEC und Ripple Labs haben ihre gegenseitigen Berufungen zurückgezogen, damit gilt das Urteil der New Yorker Bezirksrichterin Analisa Torres. XRP ist nach diesem Urteil nicht an sich ein Wertpapier. Verkäufe über Krypto-Börsen an anonyme Käufer fielen nicht unter das Wertpapierrecht, die direkten Verkäufe an institutionelle Investoren dagegen schon. Ripple zahlt dafür eine Zivilstrafe von rund 125 Millionen Dollar und bleibt an eine gerichtliche Unterlassungsanordnung gebunden.

Für Anleger in Deutschland ist das Verfahren vor allem als Präzedenzfall interessant. Es hat die Frage, wann ein Token in den USA ein Wertpapier ist, so ausführlich durchgespielt wie kein anderer Rechtsstreit der Krypto-Branche. Am Handel mit XRP auf europäischen Plattformen ändert das Urteil direkt nichts, denn hier gilt die EU-Verordnung MiCA. Welche Plattformen eine Zulassung nach diesen Regeln haben, zeigt unser Vergleich regulierter Krypto-Börsen. Was XRP technisch ist und wie Ripple mit dem Token zusammenhängt, steht in unserem Steckbrief Was ist XRP?.

Die SEC-Klage gegen Ripple im Dezember 2020: der Vorwurf in einem Satz

Am 22. Dezember 2020 reichte die SEC beim Bundesbezirksgericht für den Südlichen Bezirk von New York Klage gegen Ripple Labs ein, dazu gegen CEO Brad Garlinghouse und Mitgründer Chris Larsen (Aktenzeichen 1:20-cv-10832). Der Vorwurf: Ripple habe seit 2013 über den Verkauf von XRP rund 1,3 Milliarden Dollar eingesammelt, ohne die Angebote als Wertpapiergeschäfte zu registrieren. Die Klage kam in den letzten Amtstagen des damaligen SEC-Vorsitzenden Jay Clayton.

Die beiden Führungskräfte waren nicht als Haupttäter angeklagt. Die SEC warf ihnen vor, die Verstöße des Unternehmens unterstützt zu haben, und zwar mit eigenen XRP-Verkäufen. Mehrere US-Börsen setzten den Handel mit XRP nach der Klage aus oder strichen den Token ganz. Für einen Coin, der damals zu den größten am Markt gehörte, war das ein schwerer Schlag, und der XRP Kurs brach in den Tagen danach deutlich ein.

Die SEC verlangte im Verlauf des Verfahrens fast zwei Milliarden Dollar an Strafe und Gewinnabschöpfung. Ripple bestritt von Anfang an, dass XRP ein Wertpapier sei, und argumentierte, die Behörde habe jahrelang keine klare Regel genannt. Damit war die Grundfrage gestellt, an der sich die ganze Krypto-Branche danach abarbeitete.

Der Howey-Test: woran ein Gericht ein Wertpapier erkennt

Der Howey-Test ist der Maßstab, mit dem US-Gerichte prüfen, ob ein Geschäft ein Investmentvertrag und damit ein Wertpapier ist. Er geht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1946 zurück, in der es um Anteile an Orangenplantagen in Florida ging. Ein Investmentvertrag liegt vor, wenn jemand Geld in ein gemeinsames Unternehmen steckt und dabei Gewinne erwartet, die aus den Anstrengungen anderer entstehen.

Ein Wertpapier im Sinne der US-Wertpapiergesetze muss bei der SEC registriert werden, oder es braucht eine Ausnahme. Dazu gehören Prospekte, laufende Berichte und Haftung für falsche Angaben. Für die SEC war XRP ein Paradebeispiel: Ripple hatte den größten Teil der Coins selbst, verkaufte sie, um das Unternehmen zu finanzieren, und warb mit dem Wachstum des eigenen Netzwerks.

Ripple hielt dagegen, dass Käufer an Börsen gar keinen Vertrag mit dem Unternehmen schließen. Die Käufer wissen nicht, von wem sie kaufen, und Ripple verspricht ihnen nichts. Genau an dieser Stelle hat das Gericht später unterschieden.

Das Urteil von Richterin Analisa Torres im Juli 2023

Am 13. Juli 2023 entschied Richterin Analisa Torres im sogenannten Summary Judgment, einem Urteil ohne Geschworenenprozess über die unstrittigen Tatsachen. Das Urteil teilte die XRP-Verkäufe in Gruppen und kam für jede Gruppe zu einem anderen Schluss.

Institutionelle Verkäufe: Investmentverträge

Ripple hatte XRP im Wert von rund 728,9 Millionen Dollar direkt an Hedgefonds und andere professionelle Käufer verkauft, auf Grundlage schriftlicher Verträge. Diese Käufer wussten, dass ihr Geld bei Ripple landet, und konnten nach Ansicht des Gerichts erwarten, dass Ripple mit diesem Geld den Wert von XRP steigern will. Damit waren alle drei Merkmale des Howey-Tests erfüllt, die Verkäufe hätten registriert werden müssen.

Programmatische Verkäufe an Börsen: keine Wertpapiere

Anders bei den programmatischen Verkäufen, also den Orders, die Ripple automatisiert über Krypto-Börsen ins Orderbuch gestellt hatte. Hier kamen Erlöse von gut 757 Millionen Dollar zusammen. Die Richterin nannte diese Geschäfte blinde Kauf- und Verkaufsaufträge: Die Käufer wussten nicht, ob sie von Ripple oder von irgendeinem anderen Händler kaufen. Eine berechtigte Gewinnerwartung, die sich auf Ripples Anstrengungen stützt, ließ sich daraus nicht ableiten.

Was das Urteil offenließ

Auch die Ausgabe von XRP an Mitarbeiter und an Entwickler war nach dem Urteil kein Wertpapiergeschäft. Über den Weiterverkauf auf dem Sekundärmarkt, also den Handel zwischen Privatanlegern, hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Und es handelt sich um eine Entscheidung eines Bezirksgerichts: Das Urteil bindet andere Richter nicht. Richter Jed Rakoff am selben Gericht lehnte die Unterscheidung nach Käufergruppen im Verfahren gegen Terraform Labs wenige Wochen später ausdrücklich ab.

Garlinghouse und Larsen: Die SEC zieht die Vorwürfe gegen die Führungskräfte zurück

Nach dem Urteil vom Juli 2023 versuchte die SEC, die Frage der Börsenverkäufe sofort vor das Berufungsgericht zu bringen, noch bevor das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen war. Richterin Torres lehnte diese Zwischenberufung im Oktober 2023 ab. Kurz darauf, am 19. Oktober 2023, zog die SEC ihre Vorwürfe gegen Brad Garlinghouse und Chris Larsen zurück. Damit entfiel der Geschworenenprozess, der für das Jahr 2024 angesetzt war.

Übrig blieb die Frage, welche Folgen die institutionellen Verkäufe für Ripple selbst haben. Darüber stritten beide Seiten noch fast ein Jahr. Die SEC forderte eine Strafe und Gewinnabschöpfung von fast zwei Milliarden Dollar, Ripple hielt höchstens zehn Millionen für angemessen.

Die Strafe von 125 Millionen Dollar und die Unterlassungsanordnung

Im August 2024 fällte das Gericht das abschließende Urteil in erster Instanz. Ripple muss eine Zivilstrafe von etwas mehr als 125 Millionen Dollar zahlen. Eine Gewinnabschöpfung lehnte die Richterin ab. Dazu kommt eine Unterlassungsanordnung, im US-Recht Injunction genannt: Diese Anordnung verbietet Ripple, künftig gegen die Registrierungspflichten des Securities Act von 1933 zu verstoßen. Praktisch bedeutet das, dass Ripple XRP nicht mehr ohne Registrierung oder Ausnahme an institutionelle Investoren verkaufen darf.

Gemessen an der Forderung war das ein Sieg für Ripple. Die Summe lag bei rund sechs Prozent dessen, was die Behörde verlangt hatte. Das Geld zahlte Ripple zunächst auf ein Treuhandkonto ein, weil beide Seiten das Urteil noch angreifen wollten.

Richterhammer auf einem hohen Stapel Gerichtsakten mit bunten Registerfahnen in einem leeren Gerichtsflur
Fast fünf Jahre lag die SEC Ripple Klage beim Bundesbezirksgericht in Manhattan, am Ende entschied ein Urteil aus erster Instanz.

Die Berufung 2024 und der Kurswechsel der SEC

Am 2. Oktober 2024 legte die SEC Berufung beim Berufungsgericht für den zweiten Bezirk ein. Die Behörde wollte vor allem die Einordnung der Börsenverkäufe kippen. Ripple legte wenig später eine Anschlussberufung ein, um die institutionellen Verkäufe doch noch aus dem Urteil zu bekommen. Die Verfahren liefen unter den Nummern 24-2648 und 24-2705.

Nach dem Regierungswechsel in Washington im Januar 2025 änderte die Börsenaufsicht ihren Kurs gegenüber der Krypto-Branche grundlegend. Am 19. März 2025 verkündete Garlinghouse, die SEC werde ihre Berufung fallen lassen. Wir haben darüber damals in einer Eilmeldung berichtet. Beide Seiten einigten sich darauf, die Strafe auf 50 Millionen Dollar zu senken. Die übrigen 75 Millionen sollten aus dem Treuhandkonto an Ripple zurückfließen, die Unterlassungsanordnung sollte entfallen.

Warum Richterin Torres den Vergleich zweimal ablehnte

Die Einigung brauchte die Zustimmung des Gerichts, denn sie hätte ein rechtskräftiges Urteil geändert. Im Mai 2025 lehnte Richterin Torres den Antrag ab. Laut Banking Dive hielt sie den Parteien vor, ihren Antrag als Zustimmung zu einem Vergleich verpackt zu haben, statt die hohen Hürden für die Aufhebung eines Urteils zu begründen. Nach den Regeln für solche Anträge braucht es außergewöhnliche Umstände, und die sah das Gericht nicht. Ein Gericht könne eine Anordnung nicht einfach aufheben, weil die Behörde ihre Meinung geändert habe.

Ende Juni 2025 scheiterte ein zweiter, überarbeiteter Antrag. Damit blieb Ripple und der SEC nur noch die Wahl, die Berufungen weiterzuführen oder sie zurückzuziehen und das Urteil von 2024 zu akzeptieren.

Messingwaage mit einer versiegelten Vertragsmappe in der einen Schale und einem Smartphone in der anderen
Vertrag mit Ripple oder blinder Kauf an der Börse: An dieser Unterscheidung hing das Urteil zu XRP.

Das Ende des Rechtsstreits im August 2025

Am 7. August 2025 reichten beide Seiten beim Berufungsgericht eine gemeinsame Erklärung ein, mit der sie ihre Berufungen zurückzogen. Die SEC bestätigte das in einer Mitteilung zum Verfahren: Das Urteil mit der Strafe von 125 Millionen Dollar und der Unterlassungsanordnung bleibt in Kraft. Das Berufungsgericht stimmte im selben Monat zu. Damit war die SEC Ripple Klage nach fast fünf Jahren endgültig abgeschlossen.

Unterm Strich hat Ripple mehr erreicht als verloren. Die Strafe liegt weit unter der Forderung, die Führungskräfte sind aus dem Verfahren, und der wichtigste Punkt für den Markt steht: Der Verkauf von XRP über Börsen an anonyme Käufer war nach diesem Urteil kein Wertpapiergeschäft. Die SEC wiederum hat ein Urteil, nach dem die direkten Verkäufe an Institutionen gegen das Wertpapierrecht verstießen.

Präzedenzfall oder Einzelfall: was das Urteil für die Krypto-Branche bedeutet

Weil keine der beiden Seiten das Berufungsgericht entscheiden ließ, gibt es zur Ripple-Frage kein Urteil einer höheren Instanz. Die Entscheidung von Richterin Torres bleibt eine Einzelfallentscheidung, die andere Gerichte heranziehen können, aber nicht müssen. Wie verschieden Richter das sehen, hat das Terraform-Verfahren gezeigt.

Wichtiger als das Urteil wurde der politische Wandel. Die SEC hat seit 2025 mehrere Verfahren gegen Krypto-Unternehmen eingestellt und arbeitet an eigenen Regeln für digitale Vermögenswerte. Ein Beispiel ist der Fall Canton Coin: Dort hat die Behörde im November 2026 per Schreiben erklärt, nicht gegen die Ausgabe des Tokens vorzugehen, wie wir in unserem Artikel zur Einstufung von Canton Coin beschreiben. Solche Schreiben sind allerdings keine Gerichtsurteile, sie binden nur die Behörde in ihrer jetzigen Haltung.

Für die Krypto-Branche bleibt aus dem Ripple-Verfahren eine Linie: Wer einen Token direkt an Investoren verkauft und dabei mit dem eigenen Unternehmen wirbt, bewegt sich in den USA nah am Wertpapierrecht. Wer ihn über offene Börsen handeln lässt, hat nach diesem Urteil bessere Argumente.

XRP in Deutschland: MiCA statt US-Wertpapierrecht

Für Anleger in Deutschland ist das US-Urteil rechtlich nicht maßgeblich. In der EU gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA. Die Verordnung ordnet XRP als sonstigen Kryptowert ein, also weder als E-Geld-Token noch als vermögenswertreferenzierten Token. Börsen und Broker, die XRP in der EU anbieten, brauchen eine MiCA-Zulassung. In Deutschland ist dafür die BaFin zuständig. Welche Pflichten das für Anbieter mit sich bringt, steht auf unserer Themenseite zur MiCA-Lizenz.

Ein Wertpapier im Sinne des deutschen Rechts ist XRP damit nicht. Das hat Folgen für die Steuer: Gewinne aus XRP sind private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Hältst du die Coins länger als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Haltefrist bleibt er steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegen. Eine Abgeltungsteuer wie bei Aktien fällt nicht an.

Wer XRP kaufen will, achtet deshalb weniger auf das US-Verfahren als auf den Anbieter. Sinnvoll ist ein Blick darauf, ob die Plattform eine MiCA-Zulassung hat, wie hoch die Gebühren sind und ob du die Coins auf eine eigene Wallet auszahlen kannst. Eine Übersicht bietet unser Vergleich der besten Krypto-Börsen.

Wie geht es nach der Klage weiter mit XRP?

Mit dem Ende des Rechtsstreits ist die größte rechtliche Unsicherheit für XRP in den USA weg. Seitdem sind in den USA börsengehandelte Produkte auf XRP möglich geworden, und Ripple kann sein Geschäft mit Banken und Zahlungsdienstleistern ohne laufendes Verfahren ausbauen. Ob das den Kurs trägt, hängt aber von Nachfrage, Marktlage und Konkurrenz ab, nicht mehr vom Gericht. Eine Prognose mit Szenarien findest du auf unserer Seite zur XRP-Prognose.

Die Unterlassungsanordnung bleibt eine Einschränkung, die Ripple selbst betrifft, nicht die Anleger. Kann die SEC erneut gegen Ripple vorgehen? Wegen derselben Verkäufe nicht, denn das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Bei neuen Verstößen gegen das Wertpapierrecht wäre ein neues Verfahren möglich, und die Anordnung würde einen Verstoß sogar schwerer wiegen lassen.

SEC gegen Ripple: Für XRP-Halter zählen jetzt MiCA und Haltefrist

  1. Anbieter prüfen: Kaufe und halte XRP nur bei einer Plattform mit MiCA-Zulassung. Welche das sind, zeigt unser Vergleich regulierter Krypto-Börsen.
  2. Haltefrist dokumentieren: Notiere Kaufdatum und Kaufpreis jeder Tranche, damit du nach einem Jahr steuerfrei verkaufen kannst. Dabei helfen die Programme aus unserem Vergleich der Krypto-Steuer-Tools.
  3. Selbst verwahren: Wer XRP länger hält, lagert die Coins auf einer eigenen Wallet statt auf der Börse. Geräte und Preise vergleicht unser Überblick über Hardware-Wallets.

(Stand: 7. November 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zur SEC Ripple Klage

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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