Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Sonic-Airdrop, 32,69 Millionen S und der 15. Oktober: Das prüfst du jetzt

Rund 32,69 Millionen S aus den ersten beiden Airdrop-Runden von Sonic liegen unabgerufen im Vertrag und werden am 15. Oktober 2026 verbrannt. Seit dem Frühjahr kostet der Abruf keinen Abschlag mehr, eine zweite Chance nach dem Stichtag gibt es nicht.

Schweres Stahltor fällt in einem dunklen Durchgang fast zu, nur ein schmaler Lichtspalt bleibt, im Tor ein Metallschild mit eingraviertem Bitcoin-Zeichen
11 Min. Lesezeit
Teilen:

Wer aus den ersten beiden Airdrop-Runden von Sonic noch S-Token offen hat, muss bis zum 15. Oktober 2026 handeln. Danach werden die nicht abgerufenen Mengen aus dem Vertrag entfernt und sind unwiderruflich weg. Der Sonic Airdrop hat damit ein hartes Ende, und es ist kein Termin, den jemand verlängern kann: Das Projekt hat ausgeschlossen, dass für diese Zuteilungen neue Token nachgeprägt werden.

Die gute Nachricht für alle, die noch etwas liegen haben: Der Abruf kostet seit dem Frühjahr keinen Abschlag mehr. Wer in den ersten Monaten abgerufen hat, musste einen Teil abgeben. Dieses Fenster ist vorbei, und bis zum Stichtag gibt es die volle Zuteilung.

32,69 Millionen S liegen unabgeholt im Airdrop-Vertrag

Sonic Labs hat die Zahl selbst genannt: Rund 32.690.000 S aus den Zuteilungen von Season 1 und Season 2 liegen noch unabgerufen im Vertrag und werden am 15. Oktober 2026 verbrannt, wenn sie bis dahin nicht abgeholt wurden. Das steht so in der Ankündigung des Projekts, die bereits seit Anfang April steht. Der Schlusspunkt steht damit seit einem halben Jahr fest, aufgegriffen hat ihn auf Deutsch bisher kaum jemand.

Zum Größenverhältnis: Beim Kurs von rund vier Cent entsprechen 32,69 Millionen S etwa 1,19 Millionen Euro. Verteilt auf alle Berechtigten ist das für den einzelnen Halter oft ein dreistelliger Betrag, manchmal mehr. Es lohnt sich also, kurz nachzusehen, auch wenn die Position längst vergessen war.

Bei uns tauchte der Vorgang bisher nur als Zeile in der wöchentlichen Übersicht auf, zuletzt in den profitabelsten Krypto-Airdrops der Woche. Weitere laufende Verteilungen und ihre Fristen sammeln wir im Airdrop-Überblick.

fNFT: die gesperrte Position, aus der die S-Token erst freigeschaltet werden

Ein fNFT ist ein nicht teilbarer Token, der eine gesperrte Guthabenposition verbrieft und erst nach Ablauf einer Sperrzeit in den eigentlichen Coin umgewandelt werden kann. Genau in dieser Form liegt der Sonic Airdrop: Berechtigte haben nicht die S-Token selbst bekommen, sondern eine Position, die sie freischalten müssen.

Das ist der häufigste Grund, warum Betroffene denken, sie hätten nichts bekommen. In der Wallet steht statt eines S-Guthabens nur ein unscheinbarer Eintrag, der ohne das Claim-Portal nach nichts aussieht. Wer damals an Season 1 oder Season 2 teilgenommen hat, fragt seine Adresse deshalb direkt im Portal des Projekts ab. Der Token-Saldo in der Wallet sagt darüber nichts aus.

Woran du erkennst, ob du betroffen bist

Berechtigt sind die Adressen, die damals in den beiden Seasons Punkte gesammelt haben. Eine nachträgliche Qualifikation gibt es nicht, und auch keinen Weg, eine Berechtigung zu kaufen. Wer mehrere Adressen benutzt hat, prüft jede einzeln: Die Zuteilung hängt an der Adresse, nicht an einer Person oder einem Konto.

Season 1 seit 18. April, Season 2 seit 24. Mai ohne Strafabzug abrufbar

Der Zeitplan lief in zwei Stufen, und beide Seasons haben ihn eigenständig durchlaufen. In der ersten Stufe war ein Abruf möglich, kostete aber einen Abschlag auf die noch gesperrte Menge. In der zweiten Stufe ist die Sperre vollständig abgelaufen, und die restliche Zuteilung lässt sich ohne Abzug abrufen.

  • Season 1: bis zum 18. April 2026 Abruf mit Abschlag, seit dem 18. April 2026 vollständig und ohne Abschlag.
  • Season 2: bis zum 24. Mai 2026 Abruf mit Abschlag, seit dem 24. Mai 2026 vollständig und ohne Abschlag.

Für den heutigen Stand heißt das: Wer jetzt abruft, gibt nichts mehr ab. Der Abschlag, vor dem viele zurückgeschreckt sind, ist seit Monaten kein Thema mehr. Wer damals bewusst gewartet hat, hat richtig gewartet, muss die Entscheidung jetzt aber auch zu Ende bringen.

Der 15. Oktober 2026 beendet beide Claim-Fenster gleichzeitig

Obwohl die beiden Seasons zu unterschiedlichen Zeitpunkten freigeschaltet wurden, enden sie am selben Tag. Das Projekt nennt den 15. Oktober 2026 als Datum, ohne eine Uhrzeit zu präzisieren. Wer auf den letzten Tag setzt, trägt damit ein vermeidbares Risiko: Eine Stunde Unschärfe reicht aus, um eine Position zu verlieren, deren Abruf wenige Minuten gedauert hätte.

Praktisch bedeutet das einen Puffer von einigen Tagen. Netzwerkstörungen, eine vergessene Wiederherstellungsphrase oder ein Hardware-Wallet, das gerade nicht griffbereit ist, kosten schnell mehr Zeit als gedacht.

Heruntergebrannte Kerze auf dunklem Steintisch, letzter Funke im geschmolzenen Wachs, daneben ein leerer geoeffneter Metallbehaelter
Was am Stichtag noch im Vertrag liegt, verschwindet dauerhaft aus dem Umlauf.

Nach dem Stichtag kann jede Adresse den Burn im Vertrag auslösen

Ein Burn ist das dauerhafte Entfernen von Token aus dem Umlauf, meist durch eine Überweisung an eine Adresse, auf die niemand zugreifen kann. Bei Sonic ist dieser Schritt im Vertrag angelegt, und das Projekt beschreibt ihn ausdrücklich als offen: Sobald das Datum erreicht ist, kann der Burn der verbliebenen gesperrten Menge von beliebiger Seite ausgelöst werden.

Diese Bauweise ist der Grund, warum es keine Kulanz geben wird. Es gibt niemanden, der eine Ausnahme gewähren könnte, weil der Vorgang an einer Bedingung im Code hängt und an keiner Entscheidung. Auch eine Anfrage beim Support ändert daran nach dem Stichtag nichts mehr.

Der Abruf über das Claim-Portal und die Gasgebühr auf Sonic

Der Abruf läuft über das Airdrop-Portal des Projekts unter my.soniclabs.com/airdrop. Die Wallet wird verbunden, die berechtigte Position erscheint, und der Abruf wird als normale Transaktion im Sonic-Netzwerk bestätigt. Eine Gasgebühr ist das Entgelt, das ein Netzwerk für die Ausführung einer Transaktion verlangt; sie fällt in der Netzwerkwährung an und ist auf Sonic gering, aber nicht null.

Daraus folgt eine Kleinigkeit, die regelmäßig übersehen wird: Eine Wallet, in der außer der gesperrten Position gar nichts liegt, kann die Transaktion nicht bezahlen. Es braucht einen kleinen Bestand der Netzwerkwährung auf derselben Adresse, bevor der Abruf überhaupt startet.

Die typischen Stolpersteine

  • Die Adresse, mit der damals teilgenommen wurde, ist eine andere als die heute genutzte.
  • Das Guthaben für die Gasgebühr fehlt auf genau dieser Adresse.
  • Die Wiederherstellungsphrase einer alten Wallet ist nicht mehr auffindbar. In diesem Fall ist die Position verloren, unabhängig von der Frist.
  • Es kursieren gefälschte Claim-Seiten zu jeder bekannten Frist. Die Adresse des Portals gehört von Hand eingegeben, nie aus einer Direktnachricht oder einem Suchanzeigen-Treffer.
  • Eine Seite, die nach der Wiederherstellungsphrase fragt, ist in jedem Fall ein Betrugsversuch. Ein echter Abruf verlangt nur eine Signatur in der Wallet.

Wer die abgerufenen Token anschließend länger halten will, verwahrt sie sinnvollerweise nicht in der Hot Wallet, mit der das Portal verbunden war. Welche Geräte sich dafür eignen und worin sie sich unterscheiden, steht im Vergleich der Hardware-Wallets.

Verkauf statt Abruf: der fNFT-Orderbook bei PaintSwap

Es gibt einen zweiten Weg, den das Projekt selbst nennt: Die gesperrten Positionen sind handelbar. Über einen Orderbook bei PaintSwap unter airdrop.paintswap.io lassen sich fNFT-Positionen an andere Teilnehmer verkaufen, statt sie abzurufen.

Für die allermeisten Halter ist das inzwischen der schlechtere Weg. Solange ein Abschlag drohte, hatte ein Verkauf unter Wert eine Logik. Seit beide Seasons vollständig freigeschaltet sind, bekommt man beim direkten Abruf die ganze Menge, während ein Verkauf der Position einen Käufer, einen Preis und eine Spanne braucht. Interessant bleibt der Weg vor allem für Halter, die aus steuerlichen oder praktischen Gründen gar nicht in Berührung mit den Token kommen wollen.

Wer die abgerufenen S anschließend verkaufen möchte, braucht einen Handelsplatz, der den Token führt. Ob ein Anbieter in der EU zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen; welche Plätze für deutsche Anleger überhaupt in Frage kommen, haben wir im Vergleich der Krypto-Börsen zusammengestellt.

Aufgeschlagener Aktenordner mit Trennblaettern und ein alter Tischrechner auf einem Kuechentisch, zwei Haende blaettern in losen Belegen
Der Abruf ist kein reiner Klick: Er erzeugt einen Vorgang, der in die eigenen Unterlagen gehört.

Steuer in Deutschland: Das BMF-Schreiben trennt Zuteilung und Gegenleistung

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 behandelt Airdrops ausdrücklich und unterscheidet zwei Fälle. Erhält jemand Kryptowerte zugeteilt, ohne dafür etwas zu tun, liegt nach dieser Verwaltungsauffassung keine steuerpflichtige Einnahme im Zuteilungszeitpunkt vor. Muss der Empfänger dagegen eine Leistung erbringen, etwa Daten bereitstellen oder eine Aktion in sozialen Netzwerken ausführen, kommen sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes in Betracht.

Das Schreiben hält außerdem fest, dass ein Zufallselement den Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung überlagern kann, und dass Kryptowerte mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen sind. Ist in diesem Moment kein Marktkurs feststellbar, kommt auch ein Ansatz mit null Euro in Betracht.

Für den Sonic Airdrop heißt das: Die Einordnung hängt davon ab, was in den beiden Seasons genau verlangt wurde, und das ist eine Frage des Einzelfalls. Wer eine größere Position abruft, klärt sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, statt sich auf eine Pauschalantwort zu verlassen. Werkzeuge, die Zuflüsse und Veräußerungen automatisch dokumentieren, haben wir im Vergleich der Steuer-Tools gegenübergestellt.

Haltefrist, Freigrenze und der offene Punkt beim Anschaffungszeitpunkt

Die Haltefrist nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes beträgt bei Kryptowerten im Privatvermögen ein Jahr; nach Ablauf bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei, davor zählt er zu den privaten Veräußerungsgeschäften, für die seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr gilt. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil.

Der heikle Punkt in diesem Fall ist der Beginn der Frist. Ob sie mit der ursprünglichen Zuteilung der gesperrten Position läuft oder erst mit dem Abruf der S-Token, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt an der Ausgestaltung im Einzelfall. Wer also plant, bald nach dem Abruf zu verkaufen, sollte genau diese Frage vorher stellen, weil sie über die Steuerpflicht des Gewinns entscheidet. Dokumentiert gehören in jedem Fall das Datum des Abrufs, die abgerufene Menge und der Kurs an diesem Tag.

1,19 Millionen Euro gegen 158 Millionen Marktkapitalisierung: kein Angebotsdruck

Zur Einordnung, weil der Vorgang leicht als Kursgeschichte missverstanden wird: Die 32,69 Millionen S entsprechen knapp 0,9 Prozent der umlaufenden Menge und etwa vier Prozent dessen, was an einem einzigen Tag gehandelt wird. Gemessen an einer Marktkapitalisierung von rund 158 Millionen US-Dollar ist das eine kleine Größe.

Dazu kommt die Richtung: Ein Burn verringert das Angebot, er erhöht es nicht. Wer aus dem Termin einen drohenden Verkaufsdruck ableitet, hat den Vorgang falsch herum gelesen. Umgekehrt taugt er genauso wenig als Kurstreiber, dafür ist die Menge zu klein. Der Wert dieses Termins liegt allein bei den Betroffenen, und dort ist er konkret.

Für den Kurs selbst gilt wie bei jedem kleineren Token: Ein Totalverlust ist möglich, und die Schwankungen sind deutlich größer als bei den großen Werten. Eine Zuteilung abzurufen ist kein Grund, sie auch zu behalten, und ebenso wenig ein Grund, sie sofort zu verkaufen.

Nach dem Abruf: Verwahrung in der eigenen Wallet und der Handelsplatz

Mit dem Abruf werden aus einer gesperrten Position normale Token auf der eigenen Adresse. Damit verschiebt sich die Aufgabe von der Frist zur Verwahrung. Wer größere Beträge hält, trennt sinnvollerweise die Wallet, mit der er sich bei Portalen verbindet, von der Wallet, in der die Bestände liegen.

MiCA ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die seit 2024 schrittweise gilt und Anbietern eine Erlaubnis sowie einheitliche Pflichten vorschreibt. Für den Verkauf heißt das praktisch: Bevor Token auf einen Handelsplatz wandern, lohnt der Blick darauf, ob der Anbieter in der EU zugelassen ist und wie er die Kundenbestände hält.

Sonic-Airdrop: Das Wichtigste für deine Entscheidung

Der Termin ist unumkehrbar, der Aufwand gering, und der Abschlag, der früher gegen einen Abruf sprach, existiert nicht mehr. Wer eine Berechtigung aus Season 1 oder Season 2 hat, sollte die Sache in den nächsten Tagen abschließen statt in der letzten Woche.

  1. Adressen durchgehen und abrufen. Jede Adresse einzeln im Portal abfragen, für die Gasgebühr ein kleines Guthaben bereithalten und den Abruf vor dem 15. Oktober abschließen. Für die anschließende Verwahrung hilft der Hardware-Wallet-Vergleich.
  2. Den Vorgang dokumentieren. Datum, Menge und Kurs am Tag des Abrufs festhalten und die offene Frage zum Beginn der Haltefrist klären, bevor verkauft wird. Werkzeuge dafür stehen im Vergleich der Steuer-Tools.
  3. Erst danach über den Verkauf entscheiden. Der Handelsplatz sollte den Token führen und in der EU zugelassen sein; eine Übersicht bietet der Börsenvergleich.

(Stand: 5. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zum Sonic Airdrop

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

Verwandte Artikel

Welche Themen sollen wir vertiefen?

Wähle aus, was dich aktuell beschäftigt. Deine Auswahl fließt direkt in unsere Themenplanung ein.

Crypto-News, die wirklich Mehrwert bringen.

Wöchentlich. 60 Sekunden Lesezeit. Sorgfältig kuratiert von unserer Redaktion: kein Hype, keine Werbe-Mails, kein Spam.

Abonnieren

Mehr zum Thema

Alle anzeigen

Vielleicht auch interessant