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„Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung“: Der Bundestag öffnet die Krypto-Meldepflicht für Drittstaaten

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 das Vertragsgesetz zum internationalen Melderahmen für Kryptowerte beschlossen und damit den Steuerdatenaustausch auf Staaten außerhalb der EU geöffnet. Der Text ordnet ein, welche Angaben fließen, ab wann sie fließen und welche Nachweise ein Abgleich verlangt.

Leerer Plenarsaal eines Parlaments bei Nacht, ein harter Lichtkegel auf dem Rednerpult
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Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 beschlossen, dass deutsche Finanzbehörden Daten über Krypto-Geschäfte künftig auch mit Staaten außerhalb der Europäischen Union austauschen. Beschlossen wurde ein Vertragsgesetz zu einer internationalen Vereinbarung von 2023, die den sogenannten Melderahmen für Kryptowerte umsetzt. Für dich heißt das: Ein Konto bei einer Börse in Singapur, auf den Kaimaninseln oder in der Schweiz liegt nicht länger außerhalb der Reichweite des deutschen Fiskus, sobald der Partnerstaat seinerseits liefert.

Dieser Text ordnet den Beschluss ein: was genau gemeldet wird, ab wann, welche Staaten mitmachen und wo die Zahlen in der Berichterstattung auseinandergehen. Die Steuerpflicht selbst ändert sich dadurch nicht. Was sich ändert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt eine Angabe gegenprüfen kann.

Was der Bundestag am 8. Oktober beschlossen hat

Angenommen wurde der Regierungsentwurf in der Ausschussfassung. Der vollständige Titel lautet „Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte“. Er liegt als Bundestagsdrucksache 21/7195 vor, die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses als Drucksache 21/8425.

Die Mehrheit war breit. Nach Angaben des Bundestages stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit dem Ziel, das sie wörtlich so formuliert: „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung“.

Ein Vertragsgesetz ist kein neues Steuerrecht. Es erteilt die innerstaatliche Zustimmung zu einer völkerrechtlichen Vereinbarung, die Deutschland bereits unterzeichnet hat. Erst damit darf die Bundesrepublik die Daten tatsächlich liefern und empfangen.

CARF: Der Melderahmen für Kryptowerte in einem Satz

CARF steht für Crypto-Asset Reporting Framework und ist der Melderahmen der OECD, der Krypto-Dienstleister verpflichtet, Nutzerdaten und Transaktionssummen an ihre Finanzbehörde zu melden, die sie dann an die Wohnsitzstaaten der Nutzer weitergibt. Das Vorbild ist der Common Reporting Standard, über den Banken seit Jahren Kontodaten austauschen. CARF überträgt dieses Muster auf Börsen, Broker, Verwahrer und Tauschdienste.

Wir haben den Standard und sein Verhältnis zum CRS in einem eigenen Beitrag auseinandergenommen: CRS und CARF, die OECD-Meldestandards für Crypto-Assets. Der Bundestagsbeschluss vom Oktober ist der Schritt, mit dem Deutschland diesen Rahmen über die EU-Grenze hinaus nutzbar macht.

Diese Angaben nennt der Gesetzentwurf

Der Entwurf listet auf, was je gemeldetem Nutzer übermittelt wird: „Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum“. Dazu kommt die Art jedes einzelnen Kryptowerts. Und schließlich die Bewegungsdaten: Bruttotransaktionssummen, die Zahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen.

Bemerkenswert ist der Begriff Bruttotransaktionssumme. Gemeldet wird nicht dein Gewinn, sondern der Umsatz. Wer im Jahr zwanzigmal dieselben 2.000 Euro umschichtet, erscheint mit 40.000 Euro Volumen, obwohl der Gewinn bei null liegen kann. Welche Folgen diese Unterscheidung in der Praxis hat, haben wir hier beschrieben: Was deine Börse ans Finanzamt meldet.

Warum der Bruttobetrag Rückfragen erzeugt

Ein Finanzamt, das eine hohe Bruttosumme sieht und in der Steuererklärung keine Angabe findet, hat einen Anknüpfungspunkt für eine Nachfrage. Das ist kein Verdacht und keine Schätzung, sondern zunächst eine Abweichung zwischen zwei Datensätzen. Auflösen lässt sie sich nur mit einer Aufstellung der einzelnen Vorgänge. Wer diese Aufstellung nicht hat, muss sie rückwirkend herstellen, und das ist bei einer Börse, die man vor drei Jahren verlassen hat, aufwendig. Ein Portfolio-Tracker mit Steuerauswertung löst dieses Problem vorher, weil er die Vorgänge laufend mitschreibt, statt sie später zu rekonstruieren.

Zwei Hände blättern in einem dicken Aktenordner mit Registerlaschen, daneben ein Tischrechner
Ohne eigene Aufstellung der Vorgänge bleibt eine Abweichung zwischen Meldedatensatz und Steuererklärung unaufgeklärt.

DAC 8 und CARF: Zwei Wege, ein Finanzamt

Innerhalb der Europäischen Union gibt es den Austausch schon. Der Bundestag verweist darauf, dass bei Plattformen und Kryptowährungen die entsprechenden europäischen und nationalen Meldepflichten im Rahmen von DAC 7 und DAC 8 bereits bestehen. DAC 8 ist die EU-Amtshilferichtlinie, die Krypto-Dienstleister in die Meldepflicht nimmt; der Bundestag hatte die deutsche Umsetzung bereits im November 2025 beschlossen.

Die Arbeitsteilung ist damit klar: DAC 8 deckt die EU ab, CARF deckt die Staaten außerhalb ab. Was DAC 8 im Einzelnen verlangt, haben wir bei der Verabschiedung der deutschen Umsetzung aufgeschrieben. Der Oktober-Beschluss schließt die Lücke, die bis dahin zwischen beiden Welten lag.

Der Zeitplan: Erhebung 2026, Meldung 2027

Hier ist Genauigkeit wichtig, weil in der Berichterstattung mehrere Jahreszahlen durcheinandergehen. Die Reihenfolge, die sich aus den vorliegenden Angaben ergibt, sieht so aus: Die meldepflichtigen Dienstleister erheben die Transaktionsdaten ab dem Jahr 2026. Die Meldung an die jeweilige Finanzbehörde beginnt 2027. Der internationale Austausch zwischen den Behörden setzt nach den Plänen der OECD ebenfalls 2027 ein.

Die Textfassung des Bundestages nennt selbst kein Startdatum für den Austausch und kein Erfassungsjahr. Wer eine konkrete Monatsangabe liest, sollte sie deshalb als Angabe des berichtenden Mediums behandeln, nicht als Festlegung des Gesetzes. Sicher ist die Richtung: Das laufende Jahr ist bereits ein Erhebungsjahr. Rückwirkend lässt sich daran nichts mehr ändern.

Dazu kommt eine Bedingung, die leicht übersehen wird. Eine Austauschbeziehung entsteht nicht durch die Unterschrift allein. Beide Staaten müssen ihre Regeln in Kraft gesetzt, das der OECD gemeldet und sich gegenseitig als Partner benannt haben. Bis das geschehen ist, fließt zwischen zwei Unterzeichnern nichts.

27, 46 oder 55 Staaten? Warum die Zahlen auseinandergehen

Für die Zahl der beteiligten Länder kursieren drei Werte, und alle drei lassen sich erklären, wenn man sie auf die richtige Frage bezieht.

Der Bundestag nennt für die Unterzeichnung einen klaren Wert: Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Ländern unterzeichnet worden, also von 27 Staaten. Unterschrieben wurde in Asunción in Paraguay. Davon zu trennen ist die Zahl der Staaten, die den Austausch ab 2027 auch tatsächlich aufnehmen wollen: Dafür nennt die OECD nach Angaben des Fachportals Blocktrainer 46 Jurisdiktionen. Die dritte Zahl, 55, stammt aus der Bundestagsdebatte selbst; der AfD-Abgeordnete Jörn König sprach von 55 weiteren Staaten. Blocktrainer hält diese Angabe für unzutreffend und verweist auf den OECD-Wert.

Für dich ist die mittlere Zahl die praktisch wichtigste, denn sie beschreibt, wo ab 2027 Daten fließen sollen. Die Vereinbarung ist außerdem offen: Weitere Staaten treten später bei. Die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei sind für 2028 genannt, die USA haben eine Teilnahme ab 2029 zugesagt und fehlen in der ersten Welle.

Was ein fehlender Staat nicht bedeutet

Dass ein Land in der ersten Welle fehlt, macht Gewinne dort nicht steuerfrei. Die Steuerpflicht knüpft in Deutschland an deinen Wohnsitz, nicht an den Sitz der Börse. Ein fehlender Austausch senkt nur die Wahrscheinlichkeit, dass eine Angabe maschinell abgeglichen wird. Die Pflicht zur vollständigen Erklärung besteht unabhängig davon, und eine unvollständige Erklärung bleibt auch dann unvollständig, wenn niemand sie prüft.

Börsen außerhalb der EU: Wo die Meldung greift

Meldepflichtig sind die Dienstleister, nicht die Nutzer. Erfasst wird ein Anbieter dort, wo er ansässig ist oder seine Geschäfte betreibt. Für dich ergibt sich daraus eine einfache Frage: In welchem Staat sitzt der Anbieter, bei dem dein Guthaben liegt, und hat dieser Staat eine Austauschbeziehung mit Deutschland?

Bei einer in der EU zugelassenen Plattform ist die Antwort über DAC 8 ohnehin gegeben. Bei einem Anbieter in einem Drittstaat entscheidet die Partnerliste. Und es gibt einen dritten Fall, der in Deutschland dieses Jahr sehr konkret geworden ist: Anbieter, die ihre Zulassung nicht bekommen und ihr Geschäft umbauen. Wie das aussieht, zeigt der Fall des Marktplatzes bitcoin.de, dem die BaFin die MiCAR-Lizenz verweigert hat; wir haben die Lage für Guthaben dort im Oktober eingeordnet. Wer aus einem solchen Anlass umzieht, sollte das Ziel nach seiner Zulassung auswählen und nicht nach der Gebührentabelle; eine Übersicht der in der EU regulierten Handelsplätze findest du im Vergleich regulierter Kryptobörsen.

Querschnitt eines Unterseekabels, dutzende Glasfasern leuchten im Dunkeln
Der Austausch läuft zwischen den Finanzbehörden der Partnerstaaten, nicht zwischen Börse und Finanzamt.

Dokumentation: Welche Nachweise ein Abgleich erfordert

Der Abgleich zweier Datensätze funktioniert nur, wenn du den eigenen Datensatz hast. Für jede Position zählen Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, Veräußerungszeitpunkt und Veräußerungserlös. Bei einer einzelnen Börse mit wenigen Käufen ist das überschaubar. Unübersichtlich wird es bei Wechseln zwischen Plattformen, bei Tausch von Coin zu Coin und bei Vorgängen auf Anbietern, die inzwischen nicht mehr erreichbar sind.

Zwei Punkte sind dabei besonders fehleranfällig. Erstens der Tausch von einem Coin in einen anderen: Steuerlich ist das eine Veräußerung und eine Anschaffung in einem Vorgang, auch wenn kein Euro bewegt wurde. Zweitens Überträge auf die eigene Wallet, die kein Verkauf sind, in einem Meldedatensatz aber als Transaktion erscheinen können. Beides erklärt sich nur mit einer Aufstellung, die den Vorgang zeigt.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte und die einjährige Haltefrist nach § 23 Einkommensteuergesetz gelten unverändert weiter. Anträge von Grünen und Linken, die Haltefrist abzuschaffen, fanden im Bundestag keine Mehrheit. Prüfe die für dein Jahr geltenden Beträge vor der Erklärung beim Finanzamt oder in deiner Steuersoftware, weil sie in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurden.

Die Kritik: Datenschutz in Drittstaaten und Artikel 2

Die Gegenstimme kam von der AfD-Fraktion. Der Abgeordnete Jörn König führte nach dem Bericht von Blocktrainer zwei Einwände an. Erstens sollten sensible Daten nicht an Staaten gehen, deren Datenschutzniveau unter dem europäischen liegt. Zweitens kritisierte er Artikel 2 des Gesetzes: Dieser erlaubt es dem Bundesfinanzministerium, den Umfang der ausgetauschten Daten per Verordnung zu ändern, ohne dass der Bundestag erneut abstimmt. König forderte, diesen Artikel zu streichen. Seine Fraktion verlangte zudem, Überträge zwischen eigenen Wallets auszunehmen und eine Bagatellgrenze einzuführen.

Der zweite Einwand betrifft eine Mechanik, die unabhängig von der politischen Bewertung bemerkenswert ist: Der Umfang der Meldung steht nach dem Beschluss nicht dauerhaft fest; er lässt sich auf dem Verordnungsweg erweitern. Wer wissen will, was in zwei Jahren gemeldet wird, muss deshalb die Verordnungen im Blick behalten, nicht nur das Gesetz.

Auch innerhalb der Koalition gibt es Zurückhaltung, allerdings zu einer anderen Frage. Zur Debatte um eine Besteuerung von Kryptowerten wie Aktien äußerte sich der CDU/CSU-Abgeordnete Georg Günther nach demselben Bericht skeptisch: „Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel ist nicht erkennbar“, Kryptowerte seien „keine klassischen Wertpapiere“, und er fasste zusammen: „Steuertransparenz ja, aber keine Verschärfung um ihrer selbst willen.“ Die Trennung, die darin steckt, ist für die Einordnung nützlich: Transparenz und Steuersatz sind zwei verschiedene Baustellen, und beschlossen ist bisher nur die Transparenz.

Was CARF nicht ändert: Die Steuerpflicht bleibt

Ein Melderahmen erhebt keine Steuer. Er verschiebt nur, wer was weiß. Das lässt sich in drei Punkten zusammenfassen, die nach dem Beschluss unverändert gelten.

Die Höhe deiner Steuer richtet sich weiter nach dem deutschen Einkommensteuerrecht, nicht nach dem Recht des Staates, in dem die Börse sitzt. Die Pflicht zur vollständigen Erklärung liegt bei dir und nicht beim Dienstleister; eine Meldung der Börse ersetzt keine Angabe in deiner Steuererklärung. Und die Beweislast für Anschaffungskosten und Haltedauer bleibt ebenfalls bei dir, weshalb eine lückenhafte Dokumentation auch dann ein Problem ist, wenn gar nichts gemeldet wurde.

Dass Meldepflichten über Börsen hinaus wachsen, zeigt eine Entwicklung des Spätsommers: Auch Hersteller von Wallets sind in der EU inzwischen betroffen. Die Richtung ist über alle Einzelmaßnahmen hinweg dieselbe: Was früher nur du wusstest, wird abgleichbar.

Krypto-Meldepflicht: Ab 2027 liegen die Daten von 2026 vor

Der Beschluss vom 8. Oktober wirkt erst in der Zukunft, aber das Erhebungsjahr läuft jetzt. Drei Schritte sind daraus abzuleiten.

  1. Bestand aufnehmen. Notiere, bei welchen Anbietern Guthaben liegt und in welchem Staat jeder davon sitzt. Daraus ergibt sich, welche Positionen über DAC 8 schon erfasst sind und welche künftig über CARF dazukommen. Welche Handelsplätze in der EU zugelassen sind, zeigt der Vergleich regulierter Kryptobörsen.
  2. Lücken in der Historie schließen. Exportiere die Transaktionshistorie überall dort, wo du sie noch abrufen kannst, und sichere sie außerhalb der Plattform. Bei einem Anbieter, der sein Geschäft umbaut oder einstellt, ist der Export später nicht mehr verfügbar. Ein Steuer-Tool mit Portfolio-Auswertung übernimmt diesen Teil laufend.
  3. Langfristbestände in die eigene Verwahrung nehmen. Ein Übertrag auf die eigene Wallet ist kein Verkauf, kann im Meldedatensatz aber als Transaktion erscheinen. Notiere Datum und Zieladresse, damit der Vorgang später erklärbar bleibt. Welche Geräte dafür in Frage kommen, zeigt der Hardware-Wallet-Vergleich. Hast du für ein vergangenes Jahr Gewinne nicht erklärt, kläre das vorher mit steuerlicher Beratung.

Den Beschluss selbst kannst du nachlesen: Der Bundestag dokumentiert ihn im Textarchiv zur Sitzungswoche, die DAC-8-Umsetzung vom November 2025 ist dort ebenfalls dokumentiert.

(Stand: 18. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Häufige Fragen zu CARF und dem Krypto-Datenaustausch

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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