Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Selbstauskunft bei der Krypto-Börse: Wer bis zum 1. Januar 2027 nicht antwortet, darf nicht mehr handeln

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Krypto-Anbieter, bis zum 1. Januar 2027 eine steuerliche Selbstauskunft von allen Bestandskunden einzuholen. Wer auf Aufforderung, Erinnerung und Mahnung nicht reagiert, wird nach 60 bis 90 Tagen am Handel gehindert.

Eine schwere Drehsperre aus mattem Stahl in einer Betonhalle, die Sperrarme halb gedreht und blockiert, dahinter ein offener Durchgang
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Wer sein Krypto-Konto vor 2026 eröffnet hat, bekommt in den kommenden Monaten Post von seiner Börse. Verlangt wird eine steuerliche Selbstauskunft: Steueransässigkeit, Steuer-Identifikationsnummer, eine Bestätigung der Richtigkeit. Wer nicht antwortet, verliert nicht sein Guthaben, aber die Möglichkeit, damit zu handeln. So steht es im Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, kurz KStTG, und der Stichtag dafür ist der 1. Januar 2027.

Die deutsche Berichterstattung zur neuen Meldepflicht handelt fast durchgehend davon, was das Finanzamt künftig über dich erfährt. Das ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte verlangt etwas von dir, und ihre Folge ist keine Rückfrage vom Finanzamt, sondern ein Konto, mit dem du nicht mehr handeln kannst. Dieser Text erklärt die Pflicht, ihre Fristen, ihre Folgen und was wir am 17. August 2026 über die öffentliche Kommunikation der Anbieter gemessen haben.

Selbstauskunft nach dem KStTG: Was deine Krypto-Börse von dir verlangt

Das KStTG setzt die EU-Richtlinie DAC8 und den OECD-Standard CARF in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, ihre Nutzer steuerlich zu identifizieren und bestimmte Transaktionen einmal jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Paragrafen 4 bis 6 beschreiben, wie diese Identifizierung abläuft: Der Anbieter muss eine Selbstauskunft einholen, sie auf Plausibilität prüfen und sie dokumentieren.

Praktisch besteht diese Selbstauskunft aus wenigen Angaben. Verlangt werden der Staat oder die Staaten, in denen du steuerlich ansässig bist, die dazugehörige Steuer-Identifikationsnummer und eine ausdrückliche Bestätigung, dass die Angaben zutreffen. Manche Anbieter fragen zusätzlich den Geburtsort ab. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten in der App. Das Problem ist nicht der Aufwand, sondern dass viele die Aufforderung für Werbung halten und wegklicken.

Paragraf 7 Absatz 2 KStTG: Der 1. Januar 2027 gilt für Bestandskunden

Der Gesetzestext ist an dieser Stelle knapp und eindeutig. Paragraf 7 Absatz 2 lautet wörtlich: „Bei einem Kryptowerte-Nutzer, der bis zum 31. Dezember 2025 eine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter eingegangen ist, hat der Anbieter die Maßnahmen nach den §§ 4 bis 6 bis zum 1. Januar 2027 abzuschließen.“

Wichtig ist, wem diese Frist gilt: dem Anbieter, nicht dir. Die Börse muss bis zu diesem Tag fertig sein. Daraus folgt eine Rechnung, die im Gesetz nicht steht, sich aber aus den Fristen ergibt. Wenn die Sperre nach Paragraf 8 frühestens 60 und spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung greift, und wenn davor noch Erinnerung und Mahnung liegen, dann müssen die Aufforderungen spätestens im Herbst 2026 hinausgehen. Das ist eine Ableitung aus zwei Fristen und keine Ankündigung eines Anbieters; einen Versandtermin hat niemand genannt. Belastbar ist nur die Richtung: Die Post kommt vor dem Stichtag, nicht danach.

Den Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz im Volltext kannst du selbst nachlesen. Die Paragrafen 7 und 8 stehen dort im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten, die ihnen vorausgehen.

Neukunde oder Bestandskunde: Warum der 31. Dezember 2025 die Trennlinie ist

Das Gesetz kennt zwei Personenkreise mit unterschiedlich scharfen Regeln. Für alle, die ihre Geschäftsbeziehung bis zum 31. Dezember 2025 begonnen haben, gilt die eben zitierte Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027. Für alle danach gilt Paragraf 7 Absatz 1, und der ist strenger: Dort muss die Identifizierung abgeschlossen sein, bevor eine meldepflichtige Transaktion überhaupt durchgeführt wird.

Das Bundeszentralamt für Steuern beschreibt denselben Ablauf in seiner Verfahrensdarstellung und formuliert für Neukunden: „Grundsätzlich sind die Beschaffung der Selbstauskunft und die Bestätigung ihrer Plausibilität vor der Durchführung von zu meldenden Transaktionen erforderlich.“ Für Bestandskunden nennt die Behörde denselben Stichtag wie das Gesetz. Wer also seit Januar 2026 ein Konto eröffnet hat, wird die Abfrage bereits kennen; wer sein Konto seit Jahren führt, hat sie oft noch vor sich.

Paragraf 8 KStTG: Aufforderung, Erinnerung, Mahnung, dann die Sperre

Die Durchsetzung ist gestuft geregelt. Zuerst fordert der Anbieter die Angaben an. Bleibt die Antwort aus, folgt eine Erinnerung, danach eine förmliche Mahnung. Erst wenn auch darauf nichts kommt, greift die letzte Stufe. Der entscheidende Satz aus Paragraf 8 Absatz 3 lautet, dass der Anbieter dann „spätestens nach Ablauf von 90 Tagen, nicht jedoch vor Ablauf von 60 Tagen nach der ursprünglichen Aufforderung, den Kryptowerte-Nutzer an der Durchführung von zu meldenden Transaktionen über den Anbieter zu hindern“ hat.

Zwei Details daran werden leicht überlesen. Erstens ist die Sperre für den Anbieter kein Ermessen, sondern eine Pflicht. Er kann sie nicht aus Kulanz aussetzen. Zweitens läuft die Uhr ab der ursprünglichen Aufforderung, nicht ab der Mahnung. Wer die erste E-Mail ignoriert und erst bei der Mahnung aufmerksam wird, hat einen Teil der Frist bereits verbraucht.

Drei gleiche Metallkaestchen nebeneinander auf einer Holzwerkbank, das erste weit offen, das zweite einen Spalt, das dritte geschlossen und mit einem Buegel gesichert
Das Gesetz schreibt eine Stufenfolge vor: erst die Aufforderung, dann die Erinnerung, dann die Mahnung. Die Sperre kommt am Ende, nicht ohne Vorwarnung.

Zwischen 60 und 90 Tagen: Wie schnell die Sperre nach der Aufforderung greift

Die Spanne ist bewusst als Korridor formuliert. Vor Ablauf von 60 Tagen darf der Anbieter nicht sperren, nach 90 Tagen muss er es. Was innerhalb dieser Spanne passiert, hängt vom internen Verfahren des jeweiligen Anbieters ab. Fest steht damit ein Zeitfenster von rund zwei bis drei Monaten zwischen der ersten Aufforderung und dem Punkt, an dem das Handeln endet.

Für deine Planung heißt das: Sobald die erste Aufforderung eingeht, hast du reichlich Zeit, aber keine unbegrenzte. Wer sie am selben Abend erledigt, hat das Thema vom Tisch. Wer sie liegen lässt, muss sich merken, wann sie kam.

Was die Sperre trifft: Meldepflichtige Transaktionen, nicht das ganze Konto

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil die Verkürzung „die Börse friert dein Geld ein“ in die Irre führt. Das Gesetz spricht davon, den Nutzer an der Durchführung von zu meldenden Transaktionen zu hindern. Gemeint sind damit die Vorgänge, die unter die Meldepflicht fallen, also im Kern Tausch- und Handelsgeschäfte. Eine Auszahlung des eigenen Guthabens auf das eigene Bankkonto gehört nicht automatisch dazu.

Ein Anbieter beschreibt genau diese Trennung in seinem öffentlichen Hilfebereich: Wer die Steuerangaben nicht liefert, bekommt zunächst Erinnerungen; danach kann das Konto eingeschränkt werden, sodass der Handel endet, während das Abziehen des Guthabens weiterhin möglich bleibt. Wie ein einzelner Anbieter das technisch umsetzt, bleibt dessen Entscheidung, und das Gesetz schreibt ihm nur die Untergrenze vor. Verlassen solltest du dich darauf nicht: Ein Konto, das sich nur noch leeren lässt, ist kein funktionierendes Konto.

Die Sperre ist umkehrbar: Was Paragraf 8 Absatz 3 Satz 2 zusichert

Anders als bei einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme handelt es sich nicht um einen dauerhaften Zustand. Das Gesetz sieht die Rückkehr ausdrücklich vor: Die Geschäftsbeziehung kann wieder aufgenommen werden, sobald der Nutzer die ersuchten Informationen erteilt. Wer also erst durch die Sperre aufmerksam wird, hat die Angaben nachzureichen und ist danach wieder handlungsfähig.

Das nimmt dem Vorgang die Dramatik, die ihm mancherorts zugeschrieben wird, ändert aber nichts am praktischen Ärger. Zwischen Sperre und Freischaltung liegt eine Bearbeitungszeit, die niemand garantiert. Wer in dieser Zeit auf einen Kurs reagieren will, kann es nicht.

Regulierte Krypto-Börsen im VergleichRegulierte Krypto-Börsen im Vergleich

Die Erhebung vom 17. August 2026: 24 Hilfeartikel bei sechs Anbietern

Wie gut sind Anleger auf diesen Vorgang vorbereitet? Statt das zu schätzen, haben wir es gemessen. Am 17. August 2026 haben wir die öffentlich durchsuchbaren Hilfebereiche von sechs Krypto-Anbietern abgefragt, deren Hilfe-Schnittstelle offen zugänglich ist, und alle Artikel ausgewertet, die DAC8, CARF, die Selbstauskunft, die Steuer-Identifikationsnummer oder das Crypto-Asset Reporting Framework im Titel oder im Text nennen. Geprüft wurden Bitvavo, Bitpanda, BISON, Gemini, Luno und Bybit; jeder Abruf lieferte HTTP 200. Diese Auswertung hat cryptoticker.io am 17. August 2026 selbst erhoben.

Das Ergebnis in Zahlen: Fünf der sechs Anbieter führen überhaupt einen einschlägigen Hilfeartikel, zusammen 24 Stück. Bei einem Anbieter fand die Suche keinen. Die Verteilung ist ungleich: Bitpanda kommt allein auf elf Artikel, die größtenteils erklären, wo die Steuernummer im jeweiligen Land zu finden ist, darunter ein eigener Text für Deutschland, Österreich und die Schweiz. BISON, der Anbieter der Börse Stuttgart, führt vier, Bitvavo vier, Gemini drei, Luno zwei.

Wie aktuell die Seiten sind

Auffallend war das Aktualisierungsdatum. Bei BISON wurden vier der einschlägigen Artikel zwischen dem 11. und dem 16. August 2026 überarbeitet, bei Bitvavo zwei am 12. und 13. August. Diese Seiten sind also in Bewegung, während der Stichtag näher rückt. Was ein Anbieter dabei ändert, sagt das Datum allerdings nicht; wir haben nur den Zeitpunkt der letzten Änderung abgelesen und nicht die Änderung selbst.

Kein einziger geprüfter Hilfeartikel nennt den 1. Januar 2027

Der auffälligste Befund ist eine Leerstelle. In keinem der 24 Artikel kam der gesetzliche Stichtag für Bestandskunden vor. Weder „1. Januar 2027“ noch die englische Entsprechung noch der 31. Dezember 2026 tauchten auf. Ein Anbieter formuliert die Frist für bestehende Nutzer sinngemäß als „bis 2027“, ohne einen Tag zu nennen.

Ähnlich sieht es bei der Sperrmechanik aus. Genau ein Anbieter nennt in diesem Zusammenhang überhaupt eine Tagesfrist, und zwar 60 Tage. Diese Frist gilt dort ausdrücklich für Konten, die ab Januar 2026 eröffnet wurden, also für Neukunden nach Paragraf 7 Absatz 1. Der Korridor von 60 bis 90 Tagen aus Paragraf 8 Absatz 3, der für Bestandskunden die eigentliche Uhr in Gang setzt, kam in keinem der geprüften Texte vor.

Daraus lässt sich den Anbietern kein Vorwurf machen, und wir machen ihnen keinen. Das Gesetz verpflichtet sie, die Selbstauskunft einzuholen; es verpflichtet sie nicht, in einem öffentlichen Hilfeartikel einen Stichtag zu nennen. Die eigentliche Aufforderung erreicht dich ohnehin per E-Mail oder als Hinweis in der App, nicht über eine Hilfeseite. Der Befund sagt deshalb etwas anderes: Wer sich vorab informieren will, findet in den öffentlichen Erklärtexten die Frist nicht, an der alles hängt.

Ein geoeffnetes Vorhaengeschloss aus Messing auf einer Holzwerkbank, der Buegel aufgeklappt, daneben der zugehoerige Schluessel
Nach Paragraf 8 Absatz 3 Satz 2 kann die Geschäftsbeziehung wieder aufgenommen werden, sobald die Angaben vorliegen.

Steuer-ID, Steueransässigkeit und Geburtsort: Welche Angaben verlangt werden

Die deutsche Steuer-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern jeder in Deutschland gemeldeten Person zuteilt. Zu finden ist sie auf Steuerbescheiden und auf der Mitteilung, die nach der Zuteilung verschickt wurde. Wer sie nicht findet, kann sie beim Bundeszentralamt erneut anfordern; sie ändert sich im Lauf des Lebens nicht.

Neben der Nummer wird die steuerliche Ansässigkeit abgefragt, also der Staat, in dem du steuerlich geführt wirst. Bei einem Anbieter gehört zusätzlich der Geburtsort mit Ort und Land dazu. Den Abschluss bildet in allen Fällen eine Bestätigung, dass die Angaben richtig sind. Genau diese Bestätigung macht aus einer Datenabfrage eine Selbstauskunft im Sinne des Gesetzes, und Paragraf 6 KStTG regelt, wann sie gültig ist.

Falls du dich fragst, was mit diesen Angaben geschieht: Der Anbieter trägt sie in die jährliche Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ein. Wie diese Meldung aufgebaut ist und welche Vorgänge sie umfasst, haben wir in unserem Überblick zur DAC8-Meldepflicht der Krypto-Börsen beschrieben. Dieser Text hier behandelt die umgekehrte Richtung: was du dem Anbieter geben musst, damit er überhaupt melden kann.

Mehrere Steueransässigkeiten: Warum ein Umzug die Angabe verdoppelt

Wer in mehr als einem Staat steuerlich ansässig ist, muss alle betroffenen Staaten und alle zugehörigen Nummern angeben. Das betrifft mehr Menschen, als man vermutet: Grenzgänger, Auswanderer im Jahr des Umzugs, Personen mit Zweitwohnsitz im Ausland. Ein Anbieter weist in seinem Hilfebereich ausdrücklich darauf hin, dass alle Nummern zu hinterlegen sind, und beschreibt, wie sich weitere Einträge nachträglich ergänzen lassen.

Derselbe Anbieter nennt an dieser Stelle eine praktische Nebenwirkung, die es wert ist, gelesen zu werden: Für den Handel mit Aktien und ETFs auf derselben Plattform gilt bei ihm eine Einschränkung, wenn mehr als eine Steueransässigkeit hinterlegt ist. Das ist keine Vorgabe des KStTG, sondern eine Entscheidung des Anbieters, zeigt aber, dass die Angabe über die Meldepflicht hinaus wirken kann. Wer mehrere Ansässigkeiten hat, sollte die Bedingungen seines Anbieters daraufhin lesen. Eine Übersicht über die in Deutschland zugelassenen Häuser findest du in unserem Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.

Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im VergleichKrypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker im Vergleich

Echte Aufforderung oder Phishing: Woran du die Anfrage deiner Börse prüfst

Eine E-Mail, die nach Steuernummer und Ansässigkeit fragt und mit einer Kontosperre droht, ist die Vorlage für einen Betrugsversuch. Dass die echte Aufforderung genau so klingt, macht die Lage nicht leichter. Die Regel dagegen ist schlicht und gilt unabhängig davon, wie glaubwürdig eine Nachricht aussieht: Klick keinen Link in der Nachricht an, sondern öffne die App oder tippe die Adresse deiner Börse selbst ein. Echte Aufforderungen erscheinen dort ebenfalls, in der Regel als Hinweisbanner oder als Schritt im Kontobereich.

Zwei weitere Merkmale helfen. Keine Börse braucht für die Selbstauskunft dein Passwort, deinen Zwei-Faktor-Code oder deine Wallet-Wiederherstellungswörter; wer danach fragt, will etwas anderes. Und eine echte Aufforderung führt niemals zu einer Zahlung. Die Selbstauskunft kostet nichts.

Was der Stichtag mit anderen laufenden Fristen zu tun hat

Der 1. Januar 2027 ist nicht der einzige Termin, der derzeit auf Krypto-Konten zuläuft. Mehrere Anbieter haben in diesem Sommer Marktaustritte, Delistings und Umstellungen angekündigt, die deutlich früher wirksam werden; wir haben sie in einer Übersicht der laufenden Börsenfristen zusammengestellt. Der Unterschied ist wichtig: Jene Fristen zwingen zum Abziehen von Guthaben, diese hier verlangt nur eine Angabe.

Verbunden sind beide dennoch. Wer ohnehin gerade Konten auflöst oder Bestände verschiebt, sollte im selben Zug prüfen, ob bei den Konten, die bleiben, die Steuerangaben vollständig sind. Beides in einem Durchgang zu erledigen, kostet weniger Zeit als zweimal derselbe Weg durch dieselben Menüs.

Grenzen dieser Auswertung: Was wir nicht prüfen konnten

Die Erhebung erfasst nur, was öffentlich und maschinell durchsuchbar ist. Vier Einschränkungen gehören dazu.

Erstens die Grundgesamtheit. Von achtzehn geprüften Anbietern lieferten nur sechs eine offene, durchsuchbare Hilfe-Schnittstelle. Die übrigen zwölf, darunter mehrere Häuser mit großer deutscher Kundschaft, antworteten auf den automatisierten Abruf mit 403, 404 oder gar nicht. Über deren Hilfeinhalte sagt diese Auswertung nichts. Als Rangliste lässt sie sich folglich nicht lesen, und als solche ist sie auch nicht gemeint.

Zweitens der Kanal. Gemessen wurden Hilfeartikel, nicht E-Mails, App-Hinweise oder Ankündigungen im Kontobereich. Ein Anbieter kann den Stichtag seinen Kunden längst direkt genannt haben, ohne dass er in einem Hilfeartikel steht. Genau das ist sogar der wahrscheinlichere Weg.

Drittens der Zeitpunkt. Es handelt sich um eine Momentaufnahme eines einzigen Tages. Hilfeseiten ändern sich, und wie die Aktualisierungsdaten zeigen, geschieht das bei diesem Thema derzeit häufig.

Viertens die Umsetzung. Wir haben zu keinem Zeitpunkt ein Konto eröffnet, eine Selbstauskunft abgegeben oder eine Sperre ausgelöst. Wie ein Anbieter die Stufenfolge aus Paragraf 8 im Einzelnen ausgestaltet, lässt sich von außen nicht beobachten. Die Verfahrensdarstellung des Bundeszentralamts für Steuern beschreibt das Verfahren aus Sicht der Vollzugsbehörde und ist die zweite Quelle, an der wir die Fristen gegengelesen haben.

Selbstauskunft bei der Krypto-Börse: Was du daraus mitnimmst

  1. Prüfe, ob du Bestandskunde bist. Hast du dein Konto bis zum 31. Dezember 2025 eröffnet, gilt für dich die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027, und die Aufforderung steht dir wahrscheinlich noch bevor. Bei mehreren Konten lohnt der Durchgang durch alle; welche Anbieter in Deutschland zugelassen sind, zeigt unser Vergleich der regulierten Krypto-Börsen.
  2. Erledige die Angabe in der App, sobald sie auftaucht. Halte Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsort bereit und trage bei mehreren Ansässigkeiten alle ein. Geh dabei über die App oder die selbst eingetippte Adresse, nie über einen Link aus einer E-Mail. Wenn du dabei ohnehin im Konto bist, exportiere gleich deine Transaktionsdaten; passende Werkzeuge stehen im Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker.
  3. Notiere das Datum der ersten Aufforderung. Ab ihm läuft der Korridor von 60 bis 90 Tagen, nicht ab der Mahnung. Solltest du eine Sperre erreicht haben, reicht das Nachliefern der Angaben zur Wiederaufnahme; ein Anbieterwechsel ist dafür nicht nötig. Wer trotzdem wechseln will, findet die Alternativen in unserer Übersicht der besten Krypto-Börsen.

(Stand: 17. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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