Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Ripple kann 83 Millionen Dollar in gestohlenen XRP nicht einfrieren: Was du bei Verwahrung und Einzahlung prüfst

Der Angreifer aus dem Bitget-Vorfall hat rund 83 Millionen Dollar in XRP weiterbewegt, und Ripple hat technisch kein Mittel dagegen. Was sich sperren lässt, was nicht, und warum eine Kontosperre auch Anleger trifft, die mit der Sache nichts zu tun haben.

Zwei Münzen auf dunklem Stahl: die linke vollständig in einem milchigen Eisblock eingeschlossen, die rechte frei daneben im Licht
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Kategorien: Hacks & Sicherheit

Wenn Coins gestohlen werden, entscheidet nicht der gute Wille eines Unternehmens darüber, ob die Beute eingefroren werden kann, sondern die Bauart des jeweiligen Token. Der Fall der vergangenen Tage zeigt das in aller Deutlichkeit: Der Angreifer, der bei der Handelsplattform Bitget Vermögenswerte in dreistelliger Millionenhöhe abgezogen hat, konnte rund 83 Millionen Dollar in XRP ungehindert weiterschieben. Ripple hat dagegen kein Mittel. Bei Stablecoins sah es anders aus, dort griffen die Herausgeber durch, allerdings nur bei einem verschwindend kleinen Teil der Summe.

Für dich als Halter in Deutschland folgt daraus eine Frage, die du vor dem nächsten Kauf beantworten solltest: Welche deiner Bestände könnte überhaupt jemand sperren, und wer wäre das? Die Antwort fällt für native Coins anders aus als für herausgegebene Token, und sie fällt in der Selbstverwahrung anders aus als auf einem Börsenkonto. Dieser Text sortiert die Technik, benennt die praktischen Folgen und zeigt, an welcher Stelle eine Kontosperre auch Anleger trifft, die mit dem Diebstahl nichts zu tun haben.

Was seit Donnerstag passiert ist: 103 Millionen XRP auf fünf Konten

Bei Bitget wurden nach Angaben des Unternehmens am Donnerstag, dem 24. September 2026, Vermögenswerte auf Adressen des Angreifers übertragen. Die Schadenssumme wurde mehrfach nach oben korrigiert. Die erste Schätzung lag bei 351,6 Millionen Dollar, kurz darauf war von 388 Millionen die Rede, am Freitag nannte das Unternehmen 387,5 Millionen Dollar. Die Plattform begründet die Anhebung damit, dass beim Nachverfolgen der Transaktionen weitere Übertragungen in Zcash und auf Tron gefunden wurden, und nicht mit einer zweiten Angriffswelle. Diese Spanne von 351,6 bis 387,5 Millionen Dollar glätten wir hier bewusst nicht, weil sie zeigt, wie unsicher die Zahlenlage in den ersten Tagen nach einem Vorfall ist.

Auf den XRP entfiel ein eigener Block. Knapp 103 Millionen XRP wurden nach der Darstellung von CoinDesk am Donnerstag abgezogen und auf fünf Konten verteilt. Am Samstag begann die Bewegung: Um 04:32 Uhr UTC lagen noch rund 70 Millionen Token in den ursprünglichen fünf Konten, etwa acht Stunden später waren es 49 Millionen. Zwei Konten, die zuvor je 20 Millionen XRP hielten, standen danach bei ungefähr 23 beziehungsweise 55 Token, ein drittes bei 5,8 Millionen.

Die Rechnung dahinter lässt sich nachvollziehen. Bei einem XRP-Kurs von 1,54 Dollar, wie ihn CoinGecko am 27. September 2026 um 12:49 Uhr UTC ausweist, entsprechen die bewegten rund 54 Millionen Token etwa 83 Millionen Dollar, die verbliebenen 49 Millionen Token rund 75 Millionen Dollar. Beide Zahlen decken sich mit den Angaben, die CoinDesk am Samstag veröffentlicht hat.

Warum Ripple natives XRP nicht einfrieren kann

Die entscheidende Auskunft steht in der technischen Dokumentation des XRP Ledger selbst, und sie ist unmissverständlich. Dort heißt es wörtlich: "No one can freeze XRP in the XRP Ledger." Niemand kann XRP im XRP Ledger einfrieren. Ergänzend stellt die Dokumentation klar, dass Adressen kein XRP herausgeben können und dass ein netzweites Einfrieren auf XRP nicht anwendbar ist.

Der Grund liegt in der Rolle des Token. XRP ist der native Vermögenswert des Netzwerks, vergleichbar mit der Rolle, die Ether im Ethereum-Netzwerk spielt. Native Vermögenswerte haben keinen Herausgeber, der eine Position im Nachhinein sperren könnte. Die Einfrierfunktionen des XRP Ledger richten sich ausschließlich an Herausgeber von Token, die auf diesem Netzwerk aufsetzen.

Individual Freeze, Global Freeze und No Freeze: die drei Schalter im XRP Ledger

Das Netzwerk kennt laut Dokumentation drei Einstellungen, und alle drei betreffen ausschließlich herausgegebene Token:

  • Individual Freeze: Ein Herausgeber friert die Verbindung zu genau einer Gegenpartei ein. Diese kann ihren Bestand dann nicht mehr verringern, außer durch eine direkte Zahlung an den Herausgeber zurück.
  • Global Freeze: Der Herausgeber friert sämtliche von ihm herausgegebenen Token bei allen Gegenparteien gleichzeitig ein.
  • No Freeze: Der Herausgeber gibt die Möglichkeit des individuellen Einfrierens dauerhaft aus der Hand. Ein netzweites Einfrieren bleibt ihm erhalten, lässt sich danach aber nie wieder abschalten.

Wer diese Liste liest, erkennt die Lücke sofort. Alle drei Schalter setzen einen Herausgeber voraus. Bei XRP gibt es ihn nicht, also greift keiner davon. Das ist keine Nachlässigkeit von Ripple, sondern eine Eigenschaft des Netzwerks, die seit Jahren dokumentiert ist und für jeden Halter gleichermaßen gilt, auch für dich.

Ein grobmaschiges Schleppnetz im dunklen Wasser hält einige Münzen fest, während andere durch die zu weiten Maschen nach unten gleiten
Rund 320.000 Dollar in Stablecoins wurden eingefroren, während ein dreistelliger Millionenbetrag in nativen Coins weiterlief.

Native Coins gegen Herausgeber-Token: die Trennlinie, die über das Einfrieren entscheidet

Für die Praxis brauchst du nur eine einzige Unterscheidung. Ein nativer Coin ist der Grundwert eines Netzwerks. Bitcoin im Bitcoin-Netzwerk, Ether im Ethereum-Netzwerk, XRP im XRP Ledger, SOL im Solana-Netzwerk. Niemand hat hier einen Schalter, mit dem sich fremde Guthaben sperren ließen. Ein Herausgeber-Token dagegen ist ein Vertrag, den ein Unternehmen oder ein Programm auf einem fremden Netzwerk ausgibt. Dazu zählen die großen Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere und ein großer Teil dessen, was unter dem Sammelbegriff Real World Assets gehandelt wird.

Bei Herausgeber-Token liegt die Kontrolle beim Herausgeber, und wie weit sie reicht, steht im jeweiligen Vertrag. Tether und Circle können Adressen auf eine Sperrliste setzen. Auf Solana lässt sich bei bestimmten Token-Standards eine Freeze Authority hinterlegen, die Guthaben stilllegt, teils sogar zurückholt. Ob ein Token diese Funktion trägt, steht in seinen Vertragsdaten und lässt sich vor dem Kauf nachsehen.

Daraus folgt ein unbequemer Doppelbefund. Genau die Eigenschaft, die deine Coins vor fremdem Zugriff schützt, nimmt dir im Schadensfall jede Aussicht auf eine technische Rückholung. Und genau die Eigenschaft, die eine Rückholung möglich macht, gibt einem Unternehmen die Macht, auch dein reguläres Guthaben stillzulegen. Beides ist dieselbe Funktion, nur aus zwei Richtungen betrachtet.

Was Circle und Tether tatsächlich erreicht haben

Im Bitget-Fall haben die Stablecoin-Herausgeber gehandelt. Circle und Tether froren nach den vorliegenden Berichten rund 320.000 Dollar in USDC und USDT ein, die dem Vorfall zugeordnet werden konnten. Diese Zahl ist die eigentliche Lehre des Falls: Gemessen an einer Schadenssumme von 387,5 Millionen Dollar sind 320.000 Dollar weniger als ein Promille.

Das liegt nicht an mangelnder Bereitschaft der Herausgeber, sondern daran, welche Werte der Angreifer gehalten hat. Wer Beute in nativen Coins bewegt, ist für dieses Instrument unerreichbar. Bitget selbst erklärte, ein eigener Schutzfonds decke den Verlust und die Guthaben der Kunden blieben unberührt. Das ist eine Zusage des Unternehmens, keine technische Rückholung.

Selbstverwahrung heißt: niemand friert ein, auch nicht für dich

Die naheliegende Schlussfolgerung lautet, Coins von der Börse zu holen. Das löst ein Problem und schafft ein zweites. In der Selbstverwahrung auf einer eigenen Hardware-Wallet hat kein Unternehmen Zugriff auf deine Schlüssel. Keine Plattform kann dein Guthaben sperren, keine Insolvenz eines Verwahrers reißt es mit, keine Sperrliste erreicht dich.

Der Preis dafür steht in derselben Zeile. Wenn dir jemand die Schlüssel entwendet, gibt es keine Stelle, die den Vorgang anhält. Es gibt keinen Kundendienst, keinen Schutzfonds und keinen Herausgeber, der eine Adresse sperrt. Bei nativen Coins ist der Abgang endgültig, sobald die Transaktion bestätigt ist. Wer sich für diesen Weg entscheidet, übernimmt die Rolle, die auf der Börse der Verwahrer ausfüllt, samt aller Pflichten. Welche Geräte dafür in Frage kommen und worin sie sich unterscheiden, zeigt unser Vergleich der Hardware-Wallets.

Sinnvoll ist deshalb selten die Entscheidung für ein Extrem, sondern eine Aufteilung nach Verwendungszweck. Bestände, die du längere Zeit halten willst, gehören in die Selbstverwahrung. Beträge, mit denen du kurzfristig handelst, bleiben dort, wo du sie brauchst. Und die Sicherung deiner Wiederherstellungswörter entscheidet am Ende über beides.

Wenn markierte Coins auf deinem Konto landen: die Sperre trifft auch Unbeteiligte

Dieser Punkt wird in der Berichterstattung regelmäßig übersehen, und er betrifft dich unmittelbar. Zwar kann niemand native Coins im Netzwerk sperren, sehr wohl aber kann eine Handelsplattform ein Konto sperren, auf dem solche Coins eingehen. Genau das ist der Hebel, der im Ernstfall greift: Eine Börse, die gestohlene XRP empfängt, kann das Empfängerkonto einschränken und Auszahlungen unterbinden. Die Plattform kann die Coins nicht anhalten, solange sie in der Wallet des Täters liegen, aber sie kann den Ausgang schließen, sobald jemand sie zu Geld machen will.

Der Haken daran: Die Plattform sieht in diesem Moment nur, dass Mittel mit auffälliger Herkunft eingegangen sind. Ob du der Täter bist oder ein Käufer, der die Coins ahnungslos in einem Direktgeschäft erworben hat, klärt sich erst später. Bis dahin steht dein Konto still, samt aller übrigen Bestände darauf. Europäische Geldwäschevorschriften und die Sorgfaltspflichten aus der Krypto-Verordnung MiCA verpflichten die Anbieter dazu, solchen Hinweisen nachzugehen, und sie tun es im Zweifel schnell.

Der zugeschweißte Einwurfschlitz eines stählernen Nachttresors, obenauf eine Münze mit Bitcoin-Zeichen, die nicht mehr hineinpasst
Sperren lässt sich der Ausgang, nicht der Coin: Eine Börse hält markierte Mittel erst auf, wenn jemand sie auszahlen will.

Woran du problematische Herkunft vor dem Kauf erkennst

Eine vollständige Prüfung der Herkunft kannst du als Privatanleger nicht leisten, ein paar belastbare Anhaltspunkte gibt es dennoch. Direktgeschäfte mit Unbekannten außerhalb regulierter Plattformen sind der Hauptweg, auf dem markierte Mittel in private Hände gelangen. Ein spürbarer Abschlag gegenüber dem Börsenkurs ist ein Warnzeichen und kein Schnäppchen, denn niemand verkauft ohne Grund unter Marktpreis. Kommt zusätzlich Druck ins Spiel, die Sache schnell abzuwickeln, gehört das Geschäft abgebrochen.

Wer über eine in der EU zugelassene Plattform kauft, verlagert diese Prüfung auf den Anbieter. Das ist der praktische Vorteil einer Zulassung, der sich im Alltag selten zeigt und im Schadensfall alles entscheidet. Welche Anbieter hierzulande unter Aufsicht arbeiten, führt unsere Übersicht der regulierten Kryptobörsen auf.

Was MiCA von Verwahrern verlangt, und was es nicht leistet

Seit die europäische Krypto-Verordnung MiCA vollständig gilt, brauchen Anbieter, die Kunden in Deutschland verwahren oder Handel anbieten, eine Zulassung. Damit verbunden sind Pflichten zur Trennung der Kundenbestände vom eigenen Vermögen, zur Organisation der Verwahrung und zur Haftung für Verluste, die aus dem Betrieb der Plattform stammen. Welche Auflagen im Einzelnen gelten und bis wann Unternehmen sie erfüllen mussten, haben wir im Überblick zu den MiCA-Lizenzpflichten zusammengestellt.

Was MiCA dagegen nicht schafft: Die Verordnung ändert nichts an der Technik der Netzwerke. MiCA verschafft keiner Behörde und keinem Unternehmen die Möglichkeit, native Coins im Nachhinein anzuhalten. Geregelt wird, wie ein Anbieter mit deinem Guthaben umzugehen hat, solange er es hält. Ist es abgeflossen, greifen Aufsichtsrecht und Zivilrecht, aber kein technischer Schalter.

Ein zweiter Unterschied ist für die Einordnung wichtig. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Bankguthaben bis 100.000 Euro je Kunde und Institut absichert, gilt für Kryptowerte nicht. Vorausgesetzt werden Einlagen bei einem Kreditinstitut. Wer Coins bei einer Handelsplattform liegen hat, hält eine Forderung gegen dieses Unternehmen und keine gesicherte Einlage.

Schutzfonds einer Börse: ein Versprechen, keine Einlagensicherung

Bitget verweist im aktuellen Fall auf den eigenen Schutzfonds. Solche Fonds sind in der Branche verbreitet und haben in einzelnen Fällen tatsächlich getragen. Rechtlich sind sie eine freiwillige Zusage des Unternehmens. Höhe, Zusammensetzung und Auszahlungsbedingungen bestimmt der Anbieter selbst, eine staatliche Aufsicht über diese Mittel gibt es nicht, und ein einklagbarer Anspruch des einzelnen Kunden ergibt sich daraus im Regelfall nicht.

Daraus folgt keine pauschale Warnung, wohl aber eine Prüffrage vor der Kontoeröffnung: Wie groß ist der Fonds im Verhältnis zu den verwahrten Kundenbeständen, wie transparent weist der Anbieter ihn aus, und in welchen Werten hält er ihn? Ein Fonds, der überwiegend aus dem eigenen Plattform-Token besteht, verliert genau dann an Wert, wenn er gebraucht wird. Veröffentlicht ein Anbieter weder Höhe noch Zusammensetzung, ist die Zusage für dich nicht überprüfbar, und du solltest sie entsprechend gewichten.

Steuer und Anzeige: was nach einem Diebstahl in Deutschland zählt

Wenn dich ein Vorfall selbst trifft, verschiebt sich die Frage von der Technik zur Dokumentation. Für das Finanzamt kommt es darauf an, ob und wie du den Abgang belegen kannst. Welche Nachweise verlangt werden und welche Behandlung realistisch ist, ordnen wir im Beitrag zu gestohlenen Coins und dem steuerlichen Nachweis ein.

Unabhängig davon gilt: Sichere Belege, solange sie verfügbar sind. Kontoauszüge der Plattform, Transaktionskennungen der betroffenen Überweisungen, die Empfängeradressen und den Schriftverkehr mit dem Anbieter. Nach einem Vorfall werden Oberflächen umgebaut und Verläufe gekürzt, und was du heute exportieren kannst, ist in einigen Wochen womöglich nicht mehr abrufbar. Ein Export als Datei ist einem Bildschirmfoto vorzuziehen, weil er die Kennungen maschinenlesbar enthält.

Der Bitget-Auszahlungsplan: welche Termine für Restguthaben gelten

Für alle, die dort Guthaben liegen haben, ist der Zeitplan die konkreteste Information des Falls. Das Unternehmen öffnet die Auszahlungen gestaffelt statt auf einen Schlag. Den Anfang machen Bitcoin-Auszahlungen am 28. September, Ether folgt über die unterstützten Netzwerke am 29. September, USDT am 30. September. Die übrigen Token, Fiat-Dienste und Direktgeschäfte zwischen Nutzern sollen bis zum 2. Oktober zurückkehren.

Praktisch heißt das: Prüfe zum jeweiligen Termin zuerst, ob eine kleine Testauszahlung durchläuft, bevor du einen größeren Betrag anweist. Rechne in den ersten Stunden mit Verzögerungen, weil viele Nutzer gleichzeitig auszahlen. Und halte fest, wann du welchen Auftrag erteilt hast. Die Einzelheiten zum Ablauf und zu den Stufen haben wir bei der Ankündigung zur Wiederaufnahme der Auszahlungen aufgeschrieben.

Was dieser Fall über die kommenden Monate aussagt

Zwei Entwicklungen zeichnen sich ab. Die erste betrifft die Stablecoins. Je häufiger Herausgeber Adressen sperren, desto stärker wird ihre Rolle als Kontrollinstanz sichtbar, und desto mehr rückt die Frage in den Vordergrund, nach welchen Regeln sie das tun. Für Halter ist das ein Zielkonflikt: Dieselbe Funktion, die im Diebstahlsfall hilft, ist im Alltag ein Risiko für das eigene Guthaben.

Die zweite betrifft die Handelsplätze. Weil Angreifer erkennbar in native Coins ausweichen, verlagert sich die Abwehr an die Ein- und Ausgänge, also auf die Plattformen. Zu erwarten sind engere Prüfungen bei Einzahlungen und mehr vorläufige Kontosperren. Für dich als redlichen Nutzer bedeutet das vor allem eines: Der Weg, auf dem du Coins erwirbst, wird wichtiger als der Preis, zu dem du sie bekommst.

Gestohlene Coins und die Grenzen des Einfrierens: Was du daraus mitnimmst

  1. Sortiere deine Bestände nach Bauart. Native Coins wie Bitcoin, Ether oder XRP kann niemand sperren, Herausgeber-Token wie USDT und USDC sehr wohl. Schreibe dir für jede Position auf, wer im Ernstfall handeln könnte, und wähle den Verwahrweg danach. Für die Selbstverwahrung findest du die passenden Geräte im Hardware-Wallet-Vergleich.
  2. Kaufe dort, wo die Herkunftsprüfung jemand anderes übernimmt. Ein Direktgeschäft mit Abschlag spart ein paar Prozent und kann dein Konto für Wochen stilllegen, wenn markierte Mittel darin stecken. Welche Anbieter in der EU unter Aufsicht arbeiten, steht in der Übersicht der regulierten Kryptobörsen.
  3. Prüfe die Zusagen deines Verwahrers, bevor du sie brauchst. Schutzfonds sind freiwillige Versprechen ohne Einlagensicherung dahinter, und MiCA regelt den Umgang mit deinem Guthaben, nicht die Technik der Netzwerke. Welche Pflichten die Anbieter treffen, liest du im Überblick zu den MiCA-Lizenzpflichten.

Quellen zum Nachlesen: die technische Dokumentation des XRP Ledger zu den Freeze-Funktionen sowie der Bericht von CoinDesk zur Bewegung der gestohlenen XRP.

(Stand: 27. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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