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Cardano CIP-0113 live: Emittenten können regulierte Token jetzt einfrieren und einziehen, ADA fällt 10,3 Prozent

Die Cardano Foundation hat am 7. Oktober 2026 den Standard CIP-0113 auf dem Mainnet freigeschaltet: Herausgeber können Sperr-, Einzugs- und KYC-Regeln direkt in einen Token schreiben, durchgesetzt vom Netzwerk. ADA selbst bleibt erlaubnisfrei übertragbar und notiert bei 0,2294 Dollar, 10,32 Prozent unter dem Vortag.

Messing-Siegelstempel mit eingraviertem Rautensymbol presst dunkelroten Siegellack auf eine Metallplatte
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Die Cardano Foundation hat am 7. Oktober 2026 den Token-Standard CIP-0113 auf dem Mainnet freigeschaltet. Emittenten können damit Regeln direkt in einen Token schreiben: Wer ihn halten darf, wie viel pro Transfer bewegt werden kann, und ob ein befugter Dritter ihn einfrieren oder einziehen darf. Das Netzwerk setzt diese Regeln bei jedem Transfer, bei jeder Ausgabe und bei jeder Verbrennung selbst durch.

Der Kurs von Cardano liegt zur gleichen Zeit bei 0,2294 Dollar und damit 10,32 Prozent unter dem Stand von vor 24 Stunden. Beides hat weniger miteinander zu tun, als die Gleichzeitigkeit vermuten lässt. ADA selbst fällt nicht unter den neuen Standard, und der Tagesverlust reiht sich in einen Marktrutsch ein, der auch Bitcoin und Ether erfasst hat.

CIP-0113 auf dem Mainnet: Was die Cardano Foundation am 7. Oktober freigeschaltet hat

Freigeschaltet wurde eine Plattform für sogenannte programmierbare Token, zusammen mit dem offenen Standard CIP-0113. Die Spezifikation definiert programmierbare Token als Vermögenswerte, die „die erfolgreiche Ausführung eines Skripts erfordern, um den Besitzer zu wechseln". Hinter dieser knappen Formulierung steckt eine Verschiebung: Bisher lag die Durchsetzung von Vorschriften bei dem, der den Token herausgibt, oder bei der Handelsplattform, über die er läuft. Künftig liegt sie in der Kette.

Der Schritt kam ohne Hard Fork. Die Spezifikation beschreibt ausdrücklich das Ziel, Transferlogik mit bereits vorhandenen Bausteinen des Protokolls abzubilden, statt dessen Regeln zu ändern. Programmierbare Token bleiben native Vermögenswerte auf Cardano und laufen weiter im erweiterten UTXO-Modell. Wallets, Explorer und Anwendungen behandeln sie deshalb technisch wie bisherige Token.

Neu ist das Vorhaben nicht. Die Cardano Foundation hatte die Plattform und den Standard bereits am 9. März 2026 vorgestellt, damals an eine Vorschau-Umgebung auf dem Preview-Testnetz angebunden, ohne echte Mittel. Zwischen der Vorstellung im März und der Freischaltung im Oktober liegen mehrere unabhängige Sicherheitsprüfungen; welche Prüfer beteiligt waren, hat die Stiftung nicht benannt. Die Swiss Capital Markets and Technology Association hat den Standard anerkannt. An Werkzeugen stehen zum Start die Wallets Eternl und GeroWallet, der Block-Explorer CardanoScan und die Entwicklerbibliothek BloxBean bereit.

Frederik Gregaard, Vorstandschef der Cardano Foundation, fasst den Anspruch in einem von CoinCodex wiedergegebenen Zitat so zusammen: „The rules have to travel with the asset and be enforced every time it moves." Die Regeln sollen also mit dem Vermögenswert reisen und bei jeder Bewegung greifen, statt an der Stelle zu hängen, an der er gerade verwahrt wird.

Programmierbare Token: Wie das Netzwerk jeden Besitzerwechsel freigibt

Die Mechanik ist in der Spezifikation offengelegt. Programmierbare Token liegen an einer gemeinsamen Skriptadresse, dem programmableLogicBase. Jede Bewegung von dort verlangt einen Aufruf einer globalen Logik, die den Vorgang an eine zuständige Teilfunktion weitergibt: eine für gewöhnliche Transfers, eine für Eingriffe Dritter, eine für das Umbauen eigener Bestände.

Über die Zulässigkeit eines Transfers entscheidet ein token-eigenes Skript, der transferLogicScript. Die Spezifikation nennt als Beispiele Erlaubnislisten, Obergrenzen je Transfer und Compliance-Vorgaben. Wer Token ausgeben oder verbrennen darf, regelt ein zweites Skript, der issuanceLogicScript.

Registry-Nachweis: Unregistrierte Token laufen weiter wie gewöhnliche Native Assets

Ein Punkt der Spezifikation ist für Halter wichtiger als jede Skriptbezeichnung: Ein Registrierungsnachweis zeigt, ob eine Token-Politik überhaupt angemeldet ist. Nur angemeldete Token müssen die Logik ihres Teilstandards ausführen. Nicht angemeldete Token verhalten sich wie gewöhnliche native Vermögenswerte auf Cardano, also so wie bisher. Die neuen Befugnisse entstehen je Token und nur dort, wo ein Emittent sie eingebaut hat. Flächendeckend greifen sie nicht, rückwirkend ebenfalls nicht.

Verchromte vierarmige Drehsperre aus Stahl in einem dunklen Kontrollgang vor einer verriegelten Stahltür
Jeder Transfer eines registrierten Tokens läuft künftig durch eine Prüfstelle im Protokoll, bevor der Besitz wechselt.

Freeze and Seize: Der Teilstandard, der Einfrieren, Entsperren und Einziehen erlaubt

Der Kernstandard selbst definiert kein Einfrieren. Diese Funktionen stehen in einem Teilstandard, den die Spezifikation „Freeze and Seize" nennt und der drei Vorgänge anbietet: einfrieren, entsperren und einziehen. Die Spezifikation beschreibt ihn als vereinfachten Stablecoin-Vertrag mit Compliance-Funktionen. Ein solcher Teilstandard verlangt Unterschriften eines festgelegten Schlüsselkreises, in der Spezifikation „Substandard Admin" genannt. Wer in diesem Kreis sitzt, entscheidet nicht der Standard, sondern der Emittent.

Für Stablecoins und tokenisierte Wertpapiere ist das der eigentliche Zweck der Übung. Die Begründung der Spezifikation nennt beide Gruppen namentlich und führt als Mangel auf, dass Herausgeber mit einfachen nativen Token keine Compliance-Vorgaben erzwingen und keine Guthaben sperren können.

thirdPartyLogicScript: Wenn ein Dritter Token ohne Zustimmung des Halters bewegt

Die weitreichendste Befugnis trägt in der Spezifikation den Namen thirdPartyLogicScript. Diese Befugnis ist optional und erlaubt Handlungen ohne Erlaubnis des Halters. Die Spezifikation führt dazu ausdrücklich Einzugsvorgänge und erzwungene Transfers auf.

Partial Seizure und Wipe: Teileinzug und Einzug mit anschließender Verbrennung

Beschrieben sind mehrere Abstufungen. Ein Teileinzug nimmt nur einen Anteil des Bestands. Ein als „Wipe" bezeichneter Vorgang zieht ein und verbrennt anschließend. Ein „Top-up" geht in die andere Richtung und schreibt zu. Eine Nebenbedingung der Spezifikation ist dabei bemerkenswert sachlich: Eingriffe Dritter müssen die betroffenen Guthaben tatsächlich verändern, dürfen also nicht als leere Transaktion durchlaufen.

Wer in dieser Logik eine Nähe zu bekannten Mechanismen auf anderen Ketten sieht, liegt richtig. Auf Solana hatten wir am 13. September 2026 beschrieben, wie Clawback- und Freeze-Funktionen bei tokenisierten Werten dort funktionieren. Der Unterschied liegt in der Bauweise, nicht im Ergebnis: Cardano verankert die Befugnis in einem offenen Standard mit Teilstandards, statt in Erweiterungen eines Token-Programms.

Der BaFin Standard in der Spezifikation: Ein Compliance-Baustein von FluidTokens

Für deutsche Leser steht in der Liste der Teilstandards ein Eintrag, der aufhorchen lässt. Die Spezifikation führt einen „BaFin Standard" auf und beschreibt ihn als regelkonformen Token-Standard, entwickelt von FluidTokens. Der Name verweist auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Maßstab, nicht auf eine Beteiligung der Behörde: Die Spezifikation nennt FluidTokens als Entwickler, nicht die BaFin.

Praktisch heißt das, dass ein Emittent, der deutsche Vorgaben erfüllen will, einen vorgefertigten Regelsatz nehmen kann, statt eigene Logik zu schreiben. Für den Halter heißt es, dass hinter einem Token auf Cardano künftig ein Regelwerk stehen kann, das sich an deutschem Aufsichtsrecht orientiert, samt der Sperrbefugnisse, die dazugehören.

MiCA und Geldwäscheregeln: Sperrfunktionen sind für Emittenten in der EU Pflichtprogramm

Die technische Entwicklung läuft hier auf die Rechtslage zu. Wer in der EU einen wertreferenzierten Token oder einen E-Geld-Token herausgibt, braucht nach der Verordnung über Märkte für Kryptowerte eine Zulassung und muss Verfahren vorhalten, mit denen er aufsichtsrechtliche Anordnungen umsetzen kann. Das europäische Geldwäscherecht verlangt von verpflichteten Unternehmen zudem, Gelder im Zusammenhang mit Sanktionen festzusetzen. Eine Kette, die Sperrbefugnisse erst gar nicht abbilden kann, macht beides zu einer Frage des guten Willens des Emittenten.

Für dich als Halter ist der Umkehrschluss der interessantere: Ein Token, der aufsichtsrechtlich sauber sein soll, wird in der Regel sperrbar sein. Sperrbarkeit ist dort kein Konstruktionsfehler, sondern die Bedingung der Zulässigkeit. Welche Stablecoins in Europa unter welcher Aufsicht stehen, zeigt unsere Übersicht der Stablecoins.

Depot-Lage in Deutschland: Welche Token auf Cardano überhaupt unter CIP-0113 fallen

Die Antwort ist zum Stand dieses Artikels überschaubar: fast keine. Der Standard ist seit einem Tag auf dem Mainnet verfügbar, und Verfügbarkeit ist nicht Verbreitung. Dass Eternl, GeroWallet, CardanoScan und BloxBean ihn unterstützen, sagt nichts darüber, wie viele Emittenten ihn tatsächlich nutzen werden.

Für deinen Bestand ergeben sich daraus drei konkrete Fragen. Erstens: Hältst du ADA, ist nichts zu tun, denn ADA ist kein programmierbarer Token und bleibt erlaubnisfrei übertragbar. Zweitens: Hältst du einen Stablecoin oder einen tokenisierten Wert auf Cardano, lohnt der Blick in die Bedingungen des Herausgebers, ob er auf den neuen Standard umstellt und welchen Teilstandard er wählt. Drittens: Kommt ein neuer tokenisierter Fonds oder eine Anleihe auf Cardano, gehört die Frage nach den Sperr- und Einzugsbefugnissen in die Prüfung vor dem Kauf.

Dass eigene Schlüssel hier nur begrenzt helfen, ist der unbequeme Teil. Selbstverwahrung schützt davor, dass eine Handelsplattform über deinen Bestand verfügt. Gegen eine Regel, die im Token selbst steckt, schützt sie nicht, weil die Prüfung im Protokoll stattfindet und nicht in der Wallet. Die Grenze dieser Schutzwirkung gehört zum Verständnis des Standards dazu.

Kreditsicherheiten und Lending: Was die Implementierungsunterlagen Plattformen empfehlen

Einen Hinweis aus den Unterlagen der Stiftung sollte jeder lesen, der Token als Kreditsicherheit hinterlegt oder annimmt. Lending-Plattformen wird empfohlen, die Regelsätze eines Tokens zu prüfen, bevor sie ihn als Sicherheit akzeptieren, denn bestimmte Konfigurationen erlauben befugten Dritten, Token ohne Zustimmung des Halters zu verschieben.

Die Folge für ein Kreditgeschäft liegt auf der Hand. Eine Sicherheit, die ein Dritter einziehen kann, ist keine verlässliche Sicherheit. Die Spezifikation selbst schreibt dazu den passenden Satz: Integratoren müssen die Befugnisse Dritter je Teilstandard prüfen, weil die Einhaltung von CIP-0113 allein diese Frage nicht beantwortet. Die Frage nach der Einzugsfähigkeit eines hinterlegten Tokens stellt bislang kein Anbieter von sich aus.

Zwei Hände halten ein markenloses schwarzes Taschengerät mit erloschenem Display neben einer gestanzten Metallplatte und einem Schlüsselbund
Eigene Schlüssel entscheiden darüber, wer auf ein Konto zugreift, nicht darüber, welche Regeln in einem Token stecken.

Status „Proposed": Der Standard ist formal noch nicht endgültig

Ein Detail bremst die Einordnung, und es stammt aus der Spezifikation selbst. CIP-0113 trägt dort den Status „Proposed", also vorgeschlagen, in der Kategorie Tokens, angelegt am 14. Januar 2023 und als Antwort auf das Problempapier CPS-0003. Die Stiftung hatte im März formuliert, man arbeite weiter daran, CIP-0113 zu einem produktionsreifen Standard zu verfeinern.

Zwischen einem Standard mit dem Status „vorgeschlagen" und einer Plattform, die auf dem Mainnet läuft, besteht also eine Lücke. Ein Widerspruch ist das nicht, weil ein CIP seinen Status im Cardano-Prozess erst spät wechselt, aber sie ist ein Grund, Ankündigungen von Emittenten abzuwarten, statt aus der Freischaltung auf eine Welle regulierter Token zu schließen. Offen bleibt auch, wer die Protokollparameter ändern darf: Die Spezifikation legt die Änderungsbefugnis nicht fest und verlangt, dass jede Inbetriebnahme sie selbst dokumentiert.

ADA bei 0,2294 Dollar: 10,3 Prozent Tagesverlust im breiten Marktrutsch

Der Kursteil gehört getrennt betrachtet. ADA notiert bei 0,2294 Dollar, 10,32 Prozent unter dem Stand von vor 24 Stunden, 5,54 Prozent unter dem der Vorwoche und 4,55 Prozent über dem Stand von vor 30 Tagen. Die Marktkapitalisierung liegt bei 8,61 Milliarden Dollar, der Handelsumsatz der letzten 24 Stunden bei 597,6 Millionen Dollar, der Rang bei 17. Das Tageshoch lag bei 0,2579 Dollar. Alle Werte sind Stand Donnerstagnachmittag und bewegen sich fortlaufend.

Der Tagesverlust ist kein Alleingang. Bitcoin lag am Donnerstagnachmittag bei 81.265 Dollar und 2,54 Prozent im Minus, Ether bei 2.428 Dollar und 5,36 Prozent im Minus. Den Zusammenhang zwischen Abflüssen aus Bitcoin-Indexfonds, dem Zinspfad der US-Notenbank und dem Rutsch hatten wir am Vormittag gesondert beschrieben. Dass ADA stärker nachgibt als die beiden größten Kryptowerte, ist das übliche Muster eines Marktes mit nachlassender Risikobereitschaft, in dem kleinere Werte stärker schwanken.

Zwischen der Freischaltung und dem Kursverlauf eine Ursache zu sehen, wäre eine Behauptung ohne Grundlage. Keine der ausgewerteten Berichte stellt diesen Zusammenhang her, und einer von ihnen hält ausdrücklich fest, dass der Kursverlauf keinen Beleg für eine Wirkung der Umstellung liefert. Eine Erwartung lässt sich dagegen sachlich begründen: Gelingt es Cardano, regulierte Emittenten anzuziehen, entsteht Nachfrage nach Blockplatz und damit nach ADA für Transaktionsgebühren. Ob das eintritt, hängt an Emittenten, nicht an Code.

Wie es weitergeht: Diese Signale zeigen, ob der Standard Anwender findet

Drei Dinge lassen sich beobachten, ohne auf Einschätzungen angewiesen zu sein. Das erste ist die Zahl angemeldeter Token-Politiken, denn der Registrierungsnachweis ist öffentlich in der Kette hinterlegt. Das zweite sind Mitteilungen von Stablecoin-Herausgebern und Fondsanbietern über eine Umstellung. Das dritte ist der Statuswechsel von CIP-0113 vom Vorschlag zum verabschiedeten Standard.

Bis dahin ändert sich für Halter von ADA nichts. Für jeden, der tokenisierte Werte auf Cardano kauft, kommt eine Frage hinzu, die es vorher nicht gab: Wer darf diesen Token außer mir bewegen?

CIP-0113: Nur angemeldete Token tragen die neuen Sperrregeln

  1. Bestand einordnen. Prüfe, ob du neben ADA überhaupt Token auf Cardano hältst, die ein Herausgeber betreut, also Stablecoins oder tokenisierte Werte. Reine ADA-Bestände sind nicht betroffen. Welche Pflichten auf Herausgeber in der EU zukommen, steht in unserer Übersicht zu den MiCA-Pflichten.
  2. Bedingungen des Herausgebers lesen. Suche in den Bedingungen nach Sperr-, Einzugs- und Transferklauseln und danach, welcher Teilstandard zum Einsatz kommt. Für die eigene Verwahrung und deren Grenzen hilft der Hardware-Wallet-Vergleich.
  3. Sicherheiten gegenprüfen. Hinterlegst du Kryptowerte als Pfand oder verleihst sie, kläre vorab, ob der Token einzugsfähig ist. Die Konditionen der Anbieter stehen im Lending-Vergleich.

Die Quellen dieses Artikels sind die Spezifikation CIP-0113 im Cardano-CIP-Register und die Darstellung der Cardano Foundation zu programmierbaren Token.

(Stand: 8. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Programmierbare Token verschieben die Durchsetzung von Vorschriften von der Handelsplattform in die Kette. Für Halter von ADA ändert das nichts, für Käufer tokenisierter Werte auf Cardano kommt eine Frage hinzu, die vor dem 7. Oktober 2026 keine Rolle spielte: Wer darf diesen Token außer mir bewegen? Die Antwort steht künftig in den Bedingungen des Herausgebers und im Teilstandard, den er wählt.

Häufige Fragen zu CIP-0113 auf Cardano

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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