Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Finanzberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit einem hohen Risiko verbunden. Führe immer deine eigene Recherche durch.

Privacy Coins und das EU-Geldwäscherecht: Eine Einordnung zum Verbot ab Juli 2027

Artikel 79 der EU-Geldwäscheverordnung untersagt Krypto-Dienstleistern Konten, die Transaktionen verschleiern, und nennt anonymitätsverstärkende Kryptowährungen ausdrücklich. Diese Einordnung trennt den belegten Wortlaut samt Geltungsbeginn am 10. Juli 2027 von dem, was daraus für einzelne Coins folgt.

Milchglasscheibe in einem Metallrahmen, ein Bereich blank geschliffen, sodass die Wand dahinter durchscheint
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Wer Monero, Zcash oder Dash bei einer europäischen Handelsplattform liegen hat, stößt seit Monaten auf Schlagzeilen über ein bevorstehendes EU-Verbot von Privacy Coins. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Meldung. Belegt sind der Wortlaut einer EU-Verordnung samt Geltungsdatum und ein dokumentierter Fall aus dem Jahr 2024, in dem eine große Handelsplattform Monero-Bestände zwangsweise umtauschte. Einschätzung ist alles, was daraus für einzelne Coins und Anbieter folgt. Beides wird hier getrennt gehalten.

Der belegte Kern lässt sich in zwei Sätzen sagen. Artikel 79 der Geldwäscheverordnung der Europäischen Union untersagt bestimmten Unternehmen, Konten zu führen, die den Inhaber oder die Transaktionen verschleiern, und nennt dabei ausdrücklich anonymitätsverstärkende Kryptowährungen. Anwendbar wird die Verordnung am 10. Juli 2027. Daraus folgt kein Grund zur Eile, wohl aber ein Anlass zu prüfen, wo dein Bestand liegt und was mit ihm geschähe, wenn die verwahrende Plattform ihr Angebot umbaut.

Artikel 79 der EU-Geldwäscheverordnung: Was im Wortlaut steht

Maßgeblich ist Artikel 79 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624, ausgefertigt am 31. Mai 2024. Die Vorschrift steht in Kapitel VIII, das amtlich mit „Maßnahmen zur Minderung des Risikos bei anonymen Instrumenten“ überschrieben ist. Der erste Satz lautet:

„Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen weder anonyme Bank- und Zahlungskonten, anonyme Sparbücher, anonyme Schließfächer oder anonyme Kryptowertekonten noch sonstige Konten führen, die es in anderer Weise ermöglichen, den Inhaber des betreffenden Kundenkontos zu anonymisieren oder Transaktionen zu anonymisieren oder in hohem Maß zu verschleiern, auch durch anonymitätsverstärkende Kryptowährungen.“

Zwei Beobachtungen dazu sind für die Praxis wichtig. Erstens richtet sich der Satz an Unternehmen und nicht an dich als Anleger: Verboten wird das Führen bestimmter Konten, Adressaten sind Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Zweitens knüpft die Vorschrift an eine Wirkung an und nicht an einen Produktnamen. Untersagt sind Konten, die eine Anonymisierung oder eine Verschleierung „in hohem Maß“ ermöglichen; anonymitätsverstärkende Kryptowährungen werden als ein Weg dorthin genannt.

Der zweite Satz regelt den Altbestand: Bei bereits vorhandenen anonymen Konten sind vor jeder weiteren Nutzung Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Inhabern und Begünstigten durchzuführen. Dass derselbe Artikel in Absatz 3 auch Inhaberaktien abräumt, zeigt die Stoßrichtung.

Geltung ab 10. Juli 2027: Der Zeitplan der Verordnung (EU) 2024/1624

Die Schlussbestimmung ist unmissverständlich. Die Verordnung „gilt ab dem 10. Juli 2027“, mit einer Ausnahme für einen eng umgrenzten Kreis von Verpflichteten, für die der Geltungsbeginn auf den 10. Juli 2029 gelegt ist. Verbindlich ist der Text in allen Teilen und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, er braucht also kein deutsches Umsetzungsgesetz.

Bis dahin bleiben knapp elf Monate. Einzelne Plattformen dürften früher reagieren: Wer zum Stichtag rechtskonform aufgestellt sein will, baut sein Angebot nicht am Vorabend um.

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen: Wen die Vorschrift adressiert

Den Begriff „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ verwendet die Geldwäscheverordnung in der Bedeutung, die er im europäischen Kryptorecht bereits hat. Gemeint sind zugelassene Dienstleister, die Handel, Verwahrung, Tausch oder Vermittlung von Kryptowerten gewerblich anbieten. Betroffen sind damit die regulierten Plattformen, bei denen die meisten Anleger ihre Bestände tatsächlich liegen haben, einschließlich der Anbieter aus unserer Übersicht der regulierten Krypto-Börsen.

Nicht adressiert sind Software, die du selbst betreibst, und Netzwerke, die niemandem gehören. Eine Wallet auf deinem Gerät führt kein Kundenkonto für dich, und ein öffentliches Protokoll hat keinen Betreiber, dem eine Aufsicht etwas auferlegen könnte. Geregelt wird der Zugangsweg, nicht die Technik dahinter.

Metallsieb ueber einer leeren Edelstahlschale, darauf graue Kiesel, ein kleiner ist durchgefallen
Der Wortlaut sortiert nach Wirkung und nicht nach Namen, weshalb nicht jeder als Privacy Coin geltende Token dasselbe Schicksal erwartet.

Anonymitätsverstärkende Kryptowährungen: Warum der Wortlaut keine Coin-Liste enthält

In der Verordnung steht kein einziger Token-Name. Es gibt keine Anlage, keine amtliche Liste und kein Register betroffener Kryptowerte. Der Text arbeitet mit einer Beschreibung, die Aufsicht und Unternehmen auf konkrete Kryptowerte anwenden müssen.

Damit beginnt der Bereich der Einschätzung, und er wird hier ausdrücklich als solcher gekennzeichnet. Naheliegend ist, dass ein Kryptowert umso eher unter die Beschreibung fällt, je weniger sich Sender, Empfänger und Betrag aus den öffentlichen Daten rekonstruieren lassen. Kryptowerte mit wahlweise offener oder abgeschirmter Übertragung könnten anders zu beurteilen sein als solche, bei denen die Verschleierung immer greift. Belegt ist keine dieser Zuordnungen; sie steht in keinem amtlichen Dokument, das für diesen Beitrag geprüft werden konnte.

Regulierte Krypto-Börsen im ÜberblickRegulierte Krypto-Börsen im Überblick

Der Kraken-Präzedenzfall von 2024: Wie ein Zwangsumtausch von Monero ablief

Für die Frage, was praktisch passiert, muss niemand spekulieren: Es gibt einen dokumentierten Ablauf, den die betroffene Plattform selbst veröffentlicht hat. Kraken nahm Monero im Europäischen Wirtschaftsraum aus dem Angebot und beschrieb den Vorgang auf einer bis heute abrufbaren Hilfeseite zur Monero-Unterstützung in Europa beschrieben, zuletzt aktualisiert am 31. März 2025.

Am 31. Oktober 2024 um 15:00 Uhr UTC wurden Handel und Einzahlungen für sämtliche Monero-Märkte eingestellt und offene Orders geschlossen. Bis zum 31. Dezember 2024 um 15:00 Uhr UTC blieb die Auszahlung möglich. Wer den Bestand danach noch hielt, dessen Monero wurden automatisch zum Marktkurs in Bitcoin umgewandelt; die Verteilung an die betroffenen Konten war bis zum 6. Januar 2025 abgeschlossen.

Zwei Monate lagen zwischen dem Ende des Handels und dem Ende der Auszahlungsfrist. Wer nichts tat, verlor kein Geld, aber die Entscheidung darüber, in welchem Kryptowert der Gegenwert am Ende liegt, traf die Plattform. Woran du eine seriöse Ankündigung erkennst, beschreibt unser Ratgeber dazu, was zu tun ist, wenn eine Krypto-Börse schließt.

Warum dieser Fall belastbarer ist als jede Vorhersage

Der Vorgang liegt zeitlich vor der Geldwäscheverordnung und ist mit ihr nicht begründet worden. Als Beleg für die künftige Rechtslage taugt er deshalb nicht, wohl aber für die Mechanik, die eine Plattform in einem solchen Fall wählt.

Zwangsumtausch und Paragraf 23 EStG: Warum ein erzwungener Verkauf steuerlich ein Verkauf ist

Hier liegt der Punkt, den viele Diskussionen übersehen: Ein von der Plattform ausgelöster Umtausch ist steuerlich kein neutraler Vorgang. Nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften auch „Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Ob du den Verkauf selbst auslöst oder ein Anbieter ihn nach Fristablauf durchführt, ändert daran nichts.

Praktisch heißt das: Liegt der Erwerb weniger als ein Jahr zurück, ist der Umtausch steuerpflichtig, und der Gewinn zählt im Kalenderjahr des Umtauschs. Nach Absatz 3 bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat. Diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen und nicht je Kryptowert.

Entscheidend ist der Kontrollverlust über den Zeitpunkt: Wer den Umtausch geschehen lässt, kann den steuerlich günstigeren Moment nicht mehr wählen, etwa das Erreichen der Jahresfrist abwarten. Eine Aussage zur Höhe der Steuer lässt sich hier nicht treffen, weil sie von Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und den übrigen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres abhängt.

Travel Rule und MiCA: Warum Artikel 79 nicht allein steht

Die Geldwäscheverordnung ist der jüngste Baustein und nicht der einzige. Bereits die Verordnung (EU) 2023/1113 „über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ verlangt, dass bestimmte Angaben einen Transfer begleiten. Nach ihren Erwägungsgründen gilt sie ab dem Geltungsbeginn der europäischen Kryptowerte-Verordnung, im Gleichlauf also mit dem Regelwerk, unter dem die Plattformen ihre Zulassung führen.

Für Kryptowerte, deren Übertragungen sich technisch nicht zuordnen lassen, entsteht daraus eine Spannungslage, die schon heute besteht und in die frühere Delistings passen. Ob dabei die Übermittlungspflicht, die Zulassungsanforderungen oder eine unternehmerische Entscheidung den Ausschlag gab, lässt sich von außen nicht feststellen.

Lange leere Rollenbahn aus mattem Metall in einer Betonhalle, die sich in der Tiefe verliert
Knapp elf Monate Vorlauf bleiben bis zum Geltungsbeginn, und in dieser Zeit entscheidet jeder Anbieter für sich.

Selbstverwahrung als Ausweg: Was eine eigene Wallet leistet und was nicht

Wer einen Kryptowert unabhängig von der Entscheidung einer Plattform behalten möchte, kommt an der eigenen Verwahrung nicht vorbei. Der Grund steht im Wortlaut: Verboten wird das Führen von Konten durch Unternehmen, und ein Bestand auf einem Gerät in deiner Hand ist kein solches Konto. Welche Geräteklassen infrage kommen, zeigt unser Hardware-Wallet-Vergleich.

Diese Lösung hat Grenzen. Selbstverwahrung verlagert das Risiko von der Plattform auf dich: Der Verlust der Wiederherstellungswörter bedeutet den Verlust des Bestands, ohne Beschwerdestelle und ohne Rückabwicklung. Gelöst wird zudem nur der Verwahrungsteil. Für einen späteren Tausch in Euro brauchst du wieder einen Dienstleister, und ob ein regulierter Anbieter ihn dann noch anbietet, ist genau die offene Frage dieses Beitrags.

Zwischen Nichtstun und vollständiger Selbstverwahrung liegt eine dritte Möglichkeit: den Bestand zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in etwas zu tauschen, das die Frage nicht berührt. Das ist keine Empfehlung für einen bestimmten Kryptowert, sondern der Hinweis, dass dir die Entscheidung noch offensteht.

Hardware-Wallets im VergleichHardware-Wallets im Vergleich

Besitz bleibt erlaubt: Was die Verordnung nicht regelt

Der Wortlaut adressiert Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine Vorschrift, die Privatpersonen das Halten eines bestimmten Kryptowerts untersagt, enthält Artikel 79 nicht, und auch an anderer Stelle der Verordnung ließ sich keine solche Regel finden. Wer Monero oder Zcash in einer selbst verwalteten Wallet hält, ist von einem Kontoführungsverbot für Unternehmen unmittelbar nicht betroffen.

Geregelt wird der regulierte Zugang, also Handel, Verwahrung und Umtausch bei zugelassenen Unternehmen. Für die allermeisten Anleger ist genau dieser Zugang der einzige, den sie nutzen, weshalb die praktische Wirkung deutlich größer ausfällt, als der auf Unternehmen beschränkte Adressatenkreis vermuten lässt.

Offene Auslegungsfragen bis 2027: Wo dieser Text Einschätzung bleibt

Zu diesen Punkten stellt der Beitrag bewusst keine Tatsachenbehauptung auf.

  • Welche Kryptowerte die Aufsicht als anonymitätsverstärkend einordnen wird, ist offen. Eine amtliche Liste existiert nicht.
  • Ob Kryptowerte mit optionaler Abschirmung anders behandelt werden als solche mit durchgängiger Verschleierung, ist bislang nicht entschieden.
  • Wann einzelne Anbieter reagieren, ist nicht vorhersehbar. Der Geltungsbeginn ist ein spätester Zeitpunkt, keine Anbieterankündigung.
  • Wie einzelne Plattformen Restbestände abwickeln würden, ist offen. Der Fall von 2024 ist ein Beispiel, keine Regel.

Belegt sind dagegen der Wortlaut von Artikel 79 Absatz 1, der Geltungsbeginn am 10. Juli 2027, der Ablauf des Monero-Zwangsumtauschs im Winter 2024 und die Einordnung nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes.

Privacy Coins prüfen: Was du daraus mitnimmst

Ein Stichtag in knapp elf Monaten verlangt keine Hektik, aber eine Bestandsaufnahme. Diese Schritte lassen sich heute erledigen und ersparen dir später den Zeitdruck, unter dem Entscheidungen selten besser werden.

  1. Prüfe, wo dein Bestand tatsächlich liegt. Sieh nach, ob du Kryptowerte hältst, die auf Verschleierung ausgelegt sind, und bei welchem Anbieter sie liegen. Nur ein Bestand bei einem zugelassenen Dienstleister ist berührt. Willst du dich ohnehin trennen, findest du die Wege in unserer Übersicht zum Verkauf von Kryptowerten.
  2. Kläre deine Anschaffungsdaten, bevor jemand anders den Zeitpunkt bestimmt. Für die Jahresfrist zählt das Anschaffungsdatum jeder einzelnen Position. Wer sie sauber vorliegen hat, kann im Ernstfall rechnen statt zu suchen. Werkzeuge dafür stellt unser Vergleich der Krypto-Steuer-Tools und Portfolio-Tracker gegenüber.
  3. Entscheide bewusst über die Verwahrung. Wer einen betroffenen Kryptowert langfristig behalten möchte, bereitet die eigene Verwahrung besser vor, statt sie unter Fristendruck zu improvisieren. Welche Lösungen infrage kommen, steht im Software-Wallet-Vergleich.

Nichts an dieser Lage zwingt dich heute zu einer Transaktion. Verlangt ist ein Überblick, damit die Entscheidung dir gehört und nicht dem Kalender eines Anbieters.

(Stand: 16. August 2026. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Kurse und Gebührenmodelle ändern sich; prüfe die Konditionen vor jedem Kauf beim Anbieter selbst.)

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Das Beitragsbild wurde mit KI erzeugt.

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