Kryptowährungen: Von Verlusten steuerlich profitieren

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und viele Sparfüchse kümmern sich noch um Steuervorteile. Das Jahr 2019 war nicht für alle Kryptoinvestoren ein profitables. Viele werden Verluste verzeichnet haben. Erstmal natürlich nichts Erfreuliches. Aber kein Grund sich nicht eventuell […]

Lukas Mantinger

Lukas Mantinger

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu und viele Sparfüchse kümmern sich noch um Steuervorteile. Das Jahr 2019 war nicht für alle Kryptoinvestoren ein profitables. Viele werden Verluste verzeichnet haben. Erstmal natürlich nichts Erfreuliches. Aber kein Grund sich nicht eventuell einen Vorteil daraus zu verschaffen.

Bekanntlich sind Kryptowährungen, die nicht länger als ein Jahr gehalten worden sind, steuerpflichtig. Wichtig dabei ist, Kryptowährungen fallen nicht unter die Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer), sondern unter die individuelle Einkommenssteuer. Erhöht sich die Steuergrundlage bei Gewinnen, so verringert sie sich bei Verlusten. Machen wir ein Beispiel.

Ralf hat beim Hype im Juni 2 Bitcoins im Wert von 12.000 Euro gekauft. Er hält sie also rund 6 Monate. Im Moment beträgt der Preis 6.500 Euro. Somit hat Ralf 11.000 Euro Verlust gemacht. Diese 11.000 Euro kann er mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücken, Immobilien, Devisen, Rohstoffen) verrechnen. Nehmen wir an, Ralf hat mit Chainlink Token 15.000 Euro Gewinn gemacht. So hat er jetzt insgesamt 4.000 Euro mehr auf der Steuergrundlage aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Sollten keine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Steuerjahr anstehen, kann der Verlust mit eventuellen Gewinnen aus folgenden Steuerjahren verrechnet werden. Will Ralf nur den Verlust realisieren, muss er die Bitcoins nachweisbar im Steuerjahr verkaufen und wieder zurückkaufen.

Bei dieser Strategie gehört auch immer ein bisschen Spekulation dazu. Sollte der Bitcoin bis Ende 2020 laufend steigen und Ralf nach Ablauf der neuen Haltefrist klar im Plus sein, hat sich das Vorgehen gelohnt. Sollte jedoch im Sommer 2020 eine kurzfristige starke Preisrallye kommen, könnte Ralf im Nachteil sein. Hätte er nämlich den Verlust nicht realisiert, würde seine einjährige Haltefrist im Sommer auslaufen und er könnte den angenommenen Gewinn steuerfrei realisieren.

So gibt es unzählige Szenarien und individuelle finanzielle Situationen. Wir möchten nur zeigen, was möglich ist. Am Ende muss jeder selbst an seine Situation angepasst entscheiden, was für ihn richtig ist und einen Fachmann zurate ziehen.

Zusammenfassung

Wer einen Verlust realisieren möchte, muss erstmal schauen, ob er die Kryptowährungen weniger als ein Jahr lang hält. Falls er alle seine Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, sind sie steuerlich belanglos.

Das am häufigsten angewandte Verfahren zur Ermittlung des Gewinnes ist das FIFO-Prinzip (First in First out). Das heißt zu Deutsch, die Kryptowährungen, die man am längsten hält, sind jene, die bei einem Verkauf als erstes steuerlich herangezogen werden. Deshalb sollte man darauf achten, um am sichersten zu fahren. Es gibt auch andere Möglichkeiten, jedoch ist FIFO die gängigste.

Wenn in unserem Beispiel Ralf im November 2018 2 Bitcoins gekauft hätte, müsste er 4 verkaufen, um den Verlust geltend zu machen. Eben die 2 von November 2018, die steuerlich irrelevant sind und die vom Juni 2019. Verkauft er nur 2 Bitcoins, werden beim FIFO-Prinzip jene vom November gerechnet.

Es gibt mehrere Unternehmen, die einem helfen die Steuern im Kryptobereich zu berechnen und zu optimieren bzw. automatische Steuererklärungen zu erstellen. Darunter cryptotax, coin.ink oder coin tracking.

Lukas Mantinger
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Lukas Mantinger

Lukas ist Journalist und Fachmann im Blockchainbereich. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema, verfasst täglich Berichte und Reportagen. Er ist immer auf dem Laufenden und vor allem Experte, wenn es um technische Fragen geht.

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