Bank
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank ist in Deutschland nach der EU-Kryptoverordnung MiCA zugelassen, beaufsichtigt von BaFin, seit 23.12.2025.
Die Zulassung umfasst 3 der zehn MiCA-Dienste, darunter die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden.
Registerdaten
- Zugelassene Rechtseinheit
- DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
- Heimatstaat der Zulassung
- Deutschland (DE)
- Aufsicht
- Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)aus dem ESMA-Register
- Zugelassen seit
- 23.12.2025
- Rolle
- Bank
Was diese Zulassung erlaubt
MiCA teilt Kryptodienste in zehn Arten. Eine Zulassung deckt nur die hier aufgeführten ab, alles andere darf die Firma EU-Kunden nicht anbieten.
- aVerwahrungerteilt
- bHandelsplattformnicht erteilt
- cTausch gegen Geldnicht erteilt
- dTausch gegen Kryptonicht erteilt
- eAuftragsausführungerteilt
- fPlatzierungnicht erteilt
- gAuftragsannahmenicht erteilt
- hBeratungnicht erteilt
- iPortfolioverwaltungnicht erteilt
- jTransferdiensteerteilt
Erlaubnisse nach deutschem Recht
Die deutsche Aufsicht führt jede Erlaubnis einzeln, mit dem Tag der Erteilung. Damit wird der Wechsel vom alten Kryptoverwahrgeschäft in die MiCA-Zulassung sichtbar.
- LaufendVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden (Art. 59 Abs. 1b i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 a MiCA-R)seit 02.03.2026
- LaufendAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden (Art. 59 Abs. 1b i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 e MiCA-R)seit 23.12.2025
- LaufendErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden (Art. 59 Abs. 1b i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 j MiCA-R)seit 02.03.2026
Quelle: Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), abgerufen am 3. September 2026 über deren eigene Exportfunktion.