Krypto-Bank
AMINA EU
AMINA (Austria) AG ist in Österreich nach der EU-Kryptoverordnung MiCA zugelassen, beaufsichtigt von FMA, seit 29.10.2025.
Die Zulassung umfasst 5 der zehn MiCA-Dienste, darunter die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden.
Die Marke AMINA EU firmiert als Rechtseinheit AMINA (Austria) AG; im Register steht die Einheit, nicht die Marke.
Registerdaten
- Zugelassene Rechtseinheit
- AMINA (Austria) AG
- Heimatstaat der Zulassung
- Österreich (AT)
- Aufsicht
- Austrian Financial Market Authority (FMA)
- Zugelassen seit
- 29.10.2025
- Rolle
- Krypto-Bank
- Suchen pro Monat, weltweit
- 2.900
Was diese Zulassung erlaubt
MiCA teilt Kryptodienste in zehn Arten. Eine Zulassung deckt nur die hier aufgeführten ab, alles andere darf die Firma EU-Kunden nicht anbieten.
- aVerwahrungerteilt
- bHandelsplattformnicht erteilt
- cTausch gegen Gelderteilt
- dTausch gegen Kryptoerteilt
- eAuftragsausführungnicht erteilt
- fPlatzierungnicht erteilt
- gAuftragsannahmenicht erteilt
- hBeratungnicht erteilt
- iPortfolioverwaltungerteilt
- jTransferdiensteerteilt