Krypto-Bank

AMINA EU

AMINA (Austria) AG ist in Österreich nach der EU-Kryptoverordnung MiCA zugelassen, beaufsichtigt von FMA, seit 29.10.2025.

Die Zulassung umfasst 5 der zehn MiCA-Dienste, darunter die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden.

Die Marke AMINA EU firmiert als Rechtseinheit AMINA (Austria) AG; im Register steht die Einheit, nicht die Marke.

Registerdaten

Zugelassene Rechtseinheit
AMINA (Austria) AG
Heimatstaat der Zulassung
Österreich (AT)
Aufsicht
Austrian Financial Market Authority (FMA)
Zugelassen seit
29.10.2025
Rolle
Krypto-Bank
Suchen pro Monat, weltweit
2.900

Was diese Zulassung erlaubt

MiCA teilt Kryptodienste in zehn Arten. Eine Zulassung deckt nur die hier aufgeführten ab, alles andere darf die Firma EU-Kunden nicht anbieten.

  • aVerwahrungerteilt
  • bHandelsplattformnicht erteilt
  • cTausch gegen Gelderteilt
  • dTausch gegen Kryptoerteilt
  • eAuftragsausführungnicht erteilt
  • fPlatzierungnicht erteilt
  • gAuftragsannahmenicht erteilt
  • hBeratungnicht erteilt
  • iPortfolioverwaltungerteilt
  • jTransferdiensteerteilt

Vergleichbare Anbieter

Gleiche Rolle

Alle Angaben dieser Seite stammen aus dem ESMA-CASP-Register, abgerufen am 2. September 2026, Registerstand 20. August 2026. Suchvolumen von Ahrefs, gleiches Datum. Gebühren stehen hier nicht, weil Verwahrer je Mandat verhandeln und keine Preislisten veröffentlichen.

Registerstand: 2026-08-20