Die Steuererklärung für das vergangene Jahr steht vor der Tür. Das Thema ist nicht der Freund des normalen Bürgers – mit Ausnahme der Steuerberater. Dabei solltest du auch beachten, dass auf Gewinne aus Kryptowährungen Steuern anfallen können. Dies ist ein extrem wichtiges Thema und könnte dich in Zukunft in Schwierigkeiten bringen, wenn du nicht darauf achtest.
In diesem Artikel nennen wir dir alle wichtige Fakten zu den Steuern auf Kryptowährungen. Nach unserer Anleitung wirst du dich sicher bei diesem Thema fühlen und wichtige Fragen deinerseits werden beantwortet sein. Schaue dir unsere Anleitung zum Thema Steuern bei Kryptowährungen an!
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Eine kurze Zusammenfassung
- Kryptowährungen gelten in der Bundesrepublik Deutschland bislang als sonstige Wirtschaftsgüter im Steuerrecht.
- Der Verkauf von Kryptowährungen mit Gewinn gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Die Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung ausgeführt werden.
- Es gibt eine Freigrenze von 600€. Auf diesen Gewinn fallen keine Steuern an.
- Nach einer Spekulationsfrist von 1 Jahr bleiben alle Gewinne komplett steuerfrei.
- Gewinne, die nicht unter die beiden letzten Punkte fallen, müssen versteuert werden.
Inhalt
- 1 Eine kurze Zusammenfassung
- 2 Wie müssen Kryptowährungen versteuert werden?
- 3 Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?
- 4 Wie kannst du deine Trades beim Finanzamt angeben?
- 5 Was ist die Freigrenze bei den Steuern für Kryptowährungen?
- 6 Wie gehst du mit Verlusten aus Kryptowährungen an?
- 7 Zählt der private Handel mit Kryptowährung als Gewerbe?
Wie müssen Kryptowährungen versteuert werden?
Für Privatpersonen gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind im Rahmen der Einkommensteuer in Deutschland steuerpflichtig.
Im Steuerrecht gelten viele Anlageformen als Kapitalanlage. Weiterhin gibt es den Bereich Fremdwährungen. Kryptowährungen gehört als Anlage zu keiner von beiden Kategorien. Denn Kryptowährungen sind im deutschen Steuerrecht sonstige Wirtschaftsgüter.
Mit dieser Einordnung unterliegen Kryptowährungen in Deutschland für Privatpersonen der persönlichen Einkommenssteuer und nicht der Abgeltungssteuer. Dies hat einige Vorteile, die wir später ausführen werden. Die Einordnung hat 2 Folgen:
- Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen der Einkommenssteuer.
- Privatpersonen müssen diese Gewinne als Spekulationsgewinne selbst versteuern.
Willst du wissen, wo Kryptowährungen steuerfrei sind? Schaue dir diesen Artikel an!
Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?
Bei Kryptowährungen gilt es eine besondere Regel zu beachten: Es gilt für sie eine Spekulationsfrist von 365 Tagen. Das bedeutet, dass wenn du deine Coins mehr als 1 Jahr in deinem Portfolio hältst und erst dann verkaufst, musst du auf deine Gewinne keine Steuern zahlen. Das entlastet extrem viele Anleger, die nicht täglich traden, sondern Kryptowährungen Long halten.
Erst wenn du deine Kryptowährungen innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf wieder verkaufst, musst du auf den Veräußerungsgewinn Steuern zahlen. Diesen Gewinn musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Es macht dabei für das Finanzamt keinen Unterschied, ob du die Kryptowährung in FIAT-Währungen oder in andere Kryptowährungen umtauscht.
Wie kannst du deine Trades beim Finanzamt angeben?
Die Jahresfrist kannst du nutzen, um die Steuern für deine Kryptowährungen zu vermeiden. Du kannst dabei verschiedene Methoden benutzen, um den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf zu bestimmen.
Die „First-in-first-out“-Methode (FIFO)
Die meist genutzte Methode, um den genannten Zeitraum zu bestimmen, ist die „First-in-first-out“-Methode (FIFO). Bei dieser Methode wird angenommen, dass deine zuerst gekauften Token auch zuerst verkauft werden. Hier ein Beispiel:
- Du kaufst im Oktober 2020 1 Bitcoin.
- Du kaufst im Februar 2021 einen weiteren halben Bitcoin.
- Danach verkaufst du 1 Bitcoin im Dezember 2021.
Dabei wird angenommen, dass den Bitcoin, den du zuerst im Jahr 2020 gekauft hast, zuerst Ende 2021 verkauft hast. Damit wären mehr als 365 Tagen verstrichen und du müsstest keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen.
Alternative: Die „Last-in-first-out“-Methode (LIFO)
Bei dieser Methode nimmt man an, dass du die letzten Token, die du gekauft hast, auch zuerst verkauft hast. Dies ist für den Anleger wesentlich ungünstiger. Doch in Deutschland findet diese Methode zum Glück keine Anwendung.
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Was ist die Freigrenze bei den Steuern für Kryptowährungen?
Für den privaten Veräußerungsgewinn gilt eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro. Wenn du also mit Kryptowährungen einen Gewinn unter 600 Euro in einem Jahr erzielst, musst du keine Steuern auf diesen Gewinn aus Kryptowährungen zahlen.
Diese Freigrenze gilt dabei nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch für alle privaten Veräußerungsgewinne innerhalb der letzten 12 Monate. So kann dieser Wert zum Beispiel dadurch ansteigen, wenn du zum Beispiel ein Möbelstück für mehrere hundert Euro verkaufst.
Wie gehst du mit Verlusten aus Kryptowährungen an?
Auf Verluste musst du selbstverständlich keine Steuern zahlen. Doch du kannst diese mit Gewinnen innerhalb eines Jahres verrechnen, sodass du weniger Steuern zahlen musst oder sogar unter die Freigrenze fällst.
Wenn du in einem, Jahr nur Verluste gemacht hast, kannst du diese Verluste sogar in das nächste Jahr vortragen und somit die Verluste innerhalb dieses Jahres senken.
Zählt der private Handel mit Kryptowährung als Gewerbe?
Letztlich müssen wir noch die Frage beantworten, ob der Handel mit Kryptowährungen als gewerbliche Tätigkeit gilt. Wenn du ein Gewerbe führst, musst du dich an bestimmte Regeln halten:
- Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
- Du musst bei Überschreitung eines jährlichen Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer zahlen.
- Die Haltefrist von 1 Jahr entfällt, wenn es sich um ein Gewerbe handelt.
Zum Glück ist die Wahrscheinlichkeit extrem gering, dass du ein Gewerbe führst, wenn du privat mit Kryptowährungen handelst. Nur wenn du nach außen als Händler auftrittst oder Büroräume mietest, könnte dies passieren. Selbst wenn du viel mit Kryptowährungen verdienst, gilt dies immer noch als private Vermögensgestaltung.
Die Umsatzsteuer musst du auf den Handel mit Kryptowährungen niemals zahlen. Diese fällt nach einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2018 bei Kryptowährungen und dem Handel mit ihnen nicht an.
Du kannst dabei den Bitcoin und andere Kryptowährungen auch auf den Krypto-Börsen Coinbase und Kraken erwerben.
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