Die Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland nimmt konkrete Gestalt an. Ab dem 1. Januar 2027 können Bürger erstmals ein Altersvorsorgedepot eröffnen und damit ihre Rentenlücke gezielt mit Kapitalmarktanlagen schließen. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise, zeigt Fördermöglichkeiten auf und beantwortet die wichtigsten Praxisfragen rund um Wechsel, Auszahlung und steuerliche Behandlung.
Einführung: Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge ab 2027?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag im März 2026 beschlossen hat, wird die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland grundlegend modernisiert. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge steht künftig mit dem Altersvorsorgedepot eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge bereit. Die Einführung des Altersvorsorgedepots ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Dabei gilt: Die Riester Rente wird nicht abgeschafft. Bestehende Riester Verträge behalten ihren Bestandsschutz. Das neue Altersvorsorgedepot tritt als zusätzliche Möglichkeit daneben und soll das Sparen für den Ruhestand renditestärker, kostengünstiger, flexibler und einfacher machen. In der Praxis heißt das: Ihr Geld kann direkt am Kapitalmarkt arbeiten, die Förderung ist höher als bisher, und Sie haben mehr Wahlfreiheit bei Produkten und Auszahlung.
Im Folgenden erklären wir zuerst das Grundprinzip des Altersvorsorgedepots und grenzen es von der bekannten Riester Rente ab. Danach beantworten wir konkrete Fragen zur Förderung, zum Wechsel vom bestehenden Riester Vertrag und zur Auszahlungsphase ab Rentenbeginn.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr als staatliche Förderung
- Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr
- Direkte Investition in Fonds und ETFs am Kapitalmarkt
- Steuervorteile in der Ansparphase: keine Abgeltungsteuer auf Erträge
- Drei Produktvarianten: ohne Garantie, mit Garantie und Standarddepot
Können Sie sie mit Krypto kombinieren?
Eine Beimischung von Kryptowährungen ist auch im renditeorientierten Depot ohne Garantie nicht vorgesehen, da die zulässigen Anlagen auf regulierte Fonds, ETFs und Anleihen begrenzt sind. Wer zusätzlich auf Krypto setzen möchte, hält diesen Anteil typischerweise privat und getrennt vom geförderten Vertrag - als eigenständigen, hochspekulativen Baustein neben der eigentlichen Altersvorsorge.
Grundprinzip: Was ist ein Altersvorsorgedepot - und worin unterscheidet es sich von Riester?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter, zertifizierter Altersvorsorgevertrag auf Depotbasis. Anleger können selbst entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen - beispielsweise in breit gestreute Fonds oder ETFs. Es gibt keine verpflichtende Beitragsgarantie beim Altersvorsorgedepot, was es grundlegend von klassischen Riester Produkten unterscheidet. Das Altersvorsorgedepot hat keine garantierte Verzinsung wie klassische Rentenversicherungen, bietet dafür aber höhere Renditechancen durch Investitionen in ETFs und Fonds.

Beim klassischen Riester-Vertrag war eine 100-prozentige Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben: Mindestens die eingezahlten Beiträge mussten zu Beginn der Auszahlungsphase vorhanden sein. Diese Pflicht zwang Anbieter in konservative, renditeschwache Anlagestrategien. Beim Altersvorsorgedepot entfällt dieser Zwang. Wer Sicherheit bevorzugt, kann freiwillig Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen.
Geförderte Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich werden durch Zulagen und Sonderausgabenabzug unterstützt. In der Ansparphase bleiben sämtliche Kapitalerträge steuerfrei - keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Erst bei Auszahlung im Alter greift die nachgelagerte Besteuerung mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz. Das Prinzip ist von Riester bekannt, die Fördersätze sind jedoch deutlich attraktiver.
| Merkmal | Riester-Vertrag (alt) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
| Beitragsgarantie | Pflicht (100 %) | Frei wählbar (ohne, 80 % oder 100 %) |
| Grundzulage max. | 175 Euro | Bis zu 540 Euro |
| Kinderzulage max. | Bis zu 300 Euro | Bis zu 300 Euro pro Kind |
| Anlageformen | Versicherung, Mischfonds | Fonds, ETFs, nachhaltige Varianten |
| Steuer Ansparphase | Sonderausgabenabzug | Sonderausgabenabzug + volle Steuerfreiheit auf Erträge |
| Auszahlphase | Meist lebenslange Rente | Auszahlplan oder Leibrente, 30 % Teilentnahme möglich |
| Kostenobergrenze | Keine gesetzliche | Standarddepot max. 1 % p.a. |
Förderung und Zulagen: Wie funktioniert die neue staatlich geförderte Altersvorsorge konkret?
Die Reform der privaten Altersvorsorge richtet die Förderung gezielt auf Familien, junge Menschen und Geringverdiener aus. Statt der bisherigen pauschalen Riester-Zulagen setzt die Bundesregierung auf eine beitragsproportionale Staffelung, die schon bei kleinen Sparbeträgen eine hohe Förderquote ermöglicht.
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro jährlich und berechnet sich folgendermaßen: Für Einzahlungen bis 360 Euro gibt es 50 Prozent Zuschuss - also maximal 180 Euro. Zusätzlich gibt es 25 Prozent für Einzahlungen bis 1.800 Euro, was weitere 360 Euro ergibt. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich. Der maximale Zulagenbetrag liegt bei 540 Euro jährlich.

Die Kinderzulage funktioniert als direkte 1:1-Förderung: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 Euro Förderung pro Jahr. Der kindergeldberechtigte Elternteil zahlt einen Eigenbeitrag von bis zu 300 Euro ein und erhält diesen Betrag als Kinderzulage obendrauf. Schon ab etwa 25 Euro im Monat kann die volle Kinderzulage ausgeschöpft werden.
Zusätzlich gibt es den Berufseinsteigerbonus: Wer einen Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einmalig 200 Euro vom Staat - eine Art Frühstart Rente, die junge Altersvorsorgende motivieren soll, früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.
Steuerliche Vorteile können über die Steuererklärung geltend gemacht werden: Beiträge bis 1.800 Euro sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Übersteigen die Steuerersparnisse die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Steuerersparnisse können also die Zulagen übersteigen und zusätzlich erstattet werden.
Förderberechtigung: Wer darf ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die Förderberechtigung wird ab 2027 erheblich ausgeweitet. Folgende Gruppen können die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (auch freiwillig Versicherte)
- Beamte, Richter und Soldaten
- Eltern in Elternzeit
- Pflegepersonen mit bestimmten Mindestpflegezeiten
- Auszubildende und Studierende mit Pflichtversicherung
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Die größte Neuheit: Ab 2027 sind erstmals auch die meisten Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt - unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Damit schließt sich eine jahrzehntelange Lücke in der geförderten privaten Altersvorsorge.
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten eine mittelbare Förderung mit eigener Grundzulage, wenn der Partner förderberechtigt ist und ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr geleistet wird.
Für Azubis, Teilzeitkräfte und Minijobber mit Aufstockung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt: Die Förderberechtigung besteht, sobald Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden. Im Zweifel hilft ein Blick auf die letzte Renteninformation oder ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Produktwelt: Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte
Die Reform bringt nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern eine Produktwelt aus drei Grundtypen. Jeder Typ richtet sich an unterschiedliche Lebenssituationen und Risikobereitschaften. Es gibt drei Varianten des Altersvorsorgedepots: Standardprodukt, ohne Garantie und mit Garantie.
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
- Zielgruppe: Kunden mit langer Ansparphase und Bereitschaft, Marktschwankungen auszuhalten
- Risiko/Rendite: Höchste Renditechancen bei höchster Volatilität
- Typische Verwendung: Breite ETF-Portfolios (z. B. globale Aktien-ETFs), nachhaltige Fondsvarianten
- Anleger können selbst entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen
Standarddepot Altersvorsorge
- Zielgruppe: Einsteiger ohne Kapitalmarkterfahrung, die eine einfache Lösung suchen
- Risiko/Rendite: Moderat, gesetzlich definierte Grundeinstellungen mit automatischer Umschichtung vor Beginn der Auszahlungsphase
- Das Standardprodukt hat eine Kostenobergrenze von 1 Prozent pro Jahr (Effektivkosten)
- Kein eigener Fondswechsel oder Anbieterwechsel vorgesehen
Garantieprodukte
- Zielgruppe: Sicherheitsorientierte Sparer, die Verlustrisiken minimieren wollen
- Risiko/Rendite: Geringste Schwankungen, aber auch niedrigste Renditeerwartung
- Wahlmöglichkeit zwischen 80 % und 100 % Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase
- Geeignet als Ergänzung für Personen, die den Großteil ihres Vermögens schützen möchten
Welche Wertpapiere sind beim Altersvorsorgedepot erlaubt?
Beim Altersvorsorgedepot dürfen ausschließlich regulierte Kapitalanlagen gehalten werden: Publikumsfonds, ETFs und bestimmte Anleihen, die nach europäischem Recht (UCITS/OGAW) zugelassen sind. Auch nachhaltige Fonds kommen in Frage.

Einzelaktien sind typischerweise nicht direkt im Altersvorsorgedepot handelbar, sondern werden nur über Fonds und ETFs abgebildet. Die Zertifizierung der Altersvorsorgeprodukte erfolgt nach dem Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das Produkttransparenz, Kostenobergrenzen und Anlegerschutz sicherstellt.
Als Beispiel für typische Geldanlage im Depot eignen sich breit gestreute Indexfonds wie MSCI-World- oder MSCI-ACWI-ETFs für den Aktienanteil sowie Euro-Staatsanleihen-ETFs für den sicherheitsorientierten Teil. Die endgültige Produktauswahl hängt vom jeweiligen Anbieter und dessen zertifiziertem Angebot ab.
Können Sie sie mit Krypto kombinieren?
Kryptowährungen sind im Altersvorsorgedepot nicht zulässig. Da nur nach europäischem Recht (UCITS/OGAW) regulierte Kapitalanlagen erlaubt sind, lassen sich weder einzelne Coins noch Krypto-ETPs direkt in das geförderte Depot aufnehmen. Wer Kryptowährungen dennoch in seine Altersvorsorgestrategie einbeziehen möchte, kann das über den privaten Vermögensaufbau außerhalb des geförderten Depots tun - etwa über ein separates Wertpapierdepot für regulierte Krypto-ETPs oder über die direkte Verwahrung echter Coins bei einem Anbieter eigener Wahl. Diese Wege sind nicht staatlich gefördert, dafür aber frei gestaltbar. Wichtig ist dabei, die deutlich höhere Volatilität von Krypto im Blick zu behalten und einen solchen Baustein bewusst als Beimischung mit hohem Risiko einzuordnen - nicht als Ersatz für die geförderte, breit gestreute Altersvorsorge.
Ansparphase: Einzahlen, fördern lassen, Kapitalmarkt nutzen
Die Ansparphase beginnt mit Einzahlungen in das Depot und erstreckt sich vom Vertragsabschluss bis zum Beginn der Auszahlungsphase - bei einem 25-jährigen Berufseinsteiger beispielsweise über gut 40 Jahre. In dieser Zeit fließen Eigenbeiträge, Zulagen und Kapitalerträge ins Depot. Der entscheidende Vorteil: Die Ansparphase ist steuerfrei und lässt den Zinseszins-Effekt ungehindert wirken. Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an.
Konkret gelten folgende Grenzen: Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Davon sind 1.800 Euro förderfähig - das heißt, auf diesen Betrag gibt es Zulagen und Sonderausgabenabzug. Einzahlungen werden durch Zulagen unterstützt. Der Rest bis zur Obergrenze fließt als ungeförderte Vorsorge ins Depot, profitiert aber ebenfalls von der Steuerfreiheit auf Erträge.
Drei Beispiele verdeutlichen, wie die Förderung beim Altersvorsorgedepot in der Praxis wirkt:
- Ein junger Berufseinsteiger mit 100 Euro Monatsbeitrag (1.200 Euro pro Jahr) erhält eine Grundzulage von rund 390 Euro: 50 % auf die ersten 360 Euro plus 25 % auf die verbleibenden 840 Euro. Dazu kommt der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
- Eine Familie mit zwei Kindern und 150 Euro Monatsbeitrag (1.800 Euro pro Jahr) erhält die volle Grundzulage von 540 Euro plus 600 Euro Kinderzulagen (300 Euro pro Kind) - insgesamt 1.140 Euro Zulagen auf 1.800 Euro Eigenbeitrag.
- Ein Gutverdiener zahlt den maximalen Sparbetrag von 1.800 Euro pro Jahr ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Zusätzlich können ungeförderte Einzahlungen bis zur Grenze von 6.840 Euro geleistet werden, die ebenfalls steuerfrei im Depot wachsen.
Die Beitragsgestaltung ist flexibel: Erhöhung, Reduzierung und Beitragsfreistellung (ruhend stellen) sind jederzeit möglich, ähnlich wie bei bestehenden Riester Verträgen. Ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr muss eingehalten werden, um die Förderung zu sichern.
Wechsel und Kombination mit bestehenden Riester Verträgen
Die Riester Rente bleibt parallel zum Altersvorsorgedepot bestehen. Riester Verträge, die vor dem 01.01.2027 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung (Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro) weitergeführt werden.
Wer von der neuen Förderung profitieren möchte, hat mehrere Optionen: Den bestehenden Riester Vertrag ruhend stellen und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen, oder das geförderte Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot mit neuer Fördersystematik überführen (dabei können Wechselkosten anfallen).
Pro Person sind maximal zwei geförderte Altersvorsorgeverträge zulässig - zum Beispiel zwei Altersvorsorgedepots oder ein Depot plus ein Garantieprodukt. Die Förderung wird aber nur auf einem Vertrag voll ausgeschöpft: Zulagen und Sonderausgabenabzug gelten zusammen für maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Für die individuelle Entscheidung zwischen alter und neuer Förderung empfiehlt sich ein Fördervergleichsrechner. Union Investment und andere Anbieter werden voraussichtlich ab 2027 entsprechende Rechner bereitstellen. Bei komplexer Lebenssituation lohnt sich zusätzlich unabhängige Beratung, etwa über die Verbraucherzentrale.
Auszahlungsphase: Wie komme ich ab 65 an mein Geld?
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot erfolgt im Rentenalter. Der Beginn der Auszahlungsphase ist frühestens mit 65 Jahren möglich, spätestens mit 70 Jahren oder bei Bezug der gesetzlichen Regelaltersrente beziehungsweise Beamtenpension. Das Kapital muss spätestens ab 70 Jahren entnommen werden.
Für die Auszahlung stehen zwei Hauptmodelle zur Verfügung:
- Fondsauszahlplan: Regelmäßige Entnahmen aus dem Depot, wobei das verbleibende Kapital investiert bleibt. Auszahlpläne laufen mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Vorteil: Höhere monatliche Beträge als bei einer Leibrente, da das Kapital weiter Rendite erwirtschaften kann. Das Risiko: Bei sehr hoher Lebenserwartung kann das Kapital aufgebraucht sein.
- Lebenslange Leibrente: Das Depotguthaben wird in eine Rentenversicherung überführt, die eine garantierte monatliche Rente bis zum Lebensende zahlt. Niedrigere Auszahlung, dafür lebenslange Absicherung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Teilkapitalentnahme: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können bei Rentenbeginn als Einmalbetrag entnommen werden - förderunschädlich. Dieses Geld kann beispielsweise für die Entschuldung einer Immobilie, eine Renovierung oder andere größere Anschaffungen genutzt werden.
Bei sehr kleinen Ansprüchen greift die Kleinbetragsrente: Liegt die monatliche Rente unter einem Schwellenwert (derzeit rund 39 bis 40 Euro), kann eine einmalige Kapitalabfindung ohne Förderverlust erfolgen.
Die Auszahlungen im Ruhestand werden nachgelagert besteuert - das heißt, sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Da dieser im Alter typischerweise niedriger ist als während des Erwerbslebens, ergibt sich daraus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil.
Vorzeitige Verfügung, Wohn-Riester und Vererbung
Eine vorzeitige Entnahme vor dem 65. Lebensjahr ist in bestimmten Fällen förderunschädlich möglich. Die wichtigste Ausnahme: die wohnwirtschaftliche Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der weiterentwickelten Eigenheimrente (Wohn-Riester). Hier kann Kapital aus dem Altersvorsorgedepot für den Immobilienerwerb oder die Entschuldung eingesetzt werden, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Schädliche Verwendungen - etwa eine komplette Auszahlung vor Rentenbeginn ohne Wohnzweck - lösen dagegen die Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen an den Staat aus.

Zur Vererbbarkeit: Das Altersvorsorgevermögen kann auf den Ehepartner übertragen werden, ohne dass eine Rückzahlungsverpflichtung entsteht. Bei sonstigen Erben fordert der Fiskus in der Regel die gewährte Förderung zurück.
Ein wichtiger Hinweis für die Finanzen im Alter: Leistungen aus privaten Riester Verträgen und dem Altersvorsorgedepot sind in der Regel beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - ein Vorteil gegenüber manchen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?
Die neue geförderte private Altersvorsorge richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen. Je nach Lebenssituation ergeben sich verschiedene Schwerpunkte:
Junge Erwachsene und Berufseinsteiger profitieren am stärksten vom langen Anlagehorizont. Der Zinseszinseffekt entfaltet über 40 Jahre seine volle Wirkung. Wer vor dem 25. Lebensjahr abschließt, sichert sich den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro - eine Art Frühstart in die Rente. In Kombination mit der Grundzulage ab Vertragsbeginn entsteht schon bei geringem Sparbetrag ein spürbarer Wandel im Vermögensaufbau.
Familien mit Kindern erzielen die höchste effektive Förderquote. Die Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind steigern die Rendite erheblich. Bereits mit 30 bis 50 Euro im Monat an Eigenbeiträgen je Kind kann die volle Kinderzulage ausgeschöpft werden. Eine Familie mit zwei Kindern erhält so bis zu 1.140 Euro jährlich an Zulagen - bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro entspricht das einer Förderquote von über 63 Prozent.
Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren besonders vom Sonderausgabenabzug. Die Günstigerprüfung des Finanzamts kann zu spürbaren Steuererstattungen führen. Zur Abgrenzung: Wer den Sonderausgabenabzug der Rürup Rente (Basisrente) bereits nutzt, kann das Altersvorsorgedepot als weitere Säule der Vorsorge ergänzen - beide Systeme schließen sich nicht gegenseitig aus.
Selbstständige ohne betriebliche Altersversorgung erhalten ab 2027 erstmals breiten Zugang zu einer eigenen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Damit schließt sich eine Lücke, die viele Freiberufler und Unternehmer bislang zwang, ausschließlich auf ungeförderte Geldanlage oder die Rürup Rente zurückzugreifen.
Können Sie sie mit Krypto kombinieren?
Das Altersvorsorgedepot ist bewusst auf regulierte Standardanlagen ausgelegt; Kryptowährungen gehören nicht dazu. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich beides gegenseitig ausschließt: Viele Anleger kombinieren die geförderte, breit gestreute Vorsorge im Depot mit einem kleinen, privat gehaltenen Krypto-Anteil außerhalb der Förderung. So bleiben die Steuervorteile und Zulagen des Altersvorsorgedepots erhalten, während das Krypto-Investment frei und ungebunden - aber eben auch ohne Förderung und mit deutlich höherem Risiko - separat aufgebaut werden kann. Als Faustregel gilt: Krypto sollte nur einen kleinen Teil des Gesamtvermögens ausmachen, den man im Verlustfall verschmerzen könnte.
Praxisleitfaden: So gehen Sie ab 2027 beim Altersvorsorgedepot vor
Der Weg zum eigenen Altersvorsorgedepot lässt sich in einer chronologischen Schritt-für-Schritt-Struktur zusammenfassen:
- Förderberechtigung prüfen: Klären Sie, ob Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung, als Selbstständiger, Beamter oder in einer anderen berechtigten Gruppe eingestuft sind. Im Zweifel gibt ein Blick auf die Renteninformation oder ein Antrag beim Rentenversicherungsträger Auskunft.
- Gewünschte jährliche Sparsumme und Rentenziel festlegen: Berechnen Sie Ihre persönliche Rentenlücke - also die Differenz zwischen dem erwarteten Einkommen im Alter und dem gewünschten Lebensstandard. Nutzen Sie dafür einen Rechner, wie ihn Anbieter ab 2027 bereitstellen werden.
- Entscheidung zwischen den Produkttypen treffen: Wählen Sie zwischen dem freien Altersvorsorgedepot, dem Standarddepot oder einem Garantieprodukt - je nach Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Anlagehorizont.
Altersvorsorgedepots können bei Banken, Fondsgesellschaften (wie Union Investment) und Versicherern abgeschlossen werden. Auch ein öffentlich organisiertes Standarddepot ist vorgesehen. Alle Produkte müssen ab 2027 eine Zertifizierung nach dem Altersvorsorgereformgesetz nachweisen.
Bei der Auswahl sollten Sie folgende Kriterien beachten:
- Gesamtkosten (TER und Effektivkosten) - je niedriger, desto mehr Rendite bleibt übrig
- Produkttransparenz und verständliche Informationsblätter
- Anlagestrategie (z. B. globaler ETF vs. aktiv gemanagter Fonds)
- Flexibilität bei Beitragsanpassung und Anbieterwechsel
Checkliste vor Vertragsabschluss:
- Vertragsunterlagen auf Förderfähigkeit, Kostenobergrenze und Auszahloptionen prüfen
- Elektronische Dauerzulage beantragen (Zulageanträge müssen aktiv gestellt werden)
- Jährliche Bescheinigungen für die Steuererklärung aufbewahren
- E Mail Adresse und Kontaktdaten beim Anbieter aktuell halten, um Updates zur Förderung und zu Änderungen zu erhalten
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre persönliche Altersvorsorgestrategie im Zusammenspiel mit gesetzlicher Rente, betrieblicher Vorsorge und eigenem freien Wertpapierdepot neu zu justieren. Die Förderung beim Altersvorsorgedepot ist beitragsproportional - das bedeutet, dass sich selbst kleine Eigenbeiträge lohnen können. Wer früh einsteigt, nutzt den Zinseszins und die Unterstützung des Staats über den längsten möglichen Zeitraum.
Die Reform der privaten Altersvorsorge bietet eine echte Chance, die eigene Vorsorge in Deutschland aktiv zu gestalten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen kennen Sie jetzt - der nächste Schritt liegt bei Ihnen.

Dennis Weidner
Dennis Weidner ist ein begeisterter Kryptoautor, der die neuesten Entwicklungen in der Kryptowelt einfach und verständlich erklärt. Er ist seit Jahren in der Szene aktiv und teilt seine Einsichten zu Bitcoin, DeFi und NFTs mit seiner Community.

