Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar. Der Kryptomarkt ist hochvolatils und geopolitische Ereignisse können unvorhersehbare Kursbewegungen verursachen. Führen Sie immer Ihre eigene Recherche durch, bevor Sie investieren.

Werden Staking-Plattformen künftig zur Steuer-Auskunft verpflichtet?

Werden Staking-Plattformen zur Steuer-Auskunft verpflichtet? Was DAC8 und CARF für Custodial- und Non-Custodial-Modelle bedeuten – Fristen, Pflichten, Fakten.

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Mit der fortschreitenden Regulierung der Kryptomärkte rückt neben der materiellen Steuerpflicht zunehmend der automatische Informationsaustausch in den Fokus. Maßgeblich sind dabei die EU-Richtlinie DAC8 sowie das internationale Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.

Die zentrale Frage lautet: Fallen Staking-Plattformen künftig unter eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber Steuerbehörden?

Die Antwort hängt rechtlich maßgeblich davon ab, ob eine Plattform als berichtspflichtiger Intermediär einzustufen ist und ob sie sogenannte berichtspflichtige Transaktionen vermittelt oder ermöglicht.

1. DAC8: Neuer EU-Standard für Kryptoreporting

Mit der achten Änderungsrichtlinie zur Amtshilferichtlinie erweitert die Europäische Union den automatischen Informationsaustausch auf Transaktionen mit Kryptowerten.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet:

  • die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen,
  • und die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
  • Der erste Meldezeitraum betrifft somit das Kalenderjahr 2026.

Zweistufiges Meldesystem

DAC8 sieht ein zweistufiges Verfahren vor:

Reporting durch die Plattform (RCASP)

Sogenannte Reporting Crypto-Asset Service Providers (RCASPs) müssen die Daten für das Kalenderjahr 2026 spätestens bis zum 31. Januar 2027 an die zuständige nationale Steuerbehörde übermitteln.

Automatischer Informationsaustausch zwischen den Behörden

Die jeweilige nationale Steuerbehörde muss die erhaltenen Informationen anschließend bis spätestens 30. September 2027 an die Steuerbehörden der jeweils betroffenen Mitgliedstaaten weiterleiten (innerhalb von neun Monaten nach Ende des Berichtsjahres).

Damit ist klar zu unterscheiden:

  • 31. Januar 2027 → Meldefrist für Plattformen
  • 30. September 2027 → Austauschfrist zwischen Behörden

2. Wer gilt als meldepflichtig?

DAC8 knüpft nicht pauschal an „Kryptoplattformen“ an, sondern an sogenannte:

Reporting Crypto-Asset Service Providers (RCASPs). Diese Kategorie ist eigenständig im Rahmen von DAC8 definiert. Sie orientiert sich systematisch an den Dienstleistungskategorien der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation), ist jedoch nicht vollständig deckungsgleich.

Entscheidend ist nicht allein der aufsichtsrechtliche Status als MiCA-CASP, sondern ob ein Anbieter:

  • für EU-steueransässige Personen tätig wird und
  • berichtspflichtige Transaktionen mit Kryptowerten vermittelt oder ermöglicht.

Nicht jeder Anbieter mit Bezug zu Kryptowerten fällt daher automatisch unter die Meldepflicht.

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3. Custodial vs. Non-Custodial Staking

Für die Beurteilung von Staking-Plattformen ist die Unterscheidung zwischen Verwahr- und Nicht-Verwahrmodellen zentral.

Custodial Staking

Bei custodial Modellen:

  • verwahrt die Plattform die Token des Nutzers
  • führt Transaktionen über eigene Infrastruktur aus
  • schreibt Rewards zentral gut
  • erhebt Identitätsdaten im Rahmen von KYC-Verfahren.

In solchen Konstellationen spricht viel dafür, dass eine Intermediärfunktion im Sinne von DAC8 vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit einer Einstufung als RCASP und damit einer Meldepflicht ist entsprechend hoch.

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Non-Custodial / Delegated Staking

Anders kann die Situation bei non-custodial oder rein delegierten Modellen aussehen:

  • Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Private Keys
  • die Delegation erfolgt direkt auf Protokollebene

die Plattform fungiert gegebenenfalls lediglich als technischer Validator.

Hier ist entscheidend: Wird eine berichtspflichtige Transaktion im Sinne von DAC8 vermittelt oder erleichtert – oder wird lediglich technische Infrastruktur bereitgestellt?

Reine technische Validator-Tätigkeit ohne Kundenvermögensverwaltung oder Transaktionsvermittlung kann - je nach konkreter Ausgestaltung - außerhalb des DAC8-Anwendungsbereichs liegen.

Eine pauschale Meldepflicht für sämtliche Non-Custodial-Modelle besteht daher nicht.

4. Internationaler Rahmen: OECD und CARF

Parallel zur EU-Regulierung hat die OECD das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt.

CARF soll einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Kryptotransaktionen schaffen – vergleichbar mit dem Common Reporting Standard (CRS) für Finanzkonten.

Viele Staaten planen erste Datenaustausche:

  • ab 2027
  • weitere Jurisdiktionen ab 2028 oder 2029.

Auch CARF knüpft an berichtspflichtige Intermediäre an.

Typischerweise erfasst werden:

  • Austauschtransaktionen
  • Übertragungen

bestimmte sonstige berichtspflichtige Transaktionen.

Ob rein protokollbasierte Staking-Rewards ohne zwischengeschalteten Intermediär als berichtspflichtige Transaktion gelten, hängt von der konkreten Struktur des Modells und der jeweiligen nationalen Umsetzung ab. Eine automatische Erfassung sämtlicher Staking-Erträge ist daher rechtlich nicht zwingend vorgesehen.

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5. Welche Daten können gemeldet werden?

Sofern eine Plattform als RCASP einzustufen ist, können insbesondere folgende Informationen meldepflichtig sein:

  • Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer
  • steuerliche Ansässigkeit
  • Account- oder Wallet-Zuordnung
  • Art der Kryptowerte
  • Transaktionswerte und -zeitpunkte
  • gemeldete Zuflüsse oder Transfers im Zusammenhang mit berichtspflichtigen Transaktionen

Die konkrete Reichweite ergibt sich aus der jeweiligen nationalen Umsetzung von DAC8 bzw. CARF.

6. Bedeutung für Anleger in Deutschland

Unabhängig von DAC8 gilt bereits heute:

  • Staking-Erträge können - je nach Einzelfall und steuerlicher Einordnung - einkommensteuerlich relevant sein.
  • Entsprechende Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben.
  • Die neuen Reporting-Regelungen verändern die materielle Steuerpflicht nicht. Sie erhöhen jedoch - sofern eine meldepflichtige Intermediärfunktion vorliegt - die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden.

Für Anleger bedeutet dies insbesondere:

  • sorgfältige Dokumentation
  • konsistente steuerliche Behandlung

Prüfung des genutzten Plattformmodells (custodial vs. non-custodial).

Über folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Thema Krypto Besteuerung 2026.

Fazit

Staking-Plattformen werden nicht pauschal meldepflichtig. Ob eine Verpflichtung zur Datenübermittlung entsteht, hängt maßgeblich davon ab, ob die Plattform als Reporting Crypto-Asset Service Provider (RCASP) im Sinne von DAC8 einzustufen ist, und ob sie berichtspflichtige Transaktionen für EU-steueransässige Personen vermittelt oder ermöglicht.

Custodial Modelle mit Kundenverwahrung und Transaktionsabwicklung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich fallen. Reine non-custodial oder protokollbasierte Validator-Strukturen können – je nach Ausgestaltung – außerhalb der Meldepflicht liegen.

Die regulatorische Entwicklung geht klar in Richtung größerer Transparenz. Eine vollständige und automatische Erfassung sämtlicher Staking-Erträge ist jedoch rechtlich nicht pauschal anzunehmen.

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