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Stablecoins steuerlich: Wie werden sie in Deutschland besteuert?

Wie werden Stablecoins steuerlich behandelt? Infos zu Haltefrist, 600-€-Freigrenze, Trading, DeFi und wann Gewinne mit USDT, USDC & Co. steuerpflichtig sind.

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Stablecoins sind für viele Krypto-Investoren ein wichtiges Instrument. Sie ermöglichen es, Gewinne zwischenzuparken, ohne vollständig in Fiatgeld auszusteigen, und werden häufig beim Trading, in DeFi-Anwendungen oder als Zahlungsmittel genutzt. Doch obwohl Stablecoins als „stabile“ Kryptowährungen gelten, stellt sich für Anleger eine entscheidende Frage: Wie werden Stablecoins steuerlich behandelt?

In Deutschland werden Stablecoins steuerlich in der Regel ähnlich wie andere Kryptowährungen behandelt. Sie gelten steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf solcher digitalen Vermögenswerte können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sein. Entscheidend sind dabei vor allem Haltefristen, Gewinne sowie die Art der Nutzung.

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Stablecoins werden steuerlich wie andere Kryptowährungen behandelt

Stablecoins gelten steuerlich nicht als klassische Währungen. Stattdessen werden sie - ähnlich wie andere Kryptowährungen - als digitale Wirtschaftsgüter betrachtet.

Bekannte Stablecoins sind zum Beispiel:

  • Tether (USDT)
  • USD Coin (USDC)
  • DAI

Auch wenn diese Coins meist an den US-Dollar gekoppelt sind, ändert das steuerlich nichts. Sie bleiben digitale Vermögenswerte, deren Verkauf steuerliche Konsequenzen haben kann.

Daraus ergeben sich mehrere mögliche Folgen:

  • Gewinne können steuerpflichtig sein
  • Verluste können steuerlich berücksichtigt werden
  • auch Tauschgeschäfte können steuerlich relevant sein

Entscheidend ist also nicht die Stabilität des Coins, sondern ob ein Verkauf oder Tausch stattfindet.

Stablecoins kaufen und halten

Der Kauf von Stablecoins mit Euro ist in den meisten Fällen steuerlich neutral. Wer beispielsweise Euro gegen einen Stablecoin tauscht, erzielt normalerweise noch keinen steuerpflichtigen Gewinn. Allerdings kann der genaue Preis eines Stablecoins leicht schwanken. Wenn ein Stablecoin beispielsweise kurzfristig über oder unter seinem Zielwert gehandelt wird, könnten theoretisch kleine Gewinne oder Verluste entstehen. In der Praxis sind diese Abweichungen jedoch meist gering. Anders sieht es aus, wenn Stablecoins durch den Verkauf einer anderen Kryptowährung erworben werden.

Beispiel:

  • Kauf von Ethereum für 2.000 €
  • Verkauf von Ethereum für 3.000 € in USDT

Hier entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn von 1.000 €, weil Ethereum veräußert wurde. Der anschließende Erhalt von Stablecoins gilt steuerlich als Teil dieses Verkaufs.

Viele Anleger glauben, dass Gewinne erst entstehen, wenn Kryptowährungen wieder in Euro umgetauscht werden. Tatsächlich kann jedoch jede Krypto-zu-Krypto-Transaktion steuerlich relevant sein.

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Der Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte

Ein wichtiger Punkt im deutschen Steuerrecht ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Diese liegt aktuell bei 600 Euro pro Jahr.

Das bedeutet:

  • Liegen alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 600 €, bleiben sie steuerfrei
  • Wird diese Grenze überschritten, kann der gesamte Gewinn steuerpflichtig werden
  • Auch Gewinne aus Stablecoin-Transaktionen zählen zu diesen privaten Veräußerungsgeschäften.

Die einjährige Haltefrist

Ein zentraler Aspekt bei der Besteuerung von Kryptowährungen ist die Haltefrist von einem Jahr.

Wenn ein digitaler Vermögenswert länger als zwölf Monate gehalten wird, kann ein Verkauf steuerfrei sein.

Beispiel:

  • Kauf von USDC im Januar
  • Verkauf im Februar des folgenden Jahres
  • In diesem Fall kann ein möglicher Gewinn steuerfrei bleiben, weil die Haltefrist überschritten wurde.

Bei Stablecoins spielt diese Regel allerdings häufig eine geringere Rolle, da sie meist nur kurzfristig im Trading eingesetzt werden.

Trading mit Stablecoins

Stablecoins werden häufig als Zwischenstation im Trading genutzt:

  • Bitcoin → Stablecoin → andere Kryptowährung.
  • Jeder dieser Schritte kann steuerlich relevant sein.

Beispiel:

  • Bitcoin wird gegen USDT verkauft
  • USDT wird gegen eine andere Kryptowährung getauscht

In diesem Szenario entstehen zwei steuerlich relevante Vorgänge:

  • Veräußerung von Bitcoin
  • Veräußerung beziehungsweise Tausch der Stablecoins

Aktive Trader können dadurch viele steuerlich relevante Transaktionen erzeugen, selbst wenn kein Geld auf ein Bankkonto ausgezahlt wird.

Stablecoins in DeFi und Lending

Stablecoins spielen eine wichtige Rolle im Bereich DeFi (Decentralized Finance). Anleger nutzen sie beispielsweise für:

  • Lending
  • Liquidity Pools
  • Zinsplattformen
  • andere DeFi-Protokolle

Erträge aus solchen Aktivitäten werden häufig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Allerdings ist die steuerliche Behandlung von DeFi-Anwendungen noch nicht vollständig einheitlich geklärt und kann je nach Einzelfall variieren.

Beispiel:

Ein Anleger verleiht 10.000 USDC über ein DeFi-Protokoll und erhält dafür Zinsen. Diese Einnahmen können steuerpflichtig sein und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Stablecoins als Zahlungsmittel

Stablecoins können auch als Zahlungsmittel verwendet werden. Steuerlich kann auch dies als Veräußerungsvorgang gelten. Wenn beispielsweise mit USDT eine Dienstleistung bezahlt wird, wird der Wert der Coins zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ursprünglichen Kaufpreis verglichen.

Daraus kann sich ergeben:

  • ein steuerpflichtiger Gewinn
  • ein steuerlich relevanter Verlust

Selbst alltägliche Zahlungen mit Kryptowährungen können daher steuerliche Konsequenzen haben.

Verluste bei Stablecoins

Auch Verluste können steuerlich eine Rolle spielen. Sie können grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten – etwa Gehalt oder Kapitalerträgen – ist normalerweise nicht möglich. Ein möglicher Verlust kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Stablecoin seine Bindung an den Dollar verliert (sogenannter Depeg).

Beispiel:

  • Kauf eines Stablecoins für 1 €
  • Verkauf nach einem Kursverlust für 0,60 €

Der daraus entstehende Verlust kann steuerlich berücksichtigt werden.

Dokumentation ist entscheidend

Da viele Transaktionen steuerlich relevant sein können, ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Viele Anleger nutzen dafür spezialisierte Steuer-Tools wie:

  • CoinTracking
  • Koinly
  • Blockpit

Diese Programme können Transaktionen von Börsen importieren und Steuerberichte erstellen. Gerade bei Stablecoins ist das hilfreich, da sie häufig als kurzfristige Liquiditätsreserve im Trading verwendet werden.

Fazit

Stablecoins erscheinen auf den ersten Blick wie eine steuerlich neutrale Zwischenlösung im Krypto-Trading. Tatsächlich werden sie in Deutschland jedoch steuerlich ähnlich wie andere Kryptowährungen behandelt.

Das bedeutet:

  • Stablecoins gelten steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter
  • Gewinne können nach § 23 EStG steuerpflichtig sein
  • jeder Tausch kann ein steuerlich relevanter Vorgang sein
  • die 600-Euro-Freigrenze kann eine Rolle spielen
  • auch DeFi-Erträge können steuerpflichtig sein

Für Anleger ist es deshalb wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren und die steuerlichen Regeln zu kennen. Besonders bei aktivem Trading mit Stablecoins können schnell zahlreiche steuerlich relevante Vorgänge entstehen.

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