DAC8: Melden Krypto-Börsen Daten ans Finanzamt?
DAC8 bringt Meldepflichten für Kryptobörsen: Welche Daten ans BZSt gehen, ab wann gemeldet wird und was das für Privatanleger bedeutet.

DAC8 kommt: Müssen Krypto-Börsen künftig alle Daten ans Finanzamt melden?
Die EU zieht die Steuerschraube beim Kryptohandel an: Mit der Richtlinie DAC8 werden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verpflichtet, Kundendaten und bestimmte Transaktionen systematisch zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden – inklusive automatischem Informationsaustausch zwischen EU-Staaten. Für viele Privatanleger klingt das nach einem Paradigmenwechsel: Werden Kryptobörsen künftig „alle Daten“ ans Finanzamt weitergeben?
Die Antwort fällt differenziert aus: Nein, es geht nicht um eine grenzenlose Datenweitergabe, sondern um klar definierte Meldepakete. Gleichzeitig ist der Schritt praktisch bedeutsam, weil Börsenmeldungen künftig standardisiert, grenzüberschreitend und regelmäßig fließen sollen und damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass nicht erklärte Kryptoeinkünfte auffallen.
Ab 2026 Datensammlung - Meldungen ab 2027
Nach Angaben der EU-Kommission sollen Anbieter ab dem 1. Januar 2026 Daten zu meldepflichtigen Krypto-Transaktionen von EU-ansässigen Nutzern sammeln. Die erste Berichtsabgabe ist „innerhalb von neun Monaten“ nach Ende des ersten Berichtszeitraums vorgesehen – für das Berichtsjahr 2026 also spätestens bis zum 30. September 2027.
Deutschland hat DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt, das zum Jahreswechsel 2025/2026 in Kraft getreten ist. Für den deutschen Markt ist vor allem ein Datum zentral: Der erste Meldezeitraum umfasst das Kalenderjahr 2026, die erste reguläre Meldung soll bis spätestens 31. Juli 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen.
Hinweis zur Begrifflichkeit: In Deutschland laufen die Meldungen zunächst an das BZSt und nicht direkt „an das Finanzamt“, die Finanzverwaltung kann die Daten anschließend im Rahmen der Verfahren nutzen.

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DAC8 ist Teil einer breiteren EU-Strategie, Steuertransparenz in der digitalen Wirtschaft zu erhöhen. Der Mechanismus ähnelt bekannten Finanzkonten-Meldesystemen: Plattformen sammeln Informationen, melden an eine nationale Stelle – in Deutschland das BZSt – und diese Daten werden anschließend automatisiert mit anderen Steuerbehörden ausgetauscht.
Wichtig: Die Meldepflicht zielt nicht darauf, „jede einzelne Nutzeraktion“ ungefiltert weiterzugeben. Stattdessen ist gesetzlich festgelegt, welche Identitätsdaten und welche Transaktionsdaten zu berichten sind – häufig in jährlich aggregierter Form (also als Summen/Anzahlen pro Kategorie).
Die drei meldepflichtigen Transaktionskategorien - inklusive Transfers
Gerade bei den Transaktionen kommt es auf die Details an. Im deutschen KStTG werden im Kern drei Kategorien meldepflichtiger Vorgänge abgebildet:
- Fiat-Transaktionen (Kauf/Verkauf): Käufe und Verkäufe von Kryptowerten gegen gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. Euro).
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: Der Umtausch eines Kryptowerts in einen anderen (z. B. Bitcoin in Ether).
- Übertragungen (Transfers): Ein- und Auszahlungen bzw. Zu- und Abflüsse von Kryptowerten, also Bewegungen zwischen Plattform und externen Adressen/Wallet-Strukturen.
Gerade Transfers gelten als politisch und administrativ heikel, weil sie Einblicke geben können, wann Vermögenswerte von einer Börse in die Selbstverwahrung wandern oder umgekehrt. Deshalb ist diese Kategorie für die Praxis besonders relevant: Wer bisher nur auf „Trades“ schaute, übersah einen großen Teil der Bewegungen, die künftig als eigener Block gemeldet werden.
Welche Daten werden konkret gemeldet?
Die Meldungen kombinieren Identitäts- und Ansässigkeitsinformationen mit Transaktionsdaten. Das KStTG verpflichtet Anbieter, Kunden eindeutig zu identifizieren und die steuerliche Ansässigkeit zu erfassen, um die Meldung dem richtigen Staat zuzuordnen. Zusätzlich sind, je nach Nutzerprofil, weitere Identifikationsmerkmale vorgesehen, damit der Datensatz für Steuerbehörden verwertbar ist.
Bei den Transaktionen liegt der Schwerpunkt in der Regel auf Bruttobeträgen/Marktwerten sowie Anzahlen (z. B. Anzahl der Vorgänge, Einheiten). Das soll den Behörden ermöglichen, Plausibilitätsprüfungen und Abgleiche mit Steuererklärungen durchzuführen – ohne dass zwingend jeder einzelne Trade als „Einzelbeleg“ im Meldedatensatz stehen muss.

Wer ist betroffen - nur EU-Börsen?
Die Regeln richten sich an sogenannte Kryptowerte-Dienstleister, also Plattformen und Intermediäre, die Transaktionen „für Kunden“ ermöglichen. DAC8 ist ausdrücklich so konstruiert, dass auch Anbieter erfasst werden sollen, die zwar EU-Kunden bedienen, aber ihren Sitz außerhalb der EU haben – sofern sie in der EU tätig sind bzw. sich registrieren müssen. Ziel ist es, Ausweichbewegungen zu erschweren.
Politischer Druck steigt - nicht alle Staaten waren pünktlich
Die Umstellung kommt nicht ohne Reibung. Anfang Februar berichtete die Fachorganisation STEP, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten die Frist zur nationalen Umsetzung der DAC8-Vorgaben verpasst hätten. Das zeigt: Obwohl der EU-Rahmen steht, ist die technische und rechtliche Umsetzung in den Ländern unterschiedlich weit, ein Faktor, der die Anfangsphase 2026/2027 prägen dürfte.
Was das für Anleger bedeutet: Mehr Abgleich, weniger „Steuer-Blindflug“
Für Privatanleger in Deutschland ändert sich kurzfristig oft nichts „im Wallet“, aber mittelfristig sehr wohl in der Kontrolldichte: Wenn Börsen jährlich standardisierte Datensätze ans BZSt melden und diese Informationen zwischen Staaten ausgetauscht werden, steigt die Chance, dass Abweichungen zwischen realem Handelsverhalten und Steuererklärung auffallen. Genau das ist der Zweck der Regelung und in Deutschland wird das Vorhaben politisch als „Schub für Transparenz“ beschrieben.
Zugleich wächst der Druck auf Plattformen, ihre Kundenstammdaten und Tax-Residence-Informationen sauber zu halten. In der Praxis dürfte das zu mehr Nachfragen bei Bestandskunden führen, etwa zur steuerlichen Ansässigkeit, zur Einordnung bestimmter Konten und zur Vollständigkeit der hinterlegten Daten.
Fazit: Nicht „alle Daten“, aber ein neues Transparenz-Niveau
DAC8 bedeutet keine unlimitierte Totalmeldung, aber sehr wohl einen strukturierten Informationsfluss über Identität, steuerliche Ansässigkeit und drei zentrale Transaktionsklassen – inklusive Transfers. Für die Finanzverwaltungen ist das ein massiver Datengewinn; für Plattformen eine Compliance-Großaufgabe; für Anleger die klare Botschaft, dass Kryptogewinne steuerlich nicht länger im „Graubereich“ verschwinden sollen.


