Kryptowährungen werden in Deutschland als Spekulationsobjekte eingestuft. Spekulationsobjekte müssen nur versteuert werden, wenn die Haltefrist von einem Jahr nicht eingehalten wurde. Kauft man Kryptowährungen und hält sie länger als ein Jahr, zahlt man keine Steuern darauf.
Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen, bei Proof of Stake Coins oder Lending kann die Haltefrist auch 10 Jahre betragen. Im folgenden Video ist eine kurze Zusammenfassung über die Besteuerung von Kryptowährungen zu finden.
Versteuerung von Kryptowährungen
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